Und wie bin ich dann eig. Finanzell abgesichert?

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Doppeloma
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Re: Und wie bin ich dann eig. Finanzell abgesichert?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 6. Aug 2011, 01:00

Hallo Suzu, :smile:
Ein längerer K-schein wird wohl die Kündigung werden-da ich diesen Monat noch in Probezeit bin. Denke das ALG1 würde sich dennoch nur minimal erhöhen..Vorher wurde ich glaub nach Tarif berechnet.Da ich ja frisch aus der Reha kam (Übergangsgeld). Könnte dann sogar noch weniger bekommen weil mein Lohn derzeit nicht ganz Tarif ist.
Angenommen du wirst eine Weile durchgehend AU geschrieben (das geht theoretisch bis zu 78 Wochen mit Krankengeld!!!) und dein AG entläßt dich deswegen, dann bleibst du zunächst mal weiter AU so lange wie dein Arzt dich weiter krank schreibt.

Das heißt du MUSST zwar die Kündigung SOFORT bei der AfA melden, aber mit AU-Bescheinigung wollen die da erst mal NIX von dir, die KK MUSS weiter Krankengeld nach deinem letzten Einkommen zahlen, solange KEINE Unterbrechung in deiner AU-Bescheinigung eintritt, auch über die Kündigung hinaus. :ic_up:

Erst wenn du NICHT mehr AU bist, beginnt dann dein Anspruch auf ALGI bei der AfA zu laufen und durch eine längere AU erhöht sich dieser Anspruch (Zahlungszeitraum!) sogar noch, denn vom Krankengeld werden auch Beiträge an die AfA entrichtet.

Diese Gelder (KG /ALG) werden entsprechend einer Lohnbescheinigung deines AG berechnet, es kommt da nicht direkt drauf an ob Tarif oder nicht, Überstunden werden da allerdings NICHT mit einbezogen, finde die Forderung nach mind. 20 Überstunden im Monat aber ganz schön heftig... ob das überhaupt erlaubt ist... :confused: :Gruebeln:

Es ist doch nicht Problem der Mitarbeiter, wenn die Firma auf Kurzarbeit geht, dafür gibt es doch für den AG dann Zuschüsse von der AfA... :Verwirrt: :Hilfe:
Derzeit ist mein Einkommen so, dass ich gerade über der Grenze bin um Zuschüsse zu bekommen. Wohngeld weiß ich gar nicht ob ich es bekommen würde. Habe zuviel qm für 3 Personen. Oder ist es der Wohngeldstelle egal? Bin erst im März umgezogen!!!!
Das ist der Wohngeldstelle eigentlich egal, ob deine Wohnung "zu groß wäre", die haben schon örtlich unterschiedliche Regelungen, bis zu welcher Miete Wohnungen welcher Größe und Personenzahl wie bezuschusst werden, aber dann kappen die das eben auf den "erlaubten Betrag" und gut ist es.

Als Beispiel, meine Sozialwohnung ist eigentlich für die (örtliche) Wohngeldliste auch "zu teuer" mit rund 475 € (inclusive ALLER Nebenkosten) , da wird dann eben NUR die "erlaubte Miete" für diese Wohnungsgröße (465 €) zur Wohngeldberechnung genommen!
Trotzdem habe ich IMMER Wohngeld bekommen in "schlechten Zeiten" (Krankengeld /ALG), zuletzt fast 200 € im Monat, das hängt dann vom Familieneinkommen und der Anzahl der Mitbewohner ab.

Zur Wohngeldstelle kannst du unbesorgt mal hingehen, die sind dort eigentlich ganz nett und "überschlagen das auch mal", ob es Sinn für dich macht, den Antrag zu stellen.
Brauchst dafür erst mal NUR den Mietvertrag oder Betriebskostenabrechnung (wegen der genauen Miete + Nebenkosten) und deinen Einkommensnachweis (Lohnabrechnung z.B. reicht erst mal), im Krankengeld oder ALG-Bezug ist das meistens angebracht dort einen Antrag zu stellen :ic_up:

Von der Wohngeldstelle wird NICHT verlangt, dass du umziehen musst, du bekommst dann eben etwas weniger Wohngeld (nur für die zugelassene Wohnungsgröße /Miete), das ist deutlich angenehmer als H4 zu beantragen... :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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