Liebe Luna,
kann mir vorstellen, wie durcheinander du jetzt wieder bist, aber...
Er sagte, da er ja die Akten anfordert und er sich mit allen Gutachten beschäftigen muss - er aber kein Mediziner ist - werden die Kosten anders berechnet. Fachanwälte im Sozialwesen machen das jetzt fast alle.
Und wenn du was (mehr!) bezahlst ist er plötzlich Mediziner und versteht das alles besser, oder wie
Fachanwälte für Sozialrecht hatten dieses Problem wohl schon IMMER, denn es geht vermutlich in den meisten (Renten-) Fällen (hauptsächlich) um die Beurteilung und Wertung von Gutachten.
Auch der Richter MUSS mit den Gutachten klarkommen (deshalb sollen sie ja
LAIENVERSTÄNDLICH verfasst werden) und ich denke mal LESEN sollte JEDER Anwalt können.
Und wenn er da was nicht versteht, dann sollte er am Besten mal seinen Klienten fragen, DER war nämlich dabei bei der Untersuchung und kennt vermutlich auch seine eigenen Diagnosen/gesundheitlichen Probleme ganz gut !!!
Ich halte das schlicht für eine "nette" Ausrede um dir klarzumachen, dass es (trotz Versicherung!) richtig TEUER für dich werden kann, wenn du ihn beauftragst.
In laufende Gerichts-Verfahren steigen wohl auch Anwälte nicht so wirklich gerne ein, sie müssen sich ja erst mal mit ALLEM vertraut machen, was bisher schon so gelaufen ist, und vielleicht den "Mist" auszubügeln versuchen, den andere vorher schon gemacht haben
Habe gerade vorhin einen (wirklich !!!) netten Anruf von meinem Anwalt gehabt, seine Sekretärin meinte heute vormittag, er würde mich "die nächsten Tage" anrufen, da habe ich NICHT mehr damit gerechnet, dass es noch heute passieren würde.
Bei IHM habe ich bisher tatsächlich den Eindruck, dass er mir HELFEN WILL und nicht NUR an seinen Verdienst denkt, "wir gehen das gemeinsam an" meinte er, ich muß mich allerdings auf eine lange Prozeßdauer (2-3 Jahre) einrichten, an ihm soll es nicht liegen.
Er bereitet die Klageschrift /Akten-Einsicht vor und schickt mir das zusammen mit der Vertretungs-Vollmacht in den nächsten Tagen zu, ich soll derweil schon mal den PKH-Antrag (soweit wie möglich) vorbereiten, den Rest machen wir dann zusammen, bei einem Termin hier vor Ort.
Habe ihn auch direkt darauf hingewiesen, dass wir ab Dezember in H4 sind, keine Rechtsschutz vorhanden ist und ich keinerlei Kosten tragen kann (oder NUR auf ganz kleine Raten) falls die PKH vom Gericht abgelehnt wird.
Darum soll ich mir im Moment KEINE Sorgen machen, nach seiner Erfahrung gibt es (im Fall der Mittellosigkeit) problemlos PKH in solchen Fällen, glaube ich eigentlich auch, denn beim Dopa war DAS damals auch kein Problem.
Auch er hat mich darauf hingewiesen, dass ER kein Mediziner ist und natürlich auch bei den Gutachtern NICHT dabei war und genau DAS ist der springende Punkt!!!
ICH war da schließlich und der Dopa war mit (wenn auch nur als Beobachter aus dem Warteraum!) er KANN also zumindest meine Zeitangaben bestätigen und weiß auch mit wem ich, wie lange in welchem Untersuchungs-Zimmer "verschwunden" war.
So habe ich jetzt den Auftrag, die Gutachten noch mal Stück für Stück zu "sezieren" und meine Sicht der Dinge (Ablauf /Inhalt) zu Papier zu bringen, z.B. auch im Hinblick auf die Einhaltung der vorgesehenen Gutachterrichtlinien
Was genau untersucht wurde und was nicht, oder nicht an diesem Tag, was irgendwo einfach abgeschrieben wurde (!), DAS KANN alleine vom Lesen der Gutachten, weder der Richter, noch ein anderer Mediziner feststellen, wenn er diese Informationen NICHT direkt von mir dazu bekommt
Unsere Hausärztin hat z.B. das vom Internisten schon als "sehr merkwürdig" bezeichnet.
Dass es stückweise "frei erfunden ist", KONNTE sie NICHT erkennen, das weiß sie nur von mir ! An den aufgeführten Befunden kann so KEINER erkennen, dass es diese Untersuchungen komplett gar nicht gegeben hat. Daraus KANN man auch NICHT erkennen, dass dieses "Gutachten" in gerade mal 17 Minuten entstanden ist!
DAS KANN aber der Dopa notfalls BEEIDEN, denn ER war als Begleitung dabei (sogar die Kopien der Fahrscheine haben wir noch, die selben Fahrscheine, die wir zur Kostenerstattung bei der DRV im Original eingereicht haben.
Dieses "Puzzle" für die Klagebegründung zusammenzusetzen und möglichst KEIN noch so unwesentlich erscheinendes Detail dabei zu übersehen, das ist jetzt MEINE wichtigste Aufgabe für die nächsten Tage, damit lege ich die Grundlage für die Arbeit meines Anwaltes
Denn DAS KANN auch er nicht alleine leisten, ER war ja auch nicht dabei.
Dafür darf er sich inzwischen schon mal mit den merkwürdigen Begründungen des Widerspruchbescheides und im Erstbescheid befassen, da gibt es ja auch noch "eine offene Rechnung", z.B. den Verweisberuf und die altbackenen Gerichtsurteile zur "Selbstständigkeit"
In groben Zügen hat er zwar schon Einiges an Informationen für den Widerspruch bekommen, aber wenn ICH WILL, DASS DER RICHTER BESCHEID WEISS, dann MUSS ICH (über meinen Anwalt) dem Richter die notwendigen Informationen GEBEN.
In die richtige Form bringt das dann der Anwalt und nach seiner Information MUSS der Richter/das Gericht all diese Angaben prüfen, na, dann soll er mal, VIEL SPASS
Es ist wahnsinnig schwer liebe Luna, dir im Moment das (hoffendlich) Richtige zu raten, ich habe ja an anderer Stelle schon mal geschrieben, dass wir DIESES verfahrene Verfahren an dieser Stelle (durch Klagerücknahme) beenden würden.
Nun hast du ja noch diesen weiteren GA-Termin, ob das noch noch die positive Wende bringt....
Ein anderer Anwalt an dieser Stelle, ich weiß nicht, ob das noch Sinn macht und in einer kurzen Beratung (für 125 €) kann dir sicher
KEINER (der es ehrlich mit dir meint!) ernsthafte Hoffnung auf einen Erfolg machen.
Dafür ist die ganze "Kiste" bei dir leider schon viel zu kompliziert geworden, da frage lieber nochmal beim VDK nach, die sind wenigstens mit den ganzen Hintergründen schon vertraut.
Die letzte Entscheidung wird nun das Gutachten bringen, ob es dann geeignet ist, ALLES Andere außer "Gefecht" zu setzen kannst du so (mit VDK) oder so (mit Anwalt) nur abwarten.
Lass dich drücken von Doma und Dopa
