Blockfristen Krankengeld
- esoiloks
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Blockfristen Krankengeld
Hallo, ich kenne mich da so konkret nicht aus.
Ich war vom 3.11.2010 au mit einer Diagnose 41xx. Nach 20 Tagen kam ein Kahnbeinbruch am Fuß hinzu, wegen dem ich bis 21.4. au war. Aber für das Krankengeld zählt wohl trotzdem der 3.11, weil der Kahnbeinbruch eine hinzugekommene Diagnose ist.
Nun bin ich erneut mit einer 41xx Diagnose au, allerdings sind die beiden letzten Stellen anders als beim ersten Mal. Bekomme ich nun weiterhin Krankengeld oder erst Lohnfortzahlung und die 78 Wochen lauen neu?
Oder anders, nicht so kompliziert:
Zählen für die Fristen die "Hauptgruppen" der Diagnosenummern oder kommt es drauf an, dass alles 4 Stellen gleich sind?
Ich war vom 3.11.2010 au mit einer Diagnose 41xx. Nach 20 Tagen kam ein Kahnbeinbruch am Fuß hinzu, wegen dem ich bis 21.4. au war. Aber für das Krankengeld zählt wohl trotzdem der 3.11, weil der Kahnbeinbruch eine hinzugekommene Diagnose ist.
Nun bin ich erneut mit einer 41xx Diagnose au, allerdings sind die beiden letzten Stellen anders als beim ersten Mal. Bekomme ich nun weiterhin Krankengeld oder erst Lohnfortzahlung und die 78 Wochen lauen neu?
Oder anders, nicht so kompliziert:
Zählen für die Fristen die "Hauptgruppen" der Diagnosenummern oder kommt es drauf an, dass alles 4 Stellen gleich sind?
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: Blockfristen Krankengeld
Hallo,
warst du zwischendurch arbeitsfähig?
LG
Vrori
http://www.bjoernsip.de/bjoern/hoechsta ... nkheit.htm
warst du zwischendurch arbeitsfähig?
LG
Vrori
http://www.bjoernsip.de/bjoern/hoechsta ... nkheit.htm
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Blockfristen Krankengeld
Hallo,
die Blockfrist beginnt für dich wegen der Diagnose 41xxA am 3.11.2010 und endet am 4.11.2013. In dieser Zeit bekommst du 78 Wochen Krankengeld auf diese Erkrankung.
Bei der Diagnose 41xxB kommt es nun daruf an ob es in den gleichen Formenkreis gehört. Mir sagt 41xx rein garnix.
z.B. Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens sind nach ICD10 M40-M54, hat man z.B. M41.30 Thoraxbedingte Skoliose: Mehrere Lokalisationen der Wirbelsäule , dann kann man davon ausgehen das sämtliche anderen Rückenerkrankung zusammenfasst werden.
Selbst eine Schmerzerkrankung oder sekundäre Depression wird von der KK dann fast immer auf das Erstleiden geschoben und ergibt so keine zweite Blockfrist.
Es muss schon ein völlig "artfremde" Zweiterkrankung hinzukommen um eine neue Blockfrist auszulösen. Da du zwischen der Diagnose 41xxA und dem Bruch nicht gearbeitet hast, zählt der 3.11.2010 , hättest du auch nur einen Tag gearbeitet wäre es eine "Neuerkrankung" gewesen.
die Blockfrist beginnt für dich wegen der Diagnose 41xxA am 3.11.2010 und endet am 4.11.2013. In dieser Zeit bekommst du 78 Wochen Krankengeld auf diese Erkrankung.
Bei der Diagnose 41xxB kommt es nun daruf an ob es in den gleichen Formenkreis gehört. Mir sagt 41xx rein garnix.
z.B. Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens sind nach ICD10 M40-M54, hat man z.B. M41.30 Thoraxbedingte Skoliose: Mehrere Lokalisationen der Wirbelsäule , dann kann man davon ausgehen das sämtliche anderen Rückenerkrankung zusammenfasst werden.
Selbst eine Schmerzerkrankung oder sekundäre Depression wird von der KK dann fast immer auf das Erstleiden geschoben und ergibt so keine zweite Blockfrist.
Es muss schon ein völlig "artfremde" Zweiterkrankung hinzukommen um eine neue Blockfrist auszulösen. Da du zwischen der Diagnose 41xxA und dem Bruch nicht gearbeitet hast, zählt der 3.11.2010 , hättest du auch nur einen Tag gearbeitet wäre es eine "Neuerkrankung" gewesen.
- Amethyst
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Re: Blockfristen Krankengeld
Hallo Fulgora!
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... 40-f48.htm
Liebe Grüße
Annette
Das ist das Diagnosekürzel nach dem ICD 10, der "Internationalen Klassifikation der Krankheiten. F 41xx sind die Angststörungen.Fulgora hat geschrieben: Mir sagt 41xx rein garnix.
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... 40-f48.htm
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Blockfristen Krankengeld
Also, im November war es M 4185, jetzt ist es M 4126. Also schon im Grunde dieselbe Grunderkrankung. Ich geh daher davon aus, dass es wohl eher Krankengeld gibt.
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: Blockfristen Krankengeld
Hallo,
hast du dir den Link angesehen? Da ist es gut erklärt...
beide ICD-Schlüssel bedeuten Skoliose....du solltest mit deinem Arzt sprechen, dass er schon die richtige Diagnose nimmt....bei ein und derselben Krankheit auch richtig codiert....sonst hast du vielleicht irgendwann mal Probleme...
wenn du gelegentlich mal bei der KK bist, dann frag dort mal nach, ob die beides als ein Krankheitsbild sehen...ich würd es nach deinen Angaben auf jeden Fall als ein und dieselbe krankheit erkennen...
LG
Vrori
hast du dir den Link angesehen? Da ist es gut erklärt...
beide ICD-Schlüssel bedeuten Skoliose....du solltest mit deinem Arzt sprechen, dass er schon die richtige Diagnose nimmt....bei ein und derselben Krankheit auch richtig codiert....sonst hast du vielleicht irgendwann mal Probleme...
wenn du gelegentlich mal bei der KK bist, dann frag dort mal nach, ob die beides als ein Krankheitsbild sehen...ich würd es nach deinen Angaben auf jeden Fall als ein und dieselbe krankheit erkennen...
LG
Vrori
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Re: Blockfristen Krankengeld
Hallo!
, ich bin hauptsächlich im F-Bereich "zu Hause".
M41xyz ist das:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... 40-m43.htm
Hauptseite:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... /index.htm
Liebe Grüße
Annette
Es ging am Anfang nicht hervor, dass es keine F-Diagnsoe ist, sorry, da habe ich gar nicht drüber nachgedachtesoiloks hat geschrieben:Also, im November war es M 4185, jetzt ist es M 4126.

M41xyz ist das:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... 40-m43.htm
Hauptseite:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... /index.htm
Liebe Grüße
Annette
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Re: Blockfristen Krankengeld
Hm, wie ist denn da nun der Weg? Ich gehe ja schon davon aus, dass es keine Lohnfortzahlung mehr gibt. Ich bin seit dem 28.6. wieder AU. Am 8.7. gab es die Folge- AU- bescheinigung. Ich habe weder von meiner Krankenkasse, noch von meinem Arbeitgeber was gehört deswegen.
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: Blockfristen Krankengeld
Hallo,
wie oben bereits erwähnt...zur KK und dort fragen, inwieweit die beiden Diagnose-Schlüssel als eine Erkrankung oder zwei Erkrankungen angesehen werden und dann dringend nach dem Krankengeld fragen...eigentlich müßte die KK sich von allein melden...
da sie das offensichtlich nicht vor hat...melde dich dort selber..
LG
Vrori
wie oben bereits erwähnt...zur KK und dort fragen, inwieweit die beiden Diagnose-Schlüssel als eine Erkrankung oder zwei Erkrankungen angesehen werden und dann dringend nach dem Krankengeld fragen...eigentlich müßte die KK sich von allein melden...
da sie das offensichtlich nicht vor hat...melde dich dort selber..
LG
Vrori
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