Hallo Feldhase!
feldhase hat geschrieben:Daraufhin soll jetzt überlegt werden,ob es nicht besser wäre,wenn ich EM-Rente beantrage!Das die Dame von der KK,aber nicht glaubt das Sie durch geht,da ich ja noch ein Beschäftigungsverhältnis habe!
Seit wann ist die Bewilligung einer Rente davon abhängig, ob man ein Beschäftigungsverhältnis hat?

Das ist völliger Humbug, dann hätte ein Großteil der Menschen, die eine EM-Rente bekommen, u.a. meine Freundin Bea und ich keine bewilligt bekommt dürfen. Bei uns beiden besteht das Arbeitsverhältnis noch. wenn wird wieder erwerbsfähig würden, könnten wir wieder in unseren alten Job einsteigen. Das ist doch gerade der Sinn der befristeten EM-Rente, dass man genügend Zeit hat, wieder gesund zu werden und trotzdem finanziell abgesichert ist. Eine Rentenbewilligung hat absolut NICHTS damit zu tun, ob man ein Beschäftigungsverhältnis hat oder nicht, das hängt rechtlich ganz alleine davon ab, in welchem Umfang man noch erwerbsfähig ist.
Kenne ich die KK-Tante zufällig?

Was hast Du darauf entgegnet? Du hast wahrscheinlich wieder nicht nach der Rechtsgrundlage gefragt.....

Das solltest Du bei so was immer tun, damit nimmst Du denjenigen den Wind aus den Segeln. Und wenn dann als Antwort "Das ist eben so." kommt, ist das ein ziemlich sicheres Indiz dafür, dass es eben nicht so ist.
Der würde ich einen netten Brief schreiben. Das ist ja wohl eine Frechheit, Inkompetenz vom Feinsten!

Stelle Dir mal vor, jemand glaubt diesen Müll, beantragt keine Rente und geht finanziell und damit auch sozial den Bach runter?
Sehr geehrte Frau Sowienoch,
in unserem Gespräch vom ... sagten Sie mir, Sie würden nicht glauben, dass ich einen Antrag auf Erwerbminderungsrente durchbekommen würde, weil ich noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würde. Es ist mir unverständlich, wie Sie zu dieser Ansicht kommen. Bitte klären Sie mich darüber auf, auf welcher Rechtsgrundlage Ihre Ansicht beruht.
Soweit mir bekannt ist, richtet sich die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ausschließlich danach, in welchem Umfang man noch erwerbsfähig ist. Eine Erwerbsminderungsrente hat den Sinn, genügend Zeit für die Besserung des Gesundheitszustandes und damit der Erwerbsfähigkeit zu haben, um nach Ablauf der befristeten Erwerbsminderungsrente wieder im alten Beschäftigungsverhältnis tätig werden zu können. Aus diesem Grund wird eine Erwerbsminderungsrente zunächst immer zeitlich befristet bewilligt.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
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Ggf. etwas abgewandelt an den Vorgesetzten schreiben.
Und meinem Hausdoc werde ich am Freitag unterrichten von diesem gespräch
Unbedingt!
und werde ihm auch sagen das nichts mehr geht bei mir!Hoffe das die Berichte von den Ärzten da sind und in denen was drin steht ,das mir weiter helfen kann!
Letztendlich wird es wohl auf Rente hinauslaufen, oder glaubst Du an Wunderheilung?
Bin doch wohl in der letzten Zeit genug geplagt!Meine Schmerzen lassen sich nicht viel eindämmen im Rücken und bei diesem ganzen stress geht es mir auch nicht besser!
werde auch meine Meinung gut vertreten beim Doc!
Das solltest Du nicht nur Deinem Doc gegenüber tun, sondern erst recht gegenüber diesen unwissenden KK-Nichtkönnern!
Ich schreibe gerade an einer Beschwerde an den Vorstandsvorsitzenden der TK.
Es könnte alles so einfach sein,wenn nicht irgend ein trottel immer Steine finden würde und Sie mir in den Weg legen würde!
Du lässt sie Dir aber auch in den Weg legen und stolperst drüber, statt sie zu nehmen und wegzuwerfen.
Was hat meine Psychotherapeutin mit im Erstgespräch gesagt? Frau S., Sie müssen aus Ihrer Opferrolle raus! Recht hat sie!
Ich bin kein Opfer mehr, ich wehre mich, setze meine Rechte durch, ggf. an höchster Stelle.
Liebe Grüße
Annette