Hallo majosu,
Ist es denn besser den Rentenantrag im KG Bezug zu stellen ,oder wenn man ALG bekommt?
habe selber den EM-Renten-Antrag erst nach Aufforderung durch die AfA gestellt.
Wie lange das so alles dauern wird mit der EM-Rente und ob es überhaupt klappt weiß man doch vorher sowieso nicht.
Ich sehe den Vorteil (zumindest) darin, dass man diese Aufforderung (durch die AfA) im EM-Antrag ankreuzen kann und es außerdem dann mit Sicherheit noch KEINE DRV-Gutachten gibt, mit denen die AfA deine Leistungsfähigkeit festlegen könnte...
Ich wurde jedenfalls "brav" OHNE jedes Theater zum Amtsarzt geschickt , es gab ja noch keine GA von der DRV, NUR den Reha-Bericht und den haben sie von mir auch nicht bekommen.
Habe NUR die Leistungseinschätzung kopiert und dann mit zum Arzt genommen, also unterschreibe KEINE Schweigepflichtentbindungen (!!!) damit du zum Arzt geschickt wirst.
Lass dir da auch nicht drohen, diese (ALLE) medizinischen Unterlagen gehören NUR zum ärztlichen Dienst der AfA und gehen die SB NIX an, außerdem sind Schweigepflichtentbindungen IMMER FREIWILLIG
Wenn du den Antrag vorher schon stellst, dann machst du das völlig "auf eigenen Wunsch" und falls da schon was vorliegt (Ablehnung z.B.) beim Antrag auf ALG, gibt es oft schon die ersten Schwierigkeiten mit der AfA.
Liebe Grüße von der Doppeloma
