Hallo Rudi,
Nehmen wir mal an ich würde die Teilrente durchbekommen, wird dann die halbe Rente auf das Arbeitslosengeld (was ich ja nur für Teilzeitarbeit bekomme) drauf gerechnet o. wird dann das AG gekürzt?
Ich denke jetzt NUR mal, denn GENAU weiß ich es NICHT
Angenommen du bekommst eine Teilrente heißt das ja (lt. DRV) du bist noch zwischen 3 und UNTER 6 Stunden arbeitsfähig
Wieviele Stunden (innerhalb dieses Zeit-Rahmens) DU dir dann selber zutraust, ist eigentlich DEINE Entscheidung, es dürfen nur nicht MEHR als 5,99 Stunden sein pro Tag.
Meiner Meinung nach dürfte dir dann dein ALG NICHT gekürzt werden, solange du dich für mindestens 5 Stunden weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.
Da dein ALG OHNHIN auf dieser Stundenbasis berechnet wurde kann es (aus meiner Sicht) KEINE Kürzung geben, das dürfte erst möglich sein, wenn du z.B. NUR noch 4 Stunden arbeiten möchtest.
Da die Vermittlung in "leidensgerechte/sozialpflichtversicherte" Teilzeitarbeit sowieso eher NICHT klappen wird, sollte in deinem Falle eigentlich, die EM-Teil-Rente zusätzlich zum aktuellen ALG-Betrag kommen können.
Bitte erkundige dich da aber im Fall des Falles nochmal genau, bei der DRV und bei der AfA, was der AfA-Gutachter festgestellt hat, spielt NACH der endgültigen Entscheidung der DRV KEINE Rolle mehr.
Besonders dann nicht, wenn du eine Teil-Rente bekommen solltest, dann hat die DRV das "Machtwort" gesprochen, von dieser Entscheidung (Amtsarzt AfA) ist das dann also nicht mehr abhängig.
Das ALG kann (normalerweise) NUR gekürzt werden, wenn man dem Arbeitsmarkt zukünftig in geringerem Umfang zur Verfügung steht (Arbeitszeitmäßig), als es die Grundlage für die Berechnung des ALG war.
Bei vorheriger Vollzeit-Arbeit ist das im Falle einer Teil-Rente sicher so, dass gekürzt wird, weil man ja auf keinen Fall mehr Vollzeit arbeiten KANN.
Liebe Grüße von der Doppeloma
