Das habe ich gerade im Borrelioseforum als Link gefunden:
http://www.cfs-aktuell.de/august10_5.htm
Ich finde, die Patientin hat klasse reagiert, dass sie von der Arztpraxis aus bei der KK angerufen hat.


Ich hänge es auch mal als PDF an und füge es auch in die Linkliste ein.
Die auf der Seite verlinkte Beschreibung einer Begutachtung http://www.cfs-aktuell.de/august10_4.htm
ist ja wohl der Oberhammer


Es geht da konkret um CFS, aber z.B.besteht ja das gleiche Problem auch bei Fibromyalgie und anderen äußerlich nicht sichtbaren Erkrankungen, z.B. wie bei mir mit chronische Borreliose und Neuroborreliose, da erleben Betroffene auch ähnliches (ich bei den Gutachtern, bei denen ich war, zum Glück nicht)
Den Kommentar von dieser Regina Clos finde ich auch gut, sie schreibt z.B.:
http://www.cfs-aktuell.de/august10_4.htm#Kommentar_
Fazit: Wehren Sie sich!
Weisen Sie die Rentenversicherung und den Gutachter bereits vor der Begutachtung darauf hin, dass ein Psychiater der falsche Fachmann zur Begutachtung Ihrer Erkrankung ist! Wenn Sie erst mal ein fehlerhaftes Gutachten "an der Backe" haben, hat das jede Menge negative Auswirkungen auf Rentenanträge etc.
Weisen Sie bereits in der Gutachtenssituation auf die oben dargelegten Widersprüche hin und gehen Sie nie allein zu einem Gutachter!!! Nehmen Sie immer eine Begleitperson mit – das ist Ihr gutes Recht. (Zu dieser Frage siehe auch Artikel des Monats 10 Teil 5)
Wenn ein Gutachten erstellt wurde, machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, eine Kopie davon zu erhalten. Es kann sein, dass man Ihnen das verweigert, weil das im Falle psychiatrischer Gutachten erlaubt ist, die Akteneinsicht zu verwehren. Lassen Sie sich das nicht gefallen – mit o.g. Begründungen der Falscheinordnung des ME/CFS als psychiatrischer Erkrankung!
Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt. Lassen Sie sich helfen, und wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, dann schreiben Sie mit Hilfe von Freunden und Verwandten, die Sie unterstützen, Beschwerdebriefe! Auch die Patienten, die obigen Bericht geschrieben hat, hat mit Beschwerdeschreiben an die Leiter der jeweiligen Institutionen letztlich erreicht, dass die Reha vom Tisch war und die Rente genehmigt wurde! Lassen Sie sich auch durch Briefe von "einfachen Angestellten" der Behörden/Versicherungen nicht abwimmeln! Richten Sie Ihre begründeten Beschwerden an die Vorgesetzten!
Beschweren Sie sich bei der Bundesärztekammer, bei der Bundespsychotherapeutenkammer, wenden Sie sich an diverse Menschenrechtsbeauftragte. Es gibt auch Menschenrechtsbeauftragte bei den Landesärztekammern oder Ihrer jeweiligen Landesregierung. Geben Sie bei einer Suchmaschine das Stichwort "Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer" ein, und schon bekommen Sie zahlreiche Links mit den entsprechenden Adressen.
Bringen Sie sich irgendwie, durch irgendwelche Aktionen aus der Lage der Ohnmacht heraus, in die man sie drängt! Der schlimmste Stress, den ein Mensch haben kann, ist das Gefühl von Ohnmacht. Deshalb, tun Sie etwas, und wenn Sie, wie die oben zitierte Patientin, ein halbes Jahr brauchen, bis Sie die Kraft haben, einen Brief zu schreiben!
Sich zu wehren kann besser als jede Psychotherapie sein! Und schreiben Sie Ihre Geschichte auf. Schicken Sie sie an info(at)cfs-aktuell.de oder an den http://www.fatigatio.de! Nur gemeinsam sind wir stark.
Das kann ich nur bestätigen.
Hier
Gut- oder Missachter?
sind auch gute Tipps dabei.
Liebe Grüße
Annette