Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
RdJ360
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Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von RdJ360 » So 10. Jul 2011, 11:10

Hallo Zusammen,
ich freue mich, wenn ich hier Rat, Erfahrungen oder Hinweise bekommen kann, die
mir helfen etwas sicherer die nächsten Schritte zu gehen.

Die Ausgangslage:
- Mitte dreißig, ungekündigtes weiterhin bestehendes Arbeitsverhältnis, Aussteuerung Ende Juli, weiterhin arbeitsunfähig,
in geeigneter und wirksamer Behandlung zur Heilung der Krankheit (Unterbrechung durch eine Reha ist nicht sinnvoll), Genesung: nicht exakt absehbar, aber wahrscheinlich in den nächsten 4 bis 12 Monaten, Ziel nach Genesung Rückkehr an den alten Arbeitsplatz.

Als "Besonders" an meinem Fall scheint zu sein, dass ich nach meiner Genesung unbedingt wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren möchte. Ich gehe also zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass ich voll erwerbsfähig bin.

Nichtsdestotrotz bin ich gezwungen eine vernünftige und "auskömmliche" Versorgung " bis zum Zeitpunkt der Genesung und nach Aussteuerung "sicherzustellen".vIch habe dazu zunächst bereits einen Antrag auf ALG I gemäß §125 gestellt.

Alles was ich nun bisher zu dem weiteren Prozedere recherchieren konnte, bringt mich zu der Einschätzung, dass
man nicht länger als 78 Wochen "einfach nur arbeitsunfähig" (das ist schon schwer genug!!!) sein darf ohne gleich in Sozialstaatsschablonen gepresst zu werden. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es nicht viele Menschen gibt, die zur Heilung Ihrer Krankheit länger als 78 Wochen benötigen.

Ich bin wirklich sehr dankbar für jeden Hinweis, Tipp und Erfahrungswert.
Vielleicht noch ein paar Fragen zur Ergänzung:
- Haltet ihr es für sinnvoll, das Thema so mit dem Arbeitsamt transparent zu besprechen?
Gibt es da Fallstricke bezgl. des § 125, wenn man sich selber für weiterhin noch voll erwerbsfähig hält?
- Sollte man, das Antragsprozedere für eine Rente "mitmachen", um so lange zumindest einen Anspruch auf ALG I zu erhalten?

Also vielen Dank schonmal für alle Antworten....
RdJ360

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Esuse
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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 10. Jul 2011, 12:13

Willkommen Rd,

für Deine Fragen ist DOMA die Fachfrau, und sie meldet sich sicher noch.

Ein Fallstrick fällt mir aber auch ein: Die Nahtlosigkeitsregel gilt nur, wenn Du einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt hast bzw stellst. Die Afa wird Dich also sicher dazu auffordern.

Und, ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber schon mancher hat gedacht, er ist voll erwerbsfähig und ist es leider nicht. Sollte aber der Amtsarzt der AfA feststellen, daß Du wirklich voll erwerbsfähig bist, wirst Du Alg nach §117 beziehen und Du mußt Dich dann, dem Arbeitsmarkt im Rahmen Deiner gesundheitlichen Möglichkeiten zur Verfügung stellen. In GGs Falle, der aber Rente beantragt hatte, mußte der AG auf sein Direktionsrecht verzichten, da er auch §117 bekommen hat. Aber wir haben da auch einen Fehler gemacht.
Liebe Grüße

Esuse

RdJ360
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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von RdJ360 » So 10. Jul 2011, 13:10

.....liebe Esuse, schonmal besten Dank für Deine Hinweise!
Esuse hat geschrieben: Ein Fallstrick fällt mir aber auch ein: Die Nahtlosigkeitsregel gilt nur, wenn Du einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt hast bzw stellst. Die Afa wird Dich also sicher dazu auffordern.
Esuse hat geschrieben: Und, ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber schon mancher hat gedacht, er ist voll erwerbsfähig und ist es leider nicht.
Ja, natürlich kann ich es auch nicht 100 % wissen, wie sich mein Genesungsprozeß entwickelt, ich habe nur berechtigten Anlaß
hier positiv zu denken.
Bezgl. der Restprozente und der "Höhe des ALG I" ist es vielleicht sinnvoll das Prozedere in Richtung EM-Rente erstmal anzuschieben??
Esuse hat geschrieben: Sollte aber der Amtsarzt der AfA feststellen, daß Du wirklich voll erwerbsfähig bist, wirst Du Alg nach §117 beziehen und Du mußt Dich dann, dem Arbeitsmarkt im Rahmen Deiner gesundheitlichen Möglichkeiten zur Verfügung stellen.
Und diesen Punkt verstehe ich eben nicht. Denn ich kann doch voll erwerbsfähig sein, aber weiterhin arbeitsunfähig.
Also noch nicht in der Lage an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Welchen unterschied macht es, ob ich mich in der 78. Woche AU befinde oder in der 79.Woche+X??

Ich hoffe Ihr könnt mir bei der Suche nach "Nachvollziehbarkeit" weiter helfen.
Danke RdJ360

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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 10. Jul 2011, 13:21

Hallo rd

Ich will mal so sagen, die Renten wegen Erwerbsminderung werden in den allermeisten Fällen sowieso erstmal befristet. Und niemand kann Dich zwingen, nach dem Auslaufen die Verlängerung zu beantragen.

Arbeitsunfähig bedeutet, daß Du im Moment nicht arbeiten kannst, das ist ja auch bei einer Grippe (nur als Beispiel) der Fall. Erwerbsunfähig bedeutet, daß Du überhaupt nicht arbeiten kannst, und zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden, heißt das bei der DRV.

Tja und laut Gesetzgeber ist nach 78 Wochen Schluß mit Krankengeld, das ist der Unterschied, selbst wenn du weiterhin arbeitsunfähig, aber erwerbsfähig bist, Krankengeld gibts nicht mehr.

Übrigens heißt es Reha vor Rente - Du könntest also erstmal einen Rehaantrag stellen, da die vermutlich sowieso kommen wird. Nur, Dein Geldproblem löst das dauerhaft auch nicht. Du bekämst zwar während der Reha Übergangsgeld, aber danach bist Du in der selben Situation, wie jetzt - es sei denn bei der Reha hält man Dich für "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden einsatzfähig", dann würde der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden.

Aber, wie schon gesagt, unsere DOMA ist da viel fitter als ich (also im Wissen darüber) und sie ist eine Nachteule.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von RdJ360 » Mo 11. Jul 2011, 10:07

Noch eine ergänzende Frage um den "besten Weg" zu finden....

Welche Versorgung steht einem eigentlich zu, wenn man
- voll erwerbsfähig ist (es sei mal unterstellt, dass die RV dieses final festgestellt hat)
- länger als 78 Wochen krank
- weiterhin Arbeitsunfähig
- ungekündigtes Arbeitsverhältnis

Ich freue mich weiterhin über möglichst viele Hinweise...

Vielen Dank rdj360

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Antonia
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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von Antonia » Mo 11. Jul 2011, 10:38

Hallo rdj360,

dein Fall hört sich exakt wie meiner an: ich war AU, hatte eine Arbeitsstelle, wurde nach 78 Wochen aus dem Krankengeld geschossen - und bekam dann ALG 1 nach §117 (!). Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keinen Antrag auf Rente gestellt, weil ich glaubte (hoffte), ich würde wieder gesund werden.

Die von der AfA wollten mich dann in Arbeit vermitteln - hab mich verweigert, und wenn die Einladung zu einem Termin beim SB kam, hab ich eine AU von meiner HÄ einreichen lassen. Damit hab ich die vom Amt ungefähr ein dreiviertel Jahr hinhalten können. Der AfA-Amtsarzt hatte mich übrigens für voll erwerbsfähig eingestuft.

Wenn Dein ALG 1 zu Ende geht, kannste zur ARGE marschieren und H4 beantragen. Sofern Du Dein Vermögen nicht bis auf eine bestimmte Freigrenze aufgegessen hast (als Single bleiben einem da gerade mal noch 1600 € als Vermögen übrig).

Und übrigens: "besprechen" würde ich mit keinem Amt irgendwas - außer das Wetter für die kommende Woche. ALLES schriftlich geben lassen.

Noch was: um meinen Arbeitsplatz zu sichern bzw. es dem Arbeitgeber so schwer wie möglich zu machen, mich zu kündigen, hab ich beim Versorgungsamt den Schwerbehindertenstatus (?) beantragt (hab einen GdB von 30% auf Anhieb ohne weitere Untersuchung bekommen, und den dann mithilfe der AfA auf 50% aufgebohrt (-> "Zusicherung der Gleichstellung") . Damit war mein Arbeitsplatz etwas besser abgesichert, weil ich einem Behinderten gleichgestellt bin.

Gruß + Glück

Antonia

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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von RdJ360 » Mo 11. Jul 2011, 11:54

Hallo Antonia,
Antonia hat geschrieben: dein Fall hört sich exakt wie meiner an: ich war AU, hatte eine Arbeitsstelle, wurde nach 78 Wochen aus dem Krankengeld geschossen - und bekam dann ALG 1 nach §117 (!). Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keinen Antrag auf Rente gestellt, weil ich glaubte (hoffte), ich würde wieder gesund werden.
Ehrlich gesagt, tut es erstmal gut, dass ich hinsichtlich meiner Lage doch nicht ganz alleine zu sein scheine.
Antonia hat geschrieben: Die von der AfA wollten mich dann in Arbeit vermitteln - hab mich verweigert, und wenn die Einladung zu einem Termin beim SB kam, hab ich eine AU von meiner HÄ einreichen lassen. Damit hab ich die vom Amt ungefähr ein dreiviertel Jahr hinhalten können. Der AfA-Amtsarzt hatte mich übrigens für voll erwerbsfähig eingestuft.
Das wäre eine Perspektive mit der ich ja erstmal über die Runden kommen würde.
- Wurdest Du gar nicht aufgefordert eine Antrag auf EM-Rente zu stellen?
- MUSSTEST Du eine REHA machen?
- Haben die gar nicht berücksichtigt, dass Du einen Arbeitsplatz hast/"hattest"?
Antonia hat geschrieben: Und übrigens: "besprechen" würde ich mit keinem Amt irgendwas - außer das Wetter für die kommende Woche. ALLES schriftlich geben lassen.
Diesen Hinweis nehme ich mir zu Herzen :smile:
Also hast Du bei dem (mir noch bevorstehenden) "Leistungsgespräch" beim AfA auch "nur" deine Berechnungsunterlagen etc.
abgegeben und ansonsten nichts "besprochen". Also bezüglich Perspektive usw.?
Antonia hat geschrieben: Noch was: um meinen Arbeitsplatz zu sichern bzw. es dem Arbeitgeber so schwer wie möglich zu machen, mich zu kündigen, hab ich beim Versorgungsamt den Schwerbehindertenstatus (?) beantragt (hab einen GdB von 30% auf Anhieb ohne weitere Untersuchung bekommen, und den dann mithilfe der AfA auf 50% aufgebohrt (-> "Zusicherung der Gleichstellung") . Damit war mein Arbeitsplatz etwas besser abgesichert, weil ich einem Behinderten gleichgestellt bin.
Ist ein guter Hinweis. Darüber muss ich nachdenken und werde mich mal schlau machen.
Auf jeden Fall schonmal "ganz vielen Dank" für Dein Feedback!!!

rdj360

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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 11. Jul 2011, 12:08

Hallo Rd,

wenn Du nach §117 eingestuft wirst, bist Du ein "normaler" Arbeitsloser und hast auch alle Pflichten, mußt Dich also bewerben usw. Dann brauchst Du auch keinen Rentenantrag zu stellen. Evtl muß Dein AG auf das Direktionsrecht verzichten, das scheint aber jede Dienststelle der Afa anders zu handhaben. Laß Dich aber keinesfalls zur Kündigung drängen, das wird auch gern versucht. Sollte der -unwahrscheinliche- Fall eintreten, daß Du eine neue Beschäftigung findest, kannst Du Dir darüber noch immer Gedanken machen.

Wenn Du aber nach §125 eingestuft wirst, wirst Du in Ruhe gelassen, weil die Afa dann darauf hofft, daß Du Rente bekommst und sie ihr Geld zurück.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von RdJ360 » Mo 11. Jul 2011, 12:29

Hallo Esuse,
also wenn ich seitens des Afa-Amtsarztes als "voll erwerbsfähig" eingestuft würde,
erhalte ich sicherlich ALG I nach §117?
Dann müsste ich mir die Fragen stellen, ob ich
- das so akzeptiere (Variante "Antonia") und mich durchhangel, also ständige Arbeitsangebote per AU abwimmeln
- oder darauf bestehe ALG I nach §125 zu erhalten und dann einen EM Antrag stellen zu müssen, in der Hoffnung dass
die Bewilligung zwischen 8 und 12 Monaten dauert.
Denn mein EM-Rente ist deutlichst geringer. Die würde ich natürlich erst wollen, wenn es "angezeigt" und erforderlich ist.

Am besten wäre, ich hätte meine Ruhe könnte weiter ungestört an meiner Genesung arbeiten.
Die Hoffnung ist groß, dass ich in meinem einjährigen ALG I Anspruchsfenster wieder gesund werde.

So langsam wird mir klarer, wie es laufen kann...
Ich danke Euch!!!!

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Re: Länger als 78 Wochen arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 11. Jul 2011, 12:41

Es freut mich für Dich, daß Du die Chancen auf völlige Genesung so gut siehst und ich hoffe, es klappt alles, wie Du es wünscht.

Nun kommt es ja auch drauf an, wie bei Euch die Arbeitsmarksituation ist, evlt hörst Du kaum was, von der Afa, mußt nur regelmäßig vorstellig werden.
Bitte bedenke aber auch, daß die Bearbeitung einer Rente dauert und daß Du, wenn sich nach dem Jahr rausstellt, daß Du doch nicht mehr arbeiten kannst, evlt ohne Einkommen da stehst, es sei denn, Du hast Anspruch auf H4. Im Gegensatz dazu, macht die DRV bestimmt keine Probleme, wenn Du denen sagst, daß Du wieder arbeiten kannst und Du deshalb die Rente nicht mehr möchtest, falls Du sie denn bekommst. Die allermeisten müssen noch in Widerspruch gehen und selbst bei einer "normalen" Rentenbearbeitungszeit gehen meist Monate ins Land.

Wichtig ist wirklich, die Beantragung des GdB, oft gibts bei der Afa dann einen extra SB (jedenfalls wenn Du 50 hast) und immer noch weniger Stellen.
Liebe Grüße

Esuse

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