Hallo Ihr Lieben,
Dann gilt das als hättest du nie Leistungen der AfA erhalten und dein Anspruch bleibt bestehen.
JAEIN, denn der Anspruch auf ALGI "verjährt" nach (ich glaube spätestens ???) 4 Jahren komplett, habe das jetzt nicht so 100 PRO im Kopf, aber einen "grenzenlosen" zeitlichen Anspruch gibt es leider auch da nicht.
Minimal müssen die Bedingungen /Beiträge für die letzten 2 Jahre erfüllt sein, um überhaupt einen Anspruch zu haben und danach schauen die wohl erst, ob es noch Restansprüche gibt, die eventuell (bis zum altersmäßigen Höchstanspruch) draufzupacken sind.
Da wird es auch wieder richtig kompliziert und auch (wie bei
@Vrori) nur noch nach "fiktivem" Einkommen, entsprechend der Ausbildung gezahlt...
Bin mir da aber leider nicht so ganz sicher mit meinen Aussagen, da brauche ich sowieso NICHT (mehr) hindenken, ALGI UND Krankengeld ist für mich "gestorben", EGAL was kommt, das würde sich (in MEINEM Falle) nur noch ändern, wenn ich wieder versicherungspflichtig arbeiten könnte.
Ja,
@ Miroslav mit H4-Bezug VOR dem Renten-Bescheid ist "Ende der Fahnenstange", auch bei rückwirkender Bewilligung, da profitieren NUR die Vorleister von, besonders bei sehr geringer EM-Rente, wo dann noch nicht mal was von der "Nachzahlung" übrig bleibt.
Nach Ablauf der EM-Rente bekommt man dann wieder NUR H4, sollte die Verlängerung verweigert werden, der Anspruch auf ALG nach § 125 besteht in diesem Falle NUR, wenn man auch aus dem ALGI in die EM-Rente gehen konnte UND das schafft ja heute kaum noch einer...
Auch das Krankengeld bei der KK "lebt" durch die Verrechnung NICHT wieder auf, der Anspruch ist einfach FUTSCH (für Krankengeld ist man auch während der EM-Rente NICHT versichert!) und mit H4 hat man sowieso KEINEN Anspruch mehr auf Krankengeld.
So kann direkt an vielen Fronten gespart werden und die Angeschmierten sind WIR und was die Zukunft bringen wird, WER weiß das schon...
Liebe Grüße von der Doppeloma
