Hallo Fulgora,
Ja, und das ist auch berechtigt das die AfA VOR Leistungserteilung sich ein Urteil bildet
.
Ach JA, bei mir haben die sich noch gut 3 Monate Zeit damit gelassen, da habe ich aber Glück gehabt.
Jetzt muss festgestellt werden ob der Leistungsempfänger überhaupt Leistungen nach SGB III bekommen kann. Denn wenn KEINE fiktive Arbeitsfähigkeit nach §125 SGB III besteht kommen nämlich ganz große Probleme. Die sind in §119 SGB III verankert.
Meine Glückssträhne nahm ja KEIN Ende

, MIR wurde von der AfA-Amtsärztin bescheinigt, dass ich auf dem gesamten Arbeitsmarkt NICHT mehr vermittelbar bin, also Restleistungsfähigkeit =
NULL
Daraufhin erfolgte die schriftliche Bestätigung MEINES Anspruches auf ALGI nach § 125 SGB III und die Aufforderung einen EM-Renten-Antrag zu stellen, damit mir dieser Anspruch erhalten bleibt.
Zu dieser Zeit bekam ich übrigens bereits seit MONATEN pünktlich mein Geld aufs Konto.
Das wichtigste: Man darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Und hier gibt es bei den meisten Ausgesteuerten das erste Problem.
Und NOCH mehr (offenbar unverdientes...

) "Glück", ICH HABE meinen JOB IMMER NOCH und bekomme inzwischen sogar HARTZ 4, es hat bisher NIEMALS irgend jemand von mir verlangt daran irgendwas zu ändern...ALSO NULL PROBLEMO...
Was ist wenn der Antragsteller WIRKLICH nur AU ist und nicht erwerbsunfähig? Soll die AfA dann ALG zahlen ohne den Antragsteller zur Kündigung "zwingen" zu können?
JA, SICHER, GENAU DAFÜR GIBT es doch den § 125 SGB III, WEIL die Leute AUCH NACH der Aussteuerung immer noch AU SIND und die DRV über die EM-Rente (Erwerbsminderung !!!) noch NICHT "positiv" entschieden hat...
WOMIT bitte will die AfA zur Kündigung ZWINGEN KÖNNEN, BITTE mal die
Rechtsgrundlage dafür, wenn du solche Behauptungen aufstellst.
Das nächste Problem wäre dann der Punkt AU und Rente, denn stelle ich mich nicht nur fiktiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung wie bei §125 SGB III sondern mache mein Kreuz bei 3 Std und mehr, wie bitte soll ich dann einen Rentenantrag begründen?
Bei ALGI gibt es KEIN Kreuz bei irgendwelchen Stunden, DAS betrifft ALGII, befasse dich doch bitte mal mit den konkreten Einzelheiten der unterschiedlichen SGB-Bücher, damit du nicht ständig einen wirren "Mischbrei kochst", die DRV interessieren solche Kreuzchen (im SGB II) und die Angabe der "fiktiven" Arbeitsbereitschaft im Bereich SGB III sowieso NICHT.
Die interessiert ja nicht mal JAHRELANGE AU, wie du schon richtig feststellst, besagt das NICHT, dass man auch Erwerbsgemindert ist (Erwerbsunfähigkeit gibt nicht mal mehr bei der DRV seit 2001!!!), also WO liegt dein Problem ???, ach ja HIER...
Man hat aber zumindest entweder im Rentenantrag oder im Arbeitslosengeldantrag unwahr Angaben gemacht.
Von der DRV erwarte ich die Bewertung meiner Erwerbsfähigkeit und die Anerkennung, dass es NICHT MEHR GEHT VOLLZEIT meinen Lebensunterhalt zu verdienen, ALGI nach § 125 wird (solange Anspruch besteht) wegen "Schweben" dieser Entscheidung und "bestehender Leistungsminderung" gezahlt, also besteht NUR eine "fiktive" Arbeitsfähigkeit (WEIL man weiter AU ist, auch wenn man diese Bescheinigung bei der AfA NICHT mehr vorlegen braucht /soll!).
MUSS dir ja fast dankbar sein, verstehe das langsam IMMER BESSER WIE das gemeint ist.
Der nächste Punkt ist man darf bei Antragstellung NICHT AU sein, sprich weder darf eine AU-Bescheinigung existieren noch darf ein aktiver Auszahlungsschein für Krankengeld bestehen.
NEE, man ist wie von "Zauberhand" nach 78 Wochen Krankengeld GESUND, WARUM hat man dann BEI der Antragstellung meine AU-Bescheinigung noch SEHEN WOLLEN bei der AfA, DANACH allerdings NICHT mehr, das ist wahr...wieder

gehabt...
Ein aktiver Auszahlschein (WOW) besagt ja auch, dass du noch Anspruch auf Krankengeld von der KK hast und solange gibt es ohnehin KEIN ALG, da biste ja noch NICHT wirklich ausgesteuert, eigentlich ganz einfach, oder...
Von daher ist es eben ein Problem mit §125 SGB III.
SORRY, aber ICH hatte DAMIT überhaupt KEIN PROBLEM, trotz ALL der (von mir aufgezählten) Tatsachen /Umstände, die das ja eigentlich (deiner geschätzten Meinung nach) unmöglich machen sollen.
Ich war früher auch der Meinung , nach Aussteuerung ist §125 zwingend, aber mein Anwalt hat mich da aufgeklärt.
TJA, da würde ich den Anwalt wechseln, VIEL Ahnung hat der davon nämlich NICHT, darum kommt wohl auch dein Prozeß nicht so richtig voran...
Man sollte davon ausgehen das nach einer Aussteuerung §125 SGB III in Frage kommt, dieses muss vor der Antragsstellung geklärt sein, denn hier ist nicht nur die Erkrankung sondern auch die Tätigkeit und der für den Antragsteller in Betracht kommenden Arbeitsmarkt von bedeutung.
Davon steht aber im § 125 SGB III überhaupt NIX, da ist NUR von weiterhin bestehender Leistungsminderung und der Überbrückung (Nahtlosigkeit) bis zur (hoffendlich rechtzeitigen) Enscheidung der Rententrägers die Rede.
Da hätte ICH ja GAR NIX bekommen dürfen, für mich kam ja lt. Feststellung der AfA KEINE Vermittlung mehr in Frage, also NIX mehr Arbeitsmarkt, trotzdem bekam ich 1,5 Jahre ALG nach § 125, wahrscheinlich NUR aus "Versehen", ODER...
Daher auch die Anweisung der AfA "Die Entscheidung über den Antrag auf ALG erst nach erfolgter ärztlicher Begutachtung durchzuführen"
Dann ist diese Anweisung aber leider NICHT rechtskonform, denn diese ärztliche Entscheidung ist KEINE Grundlage für einen Anspruch auf ALGI.
Meldet man sich erst NACH der Aussteuerung bei der AfA kann sich das ganze also mit der Bearbeitung erst noch hinziehen.
KLar, wenn man es sich gefallen läßt ziehen die heutzutage ALLES mit irgendwelchen eigenen Richtlinien hin, DAS MUSS man sich aber NICHT gefallen lassen, NUR wer KEIN Geld mehr braucht, meldet sich erst NACH der Aussteuerung und dann ist er selber Schuld, wenn es sich hinzieht.
Meldung der AfA das in 3-4 Monaten ausgesteuert wird.
Interessiert die AfA frühestens 3 Monate VORHER, es gibt auch KK die erst SEHR viel später den Aussteuerungsbescheid raus-schicken.
VORHER weiß der Normalbürger meist gar nicht genau, wann er nun ausgesteuert wird, außerdem WILL die AfA den Bescheid der KK dazu VORGELEGT haben.
Meldung bei der AFa wegen der Aussteuerung und ggf. bzgl Termin Gutachter (ob mit oder ohne Unterlagen ist erstmal egal)
Den Termin beim Gutachter KANNST DU aber NICHT einfordern und DASS die (FREIWILLIGEN) Gesundheits-Unterlagen denen eben WICHTIGER sind, als ALLES andere, hast du offenbar auch immer noch nicht verstanden.
Termin beim Gutachter
HA-HA, den Termin will die AfA ja inzwischen lieber VERMEIDEN
Termin beim SB bzgl. Ergebnis Gutachten
Was für ein Termin, bei welchem Sachbearbeiter (hatte NIE einen, wieder Glück gehabt

) nach deiner bisherigen "Rechnung" BIN ich IMMER noch AU (vor der Aussteuerung!) und bekomme mein Geld von der Krankenkasse, WARUM soll ich da schon ständig "Parcour" für die AfA laufen, da haben die von MIR noch GAR NIX zu wollen...
Antrag ALG 1
Bewilligung nach §125oder nach §117.
Bis dahin "wohne" ich ja schon fast bei denen, solltest dich dort als Organisator bewerben, soviel Ideen-Reichtum, den Kranken Kunden schon mal rechtzeitig "einzunorden" sollte nicht ungenutzt bleiben.
Bei §117 sollte man dann sofort Widerspruch und ggf. später Klage einreichen.
Ja, und dann gehts einem wie dir, man bekommt GAR NICHTS, weil man sich dem Arbeitsmarkt rigoros (wegen Krankheit und/oder zu viel Ehrlichkeit, warum auch immer) verweigert, dann bekommt man auch nach § 125 NICHTS.
ICH habe das Geld, bewilligt nach § 117 einfach (völlig OHNE schlechtes Gewissen

) angenommen und hatte dann wenigstes mal 1,5 Jahre fast "himmlische RUHE" und IMMER pünktlich mein Geld auf dem Konto... MUSS ja auch mal ein wenig

haben im Leben.
Das Dumme ist nämlich das es u.U. Wochen dauern kann bis der Antrag NACH Abgabe der vollständigen Unterlagen bearbeitet ist. Und dieser ganze Krempel mit Gesundheitsbogen und Schweigepflichtsentbindung, verlängert den Kram dann evtl. sogar noch unnötig.
Ich hatte 3 Tage nach der Antragstellung meinen ALG-Leistungsbescheid im Briefkasten, wäre schön, wenn sich das JobCenter da mal vom Tempo bei der AfA inspirieren ließe...die Untersuchung beim Amtsarzt erfolgte (wie schon erwähnt) erst gut 3 Monate später, NACH MEINEN Bedingungen, diese Unterlagen betreffend...
Das die „netten Leute“ der AfA dieses dann natürlich sofort zu DRV geschickt haben und die DRV dann von sich aus das Gutachten angezweifelt haben und so die AfA §125 widerrufen hat, das war für dem Prozess gegen die AfA und auch im Widerspruch gegen die DRV im Prinzip nur Munition für meinen Anwalt und den VdK.
Verstehe ich nicht so ganz, mein EM-Renten-Antrag wurde auch noch während der Zahlung von ALG nach § 125 abgelehnt(das Gutachten der AfA hatte ich sogar selber dem Antrag auf EM-Rente beigefügt, das brauchten die sich gar nicht "besorgen"), die DRV war also auch bei mir der Meinung, dass ich arbeiten gehen könne (ist sie ja immer noch), das Geld wurde von der AfA trotzdem weiter gezahlt, OHNE jede Unterbrechung...sollte mich nur dazu äußern, ob ich Widerspruch einlege...
Und du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und das nicht nur fiktiv....
Wenn dein Arbeitgeber nun clever ist, dann holt der sich jemanden der genau dich (auf Probe versteht sich) einstellt, und dann?
Diese abenteuerliche Konstruktion haben wir doch hier schon mal irgendwo "durchgekaut", mag ja sein, dass du was ähnliches in deinem Bekanntenkreis schon mal mitbekommen hast, das KANN man doch NICHT verallgemeinern...und mal GANZ ehrlich WARUM sollte MEIN AG sich die Mühe machen, mir einen anderen Arbeitsplatz zu besorgen, der kann mich doch einfach ENTLASSEN, wenn er mich loswerden will...
Im schlimmsten Fall musst du kündigen, was deinen Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs verpuffen lässt.
Und solltest du „wider erwarten“ die Probezeit nicht überstehen, hast du aufgrund der Eigenkündigung evtl. sogar noch ne Sperre am Hals.
WO steht das, NIEMAND KANN mich zwingen zu kündigen, ganz zuletzt die AfA, wenn sie mich dann "zur Belohnung" auch noch sperren will, WO ist die Rechtsgrundlage DAFÜR.
Erzählt wird VIEL wenn der Tag lang ist, auch bei den Krankenkassen wird sowas "geprobt", besonders wenn die Erkrankung direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt wird oft mal die Eigenkündigung "aus gesundheitlichen Gründen" vorgeschlagen.
Dann KANN die KK den Kranken nämlich einfacher an die AfA abschieben, der "Grund" für die aktuelle Krankheit ist ja dann nicht mehr vorhanden ist da die Logik der KK, allerdings gibt es AUCH DAFÜR KEINE Rechtsgrundlage.
Und wenn das arme

das dann wirklich macht und ne Sperre von 3 Monaten bekommt, wills natürlich KEINER gewesen sein, bei einer solchen Kündigung, wird nämlich auch erst der Amtsarzt der AfA eingeschaltet, bevor es EINEN MÜDEN CENT gibt wird (in DIESEM FALLE !!!) erst geprüft, ob diese Kündigung wirklich gesundheitlich erforderlich war.
DAS war allerdings schon vor fast 15 Jahren so, als ich mal selber aus diesem Grund gekündigt habe, die AfA selber hat mich dazu noch NIE aufgefordert.
Beim Dopa ließ die AfA-SB sowas mal durchblicken (er mußte sich 3 unter 6 Stunden zur Verfügung stellen lt. Amtsarzt), aber eine Rechtsgrundlage hatte sie DAFÜR auch NICHT anzubieten, also war das ganz schnell wieder "vom Tisch", seinen Job hatte er noch bis er den EM-Renten-Bescheid bekam, die AU-Bescheinigung übrigens AUCH, durchgehend seit 2006.
LG Doppeloma