Hallo rudi,
gibt es da nicht eine Frist (vorgegebene Zeitspanne) in der entschieden werden muss?
Könnte es sein das mich die DRV vor der Entscheidung in Reha o. zu weiteren GA schickt?
Ja, es gibt eine Frist, nach dem Gesetz soll über einen Widerspruch nach 3 Monaten entschieden sein, sonst kann die Untätigkeitsklage eingereicht werden.
AAABER, jede Handlung (Zwischenbericht /Gutachter-Termin /Anforderung von Unterlagen beim Antragsteller) schiebt diese Frist weiter nach hinten, denn da war die DRV ja dann NICHT untätig, so kommen oft sehr lange Zeiten, bis zum Bescheid für den Widerspruch zustande.
Die DRV läßt dich da GERNE was einfallen, um die Leute zu beschäftigen, ich bekam z.B. nach dem Einlegen des Widerspruches, mehrere Formulare für Befundberichte zugeschickt, die ich (SELBER) bei meinen Ärzten (innerhalb 5 Tagen !!!

) ausfüllen lassen sollte...
Als die Ersten dann (nach ca. 5 -6 Wochen) erledigt waren, kam die nächste Anforderung dieser Art und so kann man das prima hinziehen und der Antragsteller "ist auch noch selber Schuld", warum treibt der seine Ärzte NICHT zur Eile
WOZU man da die Schweigepflichtentbindung (bei der Antragstellung) mit unterschreibt, frage ich mich da auch immer, eigentlich SOLL sich die DRV das doch ALLES damit SELBER besorgen...
Mein Widerspruch wurde auf diese Art von Anfang Januar 2010 bis zum November 2010 "verschleppt" und dann abgewiesen, seit dem läuft die Klage am Sozialgericht.
Liebe Grüße von der Doppeloma
