Brauche dringend Hilfe

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Fulgora

Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 1. Nov 2011, 23:55

Hallo,
bei der Meldung zur Arbeitslosigkeit nach Aussteuerung sagte mir die SB,...ich sollte auf gar keinen Fall die au-meldungen einreichen..sie wüßten, dass ich krank wäre, aber sie wollen keine Au-Scheine sehen, da sie sonst das ALG einstellen müßten.
das ist im Prinzip sehr fair von dem SB, aber für einen Bekannten ist genau das zu einer ganz bösen Falle geworden. Denn der hat sich dann schön weiter krank schreiben lassen, hat diese AU Meldungen dann wie verlangt nicht abgegeben und hat dann richtig einen reinbekommen als seine Rente bewilligt wurde und die KK mitteilte das er ja immer schon AU war, da sein Arzt die Durchschrift immer schön brav wie es sich gehört zur KK geschickt hat. Da war/ist richtig Remmidemmi, weil er ja "zu Unrecht" ALG1 gezogen hat. Und jetzt gestritten wird was da zu passieren hat bzgl. evtl. Rückzahlungsansprüche.
Und der Depp hatte keine "Beistand" mit zur AfA. Und da KEIN SB einem das schriftlich gibt, hat man da sehr schlechte Karten.

die haben aber die Möglichkeit, mich zum ärztl. Dienst einzuladen..
sie tun es aber nicht...
Weil die keine Divergenz riskieren wollen. Denn im schlimmsten Fall begründet sich deine Rente dann noch auf deren Gutachten.

Wie bereits geschrieben, versucht die AfA derzeit alles aus dieser Nummer mit §125 raus zu kommen.
Denn die haben Angst das irgendein Richter evtl. nach dem Urteil
Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat.9.9.1999 : Gesetzliche Rentenversicherung /Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999 B 11 AL 13/99 R
exakt wieder nach dem Wotzlaut des damaligen Urteils geht und dann von dem Richter die Anspruchsdauer der Zahlung nicht auf die gleiche wie für Zahlungen nach §117 beschränkt, sondern eben bis die Erwerbsminderung positiv festgestellt ist.

Denn das wäre ein Desaster für die AfA, denn auch das letzte Urteil vom SG Kiel 6. Kammer vom 14.06.2006 S 6 AL 17/06 ER spricht diese Sprache
Urteilsbegründung
1. Die Nahtlosigkeitsregelung in § 125 Abs 1 SGB 3 findet auch dann noch Anwendung, wenn vor oder während des Laufes eines Zeitraumes, für den Arbeitslosengeld beansprucht wird, eine negative Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ergeht. Die Fiktion der Verfügbarkeit verliert ihre Wirksamkeit erst dann, wenn der Rentenversicherungsträger positiv Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat.
Denn in allen bisherigen Urteilen fehlt der sehr zu Ärger der Afa der für sie entscheidende Passus, nache dem Motto:
sofern sich der Rentenversicherungsträger nicht rechtskräftig positiv innerhalb der max Anspruchsdauer geäußert hat, wird das ALG nach §125 nur so lange bezahlt wird, bis die Anspruchsdauer nach §117 erschöpft ist
Man könnte jetzt Argumentieren das es ja auch positiv für die AfA ausgehen könnte und endlich ein ihrer Erwartung entsprechendes Urteil kommen könnte, aber da sind die Wahrscheinlichkeit ist nach den Wortlauten der bisherigen Urteile sehr gering.

Auch bei mir war man ja nachdem Richter mit dem Urteil von 1999 kam, nach kurzem Telefonat zu einem Vergleich bereit, nur um ein Urteil zu vermeiden.

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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 2. Nov 2011, 00:16

Da wirste nie ein Urteil bekommen.

Es wird nur solange ALG 1 bezahlt wie du Anspruch hast, Sense.

Leider, denn so wäre es für uns einfacher zu überleben. :jaa:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 2. Nov 2011, 00:50

Hallo Fulgora,
Ja, und das ist auch berechtigt das die AfA VOR Leistungserteilung sich ein Urteil bildet
.

Ach JA, bei mir haben die sich noch gut 3 Monate Zeit damit gelassen, da habe ich aber Glück gehabt. :ic_up:
Jetzt muss festgestellt werden ob der Leistungsempfänger überhaupt Leistungen nach SGB III bekommen kann. Denn wenn KEINE fiktive Arbeitsfähigkeit nach §125 SGB III besteht kommen nämlich ganz große Probleme. Die sind in §119 SGB III verankert.
Meine Glückssträhne nahm ja KEIN Ende :lachen: , MIR wurde von der AfA-Amtsärztin bescheinigt, dass ich auf dem gesamten Arbeitsmarkt NICHT mehr vermittelbar bin, also Restleistungsfähigkeit = NULL
Daraufhin erfolgte die schriftliche Bestätigung MEINES Anspruches auf ALGI nach § 125 SGB III und die Aufforderung einen EM-Renten-Antrag zu stellen, damit mir dieser Anspruch erhalten bleibt. :teufel:

Zu dieser Zeit bekam ich übrigens bereits seit MONATEN pünktlich mein Geld aufs Konto. :ic_up:
Das wichtigste: Man darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Und hier gibt es bei den meisten Ausgesteuerten das erste Problem.
Und NOCH mehr (offenbar unverdientes... :Gruebeln: ) "Glück", ICH HABE meinen JOB IMMER NOCH und bekomme inzwischen sogar HARTZ 4, es hat bisher NIEMALS irgend jemand von mir verlangt daran irgendwas zu ändern...ALSO NULL PROBLEMO... :confused: :Gruebeln:
Was ist wenn der Antragsteller WIRKLICH nur AU ist und nicht erwerbsunfähig? Soll die AfA dann ALG zahlen ohne den Antragsteller zur Kündigung "zwingen" zu können?
JA, SICHER, GENAU DAFÜR GIBT es doch den § 125 SGB III, WEIL die Leute AUCH NACH der Aussteuerung immer noch AU SIND und die DRV über die EM-Rente (Erwerbsminderung !!!) noch NICHT "positiv" entschieden hat... :Heiss:

WOMIT bitte will die AfA zur Kündigung ZWINGEN KÖNNEN, BITTE mal die Rechtsgrundlage dafür, wenn du solche Behauptungen aufstellst. :Veraergert:
Das nächste Problem wäre dann der Punkt AU und Rente, denn stelle ich mich nicht nur fiktiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung wie bei §125 SGB III sondern mache mein Kreuz bei 3 Std und mehr, wie bitte soll ich dann einen Rentenantrag begründen?
Bei ALGI gibt es KEIN Kreuz bei irgendwelchen Stunden, DAS betrifft ALGII, befasse dich doch bitte mal mit den konkreten Einzelheiten der unterschiedlichen SGB-Bücher, damit du nicht ständig einen wirren "Mischbrei kochst", die DRV interessieren solche Kreuzchen (im SGB II) und die Angabe der "fiktiven" Arbeitsbereitschaft im Bereich SGB III sowieso NICHT.

Die interessiert ja nicht mal JAHRELANGE AU, wie du schon richtig feststellst, besagt das NICHT, dass man auch Erwerbsgemindert ist (Erwerbsunfähigkeit gibt nicht mal mehr bei der DRV seit 2001!!!), also WO liegt dein Problem ???, ach ja HIER...
Man hat aber zumindest entweder im Rentenantrag oder im Arbeitslosengeldantrag unwahr Angaben gemacht.
Von der DRV erwarte ich die Bewertung meiner Erwerbsfähigkeit und die Anerkennung, dass es NICHT MEHR GEHT VOLLZEIT meinen Lebensunterhalt zu verdienen, ALGI nach § 125 wird (solange Anspruch besteht) wegen "Schweben" dieser Entscheidung und "bestehender Leistungsminderung" gezahlt, also besteht NUR eine "fiktive" Arbeitsfähigkeit (WEIL man weiter AU ist, auch wenn man diese Bescheinigung bei der AfA NICHT mehr vorlegen braucht /soll!).

MUSS dir ja fast dankbar sein, verstehe das langsam IMMER BESSER WIE das gemeint ist. :lachen:
Der nächste Punkt ist man darf bei Antragstellung NICHT AU sein, sprich weder darf eine AU-Bescheinigung existieren noch darf ein aktiver Auszahlungsschein für Krankengeld bestehen.


NEE, man ist wie von "Zauberhand" nach 78 Wochen Krankengeld GESUND, WARUM hat man dann BEI der Antragstellung meine AU-Bescheinigung noch SEHEN WOLLEN bei der AfA, DANACH allerdings NICHT mehr, das ist wahr...wieder :pig: gehabt... :teufel:

Ein aktiver Auszahlschein (WOW) besagt ja auch, dass du noch Anspruch auf Krankengeld von der KK hast und solange gibt es ohnehin KEIN ALG, da biste ja noch NICHT wirklich ausgesteuert, eigentlich ganz einfach, oder... :Gruebeln:
Von daher ist es eben ein Problem mit §125 SGB III.
SORRY, aber ICH hatte DAMIT überhaupt KEIN PROBLEM, trotz ALL der (von mir aufgezählten) Tatsachen /Umstände, die das ja eigentlich (deiner geschätzten Meinung nach) unmöglich machen sollen.
Ich war früher auch der Meinung , nach Aussteuerung ist §125 zwingend, aber mein Anwalt hat mich da aufgeklärt.
TJA, da würde ich den Anwalt wechseln, VIEL Ahnung hat der davon nämlich NICHT, darum kommt wohl auch dein Prozeß nicht so richtig voran... :Gruebeln:
Man sollte davon ausgehen das nach einer Aussteuerung §125 SGB III in Frage kommt, dieses muss vor der Antragsstellung geklärt sein, denn hier ist nicht nur die Erkrankung sondern auch die Tätigkeit und der für den Antragsteller in Betracht kommenden Arbeitsmarkt von bedeutung.
Davon steht aber im § 125 SGB III überhaupt NIX, da ist NUR von weiterhin bestehender Leistungsminderung und der Überbrückung (Nahtlosigkeit) bis zur (hoffendlich rechtzeitigen) Enscheidung der Rententrägers die Rede.

Da hätte ICH ja GAR NIX bekommen dürfen, für mich kam ja lt. Feststellung der AfA KEINE Vermittlung mehr in Frage, also NIX mehr Arbeitsmarkt, trotzdem bekam ich 1,5 Jahre ALG nach § 125, wahrscheinlich NUR aus "Versehen", ODER... :Verwirrt:
Daher auch die Anweisung der AfA "Die Entscheidung über den Antrag auf ALG erst nach erfolgter ärztlicher Begutachtung durchzuführen"
Dann ist diese Anweisung aber leider NICHT rechtskonform, denn diese ärztliche Entscheidung ist KEINE Grundlage für einen Anspruch auf ALGI.
Meldet man sich erst NACH der Aussteuerung bei der AfA kann sich das ganze also mit der Bearbeitung erst noch hinziehen.
KLar, wenn man es sich gefallen läßt ziehen die heutzutage ALLES mit irgendwelchen eigenen Richtlinien hin, DAS MUSS man sich aber NICHT gefallen lassen, NUR wer KEIN Geld mehr braucht, meldet sich erst NACH der Aussteuerung und dann ist er selber Schuld, wenn es sich hinzieht.
Meldung der AfA das in 3-4 Monaten ausgesteuert wird.
Interessiert die AfA frühestens 3 Monate VORHER, es gibt auch KK die erst SEHR viel später den Aussteuerungsbescheid raus-schicken.
VORHER weiß der Normalbürger meist gar nicht genau, wann er nun ausgesteuert wird, außerdem WILL die AfA den Bescheid der KK dazu VORGELEGT haben.
Meldung bei der AFa wegen der Aussteuerung und ggf. bzgl Termin Gutachter (ob mit oder ohne Unterlagen ist erstmal egal)
Den Termin beim Gutachter KANNST DU aber NICHT einfordern und DASS die (FREIWILLIGEN) Gesundheits-Unterlagen denen eben WICHTIGER sind, als ALLES andere, hast du offenbar auch immer noch nicht verstanden. :Ohnmacht:
Termin beim Gutachter
HA-HA, den Termin will die AfA ja inzwischen lieber VERMEIDEN
Termin beim SB bzgl. Ergebnis Gutachten
Was für ein Termin, bei welchem Sachbearbeiter (hatte NIE einen, wieder Glück gehabt :grinser: ) nach deiner bisherigen "Rechnung" BIN ich IMMER noch AU (vor der Aussteuerung!) und bekomme mein Geld von der Krankenkasse, WARUM soll ich da schon ständig "Parcour" für die AfA laufen, da haben die von MIR noch GAR NIX zu wollen... :Ohnmacht:
Antrag ALG 1
Bewilligung nach §125oder nach §117.
Bis dahin "wohne" ich ja schon fast bei denen, solltest dich dort als Organisator bewerben, soviel Ideen-Reichtum, den Kranken Kunden schon mal rechtzeitig "einzunorden" sollte nicht ungenutzt bleiben. :glotzen:
Bei §117 sollte man dann sofort Widerspruch und ggf. später Klage einreichen.
Ja, und dann gehts einem wie dir, man bekommt GAR NICHTS, weil man sich dem Arbeitsmarkt rigoros (wegen Krankheit und/oder zu viel Ehrlichkeit, warum auch immer) verweigert, dann bekommt man auch nach § 125 NICHTS.
ICH habe das Geld, bewilligt nach § 117 einfach (völlig OHNE schlechtes Gewissen :grinser: ) angenommen und hatte dann wenigstes mal 1,5 Jahre fast "himmlische RUHE" und IMMER pünktlich mein Geld auf dem Konto... MUSS ja auch mal ein wenig :pig: haben im Leben.
Das Dumme ist nämlich das es u.U. Wochen dauern kann bis der Antrag NACH Abgabe der vollständigen Unterlagen bearbeitet ist. Und dieser ganze Krempel mit Gesundheitsbogen und Schweigepflichtsentbindung, verlängert den Kram dann evtl. sogar noch unnötig.
Ich hatte 3 Tage nach der Antragstellung meinen ALG-Leistungsbescheid im Briefkasten, wäre schön, wenn sich das JobCenter da mal vom Tempo bei der AfA inspirieren ließe...die Untersuchung beim Amtsarzt erfolgte (wie schon erwähnt) erst gut 3 Monate später, NACH MEINEN Bedingungen, diese Unterlagen betreffend... :teufel:
Das die „netten Leute“ der AfA dieses dann natürlich sofort zu DRV geschickt haben und die DRV dann von sich aus das Gutachten angezweifelt haben und so die AfA §125 widerrufen hat, das war für dem Prozess gegen die AfA und auch im Widerspruch gegen die DRV im Prinzip nur Munition für meinen Anwalt und den VdK.
Verstehe ich nicht so ganz, mein EM-Renten-Antrag wurde auch noch während der Zahlung von ALG nach § 125 abgelehnt(das Gutachten der AfA hatte ich sogar selber dem Antrag auf EM-Rente beigefügt, das brauchten die sich gar nicht "besorgen"), die DRV war also auch bei mir der Meinung, dass ich arbeiten gehen könne (ist sie ja immer noch), das Geld wurde von der AfA trotzdem weiter gezahlt, OHNE jede Unterbrechung...sollte mich nur dazu äußern, ob ich Widerspruch einlege... :confused:
Und du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und das nicht nur fiktiv....
Wenn dein Arbeitgeber nun clever ist, dann holt der sich jemanden der genau dich (auf Probe versteht sich) einstellt, und dann?
Diese abenteuerliche Konstruktion haben wir doch hier schon mal irgendwo "durchgekaut", mag ja sein, dass du was ähnliches in deinem Bekanntenkreis schon mal mitbekommen hast, das KANN man doch NICHT verallgemeinern...und mal GANZ ehrlich WARUM sollte MEIN AG sich die Mühe machen, mir einen anderen Arbeitsplatz zu besorgen, der kann mich doch einfach ENTLASSEN, wenn er mich loswerden will... :Verwirrt: :Hilfe:
Im schlimmsten Fall musst du kündigen, was deinen Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs verpuffen lässt.
Und solltest du „wider erwarten“ die Probezeit nicht überstehen, hast du aufgrund der Eigenkündigung evtl. sogar noch ne Sperre am Hals.
WO steht das, NIEMAND KANN mich zwingen zu kündigen, ganz zuletzt die AfA, wenn sie mich dann "zur Belohnung" auch noch sperren will, WO ist die Rechtsgrundlage DAFÜR. :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Erzählt wird VIEL wenn der Tag lang ist, auch bei den Krankenkassen wird sowas "geprobt", besonders wenn die Erkrankung direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt wird oft mal die Eigenkündigung "aus gesundheitlichen Gründen" vorgeschlagen.
Dann KANN die KK den Kranken nämlich einfacher an die AfA abschieben, der "Grund" für die aktuelle Krankheit ist ja dann nicht mehr vorhanden ist da die Logik der KK, allerdings gibt es AUCH DAFÜR KEINE Rechtsgrundlage.

Und wenn das arme :pig: das dann wirklich macht und ne Sperre von 3 Monaten bekommt, wills natürlich KEINER gewesen sein, bei einer solchen Kündigung, wird nämlich auch erst der Amtsarzt der AfA eingeschaltet, bevor es EINEN MÜDEN CENT gibt wird (in DIESEM FALLE !!!) erst geprüft, ob diese Kündigung wirklich gesundheitlich erforderlich war.

DAS war allerdings schon vor fast 15 Jahren so, als ich mal selber aus diesem Grund gekündigt habe, die AfA selber hat mich dazu noch NIE aufgefordert.
Beim Dopa ließ die AfA-SB sowas mal durchblicken (er mußte sich 3 unter 6 Stunden zur Verfügung stellen lt. Amtsarzt), aber eine Rechtsgrundlage hatte sie DAFÜR auch NICHT anzubieten, also war das ganz schnell wieder "vom Tisch", seinen Job hatte er noch bis er den EM-Renten-Bescheid bekam, die AU-Bescheinigung übrigens AUCH, durchgehend seit 2006.

LG Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 2. Nov 2011, 01:35

@Doma
TJA, da würde ich den Anwalt wechseln, VIEL Ahnung hat der davon nämlich NICHT, darum kommt wohl auch dein Prozeß nicht so richtig voran...
Komisch, das ich seit fast einem Jahr EM-Rente bekomme, das ich aus dem Prozess gegen die AfA als Gewinner hervorgegangen bin , da die jetzt 6 Monate nachzahlt + Gerichts und Anwaltskosten. Das ich innerhalb von 6 Monaten 2 mal bei AfA Gutachter war, weil der erste sich dem "unbekannten" DRV-Gutachten anschliessen wollte und der zweite dann korrekt entschieden hat. Und das dann ein "Übergutachter" dann der DRV in den Arsch kriechen wollte, das war doch im Endeffekt nur gut für mich.

Also können mein Anwalt und ich soviel nicht falsch gemacht haben. Und das alles ohne falsche Angaben, ohne zu Kreuze zu kriechen, rein auf dem Rechtsweg.
Btw. die Verlängerung der Rente ist auch durch und sogar ohne Anwalt, ohne Gutachter, rein auf "Aktenlage".
Also bis jetzt eine recht gute Erfolgsstatistik, wie es scheint, oder?
Ja, und dann gehts einem wie dir, man bekommt GAR NICHTS, weil man sich dem Arbeitsmarkt rigoros (wegen Krankheit und/oder zu viel Ehrlichkeit, warum auch immer) verweigert, dann bekommt man auch nach § 125 NICHTS.
Nicht ganz richtig, in meinem Widerspruch auf §117 stand sinngemäß:
Grundsätzlich ist die Frage nach meiner Arbeitswilligkeit mit „JA“ zu beantworten, denn die Frage gilt für die Zeit nach einer eventuellen Gesundung und ist keine Frage, die sich auf meinen jetzigen Zustand bezieht.
MEIN AG sich die Mühe machen, mir einen anderen Arbeitsplatz zu besorgen, der kann mich doch einfach ENTLASSEN, wenn er mich loswerden will...
Das wäre in meinem Fall z.B. aber sehr teuer. Voller Urlaubsanspruch seit Mitte 2008....
WO steht das, NIEMAND KANN mich zwingen zu kündigen, ganz zuletzt die AfA, wenn sie mich dann "zur Belohnung" auch noch sperren will, WO ist die Rechtsgrundlage DAFÜR.
Och dann lies mal § 119 SGB III Arbeitslosigkeit.
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
3.den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
1.eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
3.bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und

Sprich bist du nicht durch den "Berufsschutz" von §125 geschützt, bist du verpflichtet zu kündigen falls es nötig ist.
Ein aktiver Auszahlschein (WOW) besagt ja auch, dass du noch Anspruch auf Krankengeld von der KK hast und solange gibt es ohnehin KEIN ALG, da biste ja noch NICHT wirklich ausgesteuert, eigentlich ganz einfach, oder
Ob du es glaubst oder nicht, ein Arzt kann den Auszahlschein auch über das Datum der Aussteuerung hinnaus erstellen, du bekommst zwar keine Zahlungen von der KK mehr aber bist AU

Und wenn du AU bist darf der ALG-Antrag nicht bewilligt werden, es sein denn durch §125 SGB III, das ergibt sich übrigend auch aus §119 nämlich Verfügbarkeit
Erzählt wird VIEL wenn der Tag lang ist, auch bei den Krankenkassen wird sowas "geprobt", besonders wenn die Erkrankung direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt wird oft mal die Eigenkündigung "aus gesundheitlichen Gründen" vorgeschlagen.
Da bin ich zwar nicht im Thema, aber was ist denn z.B. wenn ein Fotolaborant auf einmal eine Allergie gegen Fotochemikalien und/oder Gummihandschuhe entwickelt? Da bin ich mir nicht sicher ob die KK da mitspielen muss.

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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 2. Nov 2011, 10:10

Hallo Fulgora,

wenn ein Laborant eine Allergie entwickelt...dann ist die KK die letzte, die eine Kündigung fordern darf. Das ganze wird dann erst einmal geprüft, ob die KK von irgendwoher Geld wiederbekommt...sollte sich das Ganze dann als Berufskrankheit heraustellen...dann zahlt die KK im Auftrag der BG das Verletztengeld und alles weitere findet dann auf dem Rücken der BG oder DRV statt.
Die KK darf nicht zur Kündigung auffordern...niemals und gar nicht und in überhaupt keinem Zusammenhang....was aber nicht heißt, dass sie es nicht doch machen...aber wer dann darauf hört, ohne fachlichen Rat, tja, der hat selber schuld und kassiert noch ne Sperre.

Eins noch: wie kann ich nach 2 Jahren Arbeitsunfähigkeit plötzlich wieder so "gesund" sein, dass ich mich vollumfänglich demArbeitsmarkt zur Verfügung stelle?.
D.h.ich habe mich dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung gestellt...diese, meine Möglichkeiten, müßten erst noch durch ein ärztl. Gutachten durch die Agentur beklärt werden. In der DA neu ab 4./11 der Agentur steht: das die Agentur für Arbeit eigene Feststellung treffen...und die trifftr man nun wirklich nicht, indem man alte DRV-Gutachten abschreibt.
ich ermöglich der lediglich, sich nach deren eigenen DA zu richten...irgendwie haben die es noch nciht begriffen...

Zu deinem andere Geschreibsel...Danke, kein Bedarf mehr...
ich weiß, was ich mache, ich weiß was mir der SB gesagt hat und ich kann §§§ und Urteile lesen..vielen Dank.

Gruß
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Fulgora

Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 2. Nov 2011, 11:26

@Vrori
Wie gesagt da bin ich nicht im Thema, aber irgendwie muss es ja auch für solch einen Menschen weitergehen, der kann ja seinen Beruf wohl nicht weiter ausüben.
In der DA neu ab 4./11 der Agentur steht: das die Agentur für Arbeit eigene Feststellung treffen...und die trifftr man nun wirklich nicht, indem man alte DRV-Gutachten abschreibt.
Genau aus diesem Grunde bekommen die auch keinerlei andere Gutachten, sondern nur "Befundberichte" meiner behandelnden Ärzte.

Und selbst wenn in dem Gutachten der AfA auch nur sinngemäß vermerkt sein "Sollte ein Gutachten der DRV zu einem anderen Ergebnisskommen, schliessen wir und dem an" ,denn die halten sich gerne mal auf diesem Weg ein Hintertürchen offen um einer Divergenz aus dem Wege zu gehen, dann wird der Verwaltungsakt und dadurch das Gutachten halt sofort angefochten.
Wo ist das Problem?
Wie gesagt zur Not würde ich sogar mit Anwalt als Beistand auflaufen. Was ich sogar für ein Gutachten geplant hatte, was dann aber aus verhandlungtaktischen Gründen verworfen wurde und ein "normaler" Bekannter diesen Beistand übernahm.

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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Andy » Mi 9. Nov 2011, 10:28

Du must wiedersprch einlegen die versuchen es immer wieder.

Bei mir war es auch so.

]Das erste Renten Gutachten wurde nach 5 Tagen entschieden und abgelehnt weil ich nur noch mindstens 6 Stunden Arbeiten kann ,dann Wiederspruch vom VDK eingelegt 2 Monate wieder gewartet und jetzt noch mal ein Fach Gutachten aber ein Freier Orthopäde von der Rentenkasse vorgeschlagen.Jetzt warte ich schon 4 Wochen .

Der sagte nur alles klar er hätte die Röntgenbilder gesehen und wollte keine anderen Unterlagen von mir sehen er hat sich geweigert sie an zunehmen hat es aber dann doch angenommen und hat sie mir 2 Tage später zurückgeschickt ,ich würde vom Rententräger bescheid bekommen sagte er mir.

Wie geht das jetzt weiter denn das Arbeitsamt geht jetzt vom ersten Ergebnis aus ich könnte ja noch 6 Stunden andere Arbeiten durchführen.Bin aber von den Ärzten weiter Arbeitsunfähig geschrieben worden und das schon seit 2 Jahren.

Habe Rücken und Knie und Linke Schulter Schmerzen ( Verschleiß ) und eine Reha hatte ich auch schon und man sagte mir (Chefarzt Gespräch habe ich mir aufs Band aufgenommen was man ja eigentlich nicht darf) ,wenn ich 10 Jahre älter wer

dann würde ich sie in Rente schicken und dann habe ich noch ein Schreiben bekommen mit Teilhabe am Arbeitsleben und wurde dann Arbeitsunfäig entlassen und 4 Monate später habe ich eine Vereisung im Rücken bekommen.

Ich habe 26 Jahre als KFZ-Schlosser gearbeitet und bin seit 2009 Arbeitsunfähig geschrieben worden und habe einen GDB wert von 30% und bin seit 6/2011 Arbeitslos.

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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 9. Nov 2011, 11:39

Andy, das ist das 3. Mal der selbe Text von Dir.
Die meisten User hier sind krank und daher dauert es oft, bis Antworten kommen.
Außerdem geht aus Deinem Text keine wirkliche Frage hervor. Ich habe Dir unter den anderen zweimal dieses Beitrages geantwortet.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Andy » Do 10. Nov 2011, 08:29

Esuse hat geschrieben:Andy, das ist das 3. Mal der selbe Text von Dir.
Die meisten User hier sind krank und daher dauert es oft, bis Antworten kommen.
Außerdem geht aus Deinem Text keine wirkliche Frage hervor. Ich habe Dir unter den anderen zweimal dieses Beitrages geantwortet.
Ich weiss doch auch nicht wie es weiter geht man ist doch hilflos.

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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 10. Nov 2011, 09:59

Das verstehe ich, das ging den meisten so.
Ich habe in dem anderen Thread einige Fragen gestellt, bitte versuch mal, die zu beantworten und dann sehen wir weiter!
Liebe Grüße

Esuse

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