Persönliches Budget

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Vrori
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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 27. Okt 2011, 14:47

Hallo Dieter,

naja, genau das sind ja meine Fragen...und in der e-mail Antwort siehst du, dass im Grunde die Antwort auch nichts deutliches sagt.
Ich werd wohl bei meiner KK einen Antrag auf Zahlung eines pers. Budget's stellen und dann schau ich mal, was die Antworten oder wie die sich verhalten.

Mit der Brille...das ist auch eine Idee...da ich krank und arbeitsunfähig zu Hause bin und auf die Entscheidung über meine Rente warte, bediene ich mich in meiner freizeit des PC's bzw. lese gerne Bücher...wenn ich mich ausruhen muss....bzw. wenn ich mich nicht mehr bewegen kann...
dann wäre so eine Brille ja eigentlich auch in das pers. Budget einrechenbar...

aber irgendwo habe ich gelesen, dass es sich bei dem Budget nicht um eine Extraleistung handelt, sondern um die Leistungen, die es bisher als Sachleistungen gab und die man dann inform des Budgets erhalten kann und sich die Leistung selber kaufen kann...
darunter verstehe ich nun: bisher bekam ich die manuelle Therapie über die KK verordnet...damit ich die Therapeutin bekomme, die ich für richtig halte, muß ich jedesmal 35 km fahren.
Es gibt vor Ort eine Therapeutin, die gleich gut ist, aber keine Kassenzulassung beantragt hat.
Nun möchte ich das pers. Budget dafür nutzen, die notwendige manuelle Therapie bei ihr "einzukaufen"...und nicht mehr als Sachleistung von der KK...

bin gespannt, ob noch jemand was herausfindet..

LG
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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 27. Okt 2011, 15:16

Irgendwo habe ich gelesen, da da auch das Einkommen überprüft wird und zwar auch das Partnereinkommen!

An die Brille habe ich noch gar nicht gedacht, ich dachte an Ergo und Physio, habe gleich einen Ergotermin und frage mal, ob die Bescheid wissen.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 27. Okt 2011, 15:29

Hallo Esuse,

Brille wird auch nicht möglich sein, da es sich ja um keine neue Leistung handelt, sondern um eine andere Art der Leistung...Behinderte können nun ihre Arbeitsassistenten, ihre Betreuer, die sie ins Kino begleiten usw. selber "einkaufen"...die werden ihnen nicht mehr gestellt..."...
aber ich frag mich, ab wann gibt es das Buget? müßte ich doch auch bekommen...ab einem GdB von 50? oder 100?..nirgendwo habe ich eine Einteilung gefunden und nirgendwo, wo mal aufgezählt wird, welche Leistungen in welcher Form es sind...

vielleicht findest du ja noch was..

LG
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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 27. Okt 2011, 15:50

http://www.lebens-phase.de/forum/showth ... C3%BCr-wen


Da sind viele Links und Erklärungen drin.
Ich habe auf meine Mails noch keine Antwort, bin gespannt.
Mein GdB - Antrag feiert ja nächste Woche seinen ersten Geburtstag. Mal sehen, wieviele noch kommen. Aber meine Arbeitskraft ist ja bedroht, da meine Gelenke versteifen könnten.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 27. Okt 2011, 20:03

Hallo!

Persönliche Erfahrungen habe ich noch nicht, aber ich verlinke auch mal was dazu, einfach mal stöbern.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 917#422917 aktuellere Version auf S. 2 des Threads.

http://www.people1.de/pdf/PersoenlichesGeld2.pdf

http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber ... budget.pdf

http://www.familienratgeber.de/recht/pe ... budget.php

http://www.forsea.de/projekte/persoenli ... dget.shtml
aber ich frag mich, ab wann gibt es das Buget? müßte ich doch auch bekommen...ab einem GdB von 50? oder 100?..
Im SGB IX heißt es:


§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken....


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html

§ 2 Behinderung
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist....


Also gehe ich mal davon aus, dass man Leistungen auch dann bekommt, wenn man gar keinen GdB hat (0man muss ja keinen SBA beantragen oder man bekommt ihn nicht, obwohl man Anrecht hätte, kennen wir ja :Wut: ), sondern das Vorliegen einer Behinderung bzw. die Tatsache, dass man von Behinderung bedroht ist, ausreichend sind. Das kann man auch per ärztlichem Attest nachweisen.

Den Status als schwerbehinderter Mensch hat man nach § 2 Absatz 2 ab GdB 50, die Höhe des GdB dürfte für den Anspruch an sich nicht relevant sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt....
und nirgendwo, wo mal aufgezählt wird, welche Leistungen in welcher Form es sind...
Im Prinzip kann man sämtliche Leistungen, die man direkt über den Leistungsträger erhält, auch übers persönliche Budget bekommen, das ist nur eine andere Form, wo man freier auswählen kann, wer die Leistung erbringt.

http://www.budget-tour.de/content/41076.php?a=3

Rechtsgrundlage fürs persönliche Budget ist SGB IX § 17

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html

Üblicherweise läuft es so wie in Absatz 1.


§ 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget
(1) Der zuständige Rehabilitationsträger kann Leistungen zur Teilhabe

1.
allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern,
2.
durch andere Leistungsträger oder
3.
unter Inanspruchnahme von geeigneten, insbesondere auch freien und gemeinnützigen oder privaten Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen (§ 19)

ausführen. Er bleibt für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Satz 1 gilt insbesondere dann, wenn der Rehabilitationsträger die Leistung dadurch wirksamer oder wirtschaftlicher erbringen kann.



(2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind auch die neben den Leistungen nach Satz 1 erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. An die Entscheidung ist der Antragsteller für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

(3) Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. In begründeten Fällen sind Gutscheine auszugeben. Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach § 10 Abs. 1 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.


Man kann bei der DRV kostenlos eine CD dazu bestellen:

http://www.bmas.de/DE/Service/Publikati ... tt.mm.jjjj

Ebenso eine Broschüre:

http://www.bmas.de/DE/Service/Publikati ... tt.mm.jjjj


Liebe Grüße

Annette
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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 3. Nov 2011, 09:15

Hallo,
da ich von den hier in der Gegend beratend tätigen Leuten keine Antwort bekommen habe, habe ich mal ans Integrationsamt geschrieben:

Die Antwort:
Ich möchte Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an ihren für Sie zuständigen Leistungsträger
(Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder Agentur für Arbeit) zu wenden, da das
Integrationsamt immer nur nachrangiger Leistungsträger ist.


Hab ich doch gleich mal gemacht, aber da beißt sich die Katze in den Schwanz fürchte ich.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 3. Nov 2011, 13:44

Hallo Esuse,

ich hab an die DRV geschrieben und eine Antwort bekommen...unter Hinweis auf einen Link auf der DRV-Homepage...
dann habe ich der Dame wieder geantwortet, mit der Bitte um konkrete Leistungen...da kam wieder Gewäsch, ich sollte doch dann einen Antrag auf Teilhabe stellen....
ja, aber ich weiß doch immer noch nicht, was ich dann da beantrage?

ne klare Antwort habe ich nicht bekommen.....

Gruß
Vrori
LG
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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 3. Nov 2011, 13:54

Da war ich schon auf der HP.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.html

Offenbar muß man Anspruch auf Maßnahmen zur Teilhabe haben, um ans Budget zu kommen.

Rehabilitationssport und Funktionstraining wäre ja schon mal was..
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 3. Nov 2011, 14:08

Hallo,

naja, das hab ich ja bereits durch...ich will mich jetzt noch mit der KK rumärgern, dass ich noch eine Verlängerung des Funktionstrainings bekomme...bei Fibro ja angeblich nur 24 Monate...
aber im Forum Schmerz bin ich auf ein Urteil gestoßen: B 1 KR 32/07 R aus dem hervorgeht, dass Funktionstraining auch länger bewilligt werden muss.

aber das kann ja nicht nur allein das pers- Budget sein, damit muss doch noch etwas anderes gemeint sein.....

LG
Vrori
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Re: Persönliches Budget

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 3. Nov 2011, 14:26

Da steht ja auch noch mehr, ich habe nur das rausgesucht, was mich interessieren könnte.
Aber bei uns ist Rehasport und Funktionstraining ganz arbeitnehmerfreundlich vormittags.
Liebe Grüße

Esuse

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