1-Euro-Job = keine EM-Rente

Infos und News.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Bitte keine Beleidigungen, keine Mutmaßungen sondern nur FAKTEN
Mozarella
Beiträge: 27
Registriert: Do 21. Jan 2010, 14:33
Wohnort: Köln

Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Mozarella » Di 9. Mär 2010, 16:06

Ich möchte es gerne noch einmal ganz klar und deutlich schreiben:

SGB III § 125 kommt zur Anwendung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Arbeitsunfähig - nach 78 Wochen Krankengeld-Bezug von der GKV ausgesteuert - weiter arbeitsunfähig - Meldung bei der Agentur für Arbeit (falls Anspruch auf ALG) - Rentenantrag läuft - nicht entschieden ist oder Widerspruch gegen Rentenbescheid läuft. So, darauf muss man sehr genau achten, wenn man bei der Leistungsabteilung den Antrag auf ALG stellt (ich gehe zunächst von ALG I aus).

Viele Arbeitsagenturen vernachlässigen das und bescheiden nach SGB III § 117. Nun kann man vielleicht denken: "Ist doch egal, woher meine Leistung kommt; Hauptsache, sie ist zum Monatende auf meinem Konto!"

Irrtum, Riesenirrtum:

Wer sich in der von mir oben explizid geschilderten Situation befindet, muss gegen diesen Leistungsbescheid sofort Widerspruch einlegen und dafür sorgen, das das ALG nach § 125 (Nahtlosigkeitsregelung bist zum endgültigen Rentenbescheid).

Ich schreibe das (ich weiss nicht, zum wievielten Mal in verschiedenen Foren) aus ureigenster und zweimaliger, übler Erfahrung: Wer sich darauf einläßt, sein ALG nach § 117 zu bekommen, wird von seinem Fallmanager wie ein "gewöhnlicher" Arbeitsloser (ohne Rücksicht auf die bestehende AU, von der er eh' nichts wissen will) behandelt. Und was das bedeutet? Er kann mit einer EGV rüberkommen, er kann eigene Bewerbungs- und Stellensuche-Bemühungen einfordern, eine TN an einer DAA-Intergration anordnen, den Kandidaten auf den "allgemeinen" Arbeitsarkt werfen (zu allen nur denkbaren Konditionen) (es zumindest versuchen) (bei mir kam skuriler Weise dazu, dass ich ungekündigt war und an meinen Arbeitsplatz hätte zurückkehren können, wenn ich physisch und psychisch überhaupt dazu in der Lage gewesen wäre. Hinzu kommt dann auch noch, dass man dem allg. AM vollumfänglich zur Verfügung stehen muss (obwohl alle behandelnden Ärzte eine Arbeitssaufnahme strikt ablehnen), werktäglich mo - fr erreichbar sein muss (den Briefkasten leeren muss) und sich zu Urlaubszwecken eine Genehmigung einholen muss und sich en Urlaub dann auch noch genehmigen lassen muss!!!!!!

Dass Ganze hat für mich (bitte, das ist meine persönliche Meinung) politische Gründe. Jeder EU-Antrag, der abgelehnt wird, spart Geld. Die öffentlichen Kassen sind leer, weil unser ganzes Geld in ferne Länder und in Taschen geht,für die es nie bestimmt war. Nun ist der Staat so gut wie pleite und drückt sich (wie die Arbeitsagenturen genauso) vor jeder Zahlungsverpflichtung. Und noch eins: Jedem Arbeitnehmer steht es ja frei, Rente zu beantragen. Dass er dann erhebliche, kaum hinnehmbare Abschläge zu verkraften hat, ist dann halt seine Sache.
Das Ganze ist einfach nur übel, unmenschlich und unwürdig und kostet durch diese dauernden Verschleppungsmanöver, die immer immer neuen, sinnlosen und unnötigen, teuren Gutachten ein immenses Geld. Geld, das für die Menschen, die wegen schwerer Krankheit und Unfähigkeit, noch irgendeine Tätigkeit auszuüben, viel besser eingesetzt werden könnte.

Ich hoffe, dass ich Erhellung in dieses schwierige Thema bringen konnte.
Mich hat - wie ich geschildert habe - erst der FA für Sozialrecht falsch beraten und zu allem Überfluss ein Jahr später der VdK.

Mozarella

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste