Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
- Miko
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Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Hallo,
wer kennt sich da ein wenig aus?
Eine Lehrerin an einer Privatschule, sehr engagiert sich um die behinderten und lerngestörten Kinder kümmert, erfährt immer mehr Gegenwind.
Die Schulleitung mobbt, verlangt nahezu Unmögliches von ihr ( z.B. 8 Stunden ohne Pause arbeiten) und und und...
Die besagte Lehrerin ist nun nach ca. 9 Monaten psychisch dermaßen fertig, dass sie sich krank schreiben ließ.
Jedoch die Angst vor der Zukunft lässt keine Geseung zu.
Sie überlegt bereits selbst zu kündigen, hat aber Angst eine Sperre beim Arbeitsamt zu bekommen.
Ich sage, man hat auch Rechte und wenn der Arbeitsplatz in eine Unzumutbarkeit gleitet, kann man unter der Vorlage entsprechender ärztlichen Nachweise kündigen ohne eine Sperre zu bekommen.
Eine vorherige Absprache mit dem zuständigen SB bei der AfA sollte zwingend getätigt werden.
Was meint ihr?
Miko
wer kennt sich da ein wenig aus?
Eine Lehrerin an einer Privatschule, sehr engagiert sich um die behinderten und lerngestörten Kinder kümmert, erfährt immer mehr Gegenwind.
Die Schulleitung mobbt, verlangt nahezu Unmögliches von ihr ( z.B. 8 Stunden ohne Pause arbeiten) und und und...
Die besagte Lehrerin ist nun nach ca. 9 Monaten psychisch dermaßen fertig, dass sie sich krank schreiben ließ.
Jedoch die Angst vor der Zukunft lässt keine Geseung zu.
Sie überlegt bereits selbst zu kündigen, hat aber Angst eine Sperre beim Arbeitsamt zu bekommen.
Ich sage, man hat auch Rechte und wenn der Arbeitsplatz in eine Unzumutbarkeit gleitet, kann man unter der Vorlage entsprechender ärztlichen Nachweise kündigen ohne eine Sperre zu bekommen.
Eine vorherige Absprache mit dem zuständigen SB bei der AfA sollte zwingend getätigt werden.
Was meint ihr?
Miko
Gruß
Miko
Miko
Re: Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Es gibt bei der Arbeitsagentur ein Formblatt welches vom Arzt auszufüllen ist. Dieses bekommt man in der Leistungsabteilung.
Also:
-Mit dem Arzt sprechen, welcher das attestieren soll/wird
-Termin zur Leistungsberatung mit der AfA machen, dort dann die Erlaubnis für eine Eigenkündigung via Attest holen.
-Formblatt dem Arzt vorlegen und dann den Antrag auf ALG stellen
-Erst dann eine fristlose Kündigung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" einreichen. Bei gesundheitlichen Problemen sollte eine fristlose Kündigung aber arbeitsrechtlich gerechtfertigt sein
Alles andere könnte zu einer 12 wöchigen ALG Sperre führen.
Nachtrag: Das Formular heisst:
Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei Arbeitsaufgabe auf ärztlichen Rat
und ist nicht im Internet verfügbar, muss also in der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur direkt angefordert werden s.O.
Gruss
Fulgora
Also:
-Mit dem Arzt sprechen, welcher das attestieren soll/wird
-Termin zur Leistungsberatung mit der AfA machen, dort dann die Erlaubnis für eine Eigenkündigung via Attest holen.
-Formblatt dem Arzt vorlegen und dann den Antrag auf ALG stellen
-Erst dann eine fristlose Kündigung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" einreichen. Bei gesundheitlichen Problemen sollte eine fristlose Kündigung aber arbeitsrechtlich gerechtfertigt sein
Alles andere könnte zu einer 12 wöchigen ALG Sperre führen.
Nachtrag: Das Formular heisst:
Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei Arbeitsaufgabe auf ärztlichen Rat
und ist nicht im Internet verfügbar, muss also in der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur direkt angefordert werden s.O.
Gruss
Fulgora
- Doppeloma
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Re: Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Lieber Miko,
im Bezug auf das Mobbing an der Schule, sollte sie sich außerdem ans zuständige Schulamt wenden und sich die Unterstützung einer "Mobbing-Beratungsstelle" (eventuell mal beim Sozialdienst der KK nachfragen!) suchen, es ist sehr schwer alleine gegen sowas anzugehen, VOR ALLEM wenn sich die übrigen Kollegen "EINIG" sind...
Wenn es "Beweise", in welcher Form auch immer /Zeugen für diese Vorgehensweisen im Job gibt, ALLES SICHERN (Mails /Schriftstücke /Dienstpläne/ usw.), denn leider wird auch von Mobbing-Opfern erwartet, dass sie wenigstens teilweise beweisen können, WAS da gelaufen ist
Nach Möglichkeit auch Anzeige gegen den AG (Direktor der Schule z.B.) wegen Verletzung seiner "Fürsorgepflicht" machen, dabei kann und wird eine solche Beratungsstelle helfen...
Durch diese Aktionen KANN es nämlich passieren, dass der AG (bei ausreichender Beweislage!) dazu verdonnert wird, die Bezüge weiter zu zahlen, BIS eine neue Stelle gefunden wurde, "Mobbing/Bossing" ist inzwischen ein Straftatbestand und die Gerichte kennen da KEINE GNADE (gegenüber dem Arbeitgeber)
Die (eigene) Kündigung ist trotzdem ein "zweischneidgiges Schwert", sie sollte auf jeden Fall die wahren Gründe reinschreiben (auch DAS wird später vielleicht ein Beweisstück!!!), wenn der Arzt bereit ist, sie auch weiterhin AU zu schreiben, sollte sie vielleicht sogar auf diesen Schritt erst mal verzichten und sich dazu (z.B. von einer entsprechenden Beratungsstelle!) noch besser informieren....
Wegen der AfA stimme ich @Fulgora durchaus zu, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass es trotzdem zu einer längeren Zahlungslücke kommen kann!
Bis zur endgültigen Anerkennung des gesundheitlichen Grundes durch die AfA (z.B. durch eine amtsärztliche Untersuchung) wurde mir damals KEIN ALG ausgezahlt, ich bekam dann zwar ALLES nachgezahlt, aber erst nach einigen Monaten
Da ist die Frage zu stellen, ob sie DAS finanziell "überleben" würde, ich war in dieser Zeit völlig von meinem EX abhängig und eine andere Stelle kann sie sich ja trotz der AU schon mal suchen und dann eben ganz regulär kündigen, wenn sie was NEUES HAT!
Dann braucht sie den Weg zur AfA vielleicht gar nicht zu gehen, wenn der DOC sie bis dahin NICHT (an die alte Schule) arbeiten schicken wird...
Wie die Chancen da (wo sie lebt) in der Hinsicht stehen, weiß ich natürlich nicht, ist nur so EIN Gedankengang von mir...
Liebe Grüße von der Doppeloma
im Bezug auf das Mobbing an der Schule, sollte sie sich außerdem ans zuständige Schulamt wenden und sich die Unterstützung einer "Mobbing-Beratungsstelle" (eventuell mal beim Sozialdienst der KK nachfragen!) suchen, es ist sehr schwer alleine gegen sowas anzugehen, VOR ALLEM wenn sich die übrigen Kollegen "EINIG" sind...



Wenn es "Beweise", in welcher Form auch immer /Zeugen für diese Vorgehensweisen im Job gibt, ALLES SICHERN (Mails /Schriftstücke /Dienstpläne/ usw.), denn leider wird auch von Mobbing-Opfern erwartet, dass sie wenigstens teilweise beweisen können, WAS da gelaufen ist

Nach Möglichkeit auch Anzeige gegen den AG (Direktor der Schule z.B.) wegen Verletzung seiner "Fürsorgepflicht" machen, dabei kann und wird eine solche Beratungsstelle helfen...
Durch diese Aktionen KANN es nämlich passieren, dass der AG (bei ausreichender Beweislage!) dazu verdonnert wird, die Bezüge weiter zu zahlen, BIS eine neue Stelle gefunden wurde, "Mobbing/Bossing" ist inzwischen ein Straftatbestand und die Gerichte kennen da KEINE GNADE (gegenüber dem Arbeitgeber)



Die (eigene) Kündigung ist trotzdem ein "zweischneidgiges Schwert", sie sollte auf jeden Fall die wahren Gründe reinschreiben (auch DAS wird später vielleicht ein Beweisstück!!!), wenn der Arzt bereit ist, sie auch weiterhin AU zu schreiben, sollte sie vielleicht sogar auf diesen Schritt erst mal verzichten und sich dazu (z.B. von einer entsprechenden Beratungsstelle!) noch besser informieren....

Wegen der AfA stimme ich @Fulgora durchaus zu, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass es trotzdem zu einer längeren Zahlungslücke kommen kann!
Bis zur endgültigen Anerkennung des gesundheitlichen Grundes durch die AfA (z.B. durch eine amtsärztliche Untersuchung) wurde mir damals KEIN ALG ausgezahlt, ich bekam dann zwar ALLES nachgezahlt, aber erst nach einigen Monaten

Da ist die Frage zu stellen, ob sie DAS finanziell "überleben" würde, ich war in dieser Zeit völlig von meinem EX abhängig und eine andere Stelle kann sie sich ja trotz der AU schon mal suchen und dann eben ganz regulär kündigen, wenn sie was NEUES HAT!
Dann braucht sie den Weg zur AfA vielleicht gar nicht zu gehen, wenn der DOC sie bis dahin NICHT (an die alte Schule) arbeiten schicken wird...


Wie die Chancen da (wo sie lebt) in der Hinsicht stehen, weiß ich natürlich nicht, ist nur so EIN Gedankengang von mir...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Davon ab, dass ich noch nie einen Lehrer gesehen habe, der 8h am Tag arbeitet (*fg*) ist das - am Stück - natürlich auch nicht erlaubt und i.O.
Mobbing ist eine ganz üble Sache und ich kann da DoMa nur unterstützen und den Rat geben sich das AUF KEINEN FALL gefallen zu lassen und sich ans Oberschulamt zu wenden bzw. auch direkt Anzeige zu erstatten.
Leider ändert das natürlich nichts daran, dass sie dort nicht mehr bleiben wollen (und evtl. können) wird :(
Mobbing ist eine ganz üble Sache und ich kann da DoMa nur unterstützen und den Rat geben sich das AUF KEINEN FALL gefallen zu lassen und sich ans Oberschulamt zu wenden bzw. auch direkt Anzeige zu erstatten.
Leider ändert das natürlich nichts daran, dass sie dort nicht mehr bleiben wollen (und evtl. können) wird :(

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Re: Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Danke für eure Antworten!!!
Oberschulamt gibt es nicht, weil sie an einer Privatschule arbeitet.
Die "Chefs" dieser Schule sind irgendwelche Eltern und sonst bestimmte Personen, die bislang nicht auf die Problematik reagierten.
Im schlimmsten Fall wird die schuld also hin und her geschoben.
Was ich weiß, dass es eine Art Betriebsärztin gibt.
Diese wurde wohl hinzugezogen und steht auf der Seite meiner beschriebenen Person.
Auch weiß ich, dass einige andere Lehrer dieses Privatinstitutes sich haben krank schreiben lassen, bzw. sie haben sich schnell ein Kur genehmigen lassen, oder sonstige Maßnahmen getroffen. (eine Lehrerin will sogar auf jegliche Gefahr hin sofort kündigen, ob die AfA zahlt oder nicht.)
Die sollten wohl zusammenhalten und sich gegenseitig stützen, wäre meine Meinung.
Aber ich weiß alles nur Ansatzweise und nicht vollumfänglich.
Werde am morgigen Sonntag mit dieser mit bekannten Lehrerin mal sprechen und hier rein gehen, damit sie sich das selbst duchlesen kann.
VIIIIELEN DANK nochmal, für eure Mühe mir zu schreiben.
Gruß
Miko
Oberschulamt gibt es nicht, weil sie an einer Privatschule arbeitet.
Die "Chefs" dieser Schule sind irgendwelche Eltern und sonst bestimmte Personen, die bislang nicht auf die Problematik reagierten.
Im schlimmsten Fall wird die schuld also hin und her geschoben.
Was ich weiß, dass es eine Art Betriebsärztin gibt.
Diese wurde wohl hinzugezogen und steht auf der Seite meiner beschriebenen Person.
Auch weiß ich, dass einige andere Lehrer dieses Privatinstitutes sich haben krank schreiben lassen, bzw. sie haben sich schnell ein Kur genehmigen lassen, oder sonstige Maßnahmen getroffen. (eine Lehrerin will sogar auf jegliche Gefahr hin sofort kündigen, ob die AfA zahlt oder nicht.)
Die sollten wohl zusammenhalten und sich gegenseitig stützen, wäre meine Meinung.
Aber ich weiß alles nur Ansatzweise und nicht vollumfänglich.
Werde am morgigen Sonntag mit dieser mit bekannten Lehrerin mal sprechen und hier rein gehen, damit sie sich das selbst duchlesen kann.
VIIIIELEN DANK nochmal, für eure Mühe mir zu schreiben.
Gruß
Miko
Gruß
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Re: Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Lieber Miko,
Leider weiß ich dazu nicht Genaueres, ich weiß nur, dass es so IST, weil es zu solchen Sachen schon öfter mal Fernsehberichte gab.
Wenn Eltern (z.B.) meinten sie würden ihre Kinder lieber selber unterrichten und/oder mit anderen Eltern zusammen eine "Privat-Schule" gründen, das funktioniert in D NICHT so OHNE Weiteres, denn z.B. schon die Lehrpläne/ Lernziele / Prüfungen unterliegen gewissen staatlichen Vorgaben, die von JEDER Schule in D einzuhalten sind.
Vielleicht weiß meine Tochter da mehr, kann sie ja morgen mal anrufen, beschäftigt ist sie allerdings an einer staatlichen Schule, könnte mir aber vorstellen, dass im Studium mal was zum Thema Privatschulen gesagt wurde
Liebe Grüße von der Doppeloma

Auch für Privatschulen gibt es in D staatliche Kontrollstellen, wir leben nicht in Amerika (oder so) wo jeder, der dazu Lust hat mal eben eine Privatschule aufmachen kann.Oberschulamt gibt es nicht, weil sie an einer Privatschule arbeitet.
Leider weiß ich dazu nicht Genaueres, ich weiß nur, dass es so IST, weil es zu solchen Sachen schon öfter mal Fernsehberichte gab.
Wenn Eltern (z.B.) meinten sie würden ihre Kinder lieber selber unterrichten und/oder mit anderen Eltern zusammen eine "Privat-Schule" gründen, das funktioniert in D NICHT so OHNE Weiteres, denn z.B. schon die Lehrpläne/ Lernziele / Prüfungen unterliegen gewissen staatlichen Vorgaben, die von JEDER Schule in D einzuhalten sind.
Vielleicht weiß meine Tochter da mehr, kann sie ja morgen mal anrufen, beschäftigt ist sie allerdings an einer staatlichen Schule, könnte mir aber vorstellen, dass im Studium mal was zum Thema Privatschulen gesagt wurde

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Das ist völlig richtig, aber nur wenn es um eine Schule mit staatlichen Abschluss geht.Auch für Privatschulen gibt es in D staatliche Kontrollstellen
Handelt es sich z.B. um eine private von den Eltern finanzierte Grundschule, dann benötigt man nur die Zustimmung der Kommune und der Rest ist denen dann egal. Denn staatlich anerkannt ist nicht gleichzusetzen mit staatlich kontrolliert.
Solch eine Aktion läuft hier gerade weil die zig Grundschulen dicht gemacht haben.
Allerdings sind diese Lehrer dann weder verbeamtet noch im öffentlichen Dienst. Und haben auch ein wesentlich höheres Stundenvolumen als die auf einer staatlichen Schule.
- Miko
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Re: Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Es geht um geistig und körperlich behinderte Kinder.
Ich weiß morgen mehr.
Werde mit meiner Bekannten diesen Thread gemeinsam durchgehen.
LIIIEBEN DANK AN EUCH!!!
Miko
Ich weiß morgen mehr.
Werde mit meiner Bekannten diesen Thread gemeinsam durchgehen.
LIIIEBEN DANK AN EUCH!!!
Miko
Gruß
Miko
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Re: Mobbing, Unzumutbarkeit, Arbeitsplatz, ALG 1
Hallo Miko,
wichtig wie immer: Mobbingprotokoll! Unter Vier Augen Gespräche ablehnen usw...
Wenn dies ein Problem ist von (habe ich es richtig gelesen:) drei Lehrern, bietet sich doch ein gemeinsamer Anwalt an... Denke dies würde der Thematik viel mehr Gewicht verleihen... wie groß ist denn das Lehrerteam?
Liebe Grüße
Jutta
wichtig wie immer: Mobbingprotokoll! Unter Vier Augen Gespräche ablehnen usw...
Wenn dies ein Problem ist von (habe ich es richtig gelesen:) drei Lehrern, bietet sich doch ein gemeinsamer Anwalt an... Denke dies würde der Thematik viel mehr Gewicht verleihen... wie groß ist denn das Lehrerteam?
Liebe Grüße
Jutta
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