Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
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Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal wieder eine Frage...
Mein Mann ist ja nun schon seit fast 2 Jahren mit der Diagnose "Burnout" zuhause.
Er hat von der DRV eine Integrationsmaßnahme genehmigt bekommen, für eine Umschulung ist er laut Tests nicht geeignet. Das bedeutet, er macht beim BfW erst einen Computerführerschein, Gabelstaplerführerschein und Schulung auf Warenwirtschaftssysteme und sucht sich dann einen Praktikumsplatz. Wenn dort Chance auf Übernahme besteht, bleibt er dort, falls nicht, wird ein neuer Praktikumsplatz gesucht. Er kommt ja aus dem Einzelhandel und die Integration soll dann Richtung Lager gehen. Ich denke, das ist das Richtige für ihn! Ich weiß nur nicht, ob er das packt, wieder Vollzeit zu arbeiten.
Nun aber meine eigentliche Frage: Bis zum Beginn der Integration haben wir noch etwas Zeit. Was meint Ihr, macht es Sinn, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen? Was hat dies für Vor- und Nachteile? Hat jemand von Euch Erfahrungen, wie Arbeitgeber darauf reagieren? Muß man eine Schwerbehinderung beim neuen Arbeitgeber angeben oder hat man dann gar keine Chance auf Einstellung?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr Eure Erfahrungen mitteilen würdet!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende, EllyPirelly
ich habe da mal wieder eine Frage...
Mein Mann ist ja nun schon seit fast 2 Jahren mit der Diagnose "Burnout" zuhause.
Er hat von der DRV eine Integrationsmaßnahme genehmigt bekommen, für eine Umschulung ist er laut Tests nicht geeignet. Das bedeutet, er macht beim BfW erst einen Computerführerschein, Gabelstaplerführerschein und Schulung auf Warenwirtschaftssysteme und sucht sich dann einen Praktikumsplatz. Wenn dort Chance auf Übernahme besteht, bleibt er dort, falls nicht, wird ein neuer Praktikumsplatz gesucht. Er kommt ja aus dem Einzelhandel und die Integration soll dann Richtung Lager gehen. Ich denke, das ist das Richtige für ihn! Ich weiß nur nicht, ob er das packt, wieder Vollzeit zu arbeiten.
Nun aber meine eigentliche Frage: Bis zum Beginn der Integration haben wir noch etwas Zeit. Was meint Ihr, macht es Sinn, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen? Was hat dies für Vor- und Nachteile? Hat jemand von Euch Erfahrungen, wie Arbeitgeber darauf reagieren? Muß man eine Schwerbehinderung beim neuen Arbeitgeber angeben oder hat man dann gar keine Chance auf Einstellung?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr Eure Erfahrungen mitteilen würdet!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende, EllyPirelly
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo,
soweit mir bekannt ist, muss man eine Schwerbehinderung nicht freiwillig dem AG mitteilen, es sei denn, man wird direkt gefragt...
Lg
vrori
soweit mir bekannt ist, muss man eine Schwerbehinderung nicht freiwillig dem AG mitteilen, es sei denn, man wird direkt gefragt...
Lg
vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Dieter
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo EllyPirelly,
wenn ich an meinen damaligen Arbeitsvertrag denke.
Ich musste sogar unterschreiben, dass ich nicht schwerbehindert bin. War ich zu dem Zeitpunkt auch nicht.
Also mit so einem Ausweis ist es definitiv schwerer Arbeit zu finden.
Angenommen dein Mann besitzt nun einen Schwerbehindertenausweis und sagt dies nicht dem AG, entfallen natürlich auch alle Nachteilsausgleiche wie z.B. 5 Tage mehr Urlaub. Wozu dann überhaupt nen Ausweis beantragen?
Oder anderes Beispiel. Stellt dein Mann fest, er kann die Tätigkeiten, die ihm aufgetragen werden, nicht erfüllen, weil ihm seine Behinderung im Weg steht und meldet dies dem Chef erst nachdem er die Probezeit überstanden hat, ist dies arglistige Täuschung und es folgt, wenns doof läuft, sogar Schadensersatzklage.
Bei mir stand was von einigen Monatslöhnen Strafe im Vertrag.
Also ich würde bei sowas immer schön ehrlich sein und vor der Einstellung erzählen was Sache ist.
Könnte gar nicht schlafen, weil mir täglich der Gedanke im Kopf rum schwirrt,dass ich was verschwiegen habe, aber das soll jeder mit sich selbst ausmachen.
Ein Vorteil ist mir noch eingefallen.
Bewirbt sich dein Mann als Schwerbehinderter für eine Stelle und sagt dem Chef, dass er zwar behindert ist, ihn dieses aber auf der eingesetzten Position keine Probleme bereitet, könnte es sogar ein Einstellungsgrund sein. Die Firma spart sich so evtl. die Strafe für zu wenig Behindertenplätze.
LG Dieter

wenn ich an meinen damaligen Arbeitsvertrag denke.
Ich musste sogar unterschreiben, dass ich nicht schwerbehindert bin. War ich zu dem Zeitpunkt auch nicht.
Also mit so einem Ausweis ist es definitiv schwerer Arbeit zu finden.
Angenommen dein Mann besitzt nun einen Schwerbehindertenausweis und sagt dies nicht dem AG, entfallen natürlich auch alle Nachteilsausgleiche wie z.B. 5 Tage mehr Urlaub. Wozu dann überhaupt nen Ausweis beantragen?
Oder anderes Beispiel. Stellt dein Mann fest, er kann die Tätigkeiten, die ihm aufgetragen werden, nicht erfüllen, weil ihm seine Behinderung im Weg steht und meldet dies dem Chef erst nachdem er die Probezeit überstanden hat, ist dies arglistige Täuschung und es folgt, wenns doof läuft, sogar Schadensersatzklage.
Bei mir stand was von einigen Monatslöhnen Strafe im Vertrag.
Also ich würde bei sowas immer schön ehrlich sein und vor der Einstellung erzählen was Sache ist.
Könnte gar nicht schlafen, weil mir täglich der Gedanke im Kopf rum schwirrt,dass ich was verschwiegen habe, aber das soll jeder mit sich selbst ausmachen.
Ein Vorteil ist mir noch eingefallen.
Bewirbt sich dein Mann als Schwerbehinderter für eine Stelle und sagt dem Chef, dass er zwar behindert ist, ihn dieses aber auf der eingesetzten Position keine Probleme bereitet, könnte es sogar ein Einstellungsgrund sein. Die Firma spart sich so evtl. die Strafe für zu wenig Behindertenplätze.
LG Dieter

Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo Ihr,
vielen Dank für Eure Antworten!
Wie sieht es denn aus, wenn er erst einen Job annehmen würde und dann einen Schwerbehindertenantrag stellt? Ist dies sinnvoller?
Würde mich weiterhin über Erfahrungsberichte freuen!
Danke, EllyPirelly
vielen Dank für Eure Antworten!
Wie sieht es denn aus, wenn er erst einen Job annehmen würde und dann einen Schwerbehindertenantrag stellt? Ist dies sinnvoller?
Würde mich weiterhin über Erfahrungsberichte freuen!
Danke, EllyPirelly
- Dieter
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo EllyPirelly,
Schwerbehinderte können auch in der Probezeit (die ersten 6 Monate bzw. die Zeit, die im Vertrag vereinbart wurde) einfach so gekündigt werden ohne Kündigungsschutz zu haben.
Würde genau wie bei mir sein.War ca. 1,5 Jahre in meinem Betrieb als ich an Versorgungsamt schrieb.
LG Dieter

Ja, so kann ers machen, aber auch erst die Probezeit abwarten.Wie sieht es denn aus, wenn er erst einen Job annehmen würde und dann einen Schwerbehindertenantrag stellt? Ist dies sinnvoller?
Schwerbehinderte können auch in der Probezeit (die ersten 6 Monate bzw. die Zeit, die im Vertrag vereinbart wurde) einfach so gekündigt werden ohne Kündigungsschutz zu haben.
Würde genau wie bei mir sein.War ca. 1,5 Jahre in meinem Betrieb als ich an Versorgungsamt schrieb.
LG Dieter

Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo EllyPirelly,
nach dem neuen AGG (Gleichbehandlungsgesetz) muss eine Schwerbehinderung dem AG NICHT mitgeteilt werden wenn die Schwerbehinderung den Arbeitnehmer nicht an der Ausübung der Tätigkeit hindert. Man darf sogar das "lügen" wenn die Frage nach einer Schwerbehinderung gestellt wird. Allerdings sind dann natürlich auch die Vorteile einer Schwerbehinderung (Urlaub, Schichtarbeit etc.) nicht gegeben. Der Arbeitgeber muss aber bei einer Kündigung , auch wenn er nichts von der SB weiß, die Genehmigung einholen. Das erschwert und verlängert natürlich den gesamten Kündigungsprozess ganz extrem, weil er in der Regel dann ganz neu aufgerollt werden muss.
Falls es aber dann nicht zur Kündigung kommt, oder der AG erfährt auf andere Weise von der Schwerbehinderung ist das Vertrauen schon erheblich gestört. Deshalb muss jeder selbst wissen wie er damit umgehen möchte.
Auf der anderen Seite stellt fast niemand einen Schwerbehinderten ein weil er u.a. diesen besonderen Kündigungssschutz nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit genießt.
Man darf also keinem böse sein wenn er seine Schwerbehinderung vorerst mal verschweigt.
LG
Ratlos
nach dem neuen AGG (Gleichbehandlungsgesetz) muss eine Schwerbehinderung dem AG NICHT mitgeteilt werden wenn die Schwerbehinderung den Arbeitnehmer nicht an der Ausübung der Tätigkeit hindert. Man darf sogar das "lügen" wenn die Frage nach einer Schwerbehinderung gestellt wird. Allerdings sind dann natürlich auch die Vorteile einer Schwerbehinderung (Urlaub, Schichtarbeit etc.) nicht gegeben. Der Arbeitgeber muss aber bei einer Kündigung , auch wenn er nichts von der SB weiß, die Genehmigung einholen. Das erschwert und verlängert natürlich den gesamten Kündigungsprozess ganz extrem, weil er in der Regel dann ganz neu aufgerollt werden muss.
Falls es aber dann nicht zur Kündigung kommt, oder der AG erfährt auf andere Weise von der Schwerbehinderung ist das Vertrauen schon erheblich gestört. Deshalb muss jeder selbst wissen wie er damit umgehen möchte.
Auf der anderen Seite stellt fast niemand einen Schwerbehinderten ein weil er u.a. diesen besonderen Kündigungssschutz nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit genießt.
Man darf also keinem böse sein wenn er seine Schwerbehinderung vorerst mal verschweigt.
LG
Ratlos
- Dieter
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo Ratlos,
damit magst du ja recht haben:
Ich sehe da das Allgemeinbild über Behinderte in den Schmutz gezogen.
Dem einzelnen mag damit in seiner persönlichen Sache geholfen sein, wenn er lügt, da es sogar erlaubt ist, aber ob das der Masse der Schwerbehinderten dienlich ist, unter dem Vorurteil zu leiden: Ach der ist Schwerbehindert....der lügt sicher auch.
Da kann ich mich so richtig in den Köpfe der AG und ihren Denkweisen versetzen.
Nichts gegen Gesetze und deren Auslegung , aber ich halte es da immer noch mit: Ehrlich währt am längsten.
Wenn ich den Job nicht bekomme, wegen der Behinderung, dann ist es halt so.
Da geht die Welt nicht unter.
Wenn ich mich als Schwerbehinderter ausweisen kann, möchte ich schon gerne alle Rechte, die einem zustehen bekommen.
LG Dieter

damit magst du ja recht haben:
Meine ganz persönliche Meinung dazu.Man darf sogar das "lügen" wenn die Frage nach einer Schwerbehinderung gestellt wird.
Ich sehe da das Allgemeinbild über Behinderte in den Schmutz gezogen.
Dem einzelnen mag damit in seiner persönlichen Sache geholfen sein, wenn er lügt, da es sogar erlaubt ist, aber ob das der Masse der Schwerbehinderten dienlich ist, unter dem Vorurteil zu leiden: Ach der ist Schwerbehindert....der lügt sicher auch.
Da kann ich mich so richtig in den Köpfe der AG und ihren Denkweisen versetzen.
Nichts gegen Gesetze und deren Auslegung , aber ich halte es da immer noch mit: Ehrlich währt am längsten.
Wenn ich den Job nicht bekomme, wegen der Behinderung, dann ist es halt so.
Da geht die Welt nicht unter.
Wenn ich mich als Schwerbehinderter ausweisen kann, möchte ich schon gerne alle Rechte, die einem zustehen bekommen.
LG Dieter

Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
- Antonia
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Volle Zustimmung, Dieter!Dieter hat geschrieben: Nichts gegen Gesetze und deren Auslegung , aber ich halte es da immer noch mit: Ehrlich währt am längsten.
Wenn ich den Job nicht bekomme, wegen der Behinderung, dann ist es halt so.
Da geht die Welt nicht unter.
Wenn ich mich als Schwerbehinderter ausweisen kann, möchte ich schon gerne alle Rechte, die einem zustehen bekommen.
Wir, jeder von uns, sind es, die diese Gesellschaft jeden Tag mit ihrem Verhalten formen.
(das war jetzt kein korrekter deutscher Satz, aber ich denke, ihr wisst was ich meine...)
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo Ihr,
vielen Dank erstmal für Eure Antworten.
Das ist ja eben der Zwiespalt, in dem wir uns gerade befinden... Schwerbehinderung beantragen und das dann auch beim neuen Arbeitgeber angeben (mit allen Rechten und Pflichten) oder halt nicht beantragen, um dann leichter einen Job zu finden. Lügen bei der Frage, ob man schwerbehindert ist, finde ich jetzt eigentlich auch nicht die tolle Lösung...
Wer von Euch hat denn noch Erfahrungen mit Schwerbehinderung beantragen und dann einen neuen Job suchen?
Danke erstmal für Eure Antworten!
Liebe Grüße
EllyPirelly
vielen Dank erstmal für Eure Antworten.
Das ist ja eben der Zwiespalt, in dem wir uns gerade befinden... Schwerbehinderung beantragen und das dann auch beim neuen Arbeitgeber angeben (mit allen Rechten und Pflichten) oder halt nicht beantragen, um dann leichter einen Job zu finden. Lügen bei der Frage, ob man schwerbehindert ist, finde ich jetzt eigentlich auch nicht die tolle Lösung...
Wer von Euch hat denn noch Erfahrungen mit Schwerbehinderung beantragen und dann einen neuen Job suchen?
Danke erstmal für Eure Antworten!
Liebe Grüße
EllyPirelly
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Hallo Leute,
kommt doch bitte mal wieder zurück auf den Boden der Tatsachen.
Ich habe hier lediglich die Gesetzeslage wiedergegeben wie sie sich im Moment darstellt.
Eigentlich wollte ich nur die Frage beantworten, ob man eine SB angeben muss oder nicht.
MAN MUSS NICHT !!!
Unterstellt mir bitte nicht, dass ihr lügen sollt.
Ich habe sogar geschrieben, dass jeder selbst wissen muss wie er damit umgeht.
Wenn sogar der Gesetzgeber bewußt diese Mechanismen einsetzt um SB in Arbeit zu bringen, sollte man eigentlich wissen auf welcher Seite tatsächlich der “böse Bube“ sitzt .
Oft muss man ja nicht lügen. Wenn man nicht danach gefragt wird würde ich ganz einfach das Thema SB auch nicht erwähnen.
Hör dich doch mal um, wie viel SB wegen ihrer Behinderung nicht eingestellt werden. Es ehrt dich sicherlich wenn du von dir behaupten kannst, dass du am Existenzminimum lebst aber ehrlich bist.
…aber davon geht die Welt nicht unter ! Denk bitte mal drüber nach !
LG
Ratlos
kommt doch bitte mal wieder zurück auf den Boden der Tatsachen.
Ich habe hier lediglich die Gesetzeslage wiedergegeben wie sie sich im Moment darstellt.
Eigentlich wollte ich nur die Frage beantworten, ob man eine SB angeben muss oder nicht.
MAN MUSS NICHT !!!
Unterstellt mir bitte nicht, dass ihr lügen sollt.
Ich habe sogar geschrieben, dass jeder selbst wissen muss wie er damit umgeht.
Wenn sogar der Gesetzgeber bewußt diese Mechanismen einsetzt um SB in Arbeit zu bringen, sollte man eigentlich wissen auf welcher Seite tatsächlich der “böse Bube“ sitzt .
Oft muss man ja nicht lügen. Wenn man nicht danach gefragt wird würde ich ganz einfach das Thema SB auch nicht erwähnen.
Die Welt geht davon nicht nicht unter, aber vielleicht DU !Wenn ich den Job nicht bekomme, wegen der Behinderung, dann ist es halt so. Da geht die Welt nicht unter.
Hör dich doch mal um, wie viel SB wegen ihrer Behinderung nicht eingestellt werden. Es ehrt dich sicherlich wenn du von dir behaupten kannst, dass du am Existenzminimum lebst aber ehrlich bist.
…aber davon geht die Welt nicht unter ! Denk bitte mal drüber nach !
LG
Ratlos
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