
Kann ich nicht so ganz nachvollziehen diese Einschätzung schon beim allerersten Therapeutenbesuch, denn eine Reha-Maßnahme ist eher als Abschluß einer längeren intensiven Behandlung und Therapie gedacht, um den Behandlungserfolg "zu stabilisieren".Meine Traumatherapeutin hatte gleich ganz am Anfang wie ich das erste Mal zu ihr kam
erwähnt, dass ich am besten eine Stationäre Reha machen sollte.
Inzwischen hat sie mir bestätigt, dass die Wartezeiten auf so eine Stationäre Reha bis zu einem Jahr
nach der Anmeldung dauern.
Oder meinte sie vielleicht eine stationäre Trauma-Therapie in einer Akut-Klinik (???), da könnte ich mir auch eher die angegebenen Wartezeiten (für sehr GUTE Kliniken) erklären


Mit einem Fach-Klinik-Bericht KANN das schon möglich sein, bei einem (DRV) Reha-Bericht habe ich da gewisse Zweifel (und das nicht ganz unbegründet), denn diese Rehas sind vor ALLEM dafür gedacht, die Leute wieder für den Arbeitsmarkt FITT zu bekommen, damit sie KEINE EM-Rente brauchen.Ich habe auf einer Seite hier oder wo anders gelesen, dass man mit so einem
Ärztlichen Befund eher Erfolg bei den Rentenkassen haben soll. Stimmt das?
DER REHA-Bericht hat dann im Bezug auf einen EM-Renten-Antrag eine SEHR hohe Bedeutung bei der DRV, allerdings fällt er meist NICHT zu Gunsten des Antragstelllers aus, wurdest du denn nicht ohnehin schon in eine Reha-Maßnahme geschickt, es heißt doch IMMER REHA VOR RENTE


Für die Aufnahme in diese Kliniken gibt es auch nicht diese langen Wartezeiten, vor ALLEM NICHT bei den "weniger Guten", da ist IMMER ganz schnell was frei, schneller als einem selber lieb ist...

Ja, einen GA kann man auch anzeigen "wegen Ausstellens eines falschen GA zur Verwendung bei einer Behörde", das ist ein Straftatbestand, allerdings MUSS man ihm dann auch den Vorsatz beweisen können und wenn du da ganz alleine gewesen bist wird das wohl sehr schwierig werden.
Bei meinen GA war mein Männe mit und DER kann (z.B.) bezeugen, dass mich der beauftragte GA NUR kurz körperlich untersucht hat, das Gespräch hat gar nicht er mit mir geführt, er hatte also ALLES aus 2. Hand was er da so begutachtet hat.
Das ist GERADE im psychiatrischen Bereich NICHT erlaubt, der beauftragte GA MUSS das Gespräch selber führen, nicht seine Assistenzärztin

Der Internistische GA war in 17 Minuten mit mir fertig und hat u.A. eine SEHR ausgedehnte körperliche Untersuchung ins GA geschrieben, die aber mit mir gar nichts zu tun hat, denn er hat nicht mal meinen Blutdruck gemessen, auch der Rest des GA ist aus anderen Berichten/Befunden "zusammengestückelt" worden, man könnte da wohl auch von Plagiaten sprechen


Mein Anwalt hat das bereits ALLES im Widerspruch bemängelt, von der DRV kam als Antwort, dass diese GA völlig korrekt seien, mal sehen ob sich das Sozialgericht dieser Meinung anschließt, sowas verjährt vorläufig NICHT

Sollte meine EM-Rente auch vom Gericht NICHT durchgesetzt und wegen dieser beiden GA abgelehnt werden habe ich keinerlei Hemmungen diese Herren Doktoren BEIDE anzuzeigen, interessiert mich auch NICHT, ob der Internist "Klinikdirektor" ist, dann soll er seinen Job verdammt noch mal KORREKT erledigen, wenn er den Auftrag für ein GA annimmt



ICH HABE DANN NICHTS ZU VERLIEREN, die Herren Doktoren vielleicht schon

Schmerzenzgeld kann man (meines Wissens) nur über einen (separaten/zusätzlichen ???) Zivilprozess erreichen und das stelle ich mir (OHNE ZEUGEN?) noch deutlich schwieriger vor

Mich interessiert es allerdings auch sehr viel mehr solche GA-Schweinereien dann öffentlich zu machen, ich glaube es wäre für diese Herrschaften besser, wenn ich meine EM-Rente bekomme, trotz dieser Schlechtachten


Denn eigentlich will ich einfach nur endlich mal ZUR RUHE KOMMEN DÜRFEN...


Liebe Grüße von der Doppeloma
