Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für Sohn

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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samalia
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Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für Sohn

Ungelesener Beitrag von samalia » Fr 1. Apr 2011, 21:27

Sorry, ist sehr lang geworden...ging nicht anders!

Selbst wenn es hier vielleicht nicht das passende Forum ist aber
...bin momentan total niedergeschlagen und brauche dringen Rat!

Zur Ausgangssituation:
mein Sohn ist 20 Jahre und Schüler einer Abendrealschule,
Eigenes Einkommen hat er nicht und auch nie gehabt.
Ich vermute das (auch) er an Depressionen leidet, davon will er aber nix wissen.

Vom Kindesvater habe ich mich getrennt als mein Sohn 6 Monate war. Seitdem hat
er – bis mein Sohn volljährig war- auch regelmäßig Unterhalt gezahlt.
Großartiger Kontakt zu seinem Sohn bestand nie wirklich. Er hatte wohl wenig Interesse, ok,
kann man nicht erzwingen.

Mein Sohn ist im September 2008 volljährig geworden.
Volljährige Kinder müssen sich um Ihren Unterhalt(anspruch) selbst bemühen.
Damit war er allerdings überfordert. Ergo habe ich Ihn zu einer Anwältin gezerrt,
die aber der Auffassung war, dass mein Sohn sich seinen Lebensunterhalt selbst verdienen muss.
Er hat einen sehr schlechten Hauptschulabschluss mit dem er natürlich keine Ausbildungsstelle gefunden hat.
Er hat dann eine einjährige Bildungsmaßnahme über die AfA gemacht. Immerhin bekam er dafür 200 EUR monatlich.
Nach Abschluss der Maßnahme habe ich ihn zur Berufsberatung geschleppt, die ihm den Tipp gab, seinen Realschulabschluss nach zu holen.
Das macht er nun seit 2/2009.
Seit Schulbeginn habe ich immer wieder den Kindesvater gebeten, er möge seinen Sohn doch finanziell unterstützen, es erfolgte aber keine Reaktion.
Zugegebenermaßen habe ich das alles auch nicht mit der notwendigen Nachhaltigkeit getan, da ich – mittlerweile sehr krank – alle Kraft für mich selbst brauchte.
„Zähneknirschend“ (ja, ja ich weiß, meine armen Zähne!) habe ich meinen Sohn zu 100% unterhalten.
Im Mai 2010 habe ich dann noch einmal allen Mut zusammengenommen und mich mit dem Kindesvater getroffen. Habe erklärt, das ich sehr krank bin, mein Einkommen dargelegt (seit 12/2009 Krankengeld) und an seinen Menschenverstand appelliert.
Es erfolgte aber keine Zahlung seinerseits.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass er seit vielen Jahren leitender Angestellter einen großen
Krankenkasse ist und keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat!

Bis zum Sommer 2010 hat mein Sohn bei mir gewohnt aber ich konnte ihn nicht länger in meiner Nähe haben. Er hat stets bis zum Nachmittag geschlafen, sich nicht an der Hausarbeit beteiligt usw. (spare mir nähere Details...ihr könnt Euch wahrscheinlich vorstellen wie es war)

Zu diesem Zeitpunkt habe ich eine Wohnung für ihn in meiner Nähe gefunden, die mit 180,- EUR/kalt auch sehr günstig war. Dank eBay habe ich diese komplett ausgestattet und er ist im August ausgezogen!
Endlich Ruhe!...na ja fast - denn zahlen muss ich seither natürlich alles!
(Miete + NK + Hzg + Strom + GEZ + Lebensunterhalt = ca. 650,- EUR)

Er befindet sich momentan im letzten Schuljahr und ist dem Grunde nach - seit Sept. 2010 - Schülerbafög berechtigt. (Das wurde insbesondere dafür eingerichtet, dass Schüler, der Abschlussklasse sich einzig auf den Abschluss vorbereiten können und nicht in der Zeit auch noch arbeiten müssen)

Ich ihn zum Bafög- Amt „getreten“ meine Situation erläutert, mein Einkommen dort dargelegt usw.
Der SB dort war sehr nett und engagiert und wollte den Kindesvater anschreiben. Hat er natürlich auch gemacht, da ja eine Berechnung vorgenommen werden musste, ob überhaupt ein Anspruch auf Bafög besteht.
Der Kindesvater hat sich dann erst einmal vieeeeeel Zeit gelassen.

Ich habe daraufhin meinen Sohn abermals zu einem Anwältin gezerrt (mein Sohn hat direkt über sie einen PKH Antrag gestellt) Die aber meinte: „das gibt nix“, „Kindesvater muss keinen Unterhalt mehr zahlen“...auch bei der sind wir dann nicht mehr aufgelaufen....

Kindesvater hatte zudem noch einen Antrag beim Bafögamt gestellt, dass sein Einkommen meinem Sohn nicht „offen“ gelegt wird.
Mein Sohn erhielt dann einen Ablehnungsbescheid im Januar
(ich befand mich vom 22.12 – 02.02.2011 in Reha!)
Aus diesem Bescheid ging hervor, dass der Bedarf meines Sohnes (gem. Bafög) 543,- beträgt .
Ich solle ab Sep. 2010.... 356,51 EUR zahlen und der Kindesvater (lediglich) 186,49 EUR.
Nun gut dachte ich (wieder mal „zähneknirschend“) da ich ja noch das Kindergeld erhalte und quasi von meinem Betrag abziehe, dann mag es ja vielleicht hinkommen.....

Direkt aus der Reha kommend, habe ich dann ein Schreiben aufgesetzt (im Namen meines Sohnes, welches dieser dann unterschreiben hat) in dem der Kindesvater aufgefordert wurde – rückwirkend ab Sep. 09....186,49 EUR zu zahlen (und natürlich auch fortlaufend bis zum Schulabschluss. Das Schreiben war selbstverständlich via Einschreiben/Rückschein!)

Ich sah die Angelegenheit schon „in trockenen Tüchern“ und die Finanzspritze von mittlerweile über 1000,- EUR hätten mir gut getan.
Doch es sollte leider anders kommen....es erfolgte keine Reaktion.

Dann habe ich meinen Sohn gebeten, er möge einen „Antrag auf Vorausleistungen“
beim hiesigen Bäfög Amt stellen (das dient genau für den Fall, wenn sich ein Elternteil od. die Eltern allgemein sich sträuben den erforderlichen Unterhalt zu leisten, dann geht das Amt in Vorleistung und holt sich das Geld von den Unterhaltspflichtigen)
Hat mein Sohn auch gemacht und ich dachte: na gut, wenn es nicht anders geht, dann eben (leider) auf diesem Wege!

Tja, was soll ich sagen, es kam natürlich wieder ganz anders!
Dem Antrag auf Vorleistung wurde nicht entsprochen, weil das Kindergeld rechnerisch auf den Vater angerechnet wurde. (184,- Kindergeld + meine 356,- EUR und schon hat er ja seinen Bedarfssatz!)

Man sah mich sprachlos! Kindesvater hat natürlich auch selbst einen Anwalt eingeschaltet.
Ich sofort meine Anwalthotline angerufen, Sachlage erörtert, die Anwältin dort sagte nur: nehmen sie sich einen Anwalt (und empfahl diesmal einen)
Dort waren wir dann am 24.3.11. Die war sehr nett hat sich 1 Std. (!) Zeit genommen, habe ihr nach dem Termin noch ganz viele Unterlagen nachgereicht.

Gestern kam ne Mail das meine Rechtschutzvers. lediglich die Beratungskosten übernimmt (ist normal, wie ich heute weiß werden Klagen in Familienangelegenheiten grundsätzlich nicht von Rechtschutzvers. getragen)

Sie hat aber in der Mail zugesagt, dass sie sowohl Bafögamt als auch den Vater noch mal anschreiben wird.
Heute konnte ich die Anwältin nicht erreichen.

Tja, wie geht es nun weiter?

- denke mein Sohn müsste klagen und dafür (nochmals) PKH beantragen?
- was ich am meisten fürchte, ist, dass er erneut keinen Ausbildungsplatz für 2011 findet und er zu mir zurückziehen muss (sofern er einen Antrag bei der Afa stellt, was er aber nach Schulabschluss 06/2011 muss, da kein Einkommen)

Das geht gar nicht!

Im Vorfeld - da lebte sogar noch mein ältester Sohn – nun 24 j - noch bei mir, habe ich nach Urteilen o. ä gesucht, bei denen den Eltern aus gesundheitlichen Gründen es nicht mehr zugemutet werden kann, mit den Kindern zusammen zu leben.
Dazu gab es bislang weder Urteile noch Rat.

(Im Umkehrschluss hatte ich aber dienstlich täglich mit Betreuten zu tun die unter 25 j waren und H4 bezogen)

Ich weiß nicht mehr weiter, mir geht das Geld aus...habe doch schon genug mit mir zu tun!
...was soll ich nur machen?????

Danke für Eure Tipps!!!

Liebe Grüße

Samalia
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- hat keine Kraft zum Kämpfen!

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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 1. Apr 2011, 22:43

Hallo Samalia,

natürlich kannst du auch solche Fragen hier stellen.

Ich selbst bin ja auch Vater von Kindern, jedoch ist mir das Gesamtpaket des Unterhaltsrechts nicht bekannt.

Wenn Anwälte sagen, dass da nichts machbar ist, wird das seine Gründe haben, andererseits muss ein Vater die Ausbildung seines Kindes mit bezahlen.
Da gibt es Ausnahmen soweit ich weiß, denn wenn ein Kind es selbst verschludert (sorry für diese Ausdrucksweise - ist nicht bös oder negativ gemeint) die Ausbildung zielstrebig zu machen, dann ist der getrennt lebende Vater raus.

Aber wie gesagt: ich schrieb hier nur, was ich mal irgendwo aufgeschnappt habe.

Shit....ich weiß.
Auch die Rücksichtslosigkeit auf deine Krankheit stimmt einen zornig, das verstehe ich.

Bei dir/euch sind besondere Umstände zu beachten und eine rechtsverbindliche Auskunft kannst du leider hier nicht erwarten.

Ich hoffe, dass du einen Tipp bekommen wirst!!!

Kopf hoch!!!

Miko
Gruß
Miko

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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 1. Apr 2011, 23:34

Fakt ist: Die Erstausbildung muß vom Vater mitfinanziert werden.

Die Frage stellt sich jetzt ob der Realschulabschluß zur Erstausbildung zählt.

Beim Antritt einer Lehrstelle muß der Erzeuger auf jeden Fall wieder zahlen.

Ganz abgesehen davon das er wohl ein A.....loch ist.

Wenn ich die Möglichkeiten hätte würde ich meinen Kindern jede Ausbildung finanzieren,

egal ob 1. oder 2. Ausbildung.

Ich kann dir eigentlich nur den Rat geben jegliche Zahlung einzustellen und ihn an das JC zu verweisen.

Sieh zu das du keine Gelder mehr "verschwendest".

Viel Reserve haste ja wohl eh nicht mehr.

Es gibt Möglichkeiten für u 25er sich eine eigene Wonung zu nehmen, das weißt du ja selber auch.

Sorry wenn ich das jetzt so schonungslos schreibe.

Aber jetzt bist du erstmal dran, denke an dich selber. :Bussi:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 2. Apr 2011, 01:09

Hallo Samalia, :umarm:

habe dazu nur begrenzte Erfahrungen, aber ich meine mal davon gelesen zu haben, dass auch "junge Erwachsene" (bis 25 ???) bei solchen Unterhaltsansprüchen eventuell noch beim Jugendamt Hilfe bekommen können, fragen kostet ja nichts :confused: :Gruebeln:

Ich war damals vor meiner Scheidung deswegen beim Jugendamt (allerdings war meine Tochter noch minderjährig) und bekam dann eine einklagbare Ausfertigung über den Unterhalts-Anspruch meiner Tochter gegen ihren Vater, allerdings konnte ich damals noch an seine Einkommensnachweise ran und habe das alles selber beim Amt vorgelegt.
Die haben aber auch rechtliche Möglichkeiten den Erzeuger zur Auskunft zu zwingen, wenn er das nicht freiwillig macht, das dauert dann natürlich alles entsprechend länger.

Dass dein Sohn einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch HAT, beweist ja schon die Tatsache, dass dein EX auch zum BaföG was zusteuern soll/muss, OHNE Unterhaltsanspruch käme das ja so gar nicht in Frage.

Der gesetzliche Unterhaltsanspruch besteht bis zum Abschluß einer Erstausbildung bzw. bis das "Kind" ein ausreichendes EIGENES Einkommen aus Sozialpflichtversicherter Tätigkeit erzielt (wirtschaftlich selbstständig ist), dieser Anspruch KANN sogar "wieder aufleben" wenn ein Jugendlicher erst später (nach einiger Jobberei) erkennt, dass es doch besser wäre eine vernünftige Ausbildung zu machen.

BaföG-mäßig kenne ich mich nur über "normales" Studium aus, aber ist das nicht so, dass dieser Bescheid den man bekommt auch ein einklagbarer Titel ist, wie wäre es mal mit einem "netten Mahnbescheid" an deinen EX wegen der Unterhaltsrückstände, den kannst du selber beim Amtsgericht beantragen (ist relativ kostengünstig) und ihm gerichtlich (!!!) zustellen lassen.

Das kannst du auch OHNE Titel machen, DAS KANN JEDER machen der von jemandem Geld zu kriegen hat, wenn der sich nicht rührt, dafür interessiert es das Gericht noch nicht mal, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. :grinser:

Da hat er dann genau ZWEI Möglichkeiten, er erkennt den an und zahlt oder er widerspricht (lehnt die Forderung ALS UNBEGRÜNDET AB) und DU kannst ihn verklagen, das Geld später sogar bei seinem AG oder von seinem Konto pfänden lassen, mal sehen , ob er darüber auch noch lachen kann!
Mag ja sein, dass er auch einen Anwalt am Start hat, es würde mich aber sehr wundern, wenn der ihm rät einem berechtigten Mahnbescheid zu widersprechen.

Was die Wohnung von deinem Sohn betrifft sehe ich durchaus das H4-Amt in der Pflicht, denn es ist NICHT erlaubt ihn zu zwingen, dass er wieder zurück muß (zu dir) wenn er bereits eine eigene Wohnung HAT :nein: :Sturkopf:
Außerdem ließen sich diese Schwierigkeiten im Zusammenleben ja notfalls irgendwie bestätigen (ärztliches Attest OHNE konkrete Diagnosen, von dir und/oder von deinem Sohn), allerdings werden die dort auch auf die Ansprüche BaföG und Unterhalt vom Vater verweisen, der fehlende Betrag (z.B. für die Miete) müßte aber trotzdem vom Amt kommen.

Eventuell bekommt er vorläufige Leistungen oder Darlehensweise, die er dann später bei Klärung der anderen Sachen zurückzahlen müßte... :confused: :Gruebeln:

Vielleicht kannst du ja mit meinen Gedanken dazu irgendwas anfangen, bin inzwischen in der glücklichen Lage, dass meine Mädels finanziell/beruflich auf eigenen Beinen stehen, brauchte aber so extreme Probleme zum Glück auch nie zu lösen! Mein EX hat dann damals mehr oder weniger pünktlich gezahlt für SEINE Tochter, nur nach dem ersten Studien-Semester fragte er dann schon "wie lange sie ihm denn noch auf der Tasche liegen will?", inzwischen beklagt er sich ständig (bei unserer Großen!) darüber, dass SEINE "kleine" Tochter IHN nicht besucht, wenn sie mal aus Hamburg kommt (wo sie seit 7 Jahren mit ihrem Ehemann wohnt).

JA, WARUM wohl (ER war auch noch NIE bei ihr in Hamburg!!!) :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von samalia » Sa 2. Apr 2011, 13:19

Danke für Eure Antworten!

Jobcenter:
dort waren wir schon im Oktober 2010 um zumindest einen Antrag auf KDU zu stellen, da aber der Kindesvater sein Einkommen ja nicht darlegte, konnte keine Berechnung vorgenommen werden. Auf meine Frage, was denn wäre, wenn ich auch nicht zahlen würde. Bekam ich die Antwort: „erst wenn er 2 Monate Mietrückstand aufweisen würde, würde ggf. die Miete Darlehensweise übernommen werden. Das wollte ich nicht riskieren.

Von der Reha aus habe ich Ihn dann noch einmal zum JC gejagt und man wollte ihn direkt in eine Maßnahme stecken. Da die bis Nachmittags ging, wäre dies mit seinem Schulbeginn zeitlich kollidiert und er hätte dann die Schule abbrechen müssen. Er hat dann nicht mehr weiter dort vorgesprochen.

Am Montag soll er dort – auf meine Bitte hin - erneut vorsprechen um einen Antrag auf Bewerbungskosten zu stellen, bin ja mal gespannt....
Spätestens im Juni – nach Schulabschluss - muss er sich auf jeden Fall dort melden, dann wird wieder alles aufgerollt.

Immerhin hat er – nachdem ich Monate auf ihn eingeredet habe, es hinbekommen Bewerbungsfotos machen zu lassen. Nun konnte ich endlich eine Onlinebewerbung vorbereiten mit allem drum und dran und ich habe – natürlich mit seiner Rücksprache einige Bewerbungen für Ausbildungen 2011 versendet. Allerdings wird es wenig Aussicht auf Erfolg haben, da sein letztes Zeugnis in Deutsch ein „mangelhaft" aufweist (die Zeugnisse davor waren alle noch viel schlechten). Trotzdem werde ich das so weiter mit den Bewerbungen machen, da ich spätestens für die Zeit nach seinem Schulabschluss einen Nachweis für die Kindergeldkasse benötige denn sonst ist das Kindergeld auch „futsch!“
Mein Sohn selbst ist mit den ganzen Sachen überfordert, er würde am liebsten die Decke über den Kopf ziehen und das war`s....

Jugendamt:
dort hatten wir auch vorgesprochen. Die SB dort sagte, er müsse klagen, das kann das JA nicht leisten....

Mahnbescheid:
...auf die Idee bin ich natürlich auch schon gekommen. Habe mir so einen Vordruck besorgt aber dann gelesen, dass die Gegenseite (Kindesvater) dazu einen Widerspruch einlegen kann. Da er ja schön längst Anwaltlich vertreten wird, macht er das natürlich auch machen!

Daraufhin habe ich dann mit meiner Anwalthotline gesprochen, die mich erst einmal darüber aufklärte, dass Mahnbescheide ausschließlich nur noch online gestellt werden können!
Formulare dazu dürfen im Fachhandel gar nicht mehr verkauft werden. Dann erörterte ich ja den Sachverhalt und man verwies mich an die Anwältin bei der wir nun aktuell sind...

Es bleibt also nur Klage, die aber nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Abendrealschule als Erstausbildung anerkannt wird bzw. er den Weg dorthin zielstrebig verfolgt hat. Und genau das ist ja das Problem! Er hat in seinem Verlauf tatsächlich eine "Lücke" von mehreren Monaten in denen er nichts gemacht hat.
Außerdem ist ihm grundsätzlich zuzumuten, dass er eine geringfüge Beschäftigung neben der Schule aufnimmt...

Gut, ich könnte auch hingehen und ab sofort sämtlich Zahlungen einstellen und er wäre gezwungen zum JC zu gehen oder Grundsicherung beantragen oder was auch immer...
aber mir ist daran gelegen, das er seinen Realschulabschluss bekommt (was er auch schafft), dass sein Abschlusszeugnis besser ausfällt als das letzte Zeugnis und evtl. noch einen Ausbildungsplatz für 2011 ergattert.

Gegen den letzten Bescheid vom Bafög Amt - Ablehnung der Vorauszahlung - könnte er noch fristgerecht Klage erheben. Zuständig wäre das Verwaltungsgericht. Weiß jemand was da für Kosten erstehen?

Danke und liebe Grüße

samalia
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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von Esuse » Sa 2. Apr 2011, 16:21

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, kann aber Erfahrungen beisteuern:

1. Bei Kindern über 18 kümmert sich das Jugendamt nicht mehr- war bei meiner älteren Tochter so.

2. Meine Jüngere hatte H4 als Aufstockung beantragt, da sie unter 25 war, hatte sie mächtig Probleme wegen ihrer Wohnung. Durchgegangen ist die dann, weil sie die Wohnung bezogen hat, um ihrem Ausbildungsplatz näher zu sein. Da sie damals erst 17 war, konnte sie sonst ihren Arbeitsplatz nicht erreichen. Anerkannt wurde sie bei H4 Aufstockung dann, weil die Wohnung zu diesem Zeitpunkt für meine Tochter finanzierbar war und zwar aus Lehrlingsentgeld, Kindergeld und BAB.

So einfach ist das allso mit der Wohnung nicht. Allerdings: wenn es eine unzumutbare Härte darstellt, daß Kinder unter 25 und ihre Eltern zusammen wohnen, muß die ARGE die Wohnkosten übernehmen.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 3. Apr 2011, 00:55

Hallo Samalia, :troesten:

tut mir sehr leid, wenn ich dir da nicht wirklich weiterhelfen konnte, die Auskunft mit dem Mahnbescheid kann ich allerdings NICHT wirklich nachvollziehen, natürlich KANN er widersprechen, DA MUSS er aber unterschreiben, dass er das tut, weil die Forderung NICHT berechtigt ist, ansonsten kann man ihn GENAU deshalb anschließend verklagen.

Wegen Kosten am Verwaltungsgericht weiß ich nicht so Bescheid, aber ich kann ja mal mit meiner Großen sprechen, auch ob man dafür PKH bekommen kann, hatte selber noch nicht mit dem Verwaltungsgericht zu tun. :confused: :Gruebeln:
Daraufhin habe ich dann mit meiner Anwalthotline gesprochen, die mich erst einmal darüber aufklärte, dass Mahnbescheide ausschließlich nur noch online gestellt werden können!
Kann ich NICHT nachvollziehen, nicht alle Leute haben Internet und wollen oder können sowas online machen, aber da frage ich auch mal meine Tochter, die ist Rechtspflegerin und kennt sich mit sowas also beruflich aus.

Habe gerade mal kurz im Net dazu recherchiert, da ist NUR die Rede davon, dass dies (seit 2008) für Anwälte und Inkasso-Unternehmen gilt, jedoch NICHT für Privatpersonen, hätte mich auch gewundert :Verwirrt: :Hilfe:

Dafür braucht man ja nicht unbedingt einen Anwalt, das Papierformular bekommt man bei Gericht und bei Bedarf hilft auch ein Rechtspfleger beim Ausfüllen, dann zahlt man die Gebühr dafür und ab geht die Post übers Gericht. :ic_up:

Aber ich frage bei Gelegenheit noch mal meine Tochter, ob es da relevante Änderungen gibt.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von samalia » Mo 4. Apr 2011, 18:22

Danke für Deine Mühe Doma!
...habe die Amwältin heute leider nicht erreichen können, insofern gibt es keine Neuigkeiten.
LG
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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von samalia » Mi 13. Apr 2011, 14:30

Hi@all,
...so, endliche unsere Anwältin ist aktiv geworden!
9 Seiten kamen heut zur Kenntnis!
Soweit ich das beurteilen kann hat die Anwältin den Unterhaltsanspruch gegenüber den
Kindesvater sehr stichhaltig begründet. Er muss nun sein Einkommen u. Vermögen offen legen
und hat eine Frist zur Zahlung für den Rückwärtigen Unterhalt bis zum 27.04.11 bekommen.
Der aktuelle Unterhalt wird noch gesondert berechnet...
Nun heißt es: abwarten. Denke ja nicht, dass es ohne Widerstand zahlen wird....
wäre auch zu schön, dann könnte ich mir von dem Geld einen neuen Zahn leisten :depri:
LG
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Re: Help! Kämpfe (erfolglos) seit 2 Jahren um Unterhalt für

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 13. Apr 2011, 18:22

samalia hat geschrieben: wäre auch zu schön, dann könnte ich mir von dem Geld einen neuen Zahn leisten :depri:
Hohoho..... Kindesunterhalt ist für das Kind und nicht für deinen Zahn!!! :jaa: :jaa: :jaa: :icon_e_wink: :icon_e_wink: :icon_e_wink:

Aber klar,... will dich nicht verunsichern, denn du hast sicherlich bereits sehr viel Geld OHNE UNTERHALT aufbringen müssen und dir deshalb dein Nötigstes nicht leisten können. :troesten:

Ich drück dir die Daumen, aber ich weiß aus vielen Fällen, dass Männer sich ihr Einkommen derart vom Arbeitgeber /vom Rechtsanwalt herunter rechnen lassen, dass nichts oder nur das Allernötigste übrig bleibt.

Wenn er aber wirklich arbeitet und gutes Geld verdient und dabei nicht zahlt, gibt es noch einen direkteren Weg.

Gruß

Miko
Gruß
Miko

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