sammeln wir mal die Fragen, die bei dem Schritt zum SG auftreten. Natürlich ist dies keine rechtliche Beratung, sondern Antworten, die aus der Erfahrung herstammen.
- Wenn ihr Fragen und/oder Antworten habt, einfach einen neuen Beitrag schreiben - dann wirds hier im ersten Beitrag ergänzt.
Als erstes kommt ein Formular vom RA oder vom Gericht. (siehe Anhang)
1. Kann ich dem Formular eigene Tabellen beilegen (die tw bereits existieren)?
ja
ärztliche Behandlungen
1a. Wie geht es weiter, wenn eine Klage - noch ohne Begründungen - beim SG eingereicht wurde ?
Die Klage wird i.d.Regel ohne Begründung nach erfolglosem Widerspruch eingereicht. Die Begründung wird schnellstens nachgereicht.
1b. Bekommt der Kläger eine Eingangsbestätigung?
Siehe hier
2. Sind auch praktische Ärzte anzugeben, bei denen ich wegen Umzugs nur kurzzeitig in Behandlung war?
nein
3. Ab welchen Zeitpunkt sind die Ärzte aufzuführen?
ein halbes Jahr vor EM-Rentantragsstellung
Berufstätigkeit
4. Soll die Aufstellung bis zur Ausbildung zurück gehen?
ja
5. Soll ich meinen Lebenslauf dazulegen?
das kann man tun
6. Post vom Sozialgericht
ca 8 Wochen später kommt Post vom Sozialgericht:
Brief vom SG zur Kenntnisnahme, welche Ärzte und Arbeitgeber sie angeschrieben haben.
Zitat: ... " Sie werden gebeten, die in diesem Schreiben beigefügten Beweisfragen bis zum (3 Wochen ) in 3-facher Fertigung zu beantworten. Die Auskunft soll ohne erneute Untersuchung erfolgen, Kosten für eine dennoch durchgeführte Untersuchung werden nicht erstattet.." es folgt Belehrung und Abrechung der Kosten.

Hierzu mein persönlicher Tipp:
die Beweisfragen mit dem Arzt gemeinsam durchgehen. Mein Arzt hat das mit mir (von sich aus) so gemacht.
das Schreiben an den (ehemaligen)Arbeitgeber

dann geht es weiter mit den Fragen zum Gutachten.
7. Wer beauftragt den Gutachter und wer trägt die Kosten?
viewtopic.php?f=41&t=1261
8. Geht es dann automatisch an meinen Anwalt (bzw. VDK) ?
Ja, das Gericht ist ja verpflichtet ALLE Beweismittel auch dem Kläger (bzw. seiner rechtlichen Vetretung) zukommen zu lassen, damit man sich dazu äußern kann.
9. Schickt der Anwalt es mir dann auch automatisch?
Sollte eigentlich so sein, denn das Gericht erwartet ja (mit Terminsetzung) eine Äußerung vom Anwalt dazu und DER kann sich dazu ja eigentlich NICHT äußern, beim Gutachter war ja nicht der Anwalt.
( hier die komplette Antwort von doppeloma viewtopic.php?p=24699#p24699
10.Muss ich nach dem Gutachtertermin noch persönlich vor Gericht erscheinen?
Ob es IMMER zu einer "mündlichen" Verhandlung kommt, kann man nicht sagen, es gab auch schon "Vergleiche", die dann übers Gericht bei der DRV "angeregt" wurden, wenn die GA (und/oder die bisherigen Ermittlungen des Gerichtes!) eine eindeutige Aussage FÜR die Rente machen und der Richter das auch so sieht!
Dann bekommt man den Vorschlag der DRV von seinem Anwalt (oder direkt vom Gericht) zugestellt und hat so ca. 4 Wochen Zeit sich dazu zu äußern, ob man dieses Angebot für eine EM-Renten-Zahlung annehmen möchte /ändern möchte oder eben NICHT.
Da gab es schon die kuriosesten Vorschläge (2 Jahre rückwirkend und 1 Jahr für die Zukunft ???), eine "Auswahl" an Daten für den EM-Renten-Beginn, die teilweise bis in berufstätige Zeiten zurückreichte...


(Zitat von Doppeloma viewtopic.php?p=21663#p21663)
11.Wie geht es weiter, wenn eine Klage - noch ohne Begründungen - beim SG eingereicht wurde ?
12.Bekommt der Kläger (automatisch / generell) eine Eingangsbestätigung?
---