Hallo mutsche,
wir können nichts geltend machen, da die meinen widerspruch abgelehnt haben...
mit welcher Begründung wurde abgelehnt...weil du "genug" ALG bekommst oder weil sie UNTER 6 € nicht zahlen wollen
Bitte die §§§ und die komplette Begründung, dann wird man sehen, ob eine Beschwerde in Nürnberg was bringen kann oder nur noch eine Klage am SG.
Sind denn wenigstens die ordentlichen Rechtsbehelfsbelehrungen drauf, also, dass du dagegen jetzt Klage einreichen kannst und bei welchem Gericht oder haben die DAS "vorsichtshalber" auch gleich weggelassen...
DANN hast du ein ganzes Jahr Zeit dir zu überlegen, ob du deine Fahrtkosten einklagen möchtest oder nicht...
beschwerde nürnberg????
Hängt von deinen Antworten ab, wichtig ist erst mal die Begründung, wenn man meint du hättest genug ALG und hat deswegen abgelehnt, könnte man auch, aber es wird nicht viel bringen!
Ist der Grund die "Bagatellgrenze" sieht das GANZ anders aus, denn diese Grenze wurde willkürlich von der AfA festgelegt, dafür gibt es KEINE Rechtsgrundlage!
Liebe Grüße von der Doppeloma
