Aufhebungsvertrag

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skateway
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Aufhebungsvertrag

Ungelesener Beitrag von skateway » Di 10. Jan 2012, 16:36

ich habe eine befristete EU-Rente bis zum 31.10.2012 erhalten. Gehe also ab April in den Weitergewährungs-Stress.

Im August 2011 habe ich die Kündigung von meinem Arbeitgeber zum 31.12.2011 erhalten. Habe es fachanwaltlich prüfen lassen, das war so okay. Jetzt soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und bin mir unsicher:

Kann die Rentenversicherung die Abfindung auf meine Rente anrechnen und muss ich für die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Kann mir jemand weiterhelfen? Danke!

banditfieber
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Re: Aufhebungsvertrag

Ungelesener Beitrag von banditfieber » Di 10. Jan 2012, 17:46

Hallo skateway . Warum eigentlich einen Aufhebungsvertrag,du bist doch gekündigt worden und Ihr klagt doch bestimmt auf Wiedereinstellung um eventuell eine Abfindung zu erhalten . Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst kann es passieren das du von der AFA eine Sperre bekommst weil du ja erstmal nur befristet in EU-Rente bist und bei Nichtverlängerung in Arbeitslosigkeit verfällst .

Diese Sperre kann man event. umgehen mit dem Argument das die Kündigung Aufgrund der langen Krankheit ohnehin ausgesprochen würde.

Die Abfindung ist kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Als solches sind gemäß § 14 SGB IV alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung anzusehen, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) lässt sich die Abfindung nicht der Zeit des beendeten Beschäftigungsverhältnisses zuordnen, dass die Abfindung gerade wegen des Wegfalls der künftigen Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird.

Von einer Abfindung gehen daher keine Sozialabgaben ab, d.h. es werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Eine Abfindung unterliegt allerdings der Besteuerung entsprechend den Regeln über den Lohnsteuerabzug .

Es ist zu berücksichtigen, dass die Abfindung auf die auszuzahlende Rente als Einkommen teilweise angerechnet wird.

Es spielt bei der Höher der Abfindung auch eine Rolle , je nachdem wie lange du Beschäftigt warst , welche Verluste du in den nächsten Jahren hinnehmen mußt . Wenn du z.B . Aufgrund deines Alters nach Ablauf deiner EU-Rente nicht mehr Vermittelbar bist muß das ich die Berechnung der Abfindung einfließen . Hierzu ist es zwingend Erforderlich das du einen guten Fachanwalt kontaktierst.

Ich hoffe du kannst hiermit ein wenig anfangen . LG, banditfieber

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Re: Aufhebungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Jan 2012, 19:32

Hallo skateway,
Im August 2011 habe ich die Kündigung von meinem Arbeitgeber zum 31.12.2011 erhalten. Habe es fachanwaltlich prüfen lassen, das war so okay. Jetzt soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und bin mir unsicher:
Ja, wenn da alles OK war, dann IST dein Arbeitsverhältnis doch zum 31.12.2011 BEENDET, aus welchem Grund soll es da noch einen Aufhebungsvertrag geben.

Was NICHT mehr existent ist, das KANN und braucht man auch nicht mehr aufzuheben.

Eine Kündigungsschutzklage ist längst NICHT mehr möglich, wenn die Kündigung bereits im August 2011 schriftlich ausgesprochen wurde.

Ich verstehe es NICHT, wozu JETZT ein Aufhebungs-Vertrag, es ist NIX mehr da zum AUFHEBEN...

Bist du Schwerbehindert, dass die eventuell Probleme mit dem Integrationsamt haben (OHNE deren Zustimmung wäre die ganze Kündigung NICHTIG), ansonsten weiß ich NICHT was das SOLL... :confused: :confused: :confused:

Gibt /gab es noch irgendwelche finanziellen Ansprüche (Arbeitslohn /Überstunden/ Urlaubsabgeltung ???), eine Abfindung KANN der AG (wenn er WILL) auch bei einer regulären Kündigung zahlen, dafür MUSS man KEINEN Aufhebungs-Vertrag machen... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn es noch was auszuzahlen gibt, dann soll dein AG das einfach TUN und FERTIG, mehr als eine Quittung gegen den entsprechenden Betrag würde ICH da NICHT mehr unterschreiben.

Bei der Rentenkasse ist jedes zusätzliche Einkommen von AG zu melden, wie die das dann genau rechnen, wird wohl vom Hintergrund der Zahlung abhängig sein.
Es gibt durchaus auch Zahlungen die sozial-versicherungspflichtig sein können, wie z.B. nachgezahlter Arbeitslohn.

Ich habe KEINE Vorstellung WAS dein AG da mit dir vor hat und WARUM. aber ganz SAUBER scheint mir das nicht zu sein, was steht denn GENAU drin in diesem "Aufhebungs-Vertrag", hat man dir den schon vorgelegt, frage doch DAZU mal deinen Anwalt ??? :Gruebeln:

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Re: Aufhebungsvertrag

Ungelesener Beitrag von skateway » Mi 11. Jan 2012, 08:06

Danke für die prompten Antworten.....

also auf Wiedereinstellung zu klagen (um darauf eine Abfindung zu erhalten) ist nicht sinnvoll, da man dann gutachterlich nachweisen muss, dass man nach Ablauf der befristeten Rente wieder arbeitsfähig ist. Das bin ich aber nicht....

mein Arbeitsvertrag sieht vor, das mir nach 12 Monaten Krankheit gekündigt werden kann. Dieses hat der Arbeitgeber nach fast 2 Jahren dann auch getan. Strittig war der Termin der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, daher habe ich mir anwaltlichen Rat geholt. Haben uns dann auf den 31.12. geeinigt.

Die Abfindung ist der Ausgleich für 3 Jahre Urlaubsanspruch. Das Geld ist auch mittlerweile auf meinem Konto.

Ich bin mir halt unsicher, warum ich diesen Vertrag unterschreiben soll und werde heute noch einmal den Anwalt anrufen.

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Re: Aufhebungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 11. Jan 2012, 16:05

Hallo skateway, :smile:
Die Abfindung ist der Ausgleich für 3 Jahre Urlaubsanspruch. Das Geld ist auch mittlerweile auf meinem Konto.
OK, so war das bei meinem Männe auch, dann bekam er darüber eine Lohnabrechnung, wo das (als Urlaubs-Abgeltung !!!) drin stand UND FERTIG, da hat die DRV auch NIX von auf die Rente angerechnet, wie das bei einer Abfindung aussieht, weiß ich nicht, mein Mann hat keine bekommen.

Eine "Abfindung" und die Urlaubsabgeltung sind aber (auch rechtlich!) zwei verschiedene Schuhe, auf die Urlaubsabgeltung hast du einen Rechtsanspruch bei KÜ durch den AG, wenn du wegen Krankheit deinen Urlaub (innerhalb der KÜ-Frist) nicht mehr in Anspruch nehmen konntest.

Auf eine Abfindung gibt es diesen Rechts-Anspruch NICHT, "NETT", wenn man dir Geld, das dir sowieso zustehen würde, als "Abfindung verkauft", ich verstehe da immer noch "NUR Bahnhof", nach 12 Monaten Krankheit kündigen "zu dürfen", ist auch eine sehr fragwürdige Klausel in einem Arbeitsvertrag... :Gruebeln:

Warum weiß nun keiner genau, wann diese 12 Monate angefangen haben, kann doch nicht SOOO schwer sein das festzustellen, wann deine AU begonnen hat... :confused:
Ich bin mir halt unsicher, warum ich diesen Vertrag unterschreiben soll und werde heute noch einmal den Anwalt anrufen.
Leider hast du die Frage nach einer (wenn ja, seit WANN schon) bestehenden Schwerbehinderung/GdB mit Gleichstellung nicht beantwortet, denn DAS wäre ein SEHR "interessanter" Grund für die Forderung, dass du einen Aufhebungs-Vertrag unterschreiben sollst... :confused: :Gruebeln:

Da KANN dich deine Firma nämlich (trotz Krankheits-Passus im Arbeitsvertrag) NICHT OHNE Zustimmung des Integrations-Amtes kündigen, wenn du natürlich "freiwillig" einen Aufhebungs-Vertrag unterschreibst, ist das (für deine Firma !) gut gelaufen...

In diesem Falle wäre nämlich die bisherige Kündigung noch GAR NICHT rechtskräftig, ALLES SEHR, SEHR merkwürdig...bist du NICHT (mit Ausweis ODER Gleichstellung !!!) als Schwerbehindert anerkannt, gibt das Ganze überhaupt KEINEN SINN.

ICH würde da GAR NICHTS in der Richtung unterschreiben, OHNE zu verstehen WARUM... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aufhebungsvertrag

Ungelesener Beitrag von skateway » Mi 11. Jan 2012, 17:05

habe einen Schwerbehinderungsgrad von 40 Prozent erhalten. War nach meiner Reha aber so platt, dass ich mich nicht habe gleichstellen lassen (ja, ich weiss, dass das ganz schön blöd war!), daher konnte ich nicht einen Kündigungsschutz geltend machen.

Mit der Klausel in meinem Vertrag verhält es sich so, dass es kein Angestelltenvertrag ist, sondern ein Anstellungsvertrag. Ich war Geschäftsführerin und da muss schon (auch im Sinne der übrigen Angestellten der Laden weiter laufen, auch wenn ich langfristig erkranke). Leider ist es ja auch so gekommen......

Das was Doppeloma mit dem Aufhebungsvertrag ausführt, finde ich interessant und werde erst einmal nichts unterschreiben. Wollte eigentlich schon heute mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen, aber ich habe es verschoben.....aber morgen werde ich das Problem angehen! Versprochen!

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