








Dein Beitrag ist ja sowas von genial.
Danke

Das ist soweit sicher richtig, ABER WER WEISS DAS SCHON (???), den Leuten wird ja (z.B bei der AfA) nicht mal gesagt, dass es FREIWILLIG ist sowas überhaupt zu unterschreiben, im Gegenteil es wird ständig so getan, als sei man dazu verpflichtet... (mit Verweis auf die "berühmt /berüchtigte Mitwirkungspflicht"Die Schweigepflichtentbindung gilt keineswegs für immer. Du kannst sie jederzeit zurücknehmen und sogar einen grundsätzlichen Sperrvermerk in der Akte aufnehmen lassen (§76 SGB X).
Dem stimme ich uneingeschränkt zuVrori hat geschrieben:
Doma, ich bin glücklich darüber, dich hier, auch wenn es anonym ist, kennen zu dürfen...
So, dann weißt du also wer der Träger der Reha war? Ich jedenfalls konnte es bisher nirgends lesen....manchmal ist es sehr praktisch, wenn man erst mal nachliest WORUM es überhaupt geht
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