NEEE, MUSST DU NICHT, wird die SB dir aber nicht verraten, bist ja viel leichter "zu erpressen", WENN du erst mal unterschrieben hastIch dachte, ich müsse das unterschreiben
DAS IST EIN VERTRAG und in D gilt immer noch Vertragsfreiheit, AUCH für Arbeitslose, NIEMAND kann dich zwingen einen Vertrag zu unterschreiben (generell NICHT!!!), schon gar nicht einen, in dem Dinge stehen die du (lt. Gesetz, also nach SGBIII) gar nicht machen mußt
Theoretisch JA , ABER praktisch würde ich da "diplomatischer" vorgehen, du kannst z.B. "um Bedenkzeit bitten" und ihr mitteilen, dass du diesen Vertrag gerne VORHER überprüfen lassen möchtest, da läßt du "in Zukunft" lieber erst mal deinen Anwalt drüberschauenKann ich der SB denn einfach sagen dass ich den Wisch nicht unterschreibe weil ich keinen Sinn in solchen Maßnahmen sehe? Dass ich mit der Angabe "DRV zahlt Kurse" und "Schwerbehindertenausweis" keinen AG hinter dem Ofen vorlocke?
Wenn ihr das NICHT passt, dann läßt du das Teil einfach OHNE Unterschrift auf ihrem Schreibtisch liegen, du brauchst das überhaupt NICHT weiter begründen, du hast das Recht einen Vertrag in Ruhe zu PRÜFEN/PRÜFEN zu lassen, BEVOR du unterschreibst.
Und du hast vor ALLEM auch das Recht einen Vertrag NICHT zu unterschreiben, wenn das nicht deinem Interesse dient.
"Erlaubt" sie dir die EGV mit nach Hause zu nehmen (oder du bist schnell genug und steckst die einfach schon mal ein, bevor SBchen überhaupt reagieren kann ), dann stellst du sie hier (anonymisiert) ein und wir basteln dir einen wunderschönen, rechtskonformen Gegenvorschlag.
Den kannst du ihr dann vorlegen, falls sie mal darauf zurückkommt und sehr oft (besonders im ALGI) "vergessen" die SB dann die EGV lieber, ja und wenn sie deinen Vorschlag dann nicht akzeptieren will, "geht das Spiel wahrscheinlich von vorne los"
Nein, DAS DARF sie gar NICHT, denn es gehört nicht zu deinen Mitwirkungspflichten irgendwelche (rechtswidrigen) Verträge bei der AfA zu unterschreiben, deine Mitwirkungspflichten sind im SGBII bereits gesetzlich geregelt, dieser Vertrag ist so unnötig WIE EIN KROPFDann streicht sie mir das Geld wegen mangelnder Mitwirkung - garantiert
Wenn sie meint, dass du irgendwelche (zusätzlichen) Pflichten erfüllen sollst, KANN sie diese Pflichten als Verwaltungsakt festlegen, DAS MUSS sie im Fall des Falles machen, wenn sie sich unbedingt durchsetzen will.
Und gegen diesen Verwaltungsakt (EGV ersetzender VA) kannst du Widerspruch einlegen und notfalls sogar Klagen wenn darin ungesetzliche Dinge von dir verlangt werden (z.B. die Bewerbung auf Jobs die den Vorgaben des §121 SGBIII NICHT entsprechen!!!).
Eine bestimmte Anzahl Bewerbungen auf (bestimmte) Jobs, OHNE Zusage der Kosten-Erstattung sind auch NICHT OK usw., usw.
Lt. Gesetz darf auch die Art (persönlich/telefonisch/ per Mail/ schriftlich/initiativ) der Bewerbungen nicht zwingend vorgeschrieben werden, welchen Sinn sollte es machen z.B. Initiativ-Bewerbungen zu "verbieten" oder von der Kosten-Erstattung auszuschließen.
Der Gesetzgeber (SGBIII) verlangt NUR, dass man sich überhaupt bewerben/ um eine neue Stelle bemühen MUSS, da ist KEINE bestimmte Anzahl pro Monat angegeben!!!
UND DAS weiß die SB SEHR genau, darum will sie unbedingt deine Unterschrift auf die EGV, DAGEGEN KANNST du nämlich dann gar nichts mehr machen, warst ja mit ALLEM was drin steht einverstanden
Sollten deine Bemühungen nach Meinung der SB mal nicht ausreichend sein KANN sie dich trotzdem (oder gerade dewegen!) Sperren lassen, allerdings kannst du dich DAGEGEN dann auch wehren, das kann aber dauern bis dann klar ist, dass die Sperre nicht rechtens war.
Im Bereich ALGI wird eher selten vom VA Gebrauch gemacht, wahrscheinlich wissen die ganz genau, dass sie damit spätestens am Sozialgericht "auf die Nase fallen", es ist NICHT notwendig gesetzlich Geregeltes, in einem Vertrag gesetzwidrig "zu verschärfen", darum sollte man damit auch nicht "freiwillig" einverstanden sein.
Ich frage mich wirklich oft, WARUM Generationen von ALOs auch OHNE solchen EGV-Quatsch in der Lage waren, sich um Arbeit zu kümmern, nun sind wir wohl ALLE zu DOOF dafür und sollen zusätzlich dauernd solchen Kindergartenkram unterschreiben.
Geh wenn möglich NICHT mehr ALLEINE zu den Terminen bei der AfA, dann benehmen sich die SB meist gleich VIEL besser und hinterfrage ALLES was du NICHT verstehst, die Dame hat eine Auskunftspflicht und MUSS dir die Rechtsgrundlage dafür nennen wenn sie irgendwas von dir will (besonders bei Unterschriften!!!).
Die "berühmte Mirwirkungspflicht" deckt keineswegs so viele Forderungen rechtlich ab, wie dort oft behauptet wird.
Viel Glück (oder eher NICHT!) bei deinen Bewerbungen
Liebe Grüße von der Doppeloma