Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?

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lolania
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Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von lolania » Do 5. Mai 2011, 22:10

Hallo!
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet…
Kurz zu meiner Geschichte: Nach 18 Monaten Krankengeld ist mein Anspruch auf Krankengeld vor kurzem ausgelaufen und ich habe Arbeitslosengeld (trotz ungekündigtem Arbeitsverhältnis) beantragt und wurde ausgesteuert. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig, dies wurde auch durch ein Gutachten der AfA bestätigt. Nun habe ich letzte Woche ein Schreiben der AfA erhalten, mit dem ich nicht so recht umzugehen weiß. Darin steht folgendes: „Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne Paragraph 118, 119. Bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens bis zur Erschöpfung des Anspruches, können Sie Arbeitslosengeld weiterhin erhalten. Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag.“
So. Was soll ich jetzt tun? Dass ich eigentlich nicht „richtig“ arbeitslosengeldberechtigt bin, weiß ich. Ich habe chronische Borreliose und bin immer noch in antibiotischer Behandlung und hoffe sehr, dass es mir in einigen Monaten wieder so weit gut geht, dass ich arbeiten kann und an meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann (aber wie lange es noch dauert, kann keiner sagen). Meine Einschränkungen betreffen v.a. meine Sehfähigkeit und auch meine Gehfähigkeit. Aber ich weiß nicht, ob Reha, v.a. was die Sehfähigkeit betrifft, was bringen würde. Oder stellt man standardmäßig diesen Antrag auf Reha? Und wird dieser dann irgendwann in einen Rentenantrag umgewandelt? Ich habe auf den Formularen, die mir die AfA mitgeschickt hat, nur was zur Reha gelesen, da konnte man nicht kenntlich machen, dass man Rente beantragen will. Kann ich diesen relativ formlosen Antrag auf Reha, der mir mitgeschickt wurde, einfach ausfüllen und reicht das dann erstmal als Antrag? Muss ich meinen Arzt informieren und das mit ihm absprechen? Wahrscheinlich, oder?
Wenn ich Rente kriegen würde - wäre ich dann verpflichtet, das meinen Arbeitgeber mitzuteilen? Oder würde der sowieso eine automatische Mitteilung kriegen? Weiß jemand, ob mein Arbeitsverhältnis bei Nichtkündigung trotz Rente auch weiterhin bestehen würde (also weiter ruhen würde)?
Danke schon mal!!

Fulgora

Re: Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Do 5. Mai 2011, 22:46

Hallo,
das bedeutet das Du ALG1 nach §125 SGB III für den Anspruchszeitraum bekommst, aber einen Antrag auf Reha/Teilhabe am Arbeitsleben/ Rente stellen MUSST.
Stellst du diesen Antrag nicht binnen 4 Wochen, wird dir das ALG1 gestrichen.
. Was soll ich jetzt tun? Dass ich eigentlich nicht „richtig“ arbeitslosengeldberechtigt bin, weiß ich. Ich habe chronische Borreliose und bin immer noch in antibiotischer Behandlung und hoffe sehr, dass es mir in einigen Monaten wieder so weit gut geht, dass ich arbeiten kann und an meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann (aber wie lange es noch dauert, kann keiner sagen).
Da weiß Annette mehr zu denn mit Borreliose kenne ich mich nicht so aus.
Meine Einschränkungen betreffen v.a. meine Sehfähigkeit und auch meine Gehfähigkeit. Aber ich weiß nicht, ob Reha, v.a. was die Sehfähigkeit betrifft, was bringen würde.

In der Reha wird ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt in wie weit und was du überhaupt noch arbeiten kannst. Und natürlich wird versucht deine Probleme zu lindern.
Oder stellt man standardmäßig diesen Antrag auf Reha?

Wir meist eigenlich in Verbindung Hausarzt/ Krankenkasse gemacht, wo es mich wundert das deine KK nicht bereits zu einem Rehaantrag gedrängt hat.
Das passiert nämlich eigentlich spätestens nach 10 Wochen Krankengeldbezug von der KK.
Und wird dieser dann irgendwann in einen Rentenantrag umgewandelt?
Wenn die Reha ergibt das deine Leistungfähigkeit soweit eingeschränkt ist das du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst ird das in einen Rentenantrag umgewandelt. Oder wenn dein Arzt der Meinung ist du solltest eher Rente als Reha beantragen, dann kannst du gleich einen Rentenantrag stellen, bei dem wahrscheinlich eh eine Reha vor der Rentenfestellung folgt.
Ich habe auf den Formularen, die mir die AfA mitgeschickt hat, nur was zur Reha gelesen, da konnte man nicht kenntlich machen, dass man Rente beantragen will. Kann ich diesen relativ formlosen Antrag auf Reha, der mir mitgeschickt wurde, einfach ausfüllen und reicht das dann erstmal als Antrag?
Für Reha ja, für Rente nein, da sollte man sich zu Renteberater begeben oder zumzuständigen Amt und dort den Antrag ausfüllen lassen. Oder wenn du Mitglied in einem Sozialverband bist eben dort.

Muss ich meinen Arzt informieren und das mit ihm absprechen? Wahrscheinlich, oder?
Auf jeden Fall, denn der wird als ersten von der DRV angeschrieben wegen deiner Befunde, Diagnosen etc.
Wenn ich Rente kriegen würde - wäre ich dann verpflichtet, das meinen Arbeitgeber mitzuteilen? Oder würde der sowieso eine automatische Mitteilung kriegen?

Musst du mitteilen, denn der benötigt deinen Rentenbescheid als Nachweiß wie lange du berentet bist, denn in den allermeisten Fällen ist eine EMR erstmalbefristet.

Weiß jemand, ob mein Arbeitsverhältnis bei Nichtkündigung trotz Rente auch weiterhin bestehen würde (also weiter ruhen würde)?
Bei befristeter Rente ja, bei unbefristeter wird das Arbeitsverhältnis imho gelöst.

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Re: Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 6. Mai 2011, 00:39

Hallo lolania,
Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne Paragraph 118, 119. Bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens bis zur Erschöpfung des Anspruches, können Sie Arbeitslosengeld weiterhin erhalten. Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag.“
Diese Information besagt, dass du "problemlos" weiterhin ALGI bekommen wirst, wenn du jetzt innerhalb eines Monats einen Reha- oder EM-Renten-Antrag stellst und diese Antragstellung bei der AfA nachgewiesen hast :ic_up:

Soweit hat dir @Fulgora schon alles sehr gut erklärt :jaa:

Der Amtsarzt (der AfA) hat festgestellt, dass du aktuell (aus gesundheitlichen Gründen) NICHT vermittelt werden kannst und darum MUSST du diesen Schritt machen für deinen Anspruch auf ALGI.

In deinem Beitrag schreibst du, dass du durchaus eine Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit für möglich hältst, daher wäre es wirklich am Besten, wenn du einen Antrag auf medizinische Reha-Maßnahme bei der DRV stellen würdest.

Da sollte dein behandelnder Arzt seine Unterstützung geben und dann kannst du einfach abwarten bis es soweit ist, ALLES Weitere wird sich daraus ergeben, wie es @Fulgora schon beschrieben hat :ic_up:

Interessant wäre noch dein Alter und ob du eine abgeschlossene Ausbildung hast, denn in "jüngeren" Jahren könnte in einer medizinischen Reha-Maßnahme auch die Empfehlung für eine Umschulung in einen anderen Beruf ausgesprochen werden :lesen:

Da wird eher nicht SOOO schnell in eine EM-Rente "umgedeutet", was mit deinem Arbeitsplatz passiert, hängt in erster Linie vom Inhalt deines Arbeitsvertrages ab, aktuell und bei einer Zeitrente bleibt er normalerweise "ruhend" bestehen.
Am Besten liest du einfach mal nach, was zu diesem Thema da drin steht, Bescheid geben musst du auf jeden Fall, der AG will doch auch wissen ob und eventuell WANN wieder mit dir zu rechnen ist.

Du hast trotz ALLEM noch immer einen gültigen Arbeitsvertrag und daraus ergeben sich auch gewisse Informationspflichten, auch deine AU-Bescheinigung solltest du (durchgehend) aufrechterhalten, der AG KANN jederzeit den Nachweis darüber verlangen :ic_up:
Bei der AfA brauchst (und solltest) du die AU-Bescheinigung NICHT mehr vorlegen, die WISSEN ja jetzt, dass du weiterhin krank bist.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Distel » Fr 13. Mai 2011, 08:15

Hallo lolania,

In einer Reha wird zu 99,9% die Behandlung der Borreliose mit Antibiotika nichtfortgesetzt.
Reha also = Abbruch der Behandlung. Willst Du das? Was sagt Dein behandelnder Arzt dazu?
Das würde ich vor Antragstellung genau klären!

Die Kasse wollte mich auch unter laufender (Antibiotika)-Behandlung in die Reha schicken
- da war meine Ärztin gegen:"Sie sind im Moment gar nicht Reha-fähig!"

Also habe ich einen Rentenantrag gestellt, um mich nicht mit der Kasse zu streiten und um nicht ausgesteuert zu werden.
Letzteres ist nun doch passiert. Allerdings werde ich bald mein "Restleistungsvermögen" in einem Teilzeit-Job austesten.
Wenn ich den Job nicht schaffe, muß ich um die Rente kämpfen....

Eine Reha wurde mir übrigens nach abgeschlossener Antibiotikatherapie nicht bewilligt.

Viele Grüße
Distel

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Re: Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 13. Mai 2011, 09:02

Hallo!
Fulgora hat geschrieben:Da weiß Annette mehr zu denn mit Borreliose kenne ich mich nicht so aus.


Das kann man nicht pauschal sagen, ob man nach bestimmter Zeit wieder arbeitsfähig ist. Die Krankheit zeigt sich bei jedem anders, es kommt darauf an, wie schnell sie erkannt wurde, womit und wie lange sie behandelt wurde, das ist alles sehr komplex.
Distel hat geschrieben:Reha also = Abbruch der Behandlung.
Genau so ging es mir auch, mit dem Resultat, dass es mir nach Ende der Reha schlechter ging als vorher, weil nach Abbruch der Behandlung nach und nach alle Symptome wiederkehrten. Selbiges geschah in einer psychiatrischen Akutklinik.
Eine Reha wurde mir übrigens nach abgeschlossener Antibiotikatherapie nicht bewilligt.
Ich hatte während des Rentenbezugs einen erneuten Rehaantrag gestellt, allerdings nicht hauptsächlich der Borreliose, sondern es ging um eine Traumatherapie. Die KK hatte sich für die Behandlung als nicht zuständig erklärt (heute weiß ich, dass das nicht stimmt, es ging um eine Krankenhausbehandlung, nicht um einen Reha), mich an die DRV verwiesen Sowohl Antrag als auch Widerspruch wurden mit dem Argument abglehnt, ich würde Rente beziehen, eine Reha könne meine Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich bessern oder wiederherstellen, also hätte ich keinen Anspruch. Dafür haben sie mich dann für die Verlängerung der Rente zum Gutachter geschickt, Klar Wunderheilung. Bild

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Fulgora

Re: Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Fr 13. Mai 2011, 09:06

Gibt es nicht sogar Reha-Kliniken die sich auf Antibiotikatherapie spezialisiert haben?
Also für Kids gibt es die, das weiß ich z.B. auf Amrum

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Re: Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 13. Mai 2011, 09:18

Hallo Fulgora!
Fulgora hat geschrieben:Gibt es nicht sogar Reha-Kliniken die sich auf Antibiotikatherapie spezialisiert haben?
Also für Kids gibt es die, das weiß ich z.B. auf Amrum
Gibt es leider nicht, das ist ja das Problem. Ich bin nicht ohne Grund inzwischen in einer Privatklinik in Behandlung.
Es ist schon schwer genug, einen wirklich fachkompetenten Arzt mit Kassenzulassung zu finden und Kliniken sind erst recht nicht vorhanden. Die Krankheit chronische Borreliose wird von den meisten Ärzten und der Politik als nicht existent dargestellt und was nicht existiert, muss nicht behandelt werden. Bild

Einblick in die Problematik:

http://www.bfbd.de/de/pressekonferenz-12_08_2010.html

http://www.christophervogt.de/index.php?id=17

Und das belegt wohl deutlich, wie es mit der Behandlung und mit geeigneten Kliniken aussieht.

Es gibt eine Rehaklinik in Bad Liebenstein, die Borreliose-Reha gemacht hat, aber das Borrelioseprogramm war dort auch nur privat. Der damalige Spezialist dort ist jetzt mein Arzt hier in Hannover, aber eben in einer Privatklinik angestellt. http://www.chc-klinik.de/
Die machen aber keine Reha.

Liebe Grüße

Annette
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