Kur/REHA
Kur/REHA
Kann mir jemand sagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, eine Kur machen zu müssen, wenn tatsächlich Erwerbsminderungsrente bewilligt würde?
Und darf ich die auch ablehnen? Oder bekomme ich dann keine EMRente mehr, oder sowas wie Sanktionen?
Und darf ich die auch ablehnen? Oder bekomme ich dann keine EMRente mehr, oder sowas wie Sanktionen?
- Doppeloma
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Re: Kur/REHA
Hallo Sara,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
Im Zuge eines EM-Renten-Antrages wird also unter Umständen eine Reha-Maßnahme "vorgeschaltet", bevor überhaupt eine endgültige Feststellung zum Renten-Antrag getroffen wird, der Renten-Antrag "ruht" dann solange.
Je nach Ausmaß der gesundheitlichen Probleme und entsprechender Anerkennung in der Reha-Maßnahme, KANN eine solche Reha dann in eine EM-Rente "umgedeutet" werden.
Es kommt allerdings sehr viel häufiger vor, dass man in der Reha feststellt, dass eine EM-Rente NICHT notwendig ist.
Denn es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten (im Zuge eines EM-Renten-Antrages) ALLES zu tun um deinen Zustand zu besserrn und möglichst deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wenigstens zu verbessern.
Wahrscheinlich bekommst du GAR KEINE Rente erst, "Sanktionen" braucht es da wohl keine, was stellst du dir bei der DRV darunter vor
Natürlich KANN eine Zeitrente auch wieder beendet werden (von der DRV) wenn man de Meinung ist, dass eine Reha dich wieder arbeitsfähig machen könnte und du weigerst dich eine durchzuführen, so EINFACH bekommt man KEINE EM-Rente, sonst gäbe es dieses Forum wahrscheinlich gar nicht.
Teil uns doch bitte ein wenig mehr von dir mit, damit man da zielgerichtet drauf eingehen kann.
Liebe Grüße von der Dopploma

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns

Ein bischchen wenig Infos für eine fundierte Antwort, vom Prinzip her gilt bei der DRV REHA kommt VOR RENTE, denn die DRV möchte ja möglichst KEINE Rente zahlen müssen.Kann mir jemand sagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, eine Kur machen zu müssen, wenn tatsächlich Erwerbsminderungsrente bewilligt würde?
Im Zuge eines EM-Renten-Antrages wird also unter Umständen eine Reha-Maßnahme "vorgeschaltet", bevor überhaupt eine endgültige Feststellung zum Renten-Antrag getroffen wird, der Renten-Antrag "ruht" dann solange.
Je nach Ausmaß der gesundheitlichen Probleme und entsprechender Anerkennung in der Reha-Maßnahme, KANN eine solche Reha dann in eine EM-Rente "umgedeutet" werden.
Es kommt allerdings sehr viel häufiger vor, dass man in der Reha feststellt, dass eine EM-Rente NICHT notwendig ist.
Ablehnen kannst du ALLES bzw. kann dein behandelnder Arzt dich mit einer Bescheinigung wegen "Reha-Unfähigkeit" zunächst mal davor bewahren, auf die Dauer wird das aber NICHT funktionieren...Und darf ich die auch ablehnen? Oder bekomme ich dann keine EMRente mehr, oder sowas wie Sanktionen?

Denn es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten (im Zuge eines EM-Renten-Antrages) ALLES zu tun um deinen Zustand zu besserrn und möglichst deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wenigstens zu verbessern.
Wahrscheinlich bekommst du GAR KEINE Rente erst, "Sanktionen" braucht es da wohl keine, was stellst du dir bei der DRV darunter vor


Natürlich KANN eine Zeitrente auch wieder beendet werden (von der DRV) wenn man de Meinung ist, dass eine Reha dich wieder arbeitsfähig machen könnte und du weigerst dich eine durchzuführen, so EINFACH bekommt man KEINE EM-Rente, sonst gäbe es dieses Forum wahrscheinlich gar nicht.
Teil uns doch bitte ein wenig mehr von dir mit, damit man da zielgerichtet drauf eingehen kann.
Liebe Grüße von der Dopploma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Kur/REHA
Erstmal vielen Dank für die nette Begrüßung!
Aaaalso, wo fang ich an…
Ich bin 32 und seit ca. 3 Jahren halte ich mich für/bin ich erwerbsgemindert (oder wie auch immer es korrekt heißen mag). Vorerst war ich krank geschrieben, wodurch ich meinen Umschulungsplatz aufgrund zu vieler Fehlzeiten verlor und infolgedessen bekam ich dann Hartz4. Da es mir in der Zeit derart schlecht ging, dass ich nicht mal zu den Job Center- Terminen gehen konnte, bekam ich das Geld gestrichen. Nach einiger Zeit schaffte ich es dann mit viiiieeeeel Kampf und Qual zum med. Dienst des Arbeitsamtes/Job Centers. Von denen wurde ich -natürlich nicht ohne Demütigung- für erstmal 6 Monate „krankgeschrieben“, mit der Option auf Verlängerung. Leider verlor ich dann noch meine Wohnung, bekam aber aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers des Job Centers keine Zustimmung für eine neue Wohnung. So musste ich zu meinen Großeltern ziehen, in einen anderen Job Center Zuständigkeitsbereich.
Dort läuft es angeblich alles anders und ich sollte sofort Erwerbsminderungsrente beantragen, ungeachtet dessen, was das vorige Gutachten ergab.
Der Antrag wurde – Ihr werdet Euch nicht wundern- abgelehnt… Aufgrund der „prinzipiellen Ablehnungsflut“ hatte ich das auch nicht anders erwartet. Zudem musste ich vorhin feststellen, nachdem ich mich durch die hiesigen „Tipps“ gelesen hatte, dass ich so ziemlich alles „falsch“ gemacht hab, was man beim Gutachter- Termin der DRV nur falsch machen und sagen kann.
Es gilt wohl an dieser Stelle noch zu erwähnen, dass ich mir hier in der neuen „Stadt“ natürlich einen neuen Hausarzt suchen musste. Da diese „Stadt“ sehr klein ist, gibt es nur zwei. Der eine ist mit den Großeltern „auf Du“ und ich bin mir sicher, dass der es nicht so genau nähme mit der Schweigepflicht (was in meinem Fall eine mittlere Katastrophe wäre). Und die andere Ärztin habe ich „versucht“, aber ich werde dazu jetzt nichts weiter sagen, da ich mich sonst auf Kosten meiner Nerven wieder nur zu sehr aufrege!
Somit stellte ich den Antrag alleine. Und demnach sitze ich nun auch „allein“ vor meiner Widerspruchsbegründung. Der SoVD war allein schon „überfordert“, als ich sagte, dass ich EM- Rente auf Drängen des Job Centers beantragen musste und dass mein Hausarzt damit nichts zu tun hat. Kompetente Hilfe ist da leider nicht zu erwarten. (Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.)
Fristgerecht habe ich nun Widerspruch eingelegt und um Kopie des Gutachtens gebeten. Und nun habe ich noch 2 Wo. Zeit, um die Begründung für den Widerspruch zu schreiben.
So weit, so gut.
Nun ist es einerseits so, dass es natürlich vorerst eine enorme „Erleichterung“ wäre, eine EM-Renten- Bewilligung für die nächsten Monaten/Jahre zu bekommen, zumal ich mich immer noch nicht für erwerbsfähig halte (und natürlich auch hier nicht wohnen bleiben kann, also dringend eine finanzielle „Lösung“ bräuchte, um überhaupt wieder eine Chance auf einen eigene Wohnung zu haben).
Nun kommt der Haken, der für wahrscheinlich die meisten unverständlich klingen mag: Auf KEINEN Fall kann ich einen Kur machen…
Ich bin mir aber natürlich auch durchaus im Klaren darüber, dass, WENN ich überhaupt Wundersamerweise eine EM-Renten- Bewilligung bekäme, dass dies mit einer Kur/REHA verbunden wäre...also der Logik nach: Ohne Kur auch kein Geld/EM- Rente.
(Mit „Sanktionen“ meinte ich Geldkürzung, so wie man es beim Arbeitsamt/Job Center bekommt, wenn man nicht „nach deren Pfeife“ tanzt.)
Aaaalso, wo fang ich an…
Ich bin 32 und seit ca. 3 Jahren halte ich mich für/bin ich erwerbsgemindert (oder wie auch immer es korrekt heißen mag). Vorerst war ich krank geschrieben, wodurch ich meinen Umschulungsplatz aufgrund zu vieler Fehlzeiten verlor und infolgedessen bekam ich dann Hartz4. Da es mir in der Zeit derart schlecht ging, dass ich nicht mal zu den Job Center- Terminen gehen konnte, bekam ich das Geld gestrichen. Nach einiger Zeit schaffte ich es dann mit viiiieeeeel Kampf und Qual zum med. Dienst des Arbeitsamtes/Job Centers. Von denen wurde ich -natürlich nicht ohne Demütigung- für erstmal 6 Monate „krankgeschrieben“, mit der Option auf Verlängerung. Leider verlor ich dann noch meine Wohnung, bekam aber aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers des Job Centers keine Zustimmung für eine neue Wohnung. So musste ich zu meinen Großeltern ziehen, in einen anderen Job Center Zuständigkeitsbereich.
Dort läuft es angeblich alles anders und ich sollte sofort Erwerbsminderungsrente beantragen, ungeachtet dessen, was das vorige Gutachten ergab.
Der Antrag wurde – Ihr werdet Euch nicht wundern- abgelehnt… Aufgrund der „prinzipiellen Ablehnungsflut“ hatte ich das auch nicht anders erwartet. Zudem musste ich vorhin feststellen, nachdem ich mich durch die hiesigen „Tipps“ gelesen hatte, dass ich so ziemlich alles „falsch“ gemacht hab, was man beim Gutachter- Termin der DRV nur falsch machen und sagen kann.
Es gilt wohl an dieser Stelle noch zu erwähnen, dass ich mir hier in der neuen „Stadt“ natürlich einen neuen Hausarzt suchen musste. Da diese „Stadt“ sehr klein ist, gibt es nur zwei. Der eine ist mit den Großeltern „auf Du“ und ich bin mir sicher, dass der es nicht so genau nähme mit der Schweigepflicht (was in meinem Fall eine mittlere Katastrophe wäre). Und die andere Ärztin habe ich „versucht“, aber ich werde dazu jetzt nichts weiter sagen, da ich mich sonst auf Kosten meiner Nerven wieder nur zu sehr aufrege!
Somit stellte ich den Antrag alleine. Und demnach sitze ich nun auch „allein“ vor meiner Widerspruchsbegründung. Der SoVD war allein schon „überfordert“, als ich sagte, dass ich EM- Rente auf Drängen des Job Centers beantragen musste und dass mein Hausarzt damit nichts zu tun hat. Kompetente Hilfe ist da leider nicht zu erwarten. (Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.)
Fristgerecht habe ich nun Widerspruch eingelegt und um Kopie des Gutachtens gebeten. Und nun habe ich noch 2 Wo. Zeit, um die Begründung für den Widerspruch zu schreiben.
So weit, so gut.
Nun ist es einerseits so, dass es natürlich vorerst eine enorme „Erleichterung“ wäre, eine EM-Renten- Bewilligung für die nächsten Monaten/Jahre zu bekommen, zumal ich mich immer noch nicht für erwerbsfähig halte (und natürlich auch hier nicht wohnen bleiben kann, also dringend eine finanzielle „Lösung“ bräuchte, um überhaupt wieder eine Chance auf einen eigene Wohnung zu haben).
Nun kommt der Haken, der für wahrscheinlich die meisten unverständlich klingen mag: Auf KEINEN Fall kann ich einen Kur machen…
Ich bin mir aber natürlich auch durchaus im Klaren darüber, dass, WENN ich überhaupt Wundersamerweise eine EM-Renten- Bewilligung bekäme, dass dies mit einer Kur/REHA verbunden wäre...also der Logik nach: Ohne Kur auch kein Geld/EM- Rente.
(Mit „Sanktionen“ meinte ich Geldkürzung, so wie man es beim Arbeitsamt/Job Center bekommt, wenn man nicht „nach deren Pfeife“ tanzt.)
- Doppeloma
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Re: Kur/REHA
Hallo Sara,
danke für deine Infos, so kann man doch viel besser weiterhelfen.
Zunächst muß ja mal das Gutachten geliefert werden, es ist ja EINE wichtige Grundlage für die Begründung und wenn du dafür mehr Zeit brauchst, "bittest" du bei der DRV um Fristverlängerung.
Das gibt dir z.B. auch die Möglichkeit dir einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen, der bereit ist für dich auf Beratungskosten-Hilfe zu arbeiten.
Diesen Schein kannst du beim zuständigen Amtsgericht beantragen, nette Anwälte erledigen das auch für dich.
Dafür brauchst du dann beim Anwalt nur einmalig 10 € zu bezahlen, manche Anwälte verzichten auch darauf!!!
Du MUSST NUR von Anfang an sagen, dass du auf Beratungshilfeschein einen Anwalt brauchst, damit der gleich Bescheid weiß, der bekommt dann sein Geld von Staat, leider sind NICHT ALLE Anwälte bereit dafür zu arbeiten.
Ich habe aber (z.B.) auch Einen gefunden, der hat erst meinen Widerspruch begründet und jetzt vertritt er mich auch am Sozialgericht, dafür hat er PKH beantragt für mich und nun wird er vom Gericht bezahlt.
Nach Krankengeld und ALGI bekomme ich seit Dezember auch H4, die lassen mich bisher soweit in Ruhe weil sie wissen, dass mein Renten-Verfahren am Gericht ist und das KANN sehr lange dauern (mein Anwalt meint 2 - 3 Jahre).
Nur mit den Bescheiden blicken die nicht durch bei unserem JC, da bin ich dauernd am Widersprüche schreiben und eine Sache ist inzwischen auch schon am Gericht, man hat ja sonst KEINE Sorgen, das machen wir aber ohne Anwalt, am Sozialgericht MUSS man Keinen haben, dann kostet das Verfahren GAR NICHTS für private Kläger.
Du siehst, auch mit wenig (oder GAR KEINEM) Geld braucht man nicht auf sein Recht zu verzichten.
Vielleicht kennt sich ja auch ein Anwalt gut mit dem SGB II aus und kann dir wegen dieser Probleme helfen, damit du wieder eine eigene Wohnung bekommst.
Wegen der ärztlichen Unterlagen solltest du deine aktuelle Hausärztin einfach bitten sich die Kranken-Akte von deinem bisherigen Arzt schicken zu lassen, das ist normalerweise kein Problem und dann kann sie dir sicher auch besser in der EM-Renten-Sache helfen.
Vergiß das Wort KUR, sowas gibt es nur noch für Leute die sich das privat leisten können, die Reha-Maßnahmen der DRV dienen einzig dem Zweck, dich wieder FITT für den Arbeitsmarkt zu machen, das ist nur selten wirklich hilfreich was die Gesundheit betrifft.
Ich habe auch sowas hinter mir, weil die Krankenkasse damals einige Zeit Geld sparen wollte, MUSSTE ich bei der DRV eine Reha beantragen, ich hätte sonst eben KEIN Krankengeld mehr bekommen...
Dazu sind die berechtigt und es ist dann auch NICHT wichtig, ob das wirklich gerade hilfreich ist, ich bin seit dem IMMER noch AU-bescheinigt krank, hat also NICHT geholfen...
Allgemeinen nur, wenn du zuviel dazu verdienen solltest.
Das hat aber mit "Sanktionen" nichts zu tun, das ist einfach gesetzlich vorgeschrieben, dass man (z.B. bei einer EM-Rente) höchstens 400 € im Monat dazu verdienen darf, überschreitet man diesen Rahmen wird die Rente gekürzt und auch sehr schnell mal ganz zurückgenommen.
Wer soviel arbeiten KANN ist nicht erwerbsgemindert nach Maßstab der DRV und braucht deshalb diese Rente auch nicht.
Das sind so meine ersten Gedanken dazu, vielleicht kannst du ja davon schon was gebrauchen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

danke für deine Infos, so kann man doch viel besser weiterhelfen.

Das hast du schon mal SEHR gut gemacht, für die Begründung gibt es KEINE gesetzliche feste Frist mehr (die gilt NUR für den Widerspruch an sich !!!), da versucht die DRV zwar gerne zu drängeln, doch sie wird warten MÜSSEN bis DU soweit bist.Fristgerecht habe ich nun Widerspruch eingelegt und um Kopie des Gutachtens gebeten. Und nun habe ich noch 2 Wo. Zeit, um die Begründung für den Widerspruch zu schreiben.
Zunächst muß ja mal das Gutachten geliefert werden, es ist ja EINE wichtige Grundlage für die Begründung und wenn du dafür mehr Zeit brauchst, "bittest" du bei der DRV um Fristverlängerung.
Das gibt dir z.B. auch die Möglichkeit dir einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen, der bereit ist für dich auf Beratungskosten-Hilfe zu arbeiten.
Diesen Schein kannst du beim zuständigen Amtsgericht beantragen, nette Anwälte erledigen das auch für dich.
Dafür brauchst du dann beim Anwalt nur einmalig 10 € zu bezahlen, manche Anwälte verzichten auch darauf!!!
Du MUSST NUR von Anfang an sagen, dass du auf Beratungshilfeschein einen Anwalt brauchst, damit der gleich Bescheid weiß, der bekommt dann sein Geld von Staat, leider sind NICHT ALLE Anwälte bereit dafür zu arbeiten.
Ich habe aber (z.B.) auch Einen gefunden, der hat erst meinen Widerspruch begründet und jetzt vertritt er mich auch am Sozialgericht, dafür hat er PKH beantragt für mich und nun wird er vom Gericht bezahlt.

Nach Krankengeld und ALGI bekomme ich seit Dezember auch H4, die lassen mich bisher soweit in Ruhe weil sie wissen, dass mein Renten-Verfahren am Gericht ist und das KANN sehr lange dauern (mein Anwalt meint 2 - 3 Jahre).
Nur mit den Bescheiden blicken die nicht durch bei unserem JC, da bin ich dauernd am Widersprüche schreiben und eine Sache ist inzwischen auch schon am Gericht, man hat ja sonst KEINE Sorgen, das machen wir aber ohne Anwalt, am Sozialgericht MUSS man Keinen haben, dann kostet das Verfahren GAR NICHTS für private Kläger.
Du siehst, auch mit wenig (oder GAR KEINEM) Geld braucht man nicht auf sein Recht zu verzichten.
Vielleicht kennt sich ja auch ein Anwalt gut mit dem SGB II aus und kann dir wegen dieser Probleme helfen, damit du wieder eine eigene Wohnung bekommst.
Wegen der ärztlichen Unterlagen solltest du deine aktuelle Hausärztin einfach bitten sich die Kranken-Akte von deinem bisherigen Arzt schicken zu lassen, das ist normalerweise kein Problem und dann kann sie dir sicher auch besser in der EM-Renten-Sache helfen.
So "unverständlich klingt das NICHT", wenn es dafür eindeutige gesundheitliche /psychische Gründe gibt (was auch IMMER) dann ist es durchaus möglich, dass die DRV das akzeptiert, dafür brauchst du dann aber auch einen zuverlässigen Facharzt, der dir das bestätigen kann.Nun kommt der Haken, der für wahrscheinlich die meisten unverständlich klingen mag: Auf KEINEN Fall kann ich einen Kur machen…
Vergiß das Wort KUR, sowas gibt es nur noch für Leute die sich das privat leisten können, die Reha-Maßnahmen der DRV dienen einzig dem Zweck, dich wieder FITT für den Arbeitsmarkt zu machen, das ist nur selten wirklich hilfreich was die Gesundheit betrifft.
Ich habe auch sowas hinter mir, weil die Krankenkasse damals einige Zeit Geld sparen wollte, MUSSTE ich bei der DRV eine Reha beantragen, ich hätte sonst eben KEIN Krankengeld mehr bekommen...

Dazu sind die berechtigt und es ist dann auch NICHT wichtig, ob das wirklich gerade hilfreich ist, ich bin seit dem IMMER noch AU-bescheinigt krank, hat also NICHT geholfen...


Ist eher unwahrscheinlich, dass es eine EM-Rente gibt OHNE VORHER eine Reha zu machen, es ist schon vorgekommen, aber NICHT üblich, es MUSS schon SEHR wichtige gesundheitliche Gründe geben, dass die DRV darauf verzichtet.Ich bin mir aber natürlich auch durchaus im Klaren darüber, dass, WENN ich überhaupt Wundersamerweise eine EM-Renten- Bewilligung bekäme, dass dies mit einer Kur/REHA verbunden wäre...also der Logik nach: Ohne Kur auch kein Geld/EM- Rente.
Nein, sowas wie "Sanktionen" gibt es da NICHT, entweder du bekommst eine EM-Rente (möglicherweise auch OHNE vorherige Reha) oder du bekommst eben KEINE EM-Rente, eine "gekürzte" Rente gibt es im(Mit „Sanktionen“ meinte ich Geldkürzung, so wie man es beim Arbeitsamt/Job Center bekommt, wenn man nicht „nach deren Pfeife“ tanzt.)
Allgemeinen nur, wenn du zuviel dazu verdienen solltest.
Das hat aber mit "Sanktionen" nichts zu tun, das ist einfach gesetzlich vorgeschrieben, dass man (z.B. bei einer EM-Rente) höchstens 400 € im Monat dazu verdienen darf, überschreitet man diesen Rahmen wird die Rente gekürzt und auch sehr schnell mal ganz zurückgenommen.
Wer soviel arbeiten KANN ist nicht erwerbsgemindert nach Maßstab der DRV und braucht deshalb diese Rente auch nicht.
Das sind so meine ersten Gedanken dazu, vielleicht kannst du ja davon schon was gebrauchen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Kur/REHA
Hallo Doppeloma,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Das Gutachten habe ich schon erhalten und damit auch die Begründungs-Frist. Daraufhin habe ich schon um Fristverlängerung gebeten, da kam dann erst keine Reaktion und als ich dann nochmal nachgehackt habe, bekam ich dann die neue/aktuelle Frist bis zum 09.09.2011.
Das mit der Beratungskostenbeihilfe hatte ich auch schon im Kopf, doch -tut mir leid, dass ich auch da einen Haken habe. Es klingt je geradezu so, als würde ich für alles eine Ausrede haben- ich hatte schonmal vor Jahren soetwas in Anspruch genommen und leider schlechte Erfahrungen gemacht. Der Anwalt hat dann dennoch eine Rechnung an mich geschickt, in der er noch 'sonstewas' berechnet hatte, also zusätzlich zur Rechnung, die der Staat begleicht...Nachdem ich mich dann umgehört hatte, wurde mir gesagt, dass es da sone Art 'kleine Lücken' gibt, die manche Anwälte gerne mal ausnutzen und dass sowas leider relativ oft vorkommt...
Mein früherer Arzt schrieb mir, als ich wegzog, noch eine Art Bericht über meinen derzeitigen Zustand. Den habe ich natürlich beim Rentenantrag mit eingereicht, sowie auch viele andere Arztunterlagen. Ferner habe ich diesen "Bericht" auch mit zur neuen Ärztin hier inner Stadt genommen, aber wiegesagt, das ist totale Katastrophe und endete in Panikanfällen im Sprechzimmer...daraufhin wurde von der Ärztin ausgelacht/belächelt und gefragt, wo bitteschön mein Problem sei...
Will sagen, darauf zu hoffen, dass diese Person auf meiner Seite steht und versuchen würde, für mich durchzuboxen, dass ich zurzeit nicht auf REHA fahren kann, ist absolut utopisch...ich will da auch nieeeeeemals wieder hin müssen. Ich habe für diese ganzen Gänge und Kämpfe auch keine Kraft mehr übrig. Die hatte ich am anfangs, aber die Reserven sind mehr als erschöpft und das verbessert meinen Zusatnd natürlich keinesfalls, im Gegenteil!!! Das ist Gift für mich udn macht alles nur ncoh schlimmer. So bin ich mittlerweile bei der Einstellung angelangt, meine Nerven und Kräfte zu sparen und 'allein' weiter zu machen. Ich glaube ohnehin nicht daran, dass ich Rente bekäme... Meine Prämisse ist nur noch, durch diese ganze Bürokratie etwas Zeit zu schinden. Denn Zeit und meine Ruhe ist etwas, was ich u.A. sehr gut gebrauchen kann und was mir bis jetzt eine große Hilfe gewesen in Bezug auf Besserung meines Zustandes.
Und ich versuche die Ablehnung insofern positiv zu sehen, als dass ich dann ja kein REHA-Problem bekomme...you know;-)
Und im Hinterkopf ist dann, erstmal aus dieser Wohnsituation rauszukommen, somit auch wieder in eine neue Job Center- Zuständigkeit zu kommen und in einem oder zwei Jahren ggf. einen neuen EM-Renten- Antrag zu stellen (dann mit besserer Unterstützung, von anfang an richtig sozusagen), je nachdem, wie es mir dann geht. Abgesehen davon stünde mir laut altem JB eine Umschulung zu, da ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben könnte. In Arbeit vermittelt werde könnte ich theoretisch lt. altem Sachbearbeiter also ohnehin nicht...aber gut, soweit die Theorie, die Praxis ist ja bekanntlich oft anders...)
Aaalso würde ich nun, um das Ganze auch korrekt weiterlaufen zu lassen, diese blöde Begründung proforma selber schreiben... Im 'offizielle Texte' verfassen bin ich geschult, erfahren und gut, auch im "Beamtendeutsch", darin sehe ich kein wirkliche Hürde. Aber natürlich bin ich unsicher, wie so eine Begründung grundsätzlich aussehen soll. (In meinen Gedanken werden die bei der DRV sich beim Ansehen meiner Begründung ohnehin sicherlich ins Fäustchen lachen und bei der nächsten Weihnchtsfeier einen Sketch draus machen, aber gut, das Kind ist spät. beim Gutachter- Termin, der übrigens 4Stunden dauerte!!!, sowieso schon in den Brunnen gefallen...)
Bezieht man sich bei der Begründung auf das Gutachten bzw. darauf, dass es doch "drastischer" und einschränkender ist, als von denen beurteilt? (Beim Gutachten wurde ich ja bei jedem Satz, den er aufschrieb, gefragt, ob das korrekt ist... Widerspräche sich dann ja, wenn ich jetzt was anderes behauptete, oder?! Also unglaubwürdig?!)
Oder schreibe ich einfach nochmal, was meine Probleme sind und wie sehr diese Probleme mich erwerbsunfähig machen und im Alltag einschränken?
Achso, nochmal ne andere Frage...gesetzt den Fall, dass mein persönlicher SuperGAU eintreten würde...gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mir dann die REHA- Klinik wahrscheinlich nicht mal selber suchen könnte??!!
Beste Grüße und alles Gute sendet 'Sara'
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Das Gutachten habe ich schon erhalten und damit auch die Begründungs-Frist. Daraufhin habe ich schon um Fristverlängerung gebeten, da kam dann erst keine Reaktion und als ich dann nochmal nachgehackt habe, bekam ich dann die neue/aktuelle Frist bis zum 09.09.2011.
Das mit der Beratungskostenbeihilfe hatte ich auch schon im Kopf, doch -tut mir leid, dass ich auch da einen Haken habe. Es klingt je geradezu so, als würde ich für alles eine Ausrede haben- ich hatte schonmal vor Jahren soetwas in Anspruch genommen und leider schlechte Erfahrungen gemacht. Der Anwalt hat dann dennoch eine Rechnung an mich geschickt, in der er noch 'sonstewas' berechnet hatte, also zusätzlich zur Rechnung, die der Staat begleicht...Nachdem ich mich dann umgehört hatte, wurde mir gesagt, dass es da sone Art 'kleine Lücken' gibt, die manche Anwälte gerne mal ausnutzen und dass sowas leider relativ oft vorkommt...
Mein früherer Arzt schrieb mir, als ich wegzog, noch eine Art Bericht über meinen derzeitigen Zustand. Den habe ich natürlich beim Rentenantrag mit eingereicht, sowie auch viele andere Arztunterlagen. Ferner habe ich diesen "Bericht" auch mit zur neuen Ärztin hier inner Stadt genommen, aber wiegesagt, das ist totale Katastrophe und endete in Panikanfällen im Sprechzimmer...daraufhin wurde von der Ärztin ausgelacht/belächelt und gefragt, wo bitteschön mein Problem sei...
Will sagen, darauf zu hoffen, dass diese Person auf meiner Seite steht und versuchen würde, für mich durchzuboxen, dass ich zurzeit nicht auf REHA fahren kann, ist absolut utopisch...ich will da auch nieeeeeemals wieder hin müssen. Ich habe für diese ganzen Gänge und Kämpfe auch keine Kraft mehr übrig. Die hatte ich am anfangs, aber die Reserven sind mehr als erschöpft und das verbessert meinen Zusatnd natürlich keinesfalls, im Gegenteil!!! Das ist Gift für mich udn macht alles nur ncoh schlimmer. So bin ich mittlerweile bei der Einstellung angelangt, meine Nerven und Kräfte zu sparen und 'allein' weiter zu machen. Ich glaube ohnehin nicht daran, dass ich Rente bekäme... Meine Prämisse ist nur noch, durch diese ganze Bürokratie etwas Zeit zu schinden. Denn Zeit und meine Ruhe ist etwas, was ich u.A. sehr gut gebrauchen kann und was mir bis jetzt eine große Hilfe gewesen in Bezug auf Besserung meines Zustandes.
Und ich versuche die Ablehnung insofern positiv zu sehen, als dass ich dann ja kein REHA-Problem bekomme...you know;-)
Und im Hinterkopf ist dann, erstmal aus dieser Wohnsituation rauszukommen, somit auch wieder in eine neue Job Center- Zuständigkeit zu kommen und in einem oder zwei Jahren ggf. einen neuen EM-Renten- Antrag zu stellen (dann mit besserer Unterstützung, von anfang an richtig sozusagen), je nachdem, wie es mir dann geht. Abgesehen davon stünde mir laut altem JB eine Umschulung zu, da ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben könnte. In Arbeit vermittelt werde könnte ich theoretisch lt. altem Sachbearbeiter also ohnehin nicht...aber gut, soweit die Theorie, die Praxis ist ja bekanntlich oft anders...)
Aaalso würde ich nun, um das Ganze auch korrekt weiterlaufen zu lassen, diese blöde Begründung proforma selber schreiben... Im 'offizielle Texte' verfassen bin ich geschult, erfahren und gut, auch im "Beamtendeutsch", darin sehe ich kein wirkliche Hürde. Aber natürlich bin ich unsicher, wie so eine Begründung grundsätzlich aussehen soll. (In meinen Gedanken werden die bei der DRV sich beim Ansehen meiner Begründung ohnehin sicherlich ins Fäustchen lachen und bei der nächsten Weihnchtsfeier einen Sketch draus machen, aber gut, das Kind ist spät. beim Gutachter- Termin, der übrigens 4Stunden dauerte!!!, sowieso schon in den Brunnen gefallen...)
Bezieht man sich bei der Begründung auf das Gutachten bzw. darauf, dass es doch "drastischer" und einschränkender ist, als von denen beurteilt? (Beim Gutachten wurde ich ja bei jedem Satz, den er aufschrieb, gefragt, ob das korrekt ist... Widerspräche sich dann ja, wenn ich jetzt was anderes behauptete, oder?! Also unglaubwürdig?!)
Oder schreibe ich einfach nochmal, was meine Probleme sind und wie sehr diese Probleme mich erwerbsunfähig machen und im Alltag einschränken?
Achso, nochmal ne andere Frage...gesetzt den Fall, dass mein persönlicher SuperGAU eintreten würde...gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mir dann die REHA- Klinik wahrscheinlich nicht mal selber suchen könnte??!!
Beste Grüße und alles Gute sendet 'Sara'
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Re: Kur/REHA
Hallo Sara,
es sind nicht alle Anwälte gleich. Vielleicht solltest Du den Weg mit dem Anwalt wirklich einschlagen!
Bei der Reha-Klinik kann man einen Wunsch äußern, meist klappt das auch!
es sind nicht alle Anwälte gleich. Vielleicht solltest Du den Weg mit dem Anwalt wirklich einschlagen!
Bei der Reha-Klinik kann man einen Wunsch äußern, meist klappt das auch!
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Kur/REHA
Hallo Sara,
eine zusätzliche Honorarrechnung kann der Anwalt nur geltend machen, wenn er vorher mit dir einen Honorarvertrag ausgehandelt hat. Im Nachhinein geht es nicht.
du schreibst, in eurer kleinen Stadt gibt es nur 2 Allgemeinmediziner...und zu beiden gehst du nicht gerne.
Dann hast du doch die Möglichkeit einen Arzt in der nächsten Stadt oder dorf aufzusuchen?
Ich habe im Umkreis von 50km meine Ärzte,
zum Psychotherapeuten 20 km
zum Psychiater 18 km
zum Orthopäden 36 km
zum Schmerzarzt 25 km
zum Rheumatologen 24km
zum Hausarzt 17km...
alle in jeweils anderen Städten, weil ich mit den Ärzten hier vor Ort auch nicht klargekommen bin.
Du könntest also ggf. dir noch einen anderen kompetenteren Arzt aussuchen..
ansonsten drücke ich dir kräftig die Daumen..
LG
Vrori
eine zusätzliche Honorarrechnung kann der Anwalt nur geltend machen, wenn er vorher mit dir einen Honorarvertrag ausgehandelt hat. Im Nachhinein geht es nicht.
du schreibst, in eurer kleinen Stadt gibt es nur 2 Allgemeinmediziner...und zu beiden gehst du nicht gerne.
Dann hast du doch die Möglichkeit einen Arzt in der nächsten Stadt oder dorf aufzusuchen?
Ich habe im Umkreis von 50km meine Ärzte,
zum Psychotherapeuten 20 km
zum Psychiater 18 km
zum Orthopäden 36 km
zum Schmerzarzt 25 km
zum Rheumatologen 24km
zum Hausarzt 17km...
alle in jeweils anderen Städten, weil ich mit den Ärzten hier vor Ort auch nicht klargekommen bin.
Du könntest also ggf. dir noch einen anderen kompetenteren Arzt aussuchen..
ansonsten drücke ich dir kräftig die Daumen..
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Kur/REHA
Hallo Sara,
Warst du denn schon mal beim Amtsarzt vom JC aus, das wäre ja zumindest schon ein kleiner Ansatzpunkt, der SB ist kein Mediziner und weder berechtigt, noch fachlich in der Lage deine BU festzustellen, der hat nur keine Ahnung wie und wohin er dich vermitteln soll.
Ganz ehrlich reicht es NICHT aus, dass DU und so ein SB der Meinung sind du wärst "berufsunfähig", diese Feststellung trifft rechtsgültig NUR ein Gutachter der DRV (was sagt denn das vorliegende DRV-Gutachten DAZU ???) und um dann tatsächlich (NACH dieser Feststellung) eine Umschulung zu bekommen, ist erst recht eine med. Reha-Maßnahme notwendig.
Dort will man dann erst mal prüfen, ob du einer Umschulung gesundheitlich überhaupt gewachsen bist, DANACH wird dann entschieden ob die DRV dir eine Umschulung (und welche /Berufsfindung) bezahlt, denn die dürfte aktuell da für dich zuständig sein.
So erkennst du auch gleich wieder, wo die "gutgemeinten Informationen" der Jobcenter SB letztendlich hinführen, die möchten dich gerne loswerden, die DRV soll zahlen...aus "Menschenliebe" macht heute KEINER mehr was und schon gar nicht die Jobcenter.
Die Vorstellung da in den nächsten ca. 2 Jahren "irgendwie zur Ruhe zu kommen", kann ich da nicht wirklich nachvollziehen, ich HOFFE seit über 3 Jahren darauf, mit dem JC im Nacken ist es aber mit meiner RUHE nicht weit her, da kommen IMMER irgendwelche Probleme auf mich zu, um die ich mich kümmern muss, ob ich will oder nicht.
Sonst gibt es eben KEIN Geld und ich kann noch froh sein, dass mein EM-Renten-Antrag läuft und man mich deswegen wenigstens Vermittlungs- und/ oder Maßnahmemäßig in RUHE lässt, trotzdem KANN ICH in dieser Situation KEINE RUHE FINDEN und möchte mir nicht vorstellen, dass es noch Jahrelang SOOO weitergeht.
Was den Anwalt und die Extra-Kosten betrifft kann ich meinen Vorschreibern nur zustimmen, OHNE vorherige Information DARF der Anwalt KEINE Extra-Kosten geltend machen, sowas ist doch kein "Überraschungs-EI", da würde ich mich direkt bei der Anwaltskammer beschweren.
Natürlich DARF man auch keine Extra-Honorar-Vereinbarungen unterschreiben, ich habe meinem Anwalt von Beginn an klar gemacht, dass ich Extra-Kosten NICHT tragen KANN und er mich rechtzeitig VORHER informieren soll, wenn solche Kosten entstehen könnten, eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.
Ich habe bisher NUR den Beratungshilfeschein und seine Vertretungs-Vollmacht unterschrieben und natürlich den Antrag auf PKH fürs Gericht, irgendwelche Verpflichtungen weitere Kosten zu übernehmen waren da NICHT dabei.
Liebe Grüße von der Doppeloma

NAJA, was die SB der JC (ich nehme an du meinst das Jobcenter?) so von sich geben, wächst auch nicht immer auf soliden rechtlichen Grundlagen.Abgesehen davon stünde mir laut altem JB eine Umschulung zu, da ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben könnte. In Arbeit vermittelt werde könnte ich theoretisch lt. altem Sachbearbeiter also ohnehin nicht...aber gut, soweit die Theorie, die Praxis ist ja bekanntlich oft anders...)
Warst du denn schon mal beim Amtsarzt vom JC aus, das wäre ja zumindest schon ein kleiner Ansatzpunkt, der SB ist kein Mediziner und weder berechtigt, noch fachlich in der Lage deine BU festzustellen, der hat nur keine Ahnung wie und wohin er dich vermitteln soll.
Ganz ehrlich reicht es NICHT aus, dass DU und so ein SB der Meinung sind du wärst "berufsunfähig", diese Feststellung trifft rechtsgültig NUR ein Gutachter der DRV (was sagt denn das vorliegende DRV-Gutachten DAZU ???) und um dann tatsächlich (NACH dieser Feststellung) eine Umschulung zu bekommen, ist erst recht eine med. Reha-Maßnahme notwendig.
Dort will man dann erst mal prüfen, ob du einer Umschulung gesundheitlich überhaupt gewachsen bist, DANACH wird dann entschieden ob die DRV dir eine Umschulung (und welche /Berufsfindung) bezahlt, denn die dürfte aktuell da für dich zuständig sein.
So erkennst du auch gleich wieder, wo die "gutgemeinten Informationen" der Jobcenter SB letztendlich hinführen, die möchten dich gerne loswerden, die DRV soll zahlen...aus "Menschenliebe" macht heute KEINER mehr was und schon gar nicht die Jobcenter.
Die Vorstellung da in den nächsten ca. 2 Jahren "irgendwie zur Ruhe zu kommen", kann ich da nicht wirklich nachvollziehen, ich HOFFE seit über 3 Jahren darauf, mit dem JC im Nacken ist es aber mit meiner RUHE nicht weit her, da kommen IMMER irgendwelche Probleme auf mich zu, um die ich mich kümmern muss, ob ich will oder nicht.
Sonst gibt es eben KEIN Geld und ich kann noch froh sein, dass mein EM-Renten-Antrag läuft und man mich deswegen wenigstens Vermittlungs- und/ oder Maßnahmemäßig in RUHE lässt, trotzdem KANN ICH in dieser Situation KEINE RUHE FINDEN und möchte mir nicht vorstellen, dass es noch Jahrelang SOOO weitergeht.
Was den Anwalt und die Extra-Kosten betrifft kann ich meinen Vorschreibern nur zustimmen, OHNE vorherige Information DARF der Anwalt KEINE Extra-Kosten geltend machen, sowas ist doch kein "Überraschungs-EI", da würde ich mich direkt bei der Anwaltskammer beschweren.
Natürlich DARF man auch keine Extra-Honorar-Vereinbarungen unterschreiben, ich habe meinem Anwalt von Beginn an klar gemacht, dass ich Extra-Kosten NICHT tragen KANN und er mich rechtzeitig VORHER informieren soll, wenn solche Kosten entstehen könnten, eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.
Ich habe bisher NUR den Beratungshilfeschein und seine Vertretungs-Vollmacht unterschrieben und natürlich den Antrag auf PKH fürs Gericht, irgendwelche Verpflichtungen weitere Kosten zu übernehmen waren da NICHT dabei.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Kur/REHA
Hallo!
Danke für Eure Antworten und Tipps!!
Habe nachgedacht...
ich glaube, ich pack das z.Zt. Kräfte- und Nerven- technisch nicht, mir noch n Anwalt zu suchen und dem dann meine ganze Story von A-Z zu erzählen. Meine "Problematik" ist nicht ganz so 'angenehm' zu erzählen und selbst bei mir vetrauten Menschen ist es oft zu schwer...meist führt das zu Auslösern, die mich in meiner 'gefühlten Sicherheit auf dieser Welt' und meiner Genesung weit zurückwerfen... Das wäre fatal.
Aber ich habe beschlossen, dass ich das für meine Zukunft nochmal so versuchen möchte...also mir nochmal einen Fürsprecher in Form eines ("Nicht- Blödian-Geld-Absahner-") Anwalts zu suchen (werde vorher genauestens fragen wegen der Kosten!!). Wie oft kann man denn sone Beratungskostenhilfe in Anspruch nehmen? Gibt es nicht auch sowas wie ne Rechtsschutz- Versicherung? Weiß jemand, wie das damit abläuft?
Momentan geht es mir allein beim Gedanken an eine REHA sofort schlechter, sodass ich das Risiko z. Zt. einfach nicht eingehen kann, dass ich in Verbindung mit einem wundersamen EM- Renten- Zuspruch eine ebensolche antreten müsste. D.h. für mich, vorerst weiter Zeit schinden, also den Widerspruch noch bis zu Ende "durchziehen" und dann erneut gucken, wo ich gerade stehe, wie es mir geht, was ich schaffe, was nicht und was ich für Möglichkeiten habe...und vor allem, was die JobCenter- Trulla dann so von sich gibt...!
Dabei fällt mir ein: Eine Arbeitskollegin meiner Mutter ist schon 61 (also will sagen, eh nicht mehr entfernt bis ner Rente), hat Bandschieben- Vorfälle u.a. und ist Altenpflegerin. Ihr Antrag, Widerspruch etc. wurde abgelehnt und ihr wurde dann geraten, es aber nach einiger Zeit wieder zu versuchen...!
Will sagen, vielleicht kommt das ja auch für mich in Frage. Letztenendes geht son Jahr (oder so?) ja auch schnell rum. Wann kann man denn einen erneuten Antrag stellen? Und kann mir jemand von seiner Erfahrung her sagen, wie lange der Widerspruch, also vom EInlegen des Widerspruchs bis zum Bescheid gedauert hat?
Und nun noch meine große Frage: Wie sieht in etwa sone Widerspruchs- Begründung aus??? ich werde ja nun das Ding alleine verfassen, auch wenn es -ich weiß ich weiß, nun wahrlich nicht der Idealweg ist...aber für mich schient es derzeit der einzig begehbare...
Achso, zur Frage von Doppeloma...nee, natürlich hat das nicht einfach nur mein Sachbearbeiter des vorigen JobCenters entschieden, dass ich derzeit nicht arbeiten kann. Da musste ich zu sonem Gutachter, die das dann fürn halbes Jahr erstmal "quittiert" hat. Oder wie meintest Du das? Meines Erachtens ist die n Amtsarzt gewesen, war in sonem Gesundheitsamt in Berlin...?! Wieso, ist das denn nichtallgemein "rechtskräftig", sondern nur innerhalb der Sphären des JobCenters gültig? Also ich verstehe, dass die nicht über EM-Rente entscheiden kann, aber dass ihr Gutachten so gar keine Rolle spielt...?? Oder verstehe ich das gerade etwas nicht...naja, wie auch immer, ist ja eh leider Schnee von gestern, denn dieses Gutachten liegt ja nun auch schon 1,5 Jahre zurück.
Dass die beim JC nix aus Nächstenliebe machen, ist so klar wie Kloßbrühe;-) Wäre nicht mein erstes Mal, dass ich etwas durchboxen musste und es dann doch bekam, weil es mir zustand...aber immer erstmal versuchen, mich abzuwimmeln, vielleicht funktionierts ja! Ha, aber da werd ich dranbleiben, was meine Umschulung betrifft;-) D.h., ne Umschulung muss es ja nichtmal sein, reicht ja schon ein bestimmter (im Verhältnis zu ner Umschulung an einem Berufsförderungswerk sehr günstiger!) "Kurs", mir fehlt gar nicht soviel Wissen und Quali zu meinem persönlichen Berufs"glück", (wenn ich denn dann mal irgendwann wieder arbeiten kann). Hach, seufz...nun denn, alles wird irgendwie gut werden!!!
Nun gilt es erstmal diese Begründung noch irgendwie(???) aufs Papier zu bringen und dann erstmal gucken, was passiert (gut, dass das wieder abgelehnt wird, ist auch sonnenklar!). Aber wie auch immer, ich werde sehen und hoffentlich neue Weg-Gabelungen finden, damit ich immer kleine Schritte weitergehen kann...!
In diesem Sinne, fürs "Hier und Jetzt" auch für Euch erstmal alles Gute!!!
Viele Grüße 'Sara'
Danke für Eure Antworten und Tipps!!
Habe nachgedacht...
ich glaube, ich pack das z.Zt. Kräfte- und Nerven- technisch nicht, mir noch n Anwalt zu suchen und dem dann meine ganze Story von A-Z zu erzählen. Meine "Problematik" ist nicht ganz so 'angenehm' zu erzählen und selbst bei mir vetrauten Menschen ist es oft zu schwer...meist führt das zu Auslösern, die mich in meiner 'gefühlten Sicherheit auf dieser Welt' und meiner Genesung weit zurückwerfen... Das wäre fatal.
Aber ich habe beschlossen, dass ich das für meine Zukunft nochmal so versuchen möchte...also mir nochmal einen Fürsprecher in Form eines ("Nicht- Blödian-Geld-Absahner-") Anwalts zu suchen (werde vorher genauestens fragen wegen der Kosten!!). Wie oft kann man denn sone Beratungskostenhilfe in Anspruch nehmen? Gibt es nicht auch sowas wie ne Rechtsschutz- Versicherung? Weiß jemand, wie das damit abläuft?
Momentan geht es mir allein beim Gedanken an eine REHA sofort schlechter, sodass ich das Risiko z. Zt. einfach nicht eingehen kann, dass ich in Verbindung mit einem wundersamen EM- Renten- Zuspruch eine ebensolche antreten müsste. D.h. für mich, vorerst weiter Zeit schinden, also den Widerspruch noch bis zu Ende "durchziehen" und dann erneut gucken, wo ich gerade stehe, wie es mir geht, was ich schaffe, was nicht und was ich für Möglichkeiten habe...und vor allem, was die JobCenter- Trulla dann so von sich gibt...!
Dabei fällt mir ein: Eine Arbeitskollegin meiner Mutter ist schon 61 (also will sagen, eh nicht mehr entfernt bis ner Rente), hat Bandschieben- Vorfälle u.a. und ist Altenpflegerin. Ihr Antrag, Widerspruch etc. wurde abgelehnt und ihr wurde dann geraten, es aber nach einiger Zeit wieder zu versuchen...!
Will sagen, vielleicht kommt das ja auch für mich in Frage. Letztenendes geht son Jahr (oder so?) ja auch schnell rum. Wann kann man denn einen erneuten Antrag stellen? Und kann mir jemand von seiner Erfahrung her sagen, wie lange der Widerspruch, also vom EInlegen des Widerspruchs bis zum Bescheid gedauert hat?
Und nun noch meine große Frage: Wie sieht in etwa sone Widerspruchs- Begründung aus??? ich werde ja nun das Ding alleine verfassen, auch wenn es -ich weiß ich weiß, nun wahrlich nicht der Idealweg ist...aber für mich schient es derzeit der einzig begehbare...
Achso, zur Frage von Doppeloma...nee, natürlich hat das nicht einfach nur mein Sachbearbeiter des vorigen JobCenters entschieden, dass ich derzeit nicht arbeiten kann. Da musste ich zu sonem Gutachter, die das dann fürn halbes Jahr erstmal "quittiert" hat. Oder wie meintest Du das? Meines Erachtens ist die n Amtsarzt gewesen, war in sonem Gesundheitsamt in Berlin...?! Wieso, ist das denn nichtallgemein "rechtskräftig", sondern nur innerhalb der Sphären des JobCenters gültig? Also ich verstehe, dass die nicht über EM-Rente entscheiden kann, aber dass ihr Gutachten so gar keine Rolle spielt...?? Oder verstehe ich das gerade etwas nicht...naja, wie auch immer, ist ja eh leider Schnee von gestern, denn dieses Gutachten liegt ja nun auch schon 1,5 Jahre zurück.
Dass die beim JC nix aus Nächstenliebe machen, ist so klar wie Kloßbrühe;-) Wäre nicht mein erstes Mal, dass ich etwas durchboxen musste und es dann doch bekam, weil es mir zustand...aber immer erstmal versuchen, mich abzuwimmeln, vielleicht funktionierts ja! Ha, aber da werd ich dranbleiben, was meine Umschulung betrifft;-) D.h., ne Umschulung muss es ja nichtmal sein, reicht ja schon ein bestimmter (im Verhältnis zu ner Umschulung an einem Berufsförderungswerk sehr günstiger!) "Kurs", mir fehlt gar nicht soviel Wissen und Quali zu meinem persönlichen Berufs"glück", (wenn ich denn dann mal irgendwann wieder arbeiten kann). Hach, seufz...nun denn, alles wird irgendwie gut werden!!!
Nun gilt es erstmal diese Begründung noch irgendwie(???) aufs Papier zu bringen und dann erstmal gucken, was passiert (gut, dass das wieder abgelehnt wird, ist auch sonnenklar!). Aber wie auch immer, ich werde sehen und hoffentlich neue Weg-Gabelungen finden, damit ich immer kleine Schritte weitergehen kann...!
In diesem Sinne, fürs "Hier und Jetzt" auch für Euch erstmal alles Gute!!!
Viele Grüße 'Sara'
- Doppeloma
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Re: Kur/REHA
Hallo Sara,
Mein Männe hat seine EM-Rente auch erst im 2. "Anlauf" bekommen.
Allerdings waren wir auch mit dem ersten Antrag bis zum Sozialgericht, dort musste er dann die Klage zurücknehmen, weil sich "ALLE EINIG" waren, dass sie keinen Erfolg haben würde...
Bis dahin waren inzwischen schon 3 Jahre mit durchgehender AU und endlosem Kampf vergangen, zu den Zeiten wie lange sowas in den einzelnen Schritten dauern kann, gibt es keine festen Regeln, da muss jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Nach Rücknahme der Klage war er dann erneut in einer Spezialklinik und anschließend haben wir (mit diesem Bericht) den nächsten EM-Renten-Antrag gestellt, das war knapp 6 Monate nach der Klagerücknahme.
Es dauerte dann nochmal fast 9 Monate bis er den Renten-Bescheid bekam, nun hat er sogar die unbegrenzte Rente bekommen bis zur Altersrente, verstehen MUSS man das wohl Alles nicht wirklich.
Die DRV interessieren solche Gutachten anderer Amtsärzte überhaupt nicht, ich habe auch eins von der AfA (inzwischen über 2 Jahre alt), dass ich NICHT mehr vermittelbar bin aus gesundheitlichen Gründen, das war der Anlass, dass mich die AfA "gebeten" hat, einen EM-Renten-Antrag zu stellen, ich habe das dafür auch mitgeschickt.
Hat die DRV aber nicht gehindert meinen Renten-Antrag trotzdem abzulehnen, nachdem ich zu 2 DRV-Gutachtern geschickt wurde und DIE sehen das ALLES GANZ ANDERS.
Wenn bei deinen Ärzten KEINE Befunde angefordert wurden ist das (z.B.) ein sehr wichtiger Kritikpunkt (Untersuchungsgrundsatz § 20 SGB X, Absatz (2) wurde NICHT beachtet!!!), welche Unterlagen /Informationen haben zur Ablehnung geführt, diese Fragen MUSS dir die DRV beantworten.
Ansonsten kannst du nur allgemein aus deiner Sicht noch mal beschreiben, WARUM du glaubst, dass diese Ablehnung unberechtigt ist und aus welchen Gründen du diese Rente bekommen müsstest.
Dabei solltest du dich auf berufliche Dinge konzentrieren und NICHT so viel private Gründe anführen, das interessiert die DRV nämlich nicht, bei der EM-Rente geht es NUR DARUM, ob du (aus gesundheitlichen Gründen !!!) arbeiten gehen kannst oder nicht, auch Arbeitslosigkeit/finanzielle Probleme spielen für diese Entscheidung absolut KEINE Rolle.
Wie steht immer so "schön" in den Ablehnungsbescheiden drin..."für die Vermittlung in Arbeit ist die AfA zuständig", nun ja, bei mir fühlt die AfA sich da schon lange (AUCH) NICHT mehr zuständig, weil sie nicht weiß, wohin mit mir....
Ist der DRV aber EGAL, EM-Rente bekomme ich trotzdem nicht, kann jetzt nur erst mal die Entscheidung des Sozialgerichtes abwarten und DAS kann noch JAHRE dauern, mein Gerichts-Verfahren läuft ja "erst" seit November 2010/ EM-Antrag wurde gestellt Sommer 2009 /Ablehnung Anfang 2010 /Widerspruch abgelehnt Nov. 2010.
Bis dahin kann ich dann vielleicht schon die Altersrente beantragen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
ja sicher kann man erneut einen Antrag auf EM-Rente stellen, wenn ein Antrag endgültig abgelehnt wurde.Will sagen, vielleicht kommt das ja auch für mich in Frage. Letztenendes geht son Jahr (oder so?) ja auch schnell rum. Wann kann man denn einen erneuten Antrag stellen? Und kann mir jemand von seiner Erfahrung her sagen, wie lange der Widerspruch, also vom EInlegen des Widerspruchs bis zum Bescheid gedauert hat?
Mein Männe hat seine EM-Rente auch erst im 2. "Anlauf" bekommen.
Allerdings waren wir auch mit dem ersten Antrag bis zum Sozialgericht, dort musste er dann die Klage zurücknehmen, weil sich "ALLE EINIG" waren, dass sie keinen Erfolg haben würde...

Bis dahin waren inzwischen schon 3 Jahre mit durchgehender AU und endlosem Kampf vergangen, zu den Zeiten wie lange sowas in den einzelnen Schritten dauern kann, gibt es keine festen Regeln, da muss jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Nach Rücknahme der Klage war er dann erneut in einer Spezialklinik und anschließend haben wir (mit diesem Bericht) den nächsten EM-Renten-Antrag gestellt, das war knapp 6 Monate nach der Klagerücknahme.
Es dauerte dann nochmal fast 9 Monate bis er den Renten-Bescheid bekam, nun hat er sogar die unbegrenzte Rente bekommen bis zur Altersrente, verstehen MUSS man das wohl Alles nicht wirklich.
Ja, das meine ich, hast du dir dieses Gutachten mal angefordert, direkt beim Med. Dienst (Teil A UND Teil B), das kannst du auch jetzt noch tun, das ist allerdings keineswegs allgemein rechtskräftig, sondern NUR im Bereich AfA / Jobcenter anwendbar.Da musste ich zu sonem Gutachter, die das dann fürn halbes Jahr erstmal "quittiert" hat. Oder wie meintest Du das? Meines Erachtens ist die n Amtsarzt gewesen, war in sonem Gesundheitsamt in Berlin...?! Wieso, ist das denn nichtallgemein "rechtskräftig", sondern nur innerhalb der Sphären des JobCenters gültig? Also ich verstehe, dass die nicht über EM-Rente entscheiden kann, aber dass ihr Gutachten so gar keine Rolle spielt...??
Die DRV interessieren solche Gutachten anderer Amtsärzte überhaupt nicht, ich habe auch eins von der AfA (inzwischen über 2 Jahre alt), dass ich NICHT mehr vermittelbar bin aus gesundheitlichen Gründen, das war der Anlass, dass mich die AfA "gebeten" hat, einen EM-Renten-Antrag zu stellen, ich habe das dafür auch mitgeschickt.
Hat die DRV aber nicht gehindert meinen Renten-Antrag trotzdem abzulehnen, nachdem ich zu 2 DRV-Gutachtern geschickt wurde und DIE sehen das ALLES GANZ ANDERS.
Hast du denn die Unterlagen bei der DRV angefordert (Akteneinsicht nach § 25 SGB X), die maßgeblich waren für die Ablehnung deines Renten-Antrages, daraus ergeben sich dann oft genügend Argumente für die Begründung des Widerspruches.Nun gilt es erstmal diese Begründung noch irgendwie(???) aufs Papier zu bringen und dann erstmal gucken, was passiert (gut, dass das wieder abgelehnt wird, ist auch sonnenklar!).
Wenn bei deinen Ärzten KEINE Befunde angefordert wurden ist das (z.B.) ein sehr wichtiger Kritikpunkt (Untersuchungsgrundsatz § 20 SGB X, Absatz (2) wurde NICHT beachtet!!!), welche Unterlagen /Informationen haben zur Ablehnung geführt, diese Fragen MUSS dir die DRV beantworten.
Ansonsten kannst du nur allgemein aus deiner Sicht noch mal beschreiben, WARUM du glaubst, dass diese Ablehnung unberechtigt ist und aus welchen Gründen du diese Rente bekommen müsstest.
Dabei solltest du dich auf berufliche Dinge konzentrieren und NICHT so viel private Gründe anführen, das interessiert die DRV nämlich nicht, bei der EM-Rente geht es NUR DARUM, ob du (aus gesundheitlichen Gründen !!!) arbeiten gehen kannst oder nicht, auch Arbeitslosigkeit/finanzielle Probleme spielen für diese Entscheidung absolut KEINE Rolle.
Wie steht immer so "schön" in den Ablehnungsbescheiden drin..."für die Vermittlung in Arbeit ist die AfA zuständig", nun ja, bei mir fühlt die AfA sich da schon lange (AUCH) NICHT mehr zuständig, weil sie nicht weiß, wohin mit mir....


Ist der DRV aber EGAL, EM-Rente bekomme ich trotzdem nicht, kann jetzt nur erst mal die Entscheidung des Sozialgerichtes abwarten und DAS kann noch JAHRE dauern, mein Gerichts-Verfahren läuft ja "erst" seit November 2010/ EM-Antrag wurde gestellt Sommer 2009 /Ablehnung Anfang 2010 /Widerspruch abgelehnt Nov. 2010.
Bis dahin kann ich dann vielleicht schon die Altersrente beantragen...


Liebe Grüße von der Doppeloma

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