Ungelesener Beitrag
von Schalentierchen » Fr 12. Mär 2010, 22:41
Ups,
so langsam kommen falsche Sachverhalte; die sollten so nicht stehenbleiben.
Im Regelfall werden ALLE AU-angereisten Patienten IMMER auch AU entlassen!
Ausnahmen gibt es, die sind aber dermaßen in der Minderzahl, dass man die getrost außer Acht lassen kann.
Eine Arbeitsunfähigkeit ist bitte NIE mit einer gleichzeitigen Erwerbsminderung gleichzusetzen! Das sind zwei Paar verschiedene Schuhe!
Und wer "unter 3 Stunden täglich" eingestuft wird, gilt als VOLL erwerbsgemindert. Der Arbeitsmarkt ist in solchen Fällen also total unwichtig!
Wichtig ist er aber, wenn das Kreuzchen bei "3 bis unter 6 Stunden täglich" steht und man gleichzeitig arbeitslos ist.
Bei dieser Konstellation gilt der Arbeitsmarkt (momentan) für Halbtagsstellen als verschlossen und es tritt AUTOMATISCH die volle EM ein.
Keine RV wird verlangen, dass jemand UNTER 3 Stunden erwerbstätig sein kann; dies wäre auch gegen ihre eigenen Bestimmungen.
LG
Schalentierchen
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)