Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
deJ.Ulla
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Sa 30. Apr 2011, 15:39

@ Fulgora,

die haben sich den rehabericht kommen lassen.

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Doppeloma
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 30. Apr 2011, 17:08

Hallo Fulgora, :smile:

es tut mir wirklich leid, dass du in deinem bisherigen Krankheitsleben offenbar NUR (oder zumindest SEHR oft) auf Mitarbeiter von Sozialleistern getroffen bist, die JEDES Recht auf Datenschutz mißachtet haben, trotzdem solltest du DEINE persönlichen Erfahrungen NICHT so verallgemeinern :Gruebeln:

Es wird VIEL, ZU VIEL falsch gemacht in dieser Hinsicht, da gebe ich dir vollkommen Recht, aber wenn ich von MEINEN Erfahrungen schreibe, dann KANN ich den Einen oder Anderen Einwurf von dir "dass es sicher doch anders gelaufen sei und ich (wahrscheinlich) NUR nichts davon wüßte", nicht so ganz nachvollziehen.
Auf jeden Fall der sozialmedizinische Teil, Teihabe am Arbeitsleben, wird alle Sozailversicherungsträgern automatisch zur Verfügung gestellt
Diesen Teil habe ICH der KK (bzw. dem MDK) freiwillig zur Verfügung gestellt, weil ICH DAS WOLLTE und NIEMAND sonst, zu dieser Zeit war mein Reha-Bericht bei der DRV übrigens (wegen einer Beschwerde dazu von mir) sowieso schon gesperrt, das heißt ICH habe der DRV verboten den Bericht irgendwohin weiterzugeben und meines Wissens hat man sich DARAN gehalten :ic_up:

Denn VOR dem ersten GA-Termin wurde ich von der DRV angeschrieben, ob ich JETZT der Weiterleitung des Reha-Berichtes an den/die vorgesehenen GA zustimme, ich habe das dann erlaubt, weil die Beschwerde inzwischen soweit geklärt war, dass zumindest meine Gegendarstellung IMMER ZUSAMMEN mit dem Bericht (angeheftet) weitergegeben wird, auch DAS habe ich schriftlich von der DRV :ic_up:

Es wurde auch offenbar eingehalten, denn die Ärztin beim Psychodoc-GA meinte noch "mein Tinnitus würde doch im Reha-Bericht drinstehen" als ich ihr sagte, dass man das in der Reha total ignoriert hat.
So darf ich zumindest annehmen, dass sie meine (angeheftete) Gegendarstellung auch gelesen hat, denn im Bericht stand eben NICHTS davon drin :ic_down:

Auch die AfA hat von mir nur die Leistungseinschätzung bekommen (direkt zum Arzt mitgenommen!), weil ich natürlich NICHT daran interessiert war, schnurstracks in das nächste CallCenter "vermittelt" zu werden, diese Tätigkeit wurde darin (zum Glück!) eindeutig ausgeschlossen, wäre ich ja schön dumm gewesen DAS NICHT vorzulegen :ic_up:

Den kompletten Bericht brauchten die aus meiner Sicht trotzdem NICHT zu bekommen, was passiert wäre, wenn ich die Schweigepflichtentbindung für die DRV unterschrieben hätte, die schicken dann ALLES und NICHT NUR die Leistungseinschätzung!
Meine Hausärztin hatte ich übrigens auch "geimpft", den Reha-Bericht NICHT zur AfA zu schicken, falls sie angeschrieben wird wegen Unterlagen, hätte sie auch NICHT gemacht, aber sie wurde gar nicht angeschrieben.
das ein Sachbearbeiter der AfA meint man solle doch mal den und den Arzt aufsuchen, der wäre bei der Erkrankung "echt spitze".
Dann beantrage doch mal Akteneinsicht bei der AfA (§25 SGB X), da kannst du dann nachvollziehen, wo wer seine Kenntnisse her hat, im Ernstfalle interessiert das Ergebnis sicher auch den Datenschutz :ic_up:
Solange ALLE Leute denken, "die machen sowieso was sie wollen, da KANN man NIX machen", SO LANGE wird sich da auch nichts dran ändern :ic_down:
Die SB beim Dopa damals wollte immer gerne das GA haben was vom Sozialgericht angeordnet wurde ( :confused: ), das hat sie in JEDE EGV reingeschrieben, dass er das vorlegen soll, wir waren damals leider auch noch VIIIEL zu doof auf dem Gebiet (heute würde ich fragen "was das bitte für eine Eingliederungsleistung sein soll" :confused: :Gruebeln: ), allerdings war er schon damals auf KEINEN Fall bereit, ihr das wirklich zu geben :Verwirrt: :Hilfe:

Bei Anforderung seiner AfA-GA ist übrigens mal zufällig "eine weitere GA Stellungnahme" (???) erwähnt worden, als wir genauer nachgefragt haben stellte sich heraus, dass es sich um GENAU dieses GA (vom Sozialgericht beauftragt!) handelte und man es UNS (angeblich aus Datenschutzgründen???) leider NICHT schicken darf :Verwirrt: :confused: :Gruebeln:

JA, JA, die Wege von GA und Berichten sind wirklich manchmal unergründlich, soweit stimme ich dir auf jeden Fall zu @Fulgora :Gruebeln:

Ich glaube wenn wir diese ganze Ämter- :kack: mal durch haben, werden wir eine umfangreiche Akteneinsicht (bei
der AfA) beantragen, mal sehen was da noch so alles zum Vorschein kommen wird, aber im Moment bin ich mit den aktuellen Baustellen völlig ausgelastet, da brauche ich sowas nicht zusätzlich... :Ohnmacht:

Zur Information sei noch erwähnt, dass die JobCenter NUR für SGBII (HARTZ IV) zuständig sind, bei ALGI (SGB III) hat man es NUR mit der AfA zu tun (Ausnahme "Aufstocker", weil das ALGI nicht reicht!) :lesen:
Es ist wichtig, DIESE Zuständigkeiten auseinander zu halten, auch wenn die Behandlung der "Kunden" in beiden Bereichen (leider) immer mehr "angeglichen" wird :lesen: :ic_up:
Zum einen wird man leider immer mal an Arzt geraten, der "anders denkt", sei es durch Vertretungen, durch "Erstkontakt" oder z.B. durch einen Krankenhausaufenthalt. Zum anderen wird ein gekaufter "Privatgutachter" vom Gericht immer anders gewertet als ein vom Gericht bestellter Gutachter.
Dann hatten wir bisher sehr viel Glück mit unseren Ärzten (auch mit deren Vertretungen sind wir IMMER gut zurechtgekommen!), war mal bei einem Kardiologen, den ich NICHT SOOO mochte und bin danach zu Dopa seinen gewechselt, der (1.) konnte aber auch nichts Anderes feststellen, als DASS meine Klappe einfach nur im A**** ist und demnächst operiert werden MUSS :Heiss:

Allerdings ließ der menschliche Umgang bei ihm doch sehr zu wünschen übrig, glaube aber kaum, dass seine (falls vorhanden) Bemerkungen dazu nach über 5 Jahren noch irgend jemanden interessieren im Zusammenhang mit meinem EM-Renten-Antrag, der rein medizinische Befund war NICHT zu beanstanden (den habe ich sogar noch auf meinem PC, wer den braucht, BITTESCHÖN :grinser: ) :confused: :Gruebeln:

Einen "Privatgutachter" KANN (und WILL) ich mir sowieso nicht leisten, also brauche ich mir um das Ergebnis und die Art der Verwertung eines solchen GA auch keine Gedanken machen. :Sturkopf:

LIebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 2. Mai 2011, 16:06

Zur Information sei noch erwähnt, dass die JobCenter NUR für SGBII (HARTZ IV) zuständig sind, bei ALGI (SGB III) hat man es NUR mit der AfA zu tun (Ausnahme "Aufstocker", weil das ALGI nicht reicht!)
Es ist wichtig, DIESE Zuständigkeiten auseinander zu halten, auch wenn die Behandlung der "Kunden" in beiden Bereichen (leider) immer mehr "angeglichen" wird
Komisch das in vielen AfA/Jobcentern inzwischen zumindest bei Behinderten die gleichen Sachbearbeiter zuständig sind. Von Behandlung braucht man bei beiden nicht mehr zu sprechen, das ist eher Mißhandlung was die betreiben.

aber wenn ich von MEINEN Erfahrungen schreibe, dann KANN ich den Einen oder Anderen Einwurf von dir "dass es sicher doch anders gelaufen sei und ich (wahrscheinlich) NUR nichts davon wüßte", nicht so ganz nachvollziehen.
Es gibt Fälle wo es positiver verläuft als bei anderen, aber leider sind die Fälle die mir hier in der Gegend bekannt sind nicht postiv aufgefallen.
Daher verallgemeinere ich ganz sicher nicht.

Verwaltungsvereinbarung

zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger
zur

Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines
Versicherten durch den Rentenversicherungsträger und durch das Arbeitsamt
sowie zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen

§ 1 Grundsatz
Zur Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines
Versicherten sowie zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen wirken
Arbeitsverwaltung und Rentenversicherungsträger eng zusammen.

§ 2 Gegenseitige Unterrichtung
Bei der Beurteilung, ob das Leistungsvermögen des Versicherten für eine Beschäftigung
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes von mindestens
6 Stunden, von 3 Stunden bis unter 6 Stunden oder von unter 3 Stunden täglich ausreicht
(Beurteilung der Leistungsfähigkeit), berücksichtigen Rentenversicherungsträger und
(Landes-) Arbeitsamt auch für den jeweils anderen Leistungszweig vorliegende ärztliche
und psychologische Gutachten. Sie verpflichten sich, im Rahmen der Bearbeitung von
Leistungsanträgen das Vorliegen derartiger Gutachten vom Antragsteller zu erfragen und
die Gutachten bei zu ziehen sowie von ihnen selbst veranlasste Gutachten dem anderen
Leistungszweig jeweils unverzüglich zu übersenden, wenn ersichtlich ist, dass sie für
dessen Entscheidung erheblich sein können.

Da ist zu erlesen das diese Verwaltungsvereinbarung weder eine Einbahnstrasse ist, noch das eine Schweigepflichtsentbindung vorzuliegen hat. DRV und AfA können "wenn ersichtlich ist, dass sie für
dessen Entscheidung erheblich sein können" die Gutachten sofort austauschen.
Wenn Du bisher auf SB getroffen bist die ohne Schweigepflichtsentbindung nichts angefordert haben, sei froh.
Ich weiß von Fällen, da hat der SB der AfA bei der DRV angerufen und binnen Minuten hatte er das Gutachten via Fax vorliegen. Und der war kein Arzt und hatte keine Schweigepflichtsentbindung. Denn dann handelt ja die DRV und nicht der SB :Laber:

Es ist zu Kotzen wie die Rechte von Patienten mit Füssen getreten werden. Und es wird in Zukunft sicher nicht besser.

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 3. Mai 2011, 00:52

Hallo Fulgora, :smile:

bitte bei Zitaten (unbedingt!) die konkrete Quelle angeben, es ist z.B. nicht erkennbar von WANN (und WOHER kopiert :confused: ) diese Verwaltungsvereinbarung ist, meines Wissens gibt es (im Zuge der SGB II-Reform) eine aktualisierte Fassung, was NICHT heißen soll, dass die jetzt BESSER ist... :Ohnmacht: :keule:

Im Gegenteil, ich finde das nur gerade nicht wieder, ABER wenn DAS angewendet wird, KÖNNEN MDK und Med. Dienst der AfA eigentlich geschlossen werden, weil tatsächlich (im Bezug auf Erwerbsfähigkeit) zukünftig NUR noch die DRV-Meinung zählt... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Sobald ich das gefunden habe stelle ich es hier ein :ic_up:
Komisch das in vielen AfA/Jobcentern inzwischen zumindest bei Behinderten die gleichen Sachbearbeiter zuständig sind. Von Behandlung braucht man bei beiden nicht mehr zu sprechen, das ist eher Mißhandlung was die betreiben.
In diesem Punkt stimme ich dir zu, aber hier geht es NUR um die "Vermittlung/berufliche Beratung", NICHT um den Geld-Anspruch, denn die wenigsten JobCenter HABEN überhaupt einen Reha-Berater, wir sollten ja (lt. EGV) für die Vermittlung auch an die Reha-Abteilung unserer zuständigen AfA "abgegeben" werden :Laber:

Unser JobCenter (fußläufig) vor Ort HAT KEINE Reha-Berater, deswegen sollen wir (die Kranken/Behinderten!) eine Busstunde entfernt bei der AfA "betreut" werden, für den Dopa hat sich das ja nun erledigt und mich wollten die Reha-SB der zuständigen AfA bisher auch noch nicht persönlich kennenlernen :confused: :Gruebeln:

Wundert mich aber NICHT besonders, das wollten sie schon während 1,5 Jahren ALGI NICHT, wo sollte jetzt das Interesse dafür herkommen :grinser: :teufel: ... meinetwegen können die mich ruhig weiterhin IN RUHE LASSEN, habe genug mit den Widersprüchen zu den Leistungsbescheiden vom JobCenter zu tun... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 3. Mai 2011, 08:24

Moin

@Doma
bitte bei Zitaten (unbedingt!) die konkrete Quelle angeben, es ist z.B. nicht erkennbar von WANN (und WOHER kopiert ) diese Verwaltungsvereinbarung ist, meines Wissens gibt es (im Zuge der SGB II-Reform) eine aktualisierte Fassung, was NICHT heißen soll, dass die jetzt BESSER ist...
ist die o.g. Quelle Seite 29/30.
Die ist Topaktuell vom 20.04.2011.

Die Vereinbarung bzgl. SBG II ist bei der Betrachtung von §125 SGB III vollig irrelevant, da es keine "Nahtlosigkeit" in dem Sinne im SGB II gibt.

Daher bitte wiegt euch nicht in dem Irrglauben ohne Schweigepflichtsentbindung kommen die AfA und DRV nicht gegenseitig an die Gutachten.

Wie gesagt ich hatte damals explizit der Weitergabe von DRV an AfA wiedersprochen und nur so ein eigenes Gutachten der AfA quasi erzwungen. Welches dann positiv im Sinne von §125 SGB III ausfiel.
Das wurde dann an die DRV weitergegeben und dann wurde es von der AfA wieder revidiert. Weil die durten zwar das DRV Gutachten nicht bekommen, aber die DRV durtfe ja das Gutachten der AfA einsehen und kommentieren .......

Nochmal zum Thema Trennung Jobcenter/AfA die Leistungsabteilung bei uns ist von der AfA und dem Jobcenter in einem Büro und Jobcenter macht für AfA Urlaubsvertrtung und anders rum. Fraglich wie das überhaupt abrechnungstechnisch läuft...

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 3. Mai 2011, 11:56

Hallo zusammen,

wie um Himmels willen habt ihr geschafft einen Termin bei dem MD der Afa zu bekommen?
Mein heutiger SB und Arbeitsvermittler hat mir nahe gelegt: mich bei meinem AG zu melden und zu fragen, ob er einen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat...
und wenn nicht, dann bitte schriftliche Mitteilung des AG darüber...
und!
mein Vermittler sagte heute zu mir, man würde sich der Entscheidun g der DRV anschliessen...da die ja die EM-Rente abgelehnt haben, gehen die ja davon aus, dass ich arbeitsfähig wäre und somit wäre ich jetzt arbeitsfähig!...
ohne wenn und aber oder irgendwelche Hinweise...er als SB sagt mir, ich bin arbeitsfähig...wo gibt es denn sowas?

Außerdem will !! er den Bescheid über die Rentenablehnung von der DRV haben, im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht müßte ich diesen Bescheid einreichen....

So, und nun sitz ich hier und weiß nicht weiter..

LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Di 3. Mai 2011, 13:05

Hi Vrori
So, und nun sitz ich hier und weiß nicht weiter..
Das kann ich dir auch nicht sagen, aber lass dich einfach mal :troesten:


LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Di 3. Mai 2011, 14:05

Von Deinem AG brauchst Du maximal schriftlich, daß er auf sein Direktionsrecht verzichtet - nämlich dann, wenn Du nach 117 eingestuft wirst.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 3. Mai 2011, 14:39

hallo Esuse,

das haben die vorliegen...sie verzichten auf ihr Direktionsrecht...die Frage ist nämlich in dem Fragebogen für den AG mit enthalten...
ich glaube die AFA hier vor Ort strickt ihr eigenes Süppchen...ähm, kocht..

LG
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 3. Mai 2011, 15:07

Liebe Vrori, :koepfchen: :troesten:
wie um Himmels willen habt ihr geschafft einen Termin bei dem MD der Afa zu bekommen?
Vermutlich haben die sich (ausnahmsweise :Gruebeln: ) an ihre Dienstanweisungen gehalten, ich hatte in der Leistungsabteilung "NUR" ein wenig Stress zu verhindern, dass die SB dort den Umschlag für den Med. Dienst einfach aufmachen, "weil sie doch kontrollieren müßten, ob ich alles korrekt ausgefüllt habe" :confused: :Gruebeln:

Fand ich NICHT gut und das "Gelaber" mit der "MItwirkungspflicht" kam dann in Form eines "SIE WOLLEN DOCH SCHLIESSLICH WAS VON UNS :ic_up: " ziemlich deutlich rüber.

DAS hat aber mit der Mitwirkungspflicht NIX zu tun, deine EM-Renten-Ablehnung ist am GERICHT und daher nicht rechtswirksam, darüber entscheiden JETZT RICHTER und NICHT der SB, solange schwebt dieses Verfahren, da ist GAR NICHTS entschieden, worauf sich der SB stützen könnte.

Es wird Zeit, dass du dich mal an die Vorgesetzten und /oder (am BESTEN!!!) DIREKT nach Nürnberg wendest mit einer Beschwerde, der SB HAT NICHT zu entscheiden, ob du arbeitsfähig /erwerbsfähig bist und den gehen weder das DRV-Gutachten noch der Bescheid etwas an, da es sich um ein offenes Gerichtsverfahren handelt was da noch läuft.

Stelle SCHRIFTLICH einen offiziellen (!!!) Antrag auf Vorstellung beim Amtsarzt der AfA zur Festellung deiner Erwerbsfähigkeit auf Grund der Aussteuerung aus dem Krankengeld (per Übergabe-Einschreiben an deine AfA!!!) :lesen:

Darauf MUSST du auch eine SCHRIFTLICHE Antwort bekommen, mal sehen ob die da dann auch noch reinschreiben, dass der SB über deine Gesundheit eigenständig zu entscheiden hat :Verwirrt: :Hilfe: :keule:

Hier noch eine Passage aus dem Link von @Fulgora, darin geht es auf Seite 17 auch um einen abgelehnten EM-Renten-Antrag und wie in diesem Falle zu verfahren ist, auch hier steht NIX davon dass der SB die medizinischen Entscheidungen trifft , es ist IMMER von Entscheidungen der Ärzte die Rede :ic_down:

ZITAT
(4) Wird vom RVTr das Vorliegen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung verneint und schließt sich der Arzt der AA dieser Beurteilung an, ergänzt er das Leistungsbild durch entsprechende Hinweise, um eine berufliche Eingliederung zu ermöglichen.

Hinweise zum Leistungsbild (125.46)

(5) Nach einvernehmlicher Beurteilung des Leistungsvermögens durch den Arzt des RVTr und des Arztes der AA ist grundsätzlich die Verfügbarkeit anhand des festgestellten Leistungsvermögens neu zu beurteilen; die Bemessung der Leistung ist ggf. zu ändern (DA 2.9).

Verfügbarkeit und Bemessung überprüfen (125.47)

(6) Beurteilen der RVTr und der Arzt der AA das Leistungsvermögen des Arbeitslosen weiterhin unterschiedlich, so ist Einvernehmen gem. § 3 der Verwaltungsvereinbarung herbeizuführen. Eine Ablehnung des Antrages auf Rente wegen fehlender Erwerbsminderung wirkt sich für die Dauer des Abstimmungsverfahrens leistungsrechtlich nicht aus.
Ist bei Eingang der Mitteilung über die Ablehnung der Erwerbsminderung in der AA zweifelhaft, ob Einvernehmen herbeigeführt wurde, ist eine Kopie der Rentenmitteilung unverzüglich ohne Auswertung in leistungsrechtlicher Hinsicht dem Arzt der AA zu übersenden. Schließt sich der Arzt der AA der Beurteilung durch den RVTr an, ist die Mitteilung (…..) in vermittlerischer und leistungsrechtlicher Hinsicht von den zuständigen Fachkräften auszuwerten.

Ergänzende Regelungen des Ärztlichen Dienstes werden als Anhang 1 abgedruckt (werden zurzeit überarbeitet). Bis dahin ist (…..) die E-Mail-Info Nr. 1/2009 des Ärztlichen Dienstes vom 24.07.2009 zu beachten. (…..)

Bis zur Ausräumung der ärztlichen Divergenzen steht die Entscheidung des RVTr der Nahtlosigkeitsleistung nicht entgegen. Während des Abstimmungsverfahrens bleibt auch die Bemessung unverändert.

ZITAT ENDE

QUELLE

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p125.pdf


Ich nehme an du warst alleine dort oder hast du einen Zeugen für die Aussagen des SB, DASS ER zu entscheiden hat, dass du jetzt wieder in deine Firma gehen kannst, DAS soll der dir ALLES schriftlich geben MIT Rechtsgrundlage, wenn du da ganz alleine bist KANN der dir natürlich VIEL VOM PFERD erzählen :keule: :keule: :keule: :confused:

Gibt es bei dir irgendwo eine ALO-Initiative die dir helfen könnte, es spielt KEINE Rolle ob du jetzt tatsächlich arbeitslos bist oder nicht, SUCH DIR fachkundige Unterstützung!!!

Deine Firma braucht da gar nichts machen, die HABEN längst auf das Direktionsrecht verzichtet, dafür brauchst du NIX schriftlich bei der AfA abgeben (das bestätigen die im Prinzip schon mit der Lohnbescheinigung für die AfA!) und die anderen Sachen (Möglichkeiten dich einzusetzen oder nicht) wurden doch längst im Vorfeld geklärt, das sollte auch dem SB bekannt sein!

Ich kann verstehen. wie durcheinander du bist, die haben Glück, dass ich (leider) zu weit weg bin von dir, sonst könnten die mich gerne mal kennen lernen... :Wut: :schimpfen:

Wende dich an die höheren Stellen, anders geht es nicht mehr und geh NICHT mehr ALLEINE da hin :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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