Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
- Miko
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Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
Hallo,
auch ich hab mal eine Frage:
In meinem Bekanntenkreis hat sich heute jemand an mich gewandt.
Seine Frau arbeitete, hat dann im Abstand von jeweils 3 Jahren 3 Kinder bekommen (macht zusammen 9 Jahre)
Im September 2009 sind die Erziehungszeiten, also die die von der DRV anerkannt werden ausgelaufen.
Seither hat sie nichts mehr in die DRV eingezahlt.
(zur Aufrechterhaltung eines Rentenanspruches müsste man monatlich ca. 53,00 Euro selbst einbezahlen)
Die Frau meines Bekannten ist vor zwei Jahren erkrankt.
Sie hat MS und kann nur noch max. 30 min. am Stück etwas tun, wie etwa Essen kochen für die Kiddies.
Sie hat alle Bestätigungen ihrer Hausärztin.
Ich riet heute ihrem Mann, dass er eine EU Rente beantragen soll.
So...lange Rede kurzer Sinn.
Wer weiß, ob man die monatlich nun fehlenden Beiträge der zu zahlenden Gelder von Sept. 09 bis heute nachzahlen kann um dem Rentenanspruch gerecht werden zu können?
auch ich hab mal eine Frage:
In meinem Bekanntenkreis hat sich heute jemand an mich gewandt.
Seine Frau arbeitete, hat dann im Abstand von jeweils 3 Jahren 3 Kinder bekommen (macht zusammen 9 Jahre)
Im September 2009 sind die Erziehungszeiten, also die die von der DRV anerkannt werden ausgelaufen.
Seither hat sie nichts mehr in die DRV eingezahlt.
(zur Aufrechterhaltung eines Rentenanspruches müsste man monatlich ca. 53,00 Euro selbst einbezahlen)
Die Frau meines Bekannten ist vor zwei Jahren erkrankt.
Sie hat MS und kann nur noch max. 30 min. am Stück etwas tun, wie etwa Essen kochen für die Kiddies.
Sie hat alle Bestätigungen ihrer Hausärztin.
Ich riet heute ihrem Mann, dass er eine EU Rente beantragen soll.
So...lange Rede kurzer Sinn.
Wer weiß, ob man die monatlich nun fehlenden Beiträge der zu zahlenden Gelder von Sept. 09 bis heute nachzahlen kann um dem Rentenanspruch gerecht werden zu können?
Gruß
Miko
Miko
Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
Hallo Miko,
fehlende Rentenbeiträge kann man durchaus nach zahlen. Mir sind Personen bekannt, die Lücken von mehreren Jahren schlossen. Wenn man sich das leisten kann, ist das kein Thema.
Aber liegt der Mindestbeitrag nicht bei 78,-€ monatlich?
fehlende Rentenbeiträge kann man durchaus nach zahlen. Mir sind Personen bekannt, die Lücken von mehreren Jahren schlossen. Wenn man sich das leisten kann, ist das kein Thema.
Aber liegt der Mindestbeitrag nicht bei 78,-€ monatlich?
- Miko
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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
Hi,
danke für deine Antwort.
Na ja...die Lücke wäre ja wie gesagt nur von 09/2009 bis März 2010
Bei ca. 53,00 Euro (das ist der mir bekannte Betrag) sind das ja gerade mal 7 Monate also ca. 400 Euro.
Selbst wenn es über 70,00 Euro wären lohnt sich das ja immer noch.
Danke nochmals!
Grüßle aus dem Schwarzen Wald
Miko
danke für deine Antwort.
Na ja...die Lücke wäre ja wie gesagt nur von 09/2009 bis März 2010
Bei ca. 53,00 Euro (das ist der mir bekannte Betrag) sind das ja gerade mal 7 Monate also ca. 400 Euro.
Selbst wenn es über 70,00 Euro wären lohnt sich das ja immer noch.
Danke nochmals!
Grüßle aus dem Schwarzen Wald
Miko
Gruß
Miko
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- Doppeloma
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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
Hallo Miko,
schau mal ob du hiermit weiterkommst:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true
Meiner Meinung nach könnte es funktionieren ohne Nachzahlung. Die würde auch nicht wirklich helfen weil es Pflichtbeiträge sein müssen für den Anspruch auf EM-Rente.
In den letzten 5 Jahren Pflichtbeiträge für insgesamt 36 Monate!
Wenn die Frau von deinem Bekannten das erfüllt, sollte sie einfach einen Antrag stellen und abwarten was dabei herauskommt. Falls tatsächlich fehlende Beiträge der Grund für eine Ablehnung wären, hat sie leider keine Chance eine EM-Rente zu bekommen.
Liebe Grüße von Doppeloma
schau mal ob du hiermit weiterkommst:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true
Meiner Meinung nach könnte es funktionieren ohne Nachzahlung. Die würde auch nicht wirklich helfen weil es Pflichtbeiträge sein müssen für den Anspruch auf EM-Rente.
In den letzten 5 Jahren Pflichtbeiträge für insgesamt 36 Monate!
Wenn die Frau von deinem Bekannten das erfüllt, sollte sie einfach einen Antrag stellen und abwarten was dabei herauskommt. Falls tatsächlich fehlende Beiträge der Grund für eine Ablehnung wären, hat sie leider keine Chance eine EM-Rente zu bekommen.

Liebe Grüße von Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
Hab gerade gefunden wie hoch der monatliche Mindestbetrag ist. Es sind 79,60 €.
Nachzulesen hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 16228.html
Nachzulesen hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 16228.html
- Miko
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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
Danke E-Händchen,
ich bin mir absolut sicher, dass ich am Telefon gesagt bekam (DRV Baden - Württemberg)
dass es um die 50 Euro wären.
Da sieht man mal, wie schnell man an eine schlechte Beratung kommen kann.
Aber nebenbei: Für "meinen" Fall des Bekannten könnte es sein, dass nichts nachzuzahlen ist, aber das ist ja in dieser Diskussion
etwas anderes.
Euch beiden lieben Dank.
ich bin mir absolut sicher, dass ich am Telefon gesagt bekam (DRV Baden - Württemberg)
dass es um die 50 Euro wären.
Da sieht man mal, wie schnell man an eine schlechte Beratung kommen kann.
Aber nebenbei: Für "meinen" Fall des Bekannten könnte es sein, dass nichts nachzuzahlen ist, aber das ist ja in dieser Diskussion
etwas anderes.
Euch beiden lieben Dank.
Gruß
Miko
Miko
Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
hallo,
was meint ihr mit em- rente? oder volle em-rente?
ich kenne nur eu-rente oder em- rente
eu-rente = vollzeit rente
em-rente = teilzeit rente
bin ich gut
oder verstehe ich euch nicht richtig?
bei eu-rente hab ich mitbekommen, dass wenn die 5 jhr. nicht voll eingezahlt sind,
dass die fehlende zeit an der rente abgerechnet (ich bin mir nicht sicher, aber es war die rede in % abgerechnet) werden.
lg. elke
was meint ihr mit em- rente? oder volle em-rente?

ich kenne nur eu-rente oder em- rente
eu-rente = vollzeit rente

em-rente = teilzeit rente
bin ich gut


bei eu-rente hab ich mitbekommen, dass wenn die 5 jhr. nicht voll eingezahlt sind,
dass die fehlende zeit an der rente abgerechnet (ich bin mir nicht sicher, aber es war die rede in % abgerechnet) werden.
lg. elke
- Miko
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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
Hi,
EM Rente ist eine ERWERBSMINDERUNGSRENTE
EU Rente ist eine ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE
EM Rente bekommen Berufstätige Menschen, die nicht mehr Vollzeit, also nur Teilzeit arbeiten können. (3-6 Stunden)
EU Rente bekommen Menschen, die unter 3 Stunden arbeitsfähig sind.
EU Rente bekommen auch Hartz IV Empfänger die 3-6 Stunden arbeitsfähig sind.
Also die volle Rente, denn für sie gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen.
Alles verstanden?
Falls nicht, frage einfach nochmal nach!!!
Nette Grüße
Miko
EM Rente ist eine ERWERBSMINDERUNGSRENTE
EU Rente ist eine ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE
EM Rente bekommen Berufstätige Menschen, die nicht mehr Vollzeit, also nur Teilzeit arbeiten können. (3-6 Stunden)
EU Rente bekommen Menschen, die unter 3 Stunden arbeitsfähig sind.
EU Rente bekommen auch Hartz IV Empfänger die 3-6 Stunden arbeitsfähig sind.
Also die volle Rente, denn für sie gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen.
Alles verstanden?
Falls nicht, frage einfach nochmal nach!!!
Nette Grüße
Miko
Gruß
Miko
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- Doppeloma
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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?
Hallo Alle miteinander,
kleine Korrekturen
Die EU-Rente gibt es seit 2001 nicht mehr (Erwerbsunfähigkeitsrente).
Es gibt nur noch die teilweise EM-Rente (halbe Rente bei teilweiser Erwerbsminderung, d.h. 3 - unter 6 Stunden ) oder die volle EM-Rente (bei Erwerbsminderung unter 3 Stunden täglich / oder auch als sogenannte Arbeitsmarktrente). Ergo, Leute die gar nicht mehr arbeiten können (erwerbsunfähige!) gibt es seit 2001 nicht mehr
Für vor dem 02.01.1961 geborene gibt es dann (mit gaaanz viel Glück!) manchmal noch die Berufsunfähigkeitsrente (entspricht vom Betrag her der teilweisen EM-Rente) aber da fallen der DRV dann meist ausreichend (nicht vorhandene) "Verweisungsberufe" ein, damit sie auch diese Rente nicht zahlen muß
Wer das gerne nochmal nachlesen möchte kann das über diesen Link tun:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true
Zu den Abzügen kommt es wenn man seine Altersrente (so möglich) vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, z.B. mit 63 statt (ungekürzt) erst mit 65. Für den Fall der Altersrente (und nur für diesen) ist es möglich, durch Ausgleich fehlender Beiträge einen Anspruch zu sichern und/oder auch den Abzug zu mindern bzw. zu verhindern.
Bei Erwerbsminderungsrenten wird generell gemindert, egal ob Teil- oder Voll -Rente (in diesem Fall ist die Minderung begrenzt auf 10,8% )!!! Da wird man also auch noch kraft Gesetz / Vorschriften für Krankheit bestraft, denn dieser Abzug bleibt lebenslang bestehen (auch bei der späteren Altersrente!)
Jetzt habe ich wohl wieder alle Klarheiten beseitigt, sorry
Trotzdem ganz liebe Grüße von Doppeloma
kleine Korrekturen

Die EU-Rente gibt es seit 2001 nicht mehr (Erwerbsunfähigkeitsrente).
Es gibt nur noch die teilweise EM-Rente (halbe Rente bei teilweiser Erwerbsminderung, d.h. 3 - unter 6 Stunden ) oder die volle EM-Rente (bei Erwerbsminderung unter 3 Stunden täglich / oder auch als sogenannte Arbeitsmarktrente). Ergo, Leute die gar nicht mehr arbeiten können (erwerbsunfähige!) gibt es seit 2001 nicht mehr

Für vor dem 02.01.1961 geborene gibt es dann (mit gaaanz viel Glück!) manchmal noch die Berufsunfähigkeitsrente (entspricht vom Betrag her der teilweisen EM-Rente) aber da fallen der DRV dann meist ausreichend (nicht vorhandene) "Verweisungsberufe" ein, damit sie auch diese Rente nicht zahlen muß

Wer das gerne nochmal nachlesen möchte kann das über diesen Link tun:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true
Zu den Abzügen kommt es wenn man seine Altersrente (so möglich) vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, z.B. mit 63 statt (ungekürzt) erst mit 65. Für den Fall der Altersrente (und nur für diesen) ist es möglich, durch Ausgleich fehlender Beiträge einen Anspruch zu sichern und/oder auch den Abzug zu mindern bzw. zu verhindern.
Bei Erwerbsminderungsrenten wird generell gemindert, egal ob Teil- oder Voll -Rente (in diesem Fall ist die Minderung begrenzt auf 10,8% )!!! Da wird man also auch noch kraft Gesetz / Vorschriften für Krankheit bestraft, denn dieser Abzug bleibt lebenslang bestehen (auch bei der späteren Altersrente!)

Jetzt habe ich wohl wieder alle Klarheiten beseitigt, sorry

Trotzdem ganz liebe Grüße von Doppeloma
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