Rehamaßnahme

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
maaboo
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Rehamaßnahme

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 1. Jul 2011, 11:42

Hallo,

habe zwei Ausbildungen.
- ex. Altenpflegerin - wurde damals vom Arbeitsamt gefördert
1995 - 1999 in dem Beruf gearbeitet, aufgrund gesundheilt. Probleme Beruf aufgegeben. Bekam eine Rehamaßnahme von der DRV.
Dort wurde festgestellt, kein pflegerischen Beruf mehr ausüben. Bekam dann von der DRV eine Umschulung zur Bürokauffrau gefördert.
- bin seit 2005 Bürokauffrau mit Abschluss
Seit dem bis dato keine Anstellung gefunden, obwohl ich mich bei der DAA und BNW weitergebildet hab.
Von der Arbeitsagentur keine Unterstützung bis heute erhalten.

Da ich zu 30 % schwer behindert und eine Gleichstellung hab, versuchte ich über das Integrationsamt Hilfe und Unterstützung. War ein Reinfall mit dem Integr. :ic_down:

Meine Frage!
Könnte ich mit 51 Jahren noch einmal versuchen - nachdem festgestellt wurde, das ich schwer behindert bin - eine Rehamaßnahme zu bekommen?

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter!

Danke.

maaboo

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Dieter
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Re: Rehamaßnahme

Ungelesener Beitrag von Dieter » Fr 1. Jul 2011, 12:31

Hallo maaboo, :winke:
Meine Frage!
Könnte ich mit 51 Jahren noch einmal versuchen - nachdem festgestellt wurde, das ich schwer behindert bin - eine Rehamaßnahme zu bekommen?
Meinst du mit Rehamaßnahme eine medizinische Reha?
Die sollte doch eigl. kein Problem sein.

Oder meinst du eine weitere Maßnahme um dich Aus/Weiter zu bilden, damit du Arbeit findest?
Da hab ich mir auf meiner Reha dieses Jahr sagen lassen, dass die Förderung ab einem Alter von 45 Jahren Probleme geben kann.
Alles was mit mir zusammen in der Reha war und älter wie 45 war und eine Förderung/Umschulung bekam, musste nachweisen, dass er/sie nach erfolgreich bestandener Prüfung wieder einen Job hat. (z.B. der alte AG stellt sicher wieder ein und bestätigt das der DRV zur Sicherheit auch)

LG Dieter :smile:
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

maaboo
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Re: Rehamaßnahme

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 1. Jul 2011, 14:26

Hallo Dieter,

eine medi. Reha.

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Dieter
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Re: Rehamaßnahme

Ungelesener Beitrag von Dieter » Fr 1. Jul 2011, 16:01

Hallo maaboo, :winke:

sicher steht dir eine medizinische Reha zu.
Du warst in den letzten 4 Jahren nicht zur Reha? Das berechtigt dich schon einmal dazu wieder eine zu beantragen.

Ein aktuelles ärztliches Gutachten sollte schon vorliegen.
Hast du Ärzte hinter dir, die dich in letzter zeit untersucht haben und es ebenfalls begrüßen würden, wenn du zur Reha gehst?
Lass dich von diesen Ärzten beim Antrag unterstützen.

Dann beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung) Antrag stellen und abwarten ob genehmigt wird.

LG Dieter :smile:
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Re: Rehamaßnahme

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 2. Jul 2011, 08:38

Hallo Dieter,

danke. Werde mal mit meinen Hausarzt sprechen.

Schönes Wochenende

Maaboo

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Amethyst
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Re: Rehamaßnahme

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Sa 2. Jul 2011, 09:07

Hallo!
Dieter hat geschrieben:Du warst in den letzten 4 Jahren nicht zur Reha? Das berechtigt dich schon einmal dazu wieder eine zu beantragen.
Wenn es medizinisch notwendig ist, kann man auch vor Ablauf der 4 Jahre eine neue Reha bekommen.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... n-264.html


3.5. Wartezeit
Zwischen 2 bezuschussten Rehamaßnahmen - egal ob ambulant oder stationär - muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen. Nicht anzurechnen sind Leistungen zur medizinischen Vorsorge (Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren).
Ausnahmen macht die Krankenkasse nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit. Dies muss mit Arztberichten oder einem Gutachten des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse begründet werden.

Der Rentenversicherungsträger genehmigt Medizinische Rehamaßnahmen vor Ablauf der 4-Jahres-Frist, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist.


Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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