Lieber K@lle,
das Schlimmste scheint ja überstanden, WILLKOMMEN ZURÜCK

wir freuen uns sehr, wieder von dir zu lesen
hatte diesen vorschlag schon ganz an anfang dieses Forums eingebracht....
allerdings wollen verständlicher weise die Admins kein solches Risiko einer veröffentlichung eingehen....
Korrekt, da KANN ich den Admins auch NUR zustimmen, es ist einfach NICHT erlaubt hier (oder in anderen Foren!!!) die Echtnamen von Leuten bekanntzugeben, dei DAFÜR NICHT ihre Erlaubnis gegeben haben
Mal ehrlich, würden wir uns wohl auch tierisch aufregen, wenn sich irgendwo irgendwelche Leute über uns mit VOLLEM Namen und womöglich gleich noch Adressen und Telefon-Nummern AUSTAUSCHEN würden, das GEHT SO einfach NICHT.
Im Übrigen muss ich auch zustimmen, dass man sich daran (auch an sonstigen Internetbewertungen) nicht wirklich orientieren KANN, JEDER Fall liegt anders und JEDER Untersuchte schildert das aus seiner Sicht, was er persönlich als positiv/negativ empfunden hat.
Die GA bei denen ich/wir bisher waren, haben entweder KEINE eigene Homepage oder sind da natürlich "die verständnisvollen, gründlichen, freundlichen in Person", würde mich ja selber auch NICHT als den Drachen darstellen, der ich vielleicht bin/werde, wenn ich einen GA-Auftrag von der DRV bekomme
DAS ist mein erster Weg gewesen, danach zu suchen und natürlich einfach mal mit Name und Ort wegen Bewertungen, das Ergebnis ist eher mehr als mager, diese Ärzte tauchen meist überhaupt NICHT auf oder eben NUR mit ihrer "Sonnenseite" auf der Praxis-Homepage!
Auch die Ärzte in den DRV-Eigenen Institutionen (wo ja der Dopa zuletzt war!), findet man übers Internet überhaupt NICHT, es gab nur im Anschluß sehr "aufschlußreiche" Mundpropaganda z.B. bei seiner Masseurin, wurde ihm erzählt, dass schon einige Patienten bei ihr waren (wegen GA EM-Rente) und die "Verteilung" Erfolg/Mißerfolg lag bei 50/50, hilft also auch NICHT wirklich weiter
Dopa konnte sich NICHT beklagen, aber wir alle hier KENNEN ja auch den Grund und die Vorgeschichte dazu, mein DOC "mag" sie nicht besonders, weil die selbe "nette" Dame, vor Gericht SEHR GERNE seine GA auseinandernimmt, im Interesse der DRV...
So unterschiedlich wie in diesem Falle, wären wohl auch die Meinungen/Erfahrungen zu allen anderen GA, bei denen der Eine oder Andere von uns schon antanzen durfte, ich stimme
@Engelchen22 da komplett zu, es gibt KEIN Patentrezept "WIE verhalte ich mich bei GA XY richtig

" und es wird auch eher selten passieren, dass der selbe GA benannt wird.
Man KANN es einfach NUR auf sich zukommen lassen und dann versuchen SO zu sein, wie man nun mal ist, OHNE herunterspielen oder übertreiben der gesundheitlichen Probleme
Man sollte NIE ALLEINE zu einer solchen Untersuchung gehen/fahren (selber den PKW fahren, ist bei manchen Begutachtungen auch nicht angebracht!!!), auch wenn der Beistand (§13 SGB X) NICHT mit ins Behandlungs-Zimmer soll /"darf" ist er für räumliche und zeitliche Abläufe später ein wichtiger ZEUGE
Dadurch habe ICH z.B. den BEWEIS dafür, wie KURZ die Untersuchung beim Internisten gewesen ist, in der Zeit (17 Minuten!) KONNTE er die später im GA angegebenen, umfangreichen körperlichen Untersuchungen GAR NICHT schaffen...
Auch beim Psychiater war ich mit der blutjungen Assistenzärztin über 2 Stunden (psychiatrisches Gespräch!!!) in einem abgelegenen Raum verschwunden, während der (DAFÜR) beauftragte Arzt sein volles Wartezimmer abgearbeitet hat, der Dopa war die ganze Zeit in diesem Wartezimmer, ihm wäre aufgefallen, wenn der DOC da mal sein Sprechzimmer verlassen hätte und in den anderen Raum gegangen wäre
Das Sprechzimmer hatte KEINE Durchgangstüre zu dem anderen Raum, DAS habe ich selber später feststellen können, als er dann dort NUR noch die körperliche Untersuchung durchgeführt hat, die ALLEINE hat bei ihm schon gut 20 Minuten gedauert!
Ansonsten sollte man bereits bei der Ankündigung darauf achten, dass es sich bei dem GA um die RICHTIGE Fachrichtung handelt, ist das unklar nachfragen, auch Entfernungen zum GA dürfen NICHT unzumutbar weit sein, das hängt natürlich vom konkreten Krankheitsbild ab, da gibt es KEINE Richtlinien für!
Man KANN einen GA also auch ablehnen, wenn die Fachrichtung NICHT stimmt, die Erreichbarkeit eine Zumutung darstellt oder "wegen Besorgnis der Befangenheit"
Falls man mit diesem Arzt schon mal eine "unangenehme Begegnung" hatte, da genügt schon die Angabe, dass man z.B. beim Partner als Begleitung mit bei diesem Arzt gewesen ist und wenn da womöglich auch noch unangebrachte Bemerkungen gefallen sind, OH, OH, diesen Arzt MUSS man NICHT akzeptieren
Im Übrigen braucht man es auch NICHT hinzunehmen, wenn sich der GA nicht unvoreingenommen benimmt, unsachliche Bemerkungen wie "sie sind noch zu jung, sie bekommen sowieso KEINE Rente", lassen Zweifel an der Objektivität des GA aufkommen und beleidigen lassen MUSS sich auch von einem GA NIEMAND.
Um sowas zu beweisen und diese Untersuchung dann berechtigt abzubrechen, ist die Begleitung einer weiteren Person natürlich auch sehr wichtig, zumindest in einer solchen Situation, sollte man diese Person dann einfach dazu holen und dem Arzt vorschlagen den regeulären Weg einzuhalten, weil man sonst GEHEN wird.
Im Anschluß ist dann eine sofortige schriftliche (!!!) Beschwerde beim Auftraggeber notwendig, damit es später nicht heißt, man wäre jetzt NUR mit dem Ergebnis nicht zufrieden, sonst hätte man sich ja direkt über den GA beschwert
Sind mal wieder so ein paar allgemein anwendbare Gedanken von der Doppeloma zu Thema "Wie gehe ich mit meinem DRV-GA um", ich denke mal DAFÜR brauchen wir KEINE konkreten NAMEN, sondern vor ALLEM den MUT, sich NICHT ALLES bieten zu lassen
Liebe Grüße von der Doppeloma
