Rentenwiderspruch
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Re: Rentenwiderspruch
6 Stunden und mehr bedeutet leider keine Rente....
Und die Einschränkungen werden immer genannt, daß man mit den Einschränkungen keine Arbeit findet, ist der DRV ja egal.
Und die Einschränkungen werden immer genannt, daß man mit den Einschränkungen keine Arbeit findet, ist der DRV ja egal.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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Re: Rentenwiderspruch
Auftrag bei der Nachtbesetzung ist angekommen K@lleso jetzt warte mal ob unsere Nachtschicht dir auch noch was dazu schreibt....


Die DRV soll erst mal ALLE relevanten Unterlagen schicken, wie es von Marion im Widerspruch verlangt wurde.
Die Entscheidung wird ja nicht ausschließlich auf diesem Reha-Bericht beruhen (???), wurden Berichte bei (welchen) Ärzten angefordert, usw.
Denen werden wir mal ein wenig FEUER machen, der Termin (hat übrigens KEINE gesetzliche Grundlage


Bis später liebe Grüße von der Nachtschicht


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Re: Rentenwiderspruch
Hier ist die "Frühschicht"
ich habe meine Begründung (zum EM-Renten-Widerspruch) nicht selbst geschrieben. Das hat der VDK getan.
Marion, ich könnte es dir per PN schicken, wird aber nicht viel bringen, weil der VDK auf das neurologische Gutachten eingegangen ist.
Demnach bin ich für meinen Beruf keine 3 Std mehr zu gebrauchen.

ich habe meine Begründung (zum EM-Renten-Widerspruch) nicht selbst geschrieben. Das hat der VDK getan.
Marion, ich könnte es dir per PN schicken, wird aber nicht viel bringen, weil der VDK auf das neurologische Gutachten eingegangen ist.
Demnach bin ich für meinen Beruf keine 3 Std mehr zu gebrauchen.
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Re: Rentenwiderspruch
Liebe Stadtpflanze,
das lass mal lieber mit der Begründung vom VDK, bei Marion liegen GAAANZ andere Dinge im Argen
Wir sind schon am "rödeln" per PN, habe ihr schon eine "Aufgabenliste" geschickt, denn sie hat mir mitgeteilt, dass die DRV doch tatsächlich NUR den Reha-Bericht für die Entscheidung genommen hat...
Schon bei der Antragstellung wurden wohl die ersten Fehler gemacht, weil (vermutlich) keinerlei Befunde/Berichte zu ihren ganzen Krankheiten mitgeschickt wurden.
Allerdings stellt sich mir dabei die Frage, WOFÜR braucht die DRV beim Antrag eine komplett umfangreiche Schweigepflichtentbindung, wenn sie sich dann auf einem einzigen Reha-Bericht "ausruht", der nur einen geringen Teil der vorhandenen Gesundheitsprobleme berücksichtigt.
Da braucht die DRV wohl in der Begründung einen DEUTLICHEN Denkanstoß in Richtung UNTERSUCHUNGSGRUNDSATZ
Aktuell hat Marion noch eine Untersuchung vor sich (Bronchoskopie) deren Befund sicher auch wichtig sein wird!
Wir halten weiter PN-Kontakt und sie sollte auf jeden Fall eine Fristverlängerung für die Begründung verlangen!
Selbstverständlich werden wir auch hier weiter berichten, aber die nächsten Tage ist sie wegen der Untersuchung beschäftigt.
Soweit der aktuelle Stand
Liebe Grüße von der Doppeloma

das lass mal lieber mit der Begründung vom VDK, bei Marion liegen GAAANZ andere Dinge im Argen

Wir sind schon am "rödeln" per PN, habe ihr schon eine "Aufgabenliste" geschickt, denn sie hat mir mitgeteilt, dass die DRV doch tatsächlich NUR den Reha-Bericht für die Entscheidung genommen hat...



Schon bei der Antragstellung wurden wohl die ersten Fehler gemacht, weil (vermutlich) keinerlei Befunde/Berichte zu ihren ganzen Krankheiten mitgeschickt wurden.
Allerdings stellt sich mir dabei die Frage, WOFÜR braucht die DRV beim Antrag eine komplett umfangreiche Schweigepflichtentbindung, wenn sie sich dann auf einem einzigen Reha-Bericht "ausruht", der nur einen geringen Teil der vorhandenen Gesundheitsprobleme berücksichtigt.


Da braucht die DRV wohl in der Begründung einen DEUTLICHEN Denkanstoß in Richtung UNTERSUCHUNGSGRUNDSATZ

Aktuell hat Marion noch eine Untersuchung vor sich (Bronchoskopie) deren Befund sicher auch wichtig sein wird!
Wir halten weiter PN-Kontakt und sie sollte auf jeden Fall eine Fristverlängerung für die Begründung verlangen!
Selbstverständlich werden wir auch hier weiter berichten, aber die nächsten Tage ist sie wegen der Untersuchung beschäftigt.
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Re: Rentenwiderspruch
Danke Oma, da bist du aber heute ganz früh dran
Das ist ja wirklich immer so: eine Begründung kann nur individuell sein.

genau - und wenn du schon mit Marion PNs austauschst, ist das doch toll.das lass mal lieber mit der Begründung vom VDK, bei Marion liegen GAAANZ andere Dinge im Argen
Das ist ja wirklich immer so: eine Begründung kann nur individuell sein.
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Re: Rentenwiderspruch
Liebe Stadtpflanze,
Ab 8 Uhr wollte (mal wieder
) der Heizungsmonteur hier sein, da mußte ich leider so früh aus meinen Federn steigen.
In unserem Wohn- / Schlafzimmer "ballerte" die Heizung seit Tagen, obwohl wir sie letzte Woche Montag zur Nacht (wie immer) abgestellt hatten, war der Heizung sowas von egal (irgend ein Ventil war kaputt), nun ist es wieder OK
Mit Marions Begründung zum Widerspruch werden wir schon klarkommen, sie hat mir geschrieben, dass sie einige Befunde zu Hause hat und ich habe ihr geraten den Reha-Bericht (in Form einer Beschwerde) auseinanderzupflücken, weil darin auch so Einiges nicht OK ist.
Die Begründung können wir dann ziemlich "knackig" halten, wichtig scheint es mir Befunde mit reinzupacken, damit die sich nicht NUR mit ihrem Reha-Kram befassen und denen klar die Gesetzeslage "um die Ohren zu hauen", damit sie noch was Aktuelles bei den Ärzten anfordern (ein GA wurde von der DRV auch nicht gemacht, naja, MUSS ja auch nicht unbedingt sein...).
Termin für die Begründung hat sie zum 18.02., das sollte zu schaffen sein
Liebe Grüße von der Doppeloma


Ja, richtig bemerkt, aber das liegt NICHT daran, dass ich nicht mehr schlafen KONNTE, ich durfte nicht mehrDanke Oma, da bist du aber heute ganz früh dran

Ab 8 Uhr wollte (mal wieder

In unserem Wohn- / Schlafzimmer "ballerte" die Heizung seit Tagen, obwohl wir sie letzte Woche Montag zur Nacht (wie immer) abgestellt hatten, war der Heizung sowas von egal (irgend ein Ventil war kaputt), nun ist es wieder OK

Mit Marions Begründung zum Widerspruch werden wir schon klarkommen, sie hat mir geschrieben, dass sie einige Befunde zu Hause hat und ich habe ihr geraten den Reha-Bericht (in Form einer Beschwerde) auseinanderzupflücken, weil darin auch so Einiges nicht OK ist.
Die Begründung können wir dann ziemlich "knackig" halten, wichtig scheint es mir Befunde mit reinzupacken, damit die sich nicht NUR mit ihrem Reha-Kram befassen und denen klar die Gesetzeslage "um die Ohren zu hauen", damit sie noch was Aktuelles bei den Ärzten anfordern (ein GA wurde von der DRV auch nicht gemacht, naja, MUSS ja auch nicht unbedingt sein...).
Termin für die Begründung hat sie zum 18.02., das sollte zu schaffen sein

Liebe Grüße von der Doppeloma


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Re: Rentenwiderspruch
W O W
bin total beeindruckt von dir liebe doppeloma!!
immer wieder!! einfach toll, wie du einen beruhigen kannst und wie du weiterhelfen kannst!
ganz liebe grüße only for you
von rosenresli



bin total beeindruckt von dir liebe doppeloma!!
immer wieder!! einfach toll, wie du einen beruhigen kannst und wie du weiterhelfen kannst!
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Re: Rentenwiderspruch
Hallo Marion, Doppeloma, Stadtpflanze und wer immer auch zu diesem Thema schon was geschrieben hat,
die DRV sucht sich grundsätzlich die Befunde, Reha-Berichte raus, die für die Begründung ihrer Ansichten wichtig sind. So war's jedenfalls bei mir. Was sie selbst nicht angeordnet hat, also Gutachten, ist für ihre Entscheidung nicht relevant. Befunde von niedergelassenen Ärzten und Therapeuten werden nicht anerkannt (man könnte ja daneben gestanden haben und Befunde diktiert haben), stand bei mir auch in einem GA.
Ich habe mir über den UPD eine Fachanwältin gesucht, bin zwar immer noch nicht durch mit meiner Rente, aber juristisch bin ich wenigstens mit ihr auf der sicheren Seite.
Ich weis nicht, wie weit ihr über die PN's schon seit, aber alleine (ich meine ohne Anwalt) ist so was, glaube ich, nicht zu schaffen.
Trotzdem kann man's ja mal versuchen. L. Gr. Bärbel.
die DRV sucht sich grundsätzlich die Befunde, Reha-Berichte raus, die für die Begründung ihrer Ansichten wichtig sind. So war's jedenfalls bei mir. Was sie selbst nicht angeordnet hat, also Gutachten, ist für ihre Entscheidung nicht relevant. Befunde von niedergelassenen Ärzten und Therapeuten werden nicht anerkannt (man könnte ja daneben gestanden haben und Befunde diktiert haben), stand bei mir auch in einem GA.
Ich habe mir über den UPD eine Fachanwältin gesucht, bin zwar immer noch nicht durch mit meiner Rente, aber juristisch bin ich wenigstens mit ihr auf der sicheren Seite.
Ich weis nicht, wie weit ihr über die PN's schon seit, aber alleine (ich meine ohne Anwalt) ist so was, glaube ich, nicht zu schaffen.
Trotzdem kann man's ja mal versuchen. L. Gr. Bärbel.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weißheit,
das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Rentenwiderspruch
Liebe Bärbel,
Wir haben aus diesem ersten Verfahren trotzdem sehr viel gelernt und rückblickend feststellen müssen/können, welche relevanten Fehler diese Anwältin von Anfang an gemacht hat!
Sie hätte deutlich hartnäckiger (bei Gericht) gegen die DRV vorgehen müssen, diesen Renten-Antrag hatte die DRV turboschnell bereits nach 5 Wochen abgelehnt, da reichte wahrscheinlich schon das "falsche" Geburtsdatum, es wurde jedenfalls NICHT nachgeforscht, welche Unterlagen DAFÜR maßgeblich waren, auch nicht von Anwältin und Gericht...
Sie hätte den GA (wegen falschem Fachgebiet!) ablehnen MÜSSEN, sie hätte (zumindest) später mehr Unterstützung geben müssen, das GA in Zweifel zu ziehen (die 8-Seitige Gegendarstellung habe ICH geschrieben, SIE hat es nur weitergereicht !!!) und sie hätte (VOR ALLEM) auch eingreifen MÜSSEN und den Richter wegen Befangenheit ablehnen, wenn der sich hinstellt und laut verkündet "dass ER sich mit der Beklagten EINIG ist, die Klage könne KEINEN Erfolg haben"

Für mein Verfahren habe ich seit dem Widerspruch einen Anwalt, da lief schon Einiges von Beginn an GANZ anders.
Seine Erfahrungen besagen allerdings, dass 80% ALLER Widersprüche von der DRV abgelehnt werden, unabhängig davon ob ein Anwalt beteiligt ist oder nicht.
Ich war im Antrags-Verfahren bei 2 GA der DRV, die zwar vom Fachgebiet her passten, aber nicht wirklich Zeit für mich hatten (der eine ganze 17 Minuten) und die GA sind entsprechend angreifbar ausgefallen.
Daher hat sich mein Anwalt in der Begründung zunächst ausschließlich, um die fehlerhaften GA gekümmert und diese massiv angegriffen und in Zweifel gezogen.
Meine Infos dazu hat er natürlich gebraucht und verwendet, aber den Text für die Begündung hat ER formuliert und erst nach meiner Zustimmung an die DRV geschickt, ich fand diese Begründung sehr gut.
Seine Vorgehensweise halte ich durchaus (entsprechend abgewandelt) auch für Marions Begründung anwendbar, selbstverständlich ist es ihre freie Entscheidung, sich dafür an einen Anwalt zu wenden
Daraufhin bekam ich Unterlagen, die von meinen behandelnden Ärzten ausgefüllt werden sollten, denn diese hatte man natürlich auch NICHT angeschrieben.
Leider behielt mein Anwalt Recht mit der Ablehnungs-Quote, seit November arbeiten wir nun gemeinsam an der Klage-Begründung, jetzt kommen da noch die diversen Ungereimtheiten aus den Bescheiden dazu.
Parallel dazu läuft (seit Mai 2010) der 2. Antrag für meinen Männe, denn (fast) direkt nach der Klage-Rücknahme (Okt. 09) war er erneut einige Zeit in einer Spezial-Klinik, und bekam von dort nun zum 3. Mal (innerhalb 2 Jahren) einen eindeutigen Bericht mit dringender Renten-Empfehlung, zusätzlich wurde ihm auch kurze Zeit später die Schwerbehinderung zuerkannt (unbegrenzt).
Über diesen Antrag (und die 3 Klinikberichte) hat die DRV dann dieses Mal 7 Monate angestrengt "nachgedacht" und gerade als wir Anfang Dez. eine Untätigkeits-Klage androhen wollten, kam eine Einladung zum GA für Anf. Januar, na gut!
Allerdings mußten wir der DRV leider mitteilen, dass uns der GA unpassend erscheint und die Anfahrt zum GA-Termin NUR mit Taxi (bei VORKASSE!) möglich ist, da zu weit entfernt und von uns wegen H4-Bezug NICHT vorfinanzierbar
Nach mehrfacher Telefoniererei und Umherschieben seiner Akte war der geplante Termin verstrichen und die Entscheidung angekündigt, es reiche NICHT Berichte seiner Ärzte anzufordern, auch die Klinikberichte reichen NICHT, es muss unbedingt ein GA gemacht werden.
Er bekäme demnächst einen neuen Termin (beim gleichen ungeeigneten GA!) und die Taxi-Kosten würden zunächst NUR für die Anfahrt direkt vor Ort von der DRV an den Taxi-Fahrer gezahlt, den Betrag für die Rückfahrt würden wir ja wohl bis zur Erstattung entbehren können
NEIN KÖNNEN und WOLLEN wir NICHT
Dann wurde die Doma ziemlich böse und hat einen langen Brief zu diesen ganzen Vorgang an den Boß (der DRV) geschrieben und zusammen mir ALLEN wichtigen Unterlagen zu Dopas Renten-Antrag dort hingeschickt.
Von GA-Seite haben wir bisher KEINEN neuen Termin und eine Antwort vom Boß haben wir auch noch nicht, wir sind SEHR gespannt wie das ausgeht.
Habe mich da nämlich schon mal beschwert, weil man mir nach 9 Monaten noch immer KEINE Antwort auf eine andere Beschwerde (wegen Reha-Bericht
) gegeben hatte, da kam vom Boß nach knapp einer Woche die Info, dass man sich umgehend drum kümmern würde
DIE WOCHE ist inzwischen vorbei, wir warten auf Post vom Boß
Liebe Grüße von der Doppeloma

mein Männe und ich , wir sind aktuell "sozusagen zusammen" bereits im 3. EM-Rentenverfahren, sein Erstes mußten wir (trotz Anwältin dabei!) am Sozialgericht zurückziehenIch weis nicht, wie weit ihr über die PN's schon seit, aber alleine (ich meine ohne Anwalt) ist so was, glaube ich, nicht zu schaffen.
Trotzdem kann man's ja mal versuchen.

Wir haben aus diesem ersten Verfahren trotzdem sehr viel gelernt und rückblickend feststellen müssen/können, welche relevanten Fehler diese Anwältin von Anfang an gemacht hat!
Sie hätte deutlich hartnäckiger (bei Gericht) gegen die DRV vorgehen müssen, diesen Renten-Antrag hatte die DRV turboschnell bereits nach 5 Wochen abgelehnt, da reichte wahrscheinlich schon das "falsche" Geburtsdatum, es wurde jedenfalls NICHT nachgeforscht, welche Unterlagen DAFÜR maßgeblich waren, auch nicht von Anwältin und Gericht...

Sie hätte den GA (wegen falschem Fachgebiet!) ablehnen MÜSSEN, sie hätte (zumindest) später mehr Unterstützung geben müssen, das GA in Zweifel zu ziehen (die 8-Seitige Gegendarstellung habe ICH geschrieben, SIE hat es nur weitergereicht !!!) und sie hätte (VOR ALLEM) auch eingreifen MÜSSEN und den Richter wegen Befangenheit ablehnen, wenn der sich hinstellt und laut verkündet "dass ER sich mit der Beklagten EINIG ist, die Klage könne KEINEN Erfolg haben"


Für mein Verfahren habe ich seit dem Widerspruch einen Anwalt, da lief schon Einiges von Beginn an GANZ anders.
Seine Erfahrungen besagen allerdings, dass 80% ALLER Widersprüche von der DRV abgelehnt werden, unabhängig davon ob ein Anwalt beteiligt ist oder nicht.
Ich war im Antrags-Verfahren bei 2 GA der DRV, die zwar vom Fachgebiet her passten, aber nicht wirklich Zeit für mich hatten (der eine ganze 17 Minuten) und die GA sind entsprechend angreifbar ausgefallen.
Daher hat sich mein Anwalt in der Begründung zunächst ausschließlich, um die fehlerhaften GA gekümmert und diese massiv angegriffen und in Zweifel gezogen.
Meine Infos dazu hat er natürlich gebraucht und verwendet, aber den Text für die Begündung hat ER formuliert und erst nach meiner Zustimmung an die DRV geschickt, ich fand diese Begründung sehr gut.
Seine Vorgehensweise halte ich durchaus (entsprechend abgewandelt) auch für Marions Begründung anwendbar, selbstverständlich ist es ihre freie Entscheidung, sich dafür an einen Anwalt zu wenden

Daraufhin bekam ich Unterlagen, die von meinen behandelnden Ärzten ausgefüllt werden sollten, denn diese hatte man natürlich auch NICHT angeschrieben.
Leider behielt mein Anwalt Recht mit der Ablehnungs-Quote, seit November arbeiten wir nun gemeinsam an der Klage-Begründung, jetzt kommen da noch die diversen Ungereimtheiten aus den Bescheiden dazu.
Parallel dazu läuft (seit Mai 2010) der 2. Antrag für meinen Männe, denn (fast) direkt nach der Klage-Rücknahme (Okt. 09) war er erneut einige Zeit in einer Spezial-Klinik, und bekam von dort nun zum 3. Mal (innerhalb 2 Jahren) einen eindeutigen Bericht mit dringender Renten-Empfehlung, zusätzlich wurde ihm auch kurze Zeit später die Schwerbehinderung zuerkannt (unbegrenzt).
Über diesen Antrag (und die 3 Klinikberichte) hat die DRV dann dieses Mal 7 Monate angestrengt "nachgedacht" und gerade als wir Anfang Dez. eine Untätigkeits-Klage androhen wollten, kam eine Einladung zum GA für Anf. Januar, na gut!
Allerdings mußten wir der DRV leider mitteilen, dass uns der GA unpassend erscheint und die Anfahrt zum GA-Termin NUR mit Taxi (bei VORKASSE!) möglich ist, da zu weit entfernt und von uns wegen H4-Bezug NICHT vorfinanzierbar

Nach mehrfacher Telefoniererei und Umherschieben seiner Akte war der geplante Termin verstrichen und die Entscheidung angekündigt, es reiche NICHT Berichte seiner Ärzte anzufordern, auch die Klinikberichte reichen NICHT, es muss unbedingt ein GA gemacht werden.
Er bekäme demnächst einen neuen Termin (beim gleichen ungeeigneten GA!) und die Taxi-Kosten würden zunächst NUR für die Anfahrt direkt vor Ort von der DRV an den Taxi-Fahrer gezahlt, den Betrag für die Rückfahrt würden wir ja wohl bis zur Erstattung entbehren können

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Von GA-Seite haben wir bisher KEINEN neuen Termin und eine Antwort vom Boß haben wir auch noch nicht, wir sind SEHR gespannt wie das ausgeht.
Habe mich da nämlich schon mal beschwert, weil man mir nach 9 Monaten noch immer KEINE Antwort auf eine andere Beschwerde (wegen Reha-Bericht


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Re: Rentenwiderspruch
Meine liebe Dopa,
So lange, wie man den Anwalt über die PKH gezahlt bekommt, kann man ruhig juristische Hife in Anspruch nehmen. Aber wie Du schon erfahren hattest, ,es muss auch der richtige sein.
Ich bin gepsannt, wie's bei Dir und auch bei Marion weitergeht. Natürlich wünsche ich uns allen, meine Klage läuft ja auch noch, dass wir irgendwann mal ernst genommen werden seitens der DRV und in letzter Endkonsequenz dann auch vom Sozialgericht.
Wir schaffen das, wir sind zäh und unbequem.
L. Gr. Bärbel
So läuft das auch zwischen meiner Anwältin und mir. Dass ich ohne Anwalt wenig Erfolgschancen habe, ist eine Auissage vom UPD ( Ich guck mal in unserer Linksammlung, ob die Adresse schon drin steht," da werden Sie geholfen.")["Daher hat sich mein Anwalt in der Begründung zunächst ausschließlich, um die fehlerhaften GA gekümmert und diese massiv angegriffen und in Zweifel gezogen.
Meine Infos dazu hat er natürlich gebraucht und verwendet, aber den Text für die Begündung hat ER formuliert und erst nach meiner Zustimmung an die DRV geschickt, ich fand diese Begründung sehr gut
So lange, wie man den Anwalt über die PKH gezahlt bekommt, kann man ruhig juristische Hife in Anspruch nehmen. Aber wie Du schon erfahren hattest, ,es muss auch der richtige sein.
Ich bin gepsannt, wie's bei Dir und auch bei Marion weitergeht. Natürlich wünsche ich uns allen, meine Klage läuft ja auch noch, dass wir irgendwann mal ernst genommen werden seitens der DRV und in letzter Endkonsequenz dann auch vom Sozialgericht.
Wir schaffen das, wir sind zäh und unbequem.
L. Gr. Bärbel
Zuletzt geändert von stadtpflanze am Mi 26. Jan 2011, 07:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekennzeichnet
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weißheit,
das eine vom anderen zu unterscheiden.
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