Muss zur Reha - danach Hartz4?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
sicko
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Muss zur Reha - danach Hartz4?

Ungelesener Beitrag von sicko » Do 27. Okt 2011, 18:09

Der Mdk hat meinen Arzt dazu überredet, dass ich (habe Job, aber AU) zu einer Reha soll. Eigentlich haette ich noch Anspruch auf KG und haette es gerne ausgeschoepft. Für meine Gesundheit sehe ich wenig Sinn in einer Reha und fürchte erneute Ignoranz von Aerzten, aber nun muss ich wohl einen Antrag stellen.

Ich befürchte, dass ich als arbeitsfaehig entlassen werde, auch wenn ich es nicht bin. Ich weiss, dann Widerspruch. Aber wovon lebe ich dann ? Bekomme ich noch Alg1 oder gleich Alg 2?

Wenn die mich in der Reha in die Psychoecke schieben wollen, koennen die mich zu Psychopharmaka draengen und mir bei Weigerung spaeter Rente u.ä. Verweigern? Soll man dann besser so tun als man das Zeug nimmt?

Mein Arzt sagt, ich soll die Reha abbrechen, wenn es zu schlimm wird, aber ich habe Zweifel, ob das schlau waere.

Vrori
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Re: Muss zur Reha - danach Hartz4?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 27. Okt 2011, 19:10

Hallo,

während der REHA erhälst du Übergangsgeld durch die DRV..solltest du arbeitsfähig entlassen werden...dann kann dein Hausarzt dich wieder weiter krank schreiben, wenn er meint, dass du noch nciht arbeitsfähig bist.
Du würdest dann weiter KG durch die KK erhalten. Die KK wird natürlich so schnell wie möglich versuchen, dich aus dem KG zu bekommen. Einige KK ermuntern die KG-Empfänger auch, dass sie bei dem Arbeitgeber kündigen sollen, mit der Begründung: man wäre ja nur für diese tätigkeit arbeitsunfähig.
Auf diese Sache auf gar keinen Fall einlassen..nicht kündigen, egal, wer was sagt...
solltest du kein KG mehr erhalten, auch nach Widerspruch, dann müßtest du ggf. eine Wiedereingliederung versuchen, wenn es dann nicht geht, wieder abbrechen...oder eben wirklich einen Arbeitsversuch starten und dann wieder krank nach Hause gehen...
du hast dann weiter Anspruch auf Krankengeld....Dein Krankengeld beträgt insgesamt 72 Wochen (+ 6 Wochen Lohnfortzahlung) die Zahlung des Übergangsgeldes durch die DRV wird auf die Krankengeldanspruchszeit angerechnet.
Wenn es zur Aussteuerung kommt, dann hast du Anspruch auf ARbeitslosengeld I, wenn du die Beitragszeiten erfüllt hast.
Das Arbeitsamt wird dich dann auffordern einen Rentenantrag zu stellen.

sollte eine Diagnose gestellt werden, die nahelegt, dass Psychopharmaka erforderlich sind, dann würde ich an deiner Stelle sehen, das du die Medikamente auch nimmst..warum weigerst du dich? Das Citalopram, welches ich eine kurze Zeit genommen habe, war das Beste was mir passieren konnte...danach ging es wieder aufwärts....ein Diabetiker muß auch Insulin nehmen und ein Patient mit Bluthochdruck ist auch auf Beta-Blocker angewiesen, aber da verteufelt niemand die Medikamente...
Zur Medikamenteneinnahme kann dich niemand zwingen, es würde aufgrund einer Nichteinnahme auch keine Rentenverweigerung eintreten...höchstens dann, wenn dein beh. Arzt die Vermutung äußert, dass du die medikamentöse Behandlung verweigerst und er davon ausgeht, dass du ihm was vormachst....

..und so tun als wenn man das zeug nimmt?..die Frage ist nicht dein Ernst oder?

Wenn das alle so tun...dann steigt der zusatzbeitrag bei den Krankenkassen ins Unendliche...also sorry, diese Frage ist Blödsinn..

ich denke, du willst gesund werden? oder willst du bloß nicht mehr arbeiten?ß

Gruß
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Muss zur Reha - danach Hartz4?

Ungelesener Beitrag von sicko » Do 27. Okt 2011, 19:51

Klar, kann mir nichts schöneres vorstellen als H4 und EU-Rente! Sorry, aber diese Unterstellung ist mir zu dümmlich um ernsthaft darauf zu antworten.

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Re: Muss zur Reha - danach Hartz4?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 27. Okt 2011, 20:08

Hallo,

dann denke ich, war deine Frage nach der Medikamenteneinnahme...ein...ja was denn? Warum stellt man so eine Frage? Sich Medikamente verordnen lassen und dann lieber nicht nehmen?

naja...
LG
Vrori

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Re: Muss zur Reha - danach Hartz4?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 28. Okt 2011, 01:29

Hallo sicko, :smile:

nun mal ganz ruhig, du hast dich etwas unglücklich geäußert und es wurde ebenfalls unglücklich geantwortet, bitte vergiß nicht, dass wir hier AUCH ALLE krank sind, da passieren solche Mißverständnisse leider manchmal.
Der Mdk hat meinen Arzt dazu überredet, dass ich (habe Job, aber AU) zu einer Reha soll. Eigentlich haette ich noch Anspruch auf KG und haette es gerne ausgeschoepft.
Dass derr MDK die Ärzte "überredet" und dem Patienten eine Reha verordnet wird, ist nicht so ungewöhnlich, das kennen fast ALLE hier schon, denn auch die KK wollen sparen und sehen es inzwischen nicht mehr sehr gerne, wenn jemand zu lange Krankengeld bekommt.
Dein Arzt hat da wenig (bis gar keine) Möglichkeit was gegen zu machen, er KANN dich NUR im äußersten Notfall vor der Abreise in die Reha-Klinik "reha-unfähig" erklären, ABER ERST DANN.

Zum Übergangsgeld hat dir ja @Vrori schon geschrieben, auch dazu, dass du bei weiterer AU auch weiterhin vom Arzt AU geschrieben wirst, warte doch erst mal das Reha-Ergebnis ab.

Wer dort AU hinkommt wird eher selten arbeitsfähig entlassen, WAS für eine Reha soll das denn sein, dass du dir solche Gedanken um Psychopharmaka machst... :confused:

Im Allgemeinen erfolgt die Einstellung auf Medikamente beim behandelnden Arzt und NICHT unbedingt in einer Reha, ich war auch in Reha, psychosomatisch 6 lange Wochen (weil meine KK auch Geld sparen wollte), dort habe ich die ganze Zeit meine mitgebrachten Medis (wie zu Hause!) eingenommen.

Niemand hat versucht daran irgendwas zu ändern, du hast auch DORT das Recht NEIN zu sagen, wenn man es versuchen sollte, du bist doch nicht "entmündigt".
Wenn die mich in der Reha in die Psychoecke schieben wollen, koennen die mich zu Psychopharmaka draengen und mir bei Weigerung spaeter Rente u.ä. Verweigern? Soll man dann besser so tun als man das Zeug nimmt?
Warum sollen die dich dort überhaupt in irgendeine "Ecke" schieben wollen, dein Arzt sollte dich beraten welche Reha-Klinik für dich geeignet ist, das dient nicht der "Verschiebung in irgendwas", sondern soll deine schon bekannten Gesundheitsprobleme (möglichst) bessern.

Wenn DU NICHT überzeugt bist von den Medikamenten, die man dir anraten könnte, dann bringt es auch NIX da was vorzutäuschen, es ist KEIN Problem, die Einnahme per Blutuntersuchung zu kontrollieren.
Bei vielen (gerade auch dieser) Medikamenten ist eine regelmäßige Kontrolle bestimmter Blutwerte sogar vorgeschrieben, besonders bei Beginn der Einnahme.

Ich bestreite nicht, dass die Ziele dieser Reha-Maßnahmen (Stabilisierung deiner Gesundheit) meist nur unvollkommen oder gar nicht erreicht werden, meine Reha war Ende 2008, ich bin IMMER NOCH AU (inzwischen schon fast 4 Jahre) und LEIDER dadurch auch in H4 gelandet.

Mein EM-Renten-Verfahren läuft seit fast einem Jahr am Gericht, die Ablehnung hat aber nicht damit zu tun, dass ich keine Psychopharmaka nehme (habe sowohl körperliche als auch psychische Probleme), die DRV meint eben insgesamt, ich sei dafür noch längst NICHT krank genug... :confused: :Gruebeln:

Vorher bekam ich 1,5 Jahre Krankengeld (trotz Reha!) und 1,5 Jahre ALGI nach der Aussteuerung, SOOO schnell geht es denn doch nicht in H4, wenn ein Anspruch auf ALGI besteht (das funktioniert in diesem Falle AUCH MIT Arbeitsplatz!)!
Mir wurde übrigens in der Reha bescheinigt, dass ich an meinen (immer noch) vorhandenen Arbeitsplatz NICHT mehr zurückkehren DARF, darum blieb der KK NIX anderes übrig, als bis zum bitteren Ende weiter Krankengeld zu zahlen.

Die Reha selber abzubrechen ist KEINE so gute Idee, allerdings entscheiden die Ärzte dort manchmal (in den ersten 1 -2 Wochen), dass man eigentlich noch gar nicht "reif" ist, für eine Reha-Maßnahme und wenn die dich nach Hause schicken deswegen, ist das eher ein Zeichen dafür, dass du auch weiterhin noch länger krank sein wirst.

Wie alt bist du denn, hast du einen erlernten Beruf und arbeitest du aktuell auch darin, das könnte auch wichtig sein für weitere Ratschläge... :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Muss zur Reha - danach Hartz4?

Ungelesener Beitrag von sicko » Sa 29. Okt 2011, 13:06

Ich arbeite noch nicht sooo lange, war aber bis zur AU in meinem erlernten Beruf. Wieso ist das wichtig?

Habe inzwischen den Rehaantrag erhalten. Das ist ja der Horror, was die alles wissen wollen. Und jedes falsche Kreuz hat später wohlmöglich negative Folgen bei Rentenverfahren o.ä.?

"Besteht Belastbarkeit fùr Leistumgen zur mediz. Rehab.?" Heisst das ob man rehafähig ist? Oder heisst das man ist zu allen Anwendungen in der Reha fähig?

"Besteht Belastbarkeit fùr Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben?" Was bedeutet das?

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Re: Muss zur Reha - danach Hartz4?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 29. Okt 2011, 14:47

Hallo sicko, :smile:
Ich arbeite noch nicht sooo lange, war aber bis zur AU in meinem erlernten Beruf. Wieso ist das wichtig?
ja, sicher ist das wichtig, denn davon hängen ja auch einige Ansprüche ab, die du an die DRV haben könntest oder eventuell nicht.

Besonders bei sehr jungen Antragstellern, wird die DRV natürlich ALLES versuchen, die FITT zu bekommen für den Arbeitsmarkt, außerdem dürfte die (eventuelle) EM-Rente auch eher im Minibereich sein, wenn noch nicht so viele Beiträge dafür eingezahlt wurden.

Die Frage nach dem Beruf ist auch wichtig, weil man je nach Alter (eventuell) eine EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen KÖNNTE, das gilt aber NUR noch bis Jahrgang 1960, in deinem Falle also eher NICHT mehr, ein erlernter Beruf ist außerdem auch (meist) Voraussetzung für die Bewilligung einer Umschulung in einen anderen (gesundheitlich machbaren) Beruf.
Habe inzwischen den Rehaantrag erhalten. Das ist ja der Horror, was die alles wissen wollen. Und jedes falsche Kreuz hat später wohlmöglich negative Folgen bei Rentenverfahren o.ä.?
Nun mal ganz langsam, dein Arzt KANN und sollte dir helfen die kritischen Fragen zu beantworten, was glaubst du WIE umfangreich erst der EM-Renten-Antrag ist und was man da alles falsch machen kann. :Gruebeln:
In der Hinsicht scheinst du mir tatsächlich ein wenig SEHR naiv zu sein, eine EM-Rente wird dir nicht "hinterher geworfen", weil DU glaubst nicht mehr arbeiten zu können... :Verwirrt:

Die Rentenversicherung ist nicht vordringlich daran interessiert, dir eine EM-Rente zu zahlen (für die nächsten 20/30/ X ???) Jahre, die DRV möchte, dass du wieder in die Berufstätigkeit zurückkehren KANNST, auch wenn eine Behandlung bis dahin noch sehr lange dauern könnte.

Selbst bei mir (und vielen Anderen hier) sind die ja NICHT bereit diese Rente zu zahlen und ich bin Ende 50 und habe rund 40 Jahre gearbeitet, bis es gesundheitlich überhaupt NICHT mehr ging... :Ohnmacht:
"Besteht Belastbarkeit fùr Leistumgen zur mediz. Rehab.?" Heisst das ob man rehafähig ist? Oder heisst das man ist zu allen Anwendungen in der Reha fähig?
BEIDES, du MUSST in der Lage sein anzureisen und natürlich auch an den regelmäßigen Anwendungen/Therapien teilnehmen können, sonst macht das ja KEINEN Sinn, das soll ja kein Erholungsaufenthalt werden, sondern eine Intensive "Nachbehandlung" bei (DURCH Behandlung) bereits gebesserter Gesundheit.

Ich weiß nicht wie ich das anders ausdrücken soll, habe dir ja schon geschrieben, dass es hier eigentlich um eine Stabilisierungs-Maßnahme geht und NICHT vordringlich um Behandlung, wenn du da NIX mitmachen KANNST (Massagen /Wassergymnastik /leichte Sportübungen/ Wanderungen usw.) dann ist bist du aktuell NICHT Rehafähig, sondern akut Behandlungsbedürftig.

Das Therapieprogramm ist natürlich (je nach Konzept der Klinik) immer auf die konkreten (dauerhaften) Einschränkungen der Patienten ausgerichtet, so sollte es jedenfalls sein, darum sollst du dich ja von deinem Arzt im Bezug auf die Auswahl der Klinik auch beraten lassen.

Du hast ein Klinik-Wahl-Recht und diese "Wunschklinik" kannst /solltest du auch mit in den Antrag schreiben (oder auch auf eine Extra-Zettel) damit die DRV das berücksichtigen kann, natürlich ist diese Wahlmöglichkeit auf solche Reha-Kliniken beschränkt, die auch mit der DRV zusammenarbeiten (also auch dort ihr Geld dann bekommen werden).
"Besteht Belastbarkeit fùr Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben?" Was bedeutet das?
Das wäre z.B. die Frage, ob du eine Umschulung (meist rund 2 Jahre Ausbildung in einem BfW) überhaupt durchstehen würdest, denn auch DAFÜR MUSS man ja belastbar sein, auch DAS KANN dir (in groben Zügen) dein Arzt beantworten (wie ER das einschätzt), der Rest wird üblicherweise GENAU in eine Med. Reha festgestellt und später in den Bericht geschrieben.

HIer KANNST du dich dahingehend äußern, ob du selber (z.B) daran interessiert wärst (Umschulung /Weiterbildung) und WARUM und WAS du dann gerne machen würdest beruflich in der Zukunft.
Hinschreiben "ich WILL sowas GAR NICHT". wäre jedenfalls nicht sehr klug.
Von EINER Vorstellung solltest du dich ganz schnell lösen, es geht NICHT darum, was DU (selber) beruflich glaubst noch zu KÖNNEN und zu schaffen. :nein:
Das wird ALLES durch die Ärzte in der Reha und/oder durch GA der DRV erst geklärt, ob DIE meinen, das sei wirklich so und DANN folgen die Maßnahmen (eventuell wieder in den alten Beruf zurück/eventuell Umschulung / eventuell EM-Rente), die von diesen Stellen (DRV) für richtig gehalten werden.

Wichtig sind ärztliche Unterlagen (in Kopie mitnehmen !!!), die deinen gesundheitlichen Zustand aussagekräftig bestätigen, es wird nicht reichen, dass du dort (in der Reha) nur deine eigene Ansicht dazu bekannt gibst.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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