Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 21. Apr 2011, 21:29

Liebe Esuse, :smile:
Dafür hätte ich eine einfache Lösung: Die AfA bekommt nur Geld zurück, wenn der "Kunde" nach § 125 eingestuft war - ansonsten hätten sie ja vermitteln können.
GENAU SO wird es ja auch gemacht, wenn sich eine rückwirkende (mit Überschneidung von ALG I- Zahlungen) Rentenzahlung ergibt, vielleicht kann ja die aktuellste DA der AfA ein wenig Licht in die Sache bringen :ic_up:

Aber Vorsicht es (wie immer!) sehr viel zu lesen und schwer zu verstehen :grinser:

Zitate

Aktualisierung, Stand 04/2011
Wesentliche Änderungen

Die DA sind insgesamt überarbeitet worden. Wesentliches Ziel der überarbeiteten Weisungen ist es, die Entscheidung über den Antrag auf Alg erst nach erfolgter ärztlicher Begutachtung durchzuführen und eine beschleunigte Bereitstellung der ärztlichen Begutachtung sicherzustellen. Auf die Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen 04/2011 Nr. ___ vom 20.04.2011 wird hingewiesen.

Aktualisierung, Stand 08/2005
Wesentliche Änderungen
Der Anspruch auf Krankengeld ist dem Alg-Anspruch auf der Grundlage des § 125 vorrangig.

§ 125 SGB III - Minderung der Leistungsfähigkeit
Stand: Aktualisierung 01/2005

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. 2Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. 3Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. 4Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.

(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. 2Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld gestellt. 3Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. 4Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. 5Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

(3) Wird dem Arbeitslosen von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt, steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu. 2Hat der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach Satz 1 mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder einen Dritten gezahlt, hat der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.

Zitate Ende

Quelle

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p125.pdf

Ein Anspruch auf ALGI ist ansonsten generell überhaupt NICHT gegeben, wenn man noch einen Arbeitsplatz HAT, alleine diese Tatsache macht einen (DEN) wesentlichen Unterschied zum "normalen" ALGI-Bezug, eine rechtliche Notwendigkeit den vorhandenen Arbeitsplatz selbst aufgeben zu MÜSSEN, ist NICHT vorhanden. :aha:

Wird übrigens in der ganzen DA zur Verfahrensweise bei Anwendung des § 125 (NACH einer Aussteuerung :ic_up: ) und WEITER bestehender Leistungseinschränkung nirgendwo erwähnt, dass ein vorhandener Arbeitsplatz zu kündigen /beenden wäre.

In diesem Fall (fortbestehende AU- Bscheinigung /Leistungseinschränkung) bekommt man eben unabhängig vom Weiter- Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (der AG "verzichtet" auf das Dispositionsrecht, fordert den AN also NICHT auf "lieber" seine Arbeit wieder aufzunehmen!) ALGI gezahlt, für den persönlichen Anspruchs-Zeitraum.

JEDE Firma MUSS die entprechenden Lohnbescheinigungen zur Berechnung des ALGI ausfüllen, in diesen Bescheinigungen wird auch extra erwähnt, dass dies unabhängig vom weiter bestehenden Arbeitsvertrag zu erfolgen hat :ic_up:
Zumindest in größeren Firmen dürften "Ausgesteuerte" eigentlich auch nicht gerade "unbekannte Wesen" sein :Gruebeln:

Es ist also kein Problem darin zu sehen, dass man noch einen Arbeitsplatz HAT und es gibt schon gar keinen Grund diesen nun freiwillig aufzugeben und damit auf GENAU all die Vorteile zu verzichten, die @Fulgora aufgezählt hat.

Der fiktive Fall, den er beschreibt dürfte wohl die absolute Ausnahme darstellen, in den meisten Fällen bekommen die Ausgesteuerten letztendlich (mehr oder weniger problemlos!) ihr ALGI ausgezahlt und den § 117 haben wohl ca. 99,9 % davon im Bescheid stehen, ich sehe das prakmatisch, MIR/UNS war es EGAL welcher § da steht :teufel:

Viel WICHTIGER war es das GELD dazu, pünktlich jeden letzten im Monat auf dem Konto zu haben, (den korrekten § hätten wir NICHT essen können :grinser: ), was diesen Bereich betrifft haben wir bei der AfA deutlich ruhiger leben können, als jetzt beim JobCenter. :ic_up:

Die schicken eben einfach mal KEIN Geld, wenn sie meinen, wir hätten auch OHNE H4 genug, rechtsgültige Bescheide, Informationen (Warum kein Geld kommt/kommen wird :confused: ) WAS IST DAS :confused: , da geht es nicht mehr NUR um §§-Reiterei, sondern um unsere "nackte" Existenz... :ic_down: :kotzen:

Und JEDEN Monat erneut die Frage, kommt das Geld vom Amt oder kommt es NICHT und wenn JA, WIEVIEL... :Verwirrt: :Hilfe:

Bloß gut, dass die uns/mich wenigstens Einladungs- und "Vermittlungsmäßig" in Ruhe lassen, dafür hätte ich vor lauter Widersprüche und Sachstandanfragen und Beschwerden schreiben gar keine Zeit... :Ohnmacht: :keule:

Schöne Ostern euch ALLEN von Doma und Dopa :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Sa 23. Apr 2011, 20:35

Der fiktive Fall, den er beschreibt dürfte wohl die absolute Ausnahme darstellen, in den meisten Fällen bekommen die Ausgesteuerten letztendlich (mehr oder weniger problemlos!) ihr ALGI ausgezahlt und den § 117 haben wohl ca. 99,9 % davon im Bescheid stehen, ich sehe das prakmatisch, MIR/UNS war es EGAL welcher § da steht
Prinzipiell hast du natürlich Recht, aber um nach §117 ALG1 zu bekommen muss man Arbeitslos sein und das sind nun mal nur ein geringer Bruchteil der Ausgesteuerten. Also erfüllen die nach dem SGB III nicht mal die Vorraussetzungen für ALG1 nach §117.

§ 117 SGB III
Anspruch auf Arbeitslosengeld
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die
1. arbeitslos sind,
2. sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und
Punkt 1. erfüllt geringer Bruchteil der Ausgesteuerten
Punkt 2. eigentlich 0% es sein denn durch die Aussteureung erfolgt eine Wunderheilung. Denn wer krankgeschrieben ist kann sich nicht arbeitslos melden, denn dafür müsste man arbeitsfähig sein.

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samalia
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von samalia » Do 28. Apr 2011, 15:49

Ach menno! :Hilfe:

Ich warte auf meine Entgeldbescheinigung vom AG.
Nachdem ich nun schon einige Woche gewartet habe habe ich vor 10 Tagen nachgehakt bei unserer Personalfrau sie schrieb:
".... der Abrechnungsdienst wundert sich, da es eine Bescheinigung zum Bezug von Arbeitslosengeld ist und müsste dort ein Ausscheidungsdatum eintragen werden. Aber soweit ich weiß, scheidest Du doch nicht aus, oder"?
Meine Antwort: "Nein, mein Arbeitsverhältnis ist ruhenend.
Sie soll das Feld einfach frei lassen. Melde mich bei der Arbeitsagentur ja auch nicht arbeitsuchend.
Dies erfolgt alles im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung wenn Krankengeld ausläuft. Also ein Sonderfall."

Die Bescheinigung habe ich immer noch nicht!...grrr

In der Hoffnung, das diese in den nächsten Tagen kommt, wollte ich gerade einen Termin für die Abgabe meines Leistungsantrages bei der AfA machen.
Nix da! hieß es, ich muss erst zum Arbeitsvermittler. :confused:
Ich meinen Fall kurz erläutert und nur warte ich auf Rückruf. Es wurde an den zuständigen SB weitergeleitet...grrr

Was soll das???? :Verwirrt:

Liebe Grüße
samalia
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Distel » Do 28. Apr 2011, 16:21

Hallo Samalia,
Genau das blüht mir nächste Woche: Arbeitsvermittler.
Bin 100% arbeitswillig - arbeitsfähig zu ???% :depri:

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 28. Apr 2011, 16:40

Hallo,

na toll, dann treffen wir uns ja alle nächste Woche beim Arbeitsvermittler....die haben mir auch keine Ruhe gelassen...zuerst mal diese dämliche Entscheidung wegen des fiktiven Entgelts und Bemessungsrahmens und nun noch "entscheidet der Arbeitsververmittler, ob nach § 125 SGB III ....das ALG beantragt wird...
der will uns mürbe machen...der wartet ja schon auf das Formular: Gesundheitsfragebogen...!!!

Die Antragaufnehmende Dame hat mich ganz entsetzt angesehen, als ich vorgestern sagte, dass ich den Gesundheitsfragebogen gern im verschlossenen Umschlag dem Med. Dienst zukommen lassen möchte...

ne, ne, regte sie sich auf, das geht ja gar nicht, der Arbeitsvermittler muß doch schauen, ob sie alles richtig ausgefüllt haben...erst dann kommt alles in einen versiegelten Umschlag und geht zum Med. Dienst der AfA,...ahja...
na schauen wir mal, wie es weitergeht..

LG
Vrori

die immer noch verzweifelt sucht, welchen Schulabschluß sie nach dem Besuch der 2jährigen handelsschule 1972 hatte...
Afa erkennt das nicht als Fachschulausbildung an....
und die Nachfolgeschule hat noch Ferien...ich werd nervös...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 28. Apr 2011, 20:51

Liebe Vrori, und ALLE, die DAS auch betrifft, :smile:
der wartet ja schon auf das Formular: Gesundheitsfragebogen...!!!
Da KANN er LANGE warten, DAS IST FREIWILLIG und geht KEINEN SB was an ob und WAS da drin steht... :keule: :keule: :keule:
Die Antragaufnehmende Dame hat mich ganz entsetzt angesehen, als ich vorgestern sagte, dass ich den Gesundheitsfragebogen gern im verschlossenen Umschlag dem Med. Dienst zukommen lassen möchte...
Vielleicht sollte sie sich dazu lieber mal die einschlägigen Dienstanweisungen auf der AfA-Homepage "ANSEHEN", es ist DEINE /EURE Entscheidung, ob ihr den Kram überhaupt ausfüllen WOLLT und Wenn NICHT, dann MUSS auch der Med. Dienst OHNE das Zeug auskommen.

Zitat
.....
Sie können Ihrer zuständigen Fachkraft aber auch im Gespräch mitteilen, dass ein gesundheitliches Problem besteht, das Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit einschränkt. Dabei müssen Sie keine Angaben zu Krankheit oder Behandlung(en) machen.
Es ist aber auch möglich, dass Ihre Fachkraft Sie anspricht, ob möglicherweise ein gesundheitliches Risiko im Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme vorhanden ist.

Hat Ihre gesundheitliche Situation Einfluss auf die Vermittlung in Arbeit, kann die für Sie zuständige Fachkraft eine Beauftragung des Ärztlichen Dienstes zur Klärung veranlassen. Dann erhalten Sie einen speziellen Gesundheitsfragebogen mit der Bitte, genauere Angaben über Ihre gesundheitlichen Probleme zu machen. Dieser Gesundheitsfragebogen wird nur im Ärztlichen Dienst ausgewertet. Er hilft den Ärztinnen und Ärzten die zur Klärung Ihres Anliegens notwendigen Maßnahmen abschätzen zu können.

Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz. Für alle weiteren Vorgänge ist Ihr Einverständnis erforderlich.


Sie als Kundin/Kunde sollen möglichst wenig belastet werden. Dazu gehört auch – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – Doppeluntersuchungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Dafür werden mit Ihrer Zustimmung vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit bereits vorhandene Befunde Ihrer (vor)behandelnden Ärztinnen und Ärzte, aber auch Berichte anderer Sozialleistungsträger (zum Beispiel Entlassungsberichte aus Reha-Kliniken, frühere Gutachten) zur Klärung Ihrer arbeitsmarktbezogenen gesundheitlichen Problematik ausgewertet.

Damit vorhandene Befunde und Krankheitsunterlagen dem Ärztlichen Dienst zugesendet werden dürfen, müssen Sie alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte und auch die früher von Ihnen aufgesuchten Ärztinnen und Ärzte einzeln von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.

Es ist also nichts Besonderes, wenn Sie mehrere Schweigepflichtentbindungen unterschreiben müssen, damit der Ärztliche Dienst alle wichtigen Unterlagen erhält.

Der von Ihnen ausgefüllte Gesundheitsfragebogen sowie die Schweigepflichtentbindung(en) werden von Ihnen in einem verschlossenen Umschlag bei Ihrer zuständigen Fachkraft abgegeben. Diese leitet den Umschlag ungeöffnet an den Ärztlichen Dienst.
.....
Zitat Ende

Die Hervorhebungen sind von mir!!!


Quelle

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/z ... ienst.html


Ausdrucken, mitnehmen und "auf den SB-Tisch knallen"... :schimpfen: :Wut: :keule:

Lasst euch doch bitte bei solchen Aussagen der AfA-Mitarbeiter, mal die Rechtsgrundlage für diese Forderung aufschreiben, es gibt nämlich KEINE, die jemanden zwingen kann was FREIWILLIGES zu machen :aha: :Verwirrt: :Hilfe:

Und noch was, dass Schweigepflichtentbindungen unterschrieben werden MÜSSEN, wurde hier so geschickt formuliert, dass der Eindruck einer Verpflichtung (zur Unterschrift) entstehen KANN, bitte den GANZEN Satz im Zusammenhang LESEN!!!

DER sagt nämlich NUR was darüber aus, dass der Amtsarzt (ärztliche Dienst) OHNE diese Unterschriften (Schweigepflichtentbindungen) überhaupt NICHT an diese Unterlagen rankommt ( :ic_up: ) und beinhaltet KEINE Verpflichtung zur Unterschrift auf die Schweigepflichtentbindungen, DAZU KANN NIEMAND verpflichtet werden, auch DAS ist IMMER und ÜBERALL FREIWILLIG... :aha: :ic_up:
ne, ne, regte sie sich auf, das geht ja gar nicht, der Arbeitsvermittler muß doch schauen, ob sie alles richtig ausgefüllt haben...erst dann kommt alles in einen versiegelten Umschlag und geht zum Med. Dienst der AfA,...ahja...
na schauen wir mal, wie es weitergeht..
Wenn dieser medizinische Laie schon in deiner Gesundheit "herumgeschnüffelt hat", DANN braucht KEINER MEHR einen "versiegelten Umschlag", wurde diese Dame "mit dem Klammerbeutel gepudert" oder hat sie die letzte Schulung dazu verpennt :confused: :Gruebeln:

Zur Wiederholung (!!!), wenn ich was GAR nicht ausfüllen MUSS (weil FREIWILLIG), WIESO soll dann jemand (den das GAR NIX angeht) kontrollieren MÜSSEN, ob ich das RICHTIG ausgefüllt habe oder NICHT und WOHER bitte will der WISSEN WAS von MEINEN Gesundheits-Angaben stimmt, oder nicht... :Verwirrt: :Hilfe: :ic_down:

Ich kann nur ganz dringend empfehlen, NICHT mehr ALLEINE zu den AfA-Terminen zu gehen (EGAL zu welcher Abteilung!!!), was da an Inkompetenz und Gesetzlosigkeit "überschwappt" seit es H4 gibt, ist einfach nur noch erschreckend, die Grenzen "verschwimmen" immer mehr, was NICHT bedeutet, dass ich es OK finde, wenn die H4-Leute "wie der letzte Dreck" behandelt werden... :Miko: :keule:

Leider musste man wohl in diesem Bereich von Beginn an damit rechnen, dass Recht und Gesetz nicht so besonders genau genommen werden, inzwischen darf man leider auch bei der AfA KEINE rechtlich einwandfreie, korrekte Vorgehensweise mehr für selbstverständlich halten :ic_down: :kotzen:

Ich würde auch eine Beschwerde (per Mail) nach Nürnberg schicken, dass sich die Mitarbeiter der AfA *** nicht an die Vorgaben zum Umgang mit medizinischen Unterlagen halten (wollen) und Freiwilliges zur Pflicht erklären, unter Androhung von Leistungsverweigerung :Verwirrt: :Hilfe:

E-Mail:
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Die reagieren immer sehr schnell und da habt ihr dann sehr wahrscheinlich auch noch einen interessanten HINWEIS für euren neugierigen und uninformierten SB in den Händen :ic_up:

Lasst euch das NICHT gefallen, IHR seid im RECHT :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 29. Apr 2011, 04:48

dieser Text (von Doma)sollte in unserem Info-Pool aufgenommen werden...!!!!!
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Fr 29. Apr 2011, 06:29

Vielleicht sollte sie sich dazu lieber mal die einschlägigen Dienstanweisungen auf der AfA-Homepage "ANSEHEN", es ist DEINE /EURE Entscheidung, ob ihr den Kram überhaupt ausfüllen WOLLT und Wenn NICHT, dann MUSS auch der Med. Dienst OHNE das Zeug auskommen.
Das ist schon richtig, aber damit schneidet man sich doch nur ins eigene Fleisch.
Denn solange der medizinische Dienst der AfA nicht entscheiden kann gibt es entweder gar keine Bewilligung von ALG1 und man muss solange andere Sozialleistungen beantragen, oder man bekommt eine Bewilligung nach §117 und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Glaubt ihr allen ernstes das die Patientenunterlagen nur von medizinischem Personal gesichtet werden?
Dann müsste jeder Sachbearbeiter einer Krankenkasse erst eine medizische Ausbildung machen, bevor er einen gelben Schein sichten darf, denn auf der „Kopie“ für die KK stehen die Diagnosen im ICD10-Code drauf.
Und der sieht auf Knopfdruck wie lange wer wegen was Krank war, was er dagegen genommen und unternommen hat.

Es wäre recht naiv zu glauben, das es bei den anderen Sozialversicherungen anders läuft.

Da ein Patient aber bereits vor der Aussteuerung von der KK auf „Plausibilität der Erkrankung“ geprüft wurde und genötigt wird bei längerem Bezug von Krankengeld genötigt wird einen Reha/Rentenantrag zu stellen, kann es für mich nur eine Folgerung geben.

Austeuerung =ALG1 nach §125 ohne wenn und aber. komischerweise nie auf Divergenz geprüft und/oder die Gutachten der KK als „Amtshilfe“ angefordert.

Und zur Info, für den Datenaustausch zwischen AfA und DRV benötigen die keine Schweigepflichtsentbindung, sondern eine expliziten Hinweis das die Daten NICHT ausgetauscht werden dürfen.
Denn es gibt darüber eine Verwaltungsvereinbarung das die Austauschen dürfen.

Komischerweise wird gegenüber der Krankenkasse nie auf Divergenz geprüft und/oder die Gutachten der KK als „Amtshilfe“ angefordert.
Klar kann die Krankenkasse nicht über Entscheiden ob die AU nur für den expliziten Beruf oder für die Erwerbstätigkeit gilt, aber der Hausarzt sollte schon einschätzen können ob Reha oder Rente.

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 29. Apr 2011, 17:58

Hallo Fulgora, :smile:
Das ist schon richtig, aber damit schneidet man sich doch nur ins eigene Fleisch.
Denn solange der medizinische Dienst der AfA nicht entscheiden kann gibt es entweder gar keine Bewilligung von ALG1 und man muss solange andere Sozialleistungen beantragen, oder man bekommt eine Bewilligung nach §117 und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Tut mir leid, aber das ist UNSINN und dem hast du gerade SELBER in einem anderen Beitrag widersprochen, wo du auf eine aktuelle DA der AfA hinweist, dass die Untersuchung generell PERSÖNLICH zu erfolgen hat, da KANN dann auch JEDER die medizinischen Unterlagen SELBER abgeben, die er für WICHTIG hält.

Der med. Dienst ist also durchaus in der Lage OHNE diesen ganzen Papierkram eine Entscheidung zu treffen, JAA, DAZU ist er sogar verpflichtet, das ist NUR Wichtigtuerei der SB, dass es OHNE NICHT gehen würde, der Versuch sich den "Kunden" beizeiten "zu erziehen", damit der gleich merkt "wie der Hase zu laufen hat"... :ic_down: :keule:

viewtopic.php?f=5&t=1739

Der medizinische Dienst der AfA KANN und SOLL NACH einer Untersuchung entscheiden und nicht aus Altberichten abschreiben (die er wer weiss wo her hat, besonders GERNE ausschließlich Negatives von der DRV!) um dann (oft) ein GA nach "Aktenlage" zu erstellen und auf die Untersuchung zu verzichten... :ic_down: :keule:

Wenn (wie du schreibst) die "sowieso ALLES OHNE UNSERE Erlaubnis (Schweigepflichtentbindungen) austauschen KÖNNEN", WOZU ist das ganze Theater darum (um die Schweigepflichtentbindungen) dann überhaupt gut, dann BRAUCHEN sie doch unsere Unterschriften GAR NICHT... :Ohnmacht:

Diese Verwaltungsvereinbarungen sind aber eine EINBAHNSTRASSE, die DRV KANN sich (fast) ALLES holen, man achte auch mal auf die weitreichenden, zeitlich völlig unbegrenzten Schweigepflichtentbindungen, die man mit JEDEM Reha- oder Renten-Antrag (freiwillig) unterschreibt. :lesen:

DIE DRV DARF ABER nicht ALLES einfach weitergeben an andere Institutionen, dafür bedarf es einer (weiteren!!!) SEPARATEN Schweigepflichtentbindung dieser Institution (AfA /MDK) gegenüber, und wenn man die NICHT gibt, ist LEIDER KEINE Aktenlage DA und der Amtsarzt MUSS sich leider selber die Mühe machen festzustellen, was mit dem AfA- "Kunden" los ist :Heiss:

Zur Unterstützung seiner Arbeit KANN (und SOLLTE) man ihm schon einige einschlägige Arzt-Berichte mitnehmen, NUR DANN entscheide ICH selber WAS genau das ist, ICH habe MIR mit meiner Entscheidung NICHT geschadet und die bekamen NICHT viel von mir im Vorfeld des Arzt-Termines, schon gar "keinen Sack voll Schweigepflichtentbindungen" :nein: :nein:

Außerdem geht es hier aktuell auch gar nicht darum OB man das nun ausfüllt oder NICHT sondern, WER bei der AfA das in die Finger bekommen UND LESEN (kontrollieren) DARF und da ist die (von mir) verlinkte DA EINDEUTIG und widerspricht KLAR den Forderungen, die von den SB aufgestellt werden.

Ob das sonst auch mal ein Nicht-Mediziner in die Finger bekommt oder nicht, DARUM geht es hier überhaupt NICHT (um den MDK übrigens im Moment auch nicht), manchmal möchte ich lieber gar nicht SO GENAU WISSEN, wer schon so ALLES in meinem medizinischen Daten bei welcher Institution "wühlen" konnte/KANN... :Ohnmacht:

Denn GANZ ehrlich habe ich mich dafür früher auch nicht so intensiv interessiert, wenn irgendwo eine Schweigepflichtentbindung "verlangt" wurde, habe ich auch gedacht, "das wird schon so richtig sein, wenn DIE das so wollen", erst bei der AfA habe ich mir son Teil mal etwas GENAUER abgeschaut und war NUR noch entsetzt... :Verwirrt:

Man sollte sich sowas wirklich mal GANZ in Ruhe durchlesen, besonders "das Kleingedruckte", wo aufgezählt wird, WAS man denen so ALLES im Einzelnen erlaubt anzufordern, da überrascht es mich NICHT mehr, wenn mein Krankheitsleben schon überall in der Weltgeschichte herumschwirrt, wo ICH gar nicht damit rechne :Verwirrt: :kotzen:

Außerdem gibt es NIRGENS eine konkrete Info dazu, wie lange eine solche Entbindung von der Schweigepflicht eigentlich GÜLTIG ist und bleibt...UNBEGRENZT... :confused: :Gruebeln:

ICH werde sicher auch mal wieder sowas unterschreiben "müssen" (für die EM-Renten-Prüfung kommt man da leider nicht dran vorbei) aber ich werde SEHR genau hinschauen und unnötige Passagen in Zukunft durchstreichen (z.B. dass mein Hausarzt ALLE vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen soll, auch von ANDEREN Institutionen :confused: )!
Zusätzlich werde ich Schweigepflichtentbindungen zukünftig GENERELL auf einen festen Zeitraum begrenzen (also draufschreiben NUR GÜLTIG BIS XX.XX.XXXX), um diesen "unübersichtlichen Handel und Austausch" meiner Gesundheitsdaten (vielleicht) wenigstens ein bischen einzuschränken :ic_up:

Es wird auf JEDEN Fall dabei bleiben, OB und WEM ich eine Schweigepflichtentbindung unterschreibe, DAS entscheide ICH selber und NIEMAND sonst :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 29. Apr 2011, 18:16

Hallo,

da möchte ich Doma zustimmen....denn der SB hat so ganz ohne Einschränkungen und anscheinend schlechtem Gewissen, geschrieben, dass ich "das Schreiben der DRV" mitzubringen habe...damit meinte er die Entscheidung über die Ablehnung...die ja meiner M.nach noch keine rechtskraft hat, da ich im Widerspruch bin...naja und wenn der Doc dann sieht, dass aufgrund der und jener Erkrankung die DRV entscheidet, dass ich vollschichtig einsatzfähig bin...ja was macht der Doc der AFA nach Aktenlage dann wohl daraus?
Der wird mich ebenfalls vollschichtig erwerbsfähig schreiben...
außerdem ist das letzte Gutachten, welches die DRV für ihre Entscheidung genommen hat, inzwischen 13 Monate alt...also zu alt...und das Gutachten des dämlichen Orthopäden kriegen die von mir ebenfalls nicht...
das Gutachten der Neurologin/Psychiaterin wird erst noch geschrieben...das kann ich ebenfalls noch nciht beisteuern..
Ich könnte höchstens das Gutachten meines Privatgutachters und der vielen Ärzte, die meine Anwältin angeschrieben hat, dazu steuern...die sprechen alle für mich...
das wäre ne Möglichkeit oder?
..und eben dazu sagen, andere Gutachten liegen mir nicht vor...
aber keine Ansicht für die SB, sondern alles in einen Umschlag für den Doc der AFa...

..und Schweigepflichtsentbindungserklärungen" unterschreibe ich ebenfalls nicht..die können mir sagen, was sie haben möchten und ich entscheide dann, ob ich das für sie besorge oder nicht...

LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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