Nachweise für Krankenzeiten

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
kamille
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Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von kamille » Fr 2. Dez 2011, 13:24

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage:

Ich, 25 Jahre, habe im August einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt, da ich aufgrund mehrerer psychischer Erkrankungen in einer Behindertenwerkstatt tätig bin und nicht auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln kann. Vor 1 1/2 Wochen war ich beim Gutachten, heute kam dann Post, dass noch Unterlagen fehlen.
Ich habe für den Zeitraum August 07 - Mai 09 Krankheit angeben, beim Austausch mit der KK kam die RV darauf, dass ich aber kein Krankengeld bezogen habe. Das liegt daran, dass ich meine schulische Ausbildung im August 07 abgebrochen habe und daher kein Krankengeld bekommen habe. Verdient habe ich nichts, da ich nicht gearbeitet habe. Ich hatte für die Zeit auch keine Krankmeldung, wozu, ich brauchste sie ja nicht. Ich war in der Zeit mehrmals in der Klinik. (August 07 - Okotber 07 stationör; November 07 - Februar 08 teilstationär; Oktober 08 - Dezember 08 stationär). Für diese Zeiten kann ich mir sicherlich Bescheinigungen aus den Kliniken holen. Was ist aber mit der Zeit dazwischen? Es fehlen also Februar 08 - Oktober 08 und Dezember 08 - Mai 09. Soll ich da meine damalige Hausärztin fragen, ob sie etwas schreiben kann? Oder geht es soagr, dass mit die Einrichtung, in welcher ich damals lebte, ein Schreiben gibt, welches sagt, dass ich nicht arbeitsfähig bin?
Von Dezember 08 - Mai 09 war eine Zeit, in welcher die Maßnahme in der Werkstatt geregelt wurde, reicht es da sogar, dass ich dieses der RV nochmals schreibe? Ich kann auch das damalige Gutachten vom Arbeitsamt einreichen (Überprüfung, ob die Werkstatt notwendig/sinnvoll) ist.

Sorry, wenn das ganze ein wenig durcheinander ist, ich hoffe ihr steigt da durch.

Liebe Grüße
kamille

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Amethyst
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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 2. Dez 2011, 13:41

Hallo Kamille!

Erstmal herzlich willkommen! :umarm:
Für diese Zeiten kann ich mir sicherlich Bescheinigungen aus den Kliniken holen.
Entweder das, oder von der Krankenkasse, die haben ja die Klinikaufenthalte bezahlt.
Es fehlen also Februar 08 - Oktober 08 und Dezember 08 - Mai 09. Soll ich da meine damalige Hausärztin fragen, ob sie etwas schreiben kann? Oder geht es soagr, dass mit die Einrichtung, in welcher ich damals lebte, ein Schreiben gibt, welches sagt, dass ich nicht arbeitsfähig bin?
Das könntest Du beides versuchen, vielleicht erkennt die DRV das an. Ansonsten hast Du doch auch den Bewilligungsbescheid vom Sozialamt für die betreute Wohngruppe, damit könntest Du auf jeden Fall die Zeiten nachweisen und dann ergänzend noch was von Deiner Ärztin und der WG, dass Du in der Zeit nicht arbeiten konntest.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von kamille » Fr 2. Dez 2011, 13:57

Huhu Annette :umarm: ,

danke für Deine Antwort. Sicherlich kann ich das ganze auch meine gesetzliche Vertretung in die Hände drücken, die kümmert sich bestimmt darum. Schließlich hat sie auch den Bereich Ämter und Behörden. Mich überfordert das ganze schon wieder. Viel schlimmer ist nur die Panik, dass ich keine Rente bekomme. :Verwirrt:
Was ich halt nicht verstehe. Die RV hat sich doch die Klinikberichte geholt, können sie da nicht selbst 1 und 1 zusammen zählen? Behörden halt, von nichts eine Ahnung :icon_mrgreen:
Das mit dem Schreiben vom Sozialamt ist eine gute Idee, ich werde den mal heraussuchen.

Liebe Grüße
kamille

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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 2. Dez 2011, 14:09

Hallo Kamille!
kamille hat geschrieben:Sicherlich kann ich das ganze auch meine gesetzliche Vertretung in die Hände drücken, die kümmert sich bestimmt darum. Schließlich hat sie auch den Bereich Ämter und Behörden.
Genau das ist ihr Job, dann soll sie sich darum kümmern.
Mich überfordert das ganze schon wieder.
Kann ich verstehen. :umarm:
Viel schlimmer ist nur die Panik, dass ich keine Rente bekomme. :Verwirrt:
Die medizinischen Voraussetzungen dürftest Du auf jeden Fall erfüllen, die Frage ist, ob Du auch die versicherungsrechtlichen erfüllst. Ansonsten bliebe nur die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Andererseits haben sie Dich ja zum Gutachter geschickt, das hätten sie sicher nicht getan, wenn von vornherein klar gewesen wäre, dass Du nicht auf die notwendigen Versicherungszeiten kommst.
Die RV hat sich doch die Klinikberichte geholt, können sie da nicht selbst 1 und 1 zusammen zählen?


Du kennst doch meinen langjährigen Behördenirrsinn an fast allen Fronten :icon_e_wink: , der immer noch andauert, warum sollte es bei Dir anders sein? :icon_e_wink:
Behörden halt, von nichts eine Ahnung :icon_mrgreen:
Eben!
Das mit dem Schreiben vom Sozialamt ist eine gute Idee, ich werde den mal heraussuchen.
Mache das. Ich lasse mir von Holger ja alles einscannen, was an Behördenpost kommt und sortiere das dann auf der Festplatte in die entsprechenden Ordner ein, so dass ich es bei Bedarf griffbereit habe und ausdrucken kann.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von kamille » Fr 2. Dez 2011, 14:33

Huhu,

die schreiben auch, dass die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen noch nicht geklärt sind. Also kann das das Problem werden?

Wobei seit Mai 09 zahle ich eh in die RV ein und ich meine durch das ALG 2 seit 2008 auch, oder? Das wurde doch erst dieses Jahr geändert?

Kamille

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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 2. Dez 2011, 14:51

Hallo Kamille!
kamille hat geschrieben:die schreiben auch, dass die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen noch nicht geklärt sind. Also kann das das Problem werden?
Das könnte sein, ja. Ich frage mich dann allerdings, warum die das nicht vorher gemacht haben, sondern Dich erst zum Gutachter geschickt haben. :Gruebeln:
Wobei seit Mai 09 zahle ich eh in die RV ein und ich meine durch das ALG 2 seit 2008 auch, oder?
Früher wurden bei ALG 2 Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Das wurde doch erst dieses Jahr geändert?
Wann das abgeschafft wurde, weiß ich nicht genau, damit musste ich mich zum Glück nie beschäftigen.

Unsere Spezialistin in Sachen ALG ist die Doppeloma, sie wird sich sicher noch melden. Sie macht hier immer die Nachtschicht. :smile:

Die geleisteten Ausbildungszeiten 2007 dürften auf jeden Fall noch mitzählen, ggf. sogar noch was von 2006, weil das ab Antragsstellung noch in die 5 relevanten Jahre fällt. Und so weit ich weiß, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung maßgeblich und da diese ja schon sehr lange bestand, könnte es sein, dass von den vorher erfolgten Ausbildungzeiten auch noch noch was mit in die 5 Jahre rzählt . Aber korrekt beurteilen kann das letztlich nur die dRV selber, wenn sie alle Unterlagen hat, zumindest sollte sie das können.

Lasse Dich mal ruhig von Deiner Betreuerin unterstützen, Du musst das nicht wissen und können und sie wird dafür bezahlt. :icon_e_wink:

Liebe Grüße

Annette
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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von sonni1956 » Fr 2. Dez 2011, 22:58

Hallo

Das wird nicht ganz einfach auch wenn du krank warst und kein Krankengeld erhalzten hast sind ja keine Beiträge aufs Rentenkonto geflossen . So wie ich weiß mußt du in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre in die RV eingezahlt haben und das wird schwierig.Seid 2008 zahlst du über ALG Beiträge und ab Mai 2009 sowieso.
Es wird wahrscheinlich nicht viel rauskommen wenn du im Durchschnitt wenig eingezahlt hast .Aber du kannst dazu noch Grundsicherung beantragen.

LG SONJA

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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 3. Dez 2011, 00:20

Hallo Ihr Lieben, hallo Kamille,

ich versuche mal zu sortieren... :Gruebeln:
Das könnte sein, ja. Ich frage mich dann allerdings, warum die das nicht vorher gemacht haben, sondern Dich erst zum Gutachter geschickt haben.
Das ist nicht so ungewöhnlich, denn auch OHNE tatsächlichen Renten-Anspruch, ist NUR ein GA der DRV berechtigt, eine volle /dauerhafte EM festzustellen, NUR die "Bescheinigung", ein Bescheid dazu von der Renten-Kasse, ist AUCH für die anderen Sozial-Leistungs-Träger (z.B. Bereich SGB XII) rechtlich bindend, in diesem Falle müßte dann notfalls das Sozial-Amt einspringen.

Denn das SGB II (ALG II) wäre ja auch nicht mehr zuständig, wenn Erwerbsfähigkeit (mindestens 3 Stunden täglich) NICHT mehr vorliegt (es sei denn man ist Teil einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Angehörigen!).
Entscheidet der DRV-GA z.B., dass die Erwerbsfähigkeit 3 - unter 6 Stunden noch gegeben ist (bei Anspruch Teilweise EM-Rente), DANN MUSS das JobCenter zahlen, die dort notwendige Erwerbsfähigkeit wurde ja dann durch die DRV festgestellt.

DA kommt dann auch KEIN Amtsarzt der AfA / JobCenter /Gesundheitsamt mehr dran vorbei.

Darum möchten diese Amtsärzte ja IMMER SOOO gerne die (vielleicht schon vorhandenen) DRV-GA haben (z.B. von den ausgesteuerten Renten-Antragstellern :grinser: ), sie wissen leider GENAU, dass sie mit ANDEREN EIGENEN Feststellungen (wie bei mir), die DRV NICHT "überzeugen" können und möchten solche Divergenzen (wo es machbar erscheint) lieber vermeiden.

WARUM wir dann überhaupt noch zu den anderen Amtsärzten hingeschickt werden und NICHT generell DIREKT (NUR NOCH) zum DRV-GA, DAS KANN ICH euch leider auch NICHT erklären...
Wobei seit Mai 09 zahle ich eh in die RV ein und ich meine durch das ALG 2 seit 2008 auch, oder?
Früher wurden bei ALG 2 Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
RICHTIG :ic_up: , seit WANN genau (2008) bekommst denn H4, es war zwar (SEHR) wenig, was da an Beiträgen gezahlt wurde, ABER es wurde gezahlt und DAS SIND Pflicht-Beiträge. :ic_up:
Das wurde doch erst dieses Jahr geändert?
Ebenfalls RICHTIG, wobei hier (von den Politikern) gesagt und geschrieben wurde, dass der Anspruch auf eine EM-Rente erhalten bleibt, solange man weiterhin H4 beziehen MUSS, auch OHNE diese Beiträge.

Leider habe ich DAZU bisher noch nichts Definitives im Gesetz finden können, ich meine aber auch gelesen zu haben (bei der DRV), dass man auch mit weniger (1 Jahr Pflichtbeiträge ???) eine EM-Rente bekommen KÖNNTE, wenn die Erwerbsminderung schon sehr früh vorhanden war.
Möglicherweise soll(te) auch diese Feststellung durch den Gutachter erfolgen... :confused: :Gruebeln:

Was mir da in deinem Falle @Kamille also durchaus ALLES einen (versicherungsrechtlichen) Anspruch auf EM-Rente möglich erscheinen läßt, LEIDER frage ich mich in diesem Zusammenhang aber auch, wie es DANN um die Höhe dieser Rente bestellt sein wird, das muss ja auch irgendwoher kommen, was dann den Renten-Zahl-Betrag ergeben soll... :Heiss:

Habe bei SEHR jungen Leuten, OHNE großartiges Erwerbseinkommen schon was von EM-Renten um die 90 € im Monat gelesen, das ist ja auch nicht gerade DAS, was man so zum Leben brauchen würde, da bleibt dann also auch NUR zusätzlich das SGB XII (bei Vollrente) und das SGB II bei einer Teil-EM-Rente.

Da müßte man dann erst den GENAUEN EM-Renten-Bescheid KENNEN, um zu sehen, wo du dann konkret (zusätzlich) Geld beantragen kannst /musst.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von kamille » Sa 3. Dez 2011, 22:56

Hallo,

erst einmal danke für die Antworten.
Alg II beziehe ich seit dem 27.2.2008. Auch jetzt noch, obwohl eigentlich wegen der Behindertenwerkstatt das Jobcenter nicht mehr zuständig ist. Ich hatte im Mai 2009 Grundsicherung beantragt, die wurde aber abgelehnt, da ich angeblich keinen Anspruch darauf habe. Ist totaler Schwachsinn, aber egal. Meine damalige Integrationsfachkraft hat dann alles geregelt, dass ich weiterhin Hartz IV bekomme. Während der Rehaphase war es auch noch möglich, jetzt im Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen muss es entweder Rente geben oder Grundsicherung. Ich teste es eben über die Rente, da die Erwerbsminderung quasi während der Ausbildung ihren Höhepunkt bekommen hatte und auch deswegen diese abbrechen musste. Bis heute bin ich nur im geschützten Arbeitsbereich einsetzbar, was ja zeigt, dass ich noch nicht mal 3 Stunden arbeiten kann. Ich meine ich bin froh, wenn ich die 20 Stundenwochen irgendwann mal wieder schaffe, es ist über 12 Monate her, dass ich das letzte mal 20 Stunden, also an 5 tagen die 4 Stunden geleistet habe.

Aktuell lebe ich vom Kindergeld, dem Werkstattgehalt, der Halbwaisenrente und die Aufstockung durch das Jobcenter.


Liebe Grüße
kamille

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Re: Nachweise für Krankenzeiten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 3. Dez 2011, 23:22

Hallo Kamille, :smile:
Ich teste es eben über die Rente, da die Erwerbsminderung quasi während der Ausbildung ihren Höhepunkt bekommen hatte und auch deswegen diese abbrechen musste. Bis heute bin ich nur im geschützten Arbeitsbereich einsetzbar, was ja zeigt, dass ich noch nicht mal 3 Stunden arbeiten kann. Ich meine ich bin froh, wenn ich die 20 Stundenwochen irgendwann mal wieder schaffe, es ist über 12 Monate her, dass ich das letzte mal 20 Stunden, also an 5 tagen die 4 Stunden geleistet habe.
Ich denke doch, das sollte eine ganz gute Ausgangsbasis sein für den EM-Renten-Antrag, das IST doch ALLES nachweisbar. :ic_up:

Zu den ganz speziellen Sachen (wie Behinderten-Werkstatt) kenne ich mich nicht aus, aber da kann dir ja @Amethyst sehr gut weiterhelfen, du solltest auf JEDEN Fall einfach einen EM-Renten-Antrag stellen.

Der MUSS ja dann abschließend bearbeitet und ein entsprechender Bescheid erteilt werden.
Wie immer der dann erst mal ausfällt, muss man dann die weitere Vorgehensweise überlegen.

Von mir erst mal ganz großes Daumen drücken !!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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