Hallo, ich hab mal einige Fragen bzgl. befristeter EM-Rente zur Diskussion zu stellen.
Nehmen wir an der EM-Rentner hat seine Rente befristet bis zum 31.12.2011 bewilligt bekommen.
Dann stellen sich einige Fragen:
1) Wann und wie (Formular / Formlos)sollte man den Verlängerungsantrag für befristete EM-Rente stellen?
2) Wann sollte man sich "rein vorsichtshalber" bei der AfA melden?
3) Sollte man dem Antrag auf Verlängerung möglichst vollständige ärztliche Gutachten und sämtliche medizinische Unterlagen in Kopie beifügen, die eine weiterhin bestehende Erwerbsunfähigkeit bescheinigen?
4) Was passiert wenn sich die "Weiterbewilligung" hinzieht, sprich Ablehnung incl. Wiederspruch etc. ?
5) Nach welchem Satz berechnet sich das ALG1 bzw. hat man nach befristeter EM-Rente überhaupt Anspruch auf ALG1?
6) Wenn ALG1 kommt dann überhaupt Nahtlosigkeit in Betracht?
Ich kenne zwar bisher nur wenige Fälle in denen die EM-Rente aufgehoben wurde, aber was die nun genau gemacht haben weiß ich auch nicht.
Daher möchte ich das hier mal zur Diskussion bringen.
Fragen zu befristeter EM-Rente
- Doppeloma
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Re: Fragen zu befristeter EM-Rente
Hallo Fulgora,
Ansonsten kann dieses Formular (R 120) von der DRV-Homepage verwendet werden
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0120.pdf
Es ist möglich, dass man erneut begutachtet oder zur med. Reha geschickt wird, manchmal reichen auch Befund-Berichte der eigenen Ärzte aus, die DIREKT und gezielt von der DRV angefordert werden, das wird sehr unterschiedlich gemacht, oft wird auch einfach, OHNE weiteres Theater die Rente rechtzeitig (!) verlängert
Diese KANN man wohl auch "formlos" beantragen, falls es zu einer verzögerten Bearbeitung kommt, das habe ich vor kurzem im ELO gelesen, da hat das jemand gemacht und die EM-Rente wurde dann erst mal (vorläufig) weitergezahlt, bis die Verlängerung durch war.
Ansonsten und bei einer Ablehnung (Widerspruch/Klage) bleibt NUR der Gang zur AfA, rechtzeitig BEVOR die Renten-Zahlungen enden!
Je nach Zeitdauer der Rente wird auch der Leistungszeitraum unterschiedlich sein, allerdings gibt es das ALGI dann (vermutlich) NICHT mehr nach dem letzten Einkommen, sondern "fiktiv" (wie aktuell bei @Vrori) ensprechend der Berufsgruppe
Dazu KANN dann wohl NUR die AfA GANZ konkrete Auskunft geben, wenn es soweit ist /kommen sollte
Wenn der Anspruch auf ALGI dann endet...
bleibt H4 oder was es dann inzwischen vielleicht sonst noch "Gemeines" gibt, also drücken wir mal die Daumen für die zügige Verlängerung
Liebe Grüße von der Doppeloma

Dann mache ich die Antworten (nach meinem bisherigen Wissenstand) mal an deinem Beispiel fest, soweit das Datum eine Rolle spieltNehmen wir an der EM-Rentner hat seine Rente befristet bis zum 31.12.2011 bewilligt bekommen.

Vielfach wird die Antragstellung mindestens 4 - frühestens 6 Monate VOR Ablauf des Bewilligungs-Zeitraumes empfohlen, ein Antrag wird wohl (teilweise) rechtzeitig vorher von der DRV zugeschickt.1) Wann und wie (Formular / Formlos)sollte man den Verlängerungsantrag für befristete EM-Rente stellen?
Ansonsten kann dieses Formular (R 120) von der DRV-Homepage verwendet werden
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0120.pdf
Im Beispiel sollte man sich spätestens Ende September (3 Monate VOR Ablauf der Rente) bei der AfA melden (wie bei Arbeitslosigkeit, da man das voraussichtliche Ende der EM-Rente lange genug kennt)2) Wann sollte man sich "rein vorsichtshalber" bei der AfA melden?
Das ist schon sehr sinnvoll, wenn sich in der EM-Renten-Zeit entsprechende Arztberichte /Klinikberichte/ Gutachten neu ergeben haben, bereits (bei der DRV) vorliegende medizinische Unterlagen sind sicher nicht notwendig, EXTRA beauftragte Bescheinigungen (der eigenen Ärzte z.B.) werden (vermutlich) wenig Wirkung haben, denn über das Fortbestehen der Erwerbsminderung entscheidet weiterhin NUR die DRV.3) Sollte man dem Antrag auf Verlängerung möglichst vollständige ärztliche Gutachten und sämtliche medizinische Unterlagen in Kopie beifügen, die eine weiterhin bestehende Erwerbsunfähigkeit bescheinigen?
Es ist möglich, dass man erneut begutachtet oder zur med. Reha geschickt wird, manchmal reichen auch Befund-Berichte der eigenen Ärzte aus, die DIREKT und gezielt von der DRV angefordert werden, das wird sehr unterschiedlich gemacht, oft wird auch einfach, OHNE weiteres Theater die Rente rechtzeitig (!) verlängert

Die Weiterbewilligung KANN sich auch hinziehen, OHNE dass direkt schon abgelehnt wurde, da gibt es wohl manchmal auch eine (kurz) Verlängerung durch die DRV selber, bis zur endgültigen Entscheidung.4) Was passiert wenn sich die "Weiterbewilligung" hinzieht, sprich Ablehnung incl. Wiederspruch etc. ?
Diese KANN man wohl auch "formlos" beantragen, falls es zu einer verzögerten Bearbeitung kommt, das habe ich vor kurzem im ELO gelesen, da hat das jemand gemacht und die EM-Rente wurde dann erst mal (vorläufig) weitergezahlt, bis die Verlängerung durch war.
Ansonsten und bei einer Ablehnung (Widerspruch/Klage) bleibt NUR der Gang zur AfA, rechtzeitig BEVOR die Renten-Zahlungen enden!
JA, GERADE nach einer befristeten EM-Rente besteht ein Anspruch auf ALGI, denn in dieser Zeit werden Beiträge an die ALO-Versicherung gezahlt, schau mal in deinen Bescheid rein, da sollte das auch irgendwo drinstehen!5) Nach welchem Satz berechnet sich das ALG1 bzw. hat man nach befristeter EM-Rente überhaupt Anspruch auf ALG1?
Je nach Zeitdauer der Rente wird auch der Leistungszeitraum unterschiedlich sein, allerdings gibt es das ALGI dann (vermutlich) NICHT mehr nach dem letzten Einkommen, sondern "fiktiv" (wie aktuell bei @Vrori) ensprechend der Berufsgruppe

Dazu KANN dann wohl NUR die AfA GANZ konkrete Auskunft geben, wenn es soweit ist /kommen sollte


Genau so ist es, es erfolgt auch in diesem Falle die Anwendung des § 125 SGBIII, mit ALLEN darin erfassten Konsequenzen und Forderungen, ein Anspruch auf Krankengeld ist übrigens während der EM-Rentenzeit NICHT versichert.6) Wenn ALG1 kommt dann überhaupt Nahtlosigkeit in Betracht?
Wenn der Anspruch auf ALGI dann endet...



Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Fragen zu befristeter EM-Rente
Hallo Fulgora!
Ich wurde dann im Mai trotz bereits gestelltem Antrag, erhaltener Eingangsbestätigung, Berichtanforderung und des mir daraufhin eingeschicktem Berichts von der DRV schriftlich daran erinnert, dass meine ja Rente auslaufen würde und ich einen Weitergewährungs-Antrag stellen müsse
, wenn ich sie weiter begehre (wie sich anhört
, als wäre es Unrecht, dass ich Rente bekomme
).
Es gibt ein Formular dafür, das haben sie gleich mitgeschickt haben, obwohl, siehe oben...
Das ist das bereits von Doma verlinkte Formular R120.
Zu den restlichen Fragen kann ich nichts sagen, da ich nie mit der AfA zu tun hatte und der Bescheid über die Weitergewährung vor Ablauf der Erstrente kam. AfA ist das Spezialgebiet von Doma.
Liebe Grüße
Annette
Die DRV empfiehlt 4 Monate vorher, der Rechtsberater vom VDK hat mir empfohlen, es eher zu tun. Meine Erstrente lief bis 10/09, den Weitergewährungsantrag habe ich Anfang März 09 gestellt.Fulgora hat geschrieben:1) Wann und wie (Formular / Formlos)sollte man den Verlängerungsantrag für befristete EM-Rente stellen?
Ich wurde dann im Mai trotz bereits gestelltem Antrag, erhaltener Eingangsbestätigung, Berichtanforderung und des mir daraufhin eingeschicktem Berichts von der DRV schriftlich daran erinnert, dass meine ja Rente auslaufen würde und ich einen Weitergewährungs-Antrag stellen müsse



Es gibt ein Formular dafür, das haben sie gleich mitgeschickt haben, obwohl, siehe oben...

Das ist das bereits von Doma verlinkte Formular R120.
Ich habe das nicht gemacht, wenn ich mich richtig erinnern, aber man kann es sicher tun, beim SBA ist es ja auch hilfreich. Die DRV hat aber dann ohnehin einen Bericht von meinem Hausarzt angefordert und mich später noch zum Gutachter geschickt. 3 1/2 Wochen nach dem Gutachtertermin kam der Weitergewährungsbescheid.3) Sollte man dem Antrag auf Verlängerung möglichst vollständige ärztliche Gutachten und sämtliche medizinische Unterlagen in Kopie beifügen, die eine weiterhin bestehende Erwerbsunfähigkeit bescheinigen?
Zu den restlichen Fragen kann ich nichts sagen, da ich nie mit der AfA zu tun hatte und der Bescheid über die Weitergewährung vor Ablauf der Erstrente kam. AfA ist das Spezialgebiet von Doma.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
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Re: Fragen zu befristeter EM-Rente
kann mich nur den Vor-Schreibern anschließen....
hatte mich selbst ca.4 mon.vor Ablauf angefangen mich um Verlängerung zu kümmern...
bekam aber fast Parallel dazu Schreiben von der DRV......
hab dann versucht von meinem ex Nachbarn (Gu bei DRV)Info´s zu bekommen....
aber laut seiner damaligen Aussage wären ja aussagekräftige Gu da (die er auch kannte)und ich brauche nichts weiteres zu unternehmen....
aber leider kam´s anders.....(denke dir hier jetzt mal ein Paar smilies die nicht ganz Druckreif sind)
nach der Ablehnung ...in Widerspruch und wieder bei AfA gemeldet.....von da bekam ich dann ein Jahr lang AlG...
da sich der Prozess in die Länge zog reichte das Jahr nicht und so musste ich H4 beantragen...was abgelehnt wurde...

hatte mich selbst ca.4 mon.vor Ablauf angefangen mich um Verlängerung zu kümmern...
bekam aber fast Parallel dazu Schreiben von der DRV......
hab dann versucht von meinem ex Nachbarn (Gu bei DRV)Info´s zu bekommen....
aber laut seiner damaligen Aussage wären ja aussagekräftige Gu da (die er auch kannte)und ich brauche nichts weiteres zu unternehmen....
aber leider kam´s anders.....(denke dir hier jetzt mal ein Paar smilies die nicht ganz Druckreif sind)
nach der Ablehnung ...in Widerspruch und wieder bei AfA gemeldet.....von da bekam ich dann ein Jahr lang AlG...
da sich der Prozess in die Länge zog reichte das Jahr nicht und so musste ich H4 beantragen...was abgelehnt wurde...




Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Fragen zu befristeter EM-Rente
Hallo,
genau...dieses Wort: Rentenbegehren....da krieg ich jedesmal das "grausen" schütteln, als wenn man etwas Unrechtes will oder getan hat...
mein Psychotherapeut hat das auch mehrfach gesagt: Ihr Rentenbegehren...da hab ich ihm mal den Marsch geblasen und ihm gesagt, wie sich das bei mir anhört..und wie es ankommt...
naja, da hat er den Spieß dann umgedreht...ich würde es nur negativ wahrnehmen wollen...tja, hat er wieder gewonnen..
;(
LG
Vrori
genau...dieses Wort: Rentenbegehren....da krieg ich jedesmal das "grausen" schütteln, als wenn man etwas Unrechtes will oder getan hat...
mein Psychotherapeut hat das auch mehrfach gesagt: Ihr Rentenbegehren...da hab ich ihm mal den Marsch geblasen und ihm gesagt, wie sich das bei mir anhört..und wie es ankommt...
naja, da hat er den Spieß dann umgedreht...ich würde es nur negativ wahrnehmen wollen...tja, hat er wieder gewonnen..
;(
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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