ACH Mensch schätzelein,
das verstehe ich aber auch überhaupt NICHT, ein EM-Renten-Bescheid (über die volle Erwerbsminderung !!!) soll doch angeblich BINDEND sein FÜR ALLE anderen Institutionen, sind wir denn jetzt komplett im Tollhaus gelandet...
heute bekam ich meine einladung zu einer arbeitsmedizinischen begutachtung.
ende märz um 8 uhr in duisburg.
Da wäre ICH NICHT mit einverstanden, die HABEN doch den Renten-Bescheid vorliegen, sind denen die strengen Kriterien der DRV NICHT bekannt, dass die glauben das BESSER zu WISSEN oder feststellen zu KÖNNEN...NEEEEEE.
Das ist doch einfach NUR noch eine Zumutung und deine Anwältin macht da mit, was soll dir denn die "Entlastung" der bewilligten EM-Rente eigentlich bringen, wenn JEDER Hampelmann das dann doch wieder anzweifeln KANN...
ich schiebe schon jetzt wieder panik bei der vorstellung, mich wieder einer fleischbeschau übelster art auszusetzen.
und weiter gesponnen, was passiert, wenn dann dieser gutachter mich für arbeitsfähig hält......
GENAU DAS ist eigentlich NICHT möglich und daher diese ganze Begutachtung absurd, denn NUR die DRV hat rechtsgültig über deine Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit) zu entscheiden und DIE HAT entschieden, dass du zumindest auf Zeit NICHT erwerbsfähig /Arbeitsfähig BIST.
Hast du schon einen Namen / ORT von dem GA, magst du mir das mal per PN schicken ???
(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.
QUELLE
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
Das bezieht sich HIER zwar auf den Bereich SGB II, aber ich vermag mir NICHT vorzustellen, dass ein Gericht in einem Familienrechtsverfahren da andere Befugnisse hat, die Entscheidung der Rentenkasse anzuzweifeln, mir scheint da bereits beim Richter eindeutig "Befangenheit" vorzuliegen, wenn er mit solchen Mitteln, versucht deine Arbeitsfähigkeit "beweisen zu lassen".
Habe da gerade mit dem Dopa drüber gesprochen, der KANN das auch nicht verstehen und sieht hier durchaus den Weg über den Kammerpräsidenten (des zuständigen Gerichtes) eine Beschwerde zu verfassen, das berührt aus unserer Sicht auch schon den Bereich des Schikane-Tatbestandes gemäß § 226 BGB
§ 226
Schikaneverbot.
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
QUELLE
http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html
Deine Anwältin scheint das ja für richtig und angemessen zu halten, welche Rechtsgrundlage wird denn dafür überhaupt genannt, dass man bei Gericht der Meinung sei, die Entscheidung der DRV mit diesem GA aushebeln zu können, ist ihr das ALLES EGAL, was man dir da antut gesundheitlich...
Dann beschwere dich SELBER ausführlich schriftlich (nachweislich) beim Kammerpräsidenten dieses Gerichtes, das ist NICHT in Ordnung und KANN nicht das Mittel der Wahl sein, um in einem Scheidungsverfahren eventuell notwendige Unterhaltsleistungen zu vermeiden...da dieses GA ja vom Gericht (also vom Richter) angeordnet wurde, ist hier bereits der Vedacht der Befangenheit gegeben, da dieses GA NUR dem Vorteil der Kläger-Partei dienen soll /kann...
Mit einer objektiven Beurteilung der Sachlage ist das NICHT mehr vereinbar, ein Richter MUSS nicht ALLES anordnen, was NUR einer Partei zum Vorteil gereichen würde /könnte, im Gegenteil, DAS DARF er GAR NICHT.
Es ist in diesem Falle EGAL, ob du auch um deine EM-Rente erst mal kämpfen mußtest, das gibt NIEMANDEM das Recht NUN die aktuelle Entscheidung der DRV anzuzweifeln, um daraus für ganz andere Interessen seinen Vorteil zu ziehen.
ich bin wieder ganz unten.......
Das glaube ich dir GERNE und es tut uns unendlich leid, dass wir dir nicht irgendwie weiter helfen können, außer mit Vorschlägen der möglichen Gegenwehr.
Wenn du dafür noch Hilfe brauchst melde dich einfach, beim formulieren der Beschwerde bin ich dir gerne behlflich, ich denke auf deine Anwältin solltest du dich da besser NICHT mehr verlassen, DAS ALLES was ich dir gerade geschrieben habe, hätte sie längst selber erkennen UND dagegen vorgehen MÜSSEN und ICH habe NICHT JURA studiert...
Liebe Grüße von Doma und Dopa
