Einwilligungserklärung bei Rehaantrag
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Einwilligungserklärung bei Rehaantrag
Sollte man beim Rehaantrag bei der DRV die Einwilligungserklärung zur Anforderung von Untersuchungsergebnissen und zur Datenweitergabe komplett akzeptieren oder darf man einzelnes ohne Komsequenzen wegstreichen? Sollte ich zudem widersprechen, dass meine Kk AU-Zeiten und Diagnosen übermitteln darf?
- Doppeloma
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Re: Einwilligungserklärung bei Rehaantrag
Hallo Sicko,
Meines Wissens gibt es auf dem Antrag ein Extra-Feld wo du deine Schweigepflicht-Entbindung für bestimmte Sachen einschränken kannst (da habe ich mal die Weitergabe meines Reha-Berichtes verboten, weil noch eine Beschwerde dazu im Gange war
), hier könntest du (z.B.) hinschreiben, dass du einer Daten-Weitergabe an andere Institutionen (z.B. KK /AfA...) NICHT ohne erneute Nachfrage gestattest.
Ich denke mal diese Daten-Weitergabe (von der DRV an ANDERE) kannst du auch in dem Text (zusätzlich) unbesorgt streichen, über die Reha entscheidet ja NUR die DRV, da musst du einer ungehemmten Verteilung deiner Daten DURCH die DRV sicher nicht unbedingt zustimmen.
So machst du deine Schweigepflichtentbindung zwar KOMPLETT FÜR die DRV AUF, es bleibt aber (hoffendlich) eine "Einbahnstraße", das heißt die DRV KANN sich ALLES Erforderliche besorgen (was sie bei EM-Rente, aber auch bei Reha-Maßnahmen, meist nur sehr "sparsam" bis gar nicht tut), um die Entscheidung über eine Reha-Maßnahme zu treffen.
In die Klinik solltest du dann SELBER entsprechende Befunde mitnehmen, sonst haben die dort dann AUCH NICHTS.
Wenn die DRV dann doch noch irgendwas zusätzlich braucht (ich wüßte jetzt NICHT was das sein könnte...
), dann müssen sie dich eben anschreiben und erneut um die Unterschrift für diesen konkret benannten Zweck bitten, diese "Generalschweigepflichtentbindungen" sind sowieso IMMER mit besonderer Vorsicht zu genießen.
Vielen fällt ja nicht mal auf, WAS sie da so alles mit unterschreiben, bei Reha oder EM-Renten-Antrag bleibt einem gegenüber der DRV leider nicht viel übrig, sonst könn(t)en die, die Bearbeitung des Antrages verweigern, darauf wird ja auch im Antrag extra hingewiesen und es geht DABEI nun mal ausschließlich um gesundheitliche Fragen...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Es wird nichts bringen, wenn du da dein Einverständnis verweigerst, denn eine Reha wird nun mal NUR auf Grund von komplexen Gesundheitsproblemen bewilligt, GERADE auch die AU-Zeiten und Diagnosen von der KK sind da sehr wichtig (WARUM macht gerade DAS dir "Bauchschmerzen", kannst du dir auch selber bei deiner KK anfordern ???).Sollte man beim Rehaantrag bei der DRV die Einwilligungserklärung zur Anforderung von Untersuchungsergebnissen und zur Datenweitergabe komplett akzeptieren oder darf man einzelnes ohne Komsequenzen wegstreichen? Sollte ich zudem widersprechen, dass meine Kk AU-Zeiten und Diagnosen übermitteln darf?
Meines Wissens gibt es auf dem Antrag ein Extra-Feld wo du deine Schweigepflicht-Entbindung für bestimmte Sachen einschränken kannst (da habe ich mal die Weitergabe meines Reha-Berichtes verboten, weil noch eine Beschwerde dazu im Gange war

Ich denke mal diese Daten-Weitergabe (von der DRV an ANDERE) kannst du auch in dem Text (zusätzlich) unbesorgt streichen, über die Reha entscheidet ja NUR die DRV, da musst du einer ungehemmten Verteilung deiner Daten DURCH die DRV sicher nicht unbedingt zustimmen.
So machst du deine Schweigepflichtentbindung zwar KOMPLETT FÜR die DRV AUF, es bleibt aber (hoffendlich) eine "Einbahnstraße", das heißt die DRV KANN sich ALLES Erforderliche besorgen (was sie bei EM-Rente, aber auch bei Reha-Maßnahmen, meist nur sehr "sparsam" bis gar nicht tut), um die Entscheidung über eine Reha-Maßnahme zu treffen.
In die Klinik solltest du dann SELBER entsprechende Befunde mitnehmen, sonst haben die dort dann AUCH NICHTS.
Wenn die DRV dann doch noch irgendwas zusätzlich braucht (ich wüßte jetzt NICHT was das sein könnte...

Vielen fällt ja nicht mal auf, WAS sie da so alles mit unterschreiben, bei Reha oder EM-Renten-Antrag bleibt einem gegenüber der DRV leider nicht viel übrig, sonst könn(t)en die, die Bearbeitung des Antrages verweigern, darauf wird ja auch im Antrag extra hingewiesen und es geht DABEI nun mal ausschließlich um gesundheitliche Fragen...

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Einwilligungserklärung bei Rehaantrag
Danke!
Finde das plausibel, stolpere aber gerade über deinen vorletzten Absatz. Steh ich auf dem Schlauch oder widerspricht das deiner vorigen Ausführung HIN zur DRV alles aufzumachen und WEG von ihr zuzumachen?
Finde das plausibel, stolpere aber gerade über deinen vorletzten Absatz. Steh ich auf dem Schlauch oder widerspricht das deiner vorigen Ausführung HIN zur DRV alles aufzumachen und WEG von ihr zuzumachen?
Sie müssten mich doch nur dann neu anschreiben, wenn ich HIN alles zumache, aber das brauche ich doch nicht nach deinen Ausführungen?Du schreibst da:
"Wenn die DRV dann doch noch irgendwas zusätzlich braucht (ich wüßte jetzt NICHT was das sein könnte...), dann müssen sie dich eben anschreiben und erneut um die Unterschrift für diesen konkret benannten Zweck bitten, diese "Generalschweigepflichtentbindungen" sind sowieso IMMER mit besonderer Vorsicht zu genießen."
Zuletzt geändert von Doppeloma am Do 19. Jan 2012, 01:04, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Zitatcode gesetzt
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Re: Einwilligungserklärung bei Rehaantrag
Hallo Sicko,
zunächst mal SORRY, dass ich in deinem Beitrag das Zitat kenntlich gemacht habe, liest sich einfach besser...
HIN ist (leider) notwendig, man WILL ja was von der DRV, bei den Reha-Berichten und sonstigen Befunden /eventuell mal (früher) erstellten GA KANN es aber auch mal sein, dass die das an einen Gutachter (z.B.) weitergeben wollen /MÜSSEN, das wäre ja dann die andere Richtung.
Um bei meinem konkreten Beispiel zu bleiben, wurde ich von der DRV angeschrieben, die Einwilligung zur Übermittlung meines DRV-Reha-Berichtes an einen (von denen beauftragten) Gutachter wegen der EM-Rente zu geben...DAS IST ja schon eine Weiterleitung an ANDERE (man wird ja auch häufig zu externen GA geschickt) ...
Ich hatte diesen Bericht (in diesem Extra-Feld auf dem EM-Renten-Antrag) konkret zur Weitergabe gesperrt, weil ich mich darüber bei der DRV beschwert habe und VOR Abschluß dieser Beschwerde NICHT wollte, dass der Bericht an HINZ und KUNZ weitergegeben wird (z.B. eventuell an die neugierige KK).
Inzwischen war die Beschwerde erledigt und so war ich dann einverstanden, aber NUR für diesen konkreten Gutachter !!!
Ansonsten ist dieser Reha-Bericht noch immer für die Weitergabe DURCH die DRV gesperrt.
Liebe Grüße von der Doppeloma

zunächst mal SORRY, dass ich in deinem Beitrag das Zitat kenntlich gemacht habe, liest sich einfach besser...

soweit korrekt, habe mich da ein wenig mißverständlich ausgedrückt.Sie müssten mich doch nur dann neu anschreiben, wenn ich HIN alles zumache, aber das brauche ich doch nicht nach deinen Ausführungen?
HIN ist (leider) notwendig, man WILL ja was von der DRV, bei den Reha-Berichten und sonstigen Befunden /eventuell mal (früher) erstellten GA KANN es aber auch mal sein, dass die das an einen Gutachter (z.B.) weitergeben wollen /MÜSSEN, das wäre ja dann die andere Richtung.

Um bei meinem konkreten Beispiel zu bleiben, wurde ich von der DRV angeschrieben, die Einwilligung zur Übermittlung meines DRV-Reha-Berichtes an einen (von denen beauftragten) Gutachter wegen der EM-Rente zu geben...DAS IST ja schon eine Weiterleitung an ANDERE (man wird ja auch häufig zu externen GA geschickt) ...
Ich hatte diesen Bericht (in diesem Extra-Feld auf dem EM-Renten-Antrag) konkret zur Weitergabe gesperrt, weil ich mich darüber bei der DRV beschwert habe und VOR Abschluß dieser Beschwerde NICHT wollte, dass der Bericht an HINZ und KUNZ weitergegeben wird (z.B. eventuell an die neugierige KK).
Inzwischen war die Beschwerde erledigt und so war ich dann einverstanden, aber NUR für diesen konkreten Gutachter !!!
Ansonsten ist dieser Reha-Bericht noch immer für die Weitergabe DURCH die DRV gesperrt.

Liebe Grüße von der Doppeloma

Zuletzt geändert von Doppeloma am Do 19. Jan 2012, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Textkorrekturen
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Re: Einwilligungserklärung bei Rehaantrag
Hallo Doppeloma,
So spàt noch unterwegs :-)
Schwierige Entscheidung. Überlege gerade doch wieder null Schweigepflichtsentbindung zu erteilen bzw. Jedes mal nur nach Nachfrage. So würde ich die Möglichkeit behalten, dass mir Quatschbefunde nicht eine Rente kaputt machen.
So spàt noch unterwegs :-)
Schwierige Entscheidung. Überlege gerade doch wieder null Schweigepflichtsentbindung zu erteilen bzw. Jedes mal nur nach Nachfrage. So würde ich die Möglichkeit behalten, dass mir Quatschbefunde nicht eine Rente kaputt machen.
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