Hallo ihr Lieben,
eigentlich weiss ich nicht ob ich mit meine Frage hier richtig bin,versuche einfach-habe die BU-Rente bekommen und bin im Wiederspruch,habe die PTBS,Depressionen,noch andere Diagnosen-befinde mich in amb.Psychotherapie-meine Frage-könnte es sowas kommen,dass der Gutachter(muss in eine Woche zu ihm)mich zur einer Tagesklinik oder zur Psychsomatische Reha schickt?Hat jemand das schon erlebt,bin fast 53,seit 2 J.in AU.
Dankr für Antworten und LG.Sophie
könnte das kommen?
- Doppeloma
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Re: könnte das kommen?
Hallo Sophie,
der Gutachter schickt dich ganz sicher NICHT in eine Reha oder in die Tagesklinik, davor brauchst du wirklich KEINE Angst haben!!!
Es KANN passieren, dass der Gutachter eine entsprechende Empfehlung in das Gutachten schreibt für die DRV und die DRV dann eine Reha-Maßnahme veranlasst, um deine Erwerbsfähigkeit auf diese Weise nochmal über einen längeren Zeitraum zu prüfen.
Zur med. Reha KANN die DRV dich dann auch zwingend auffordern, bevor sie endgültig über eine komplette EM-Rente entscheidet. Da haben deine Ärzte aber auch die Möglichkeit einzugreifen und vor dem Antritt der Reha zu bescheinigen, dass du gerade NICHT Reha-fähig bist.
Ob das Sinn macht oder nicht kann erst zu diesem Zeitpunkt entschieden werden.
In eine Klinik welcher Art auch immer, KANN dich weder der Gutachter noch die DRV zwingen, das entscheidest (wenn notwendig für dich) du zusammen mit deinen Ärzten und niemand sonst!
Von außergewöhnlichen Umständen mal abgesehen (Gefahr für sich selbst und/oder Andere!), ist es zum Glück in D noch nicht üblich Menschen gegen ihren Willen in Kliniken zu stecken und ein Renten-Gutachter hat so etwas überhaupt nicht zu veranlassen (es sei denn du würdest gerade versuchen, ihm den Hals umzudrehen /Vorsicht IRONIE!!).
LG von der Doppeloma

der Gutachter schickt dich ganz sicher NICHT in eine Reha oder in die Tagesklinik, davor brauchst du wirklich KEINE Angst haben!!!
Es KANN passieren, dass der Gutachter eine entsprechende Empfehlung in das Gutachten schreibt für die DRV und die DRV dann eine Reha-Maßnahme veranlasst, um deine Erwerbsfähigkeit auf diese Weise nochmal über einen längeren Zeitraum zu prüfen.
Zur med. Reha KANN die DRV dich dann auch zwingend auffordern, bevor sie endgültig über eine komplette EM-Rente entscheidet. Da haben deine Ärzte aber auch die Möglichkeit einzugreifen und vor dem Antritt der Reha zu bescheinigen, dass du gerade NICHT Reha-fähig bist.
Ob das Sinn macht oder nicht kann erst zu diesem Zeitpunkt entschieden werden.
In eine Klinik welcher Art auch immer, KANN dich weder der Gutachter noch die DRV zwingen, das entscheidest (wenn notwendig für dich) du zusammen mit deinen Ärzten und niemand sonst!
Von außergewöhnlichen Umständen mal abgesehen (Gefahr für sich selbst und/oder Andere!), ist es zum Glück in D noch nicht üblich Menschen gegen ihren Willen in Kliniken zu stecken und ein Renten-Gutachter hat so etwas überhaupt nicht zu veranlassen (es sei denn du würdest gerade versuchen, ihm den Hals umzudrehen /Vorsicht IRONIE!!).
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Re: könnte das kommen?
ja der Gu darf dich nicht behandeln also auch nicht überweisen......Von außergewöhnlichen Umständen mal abgesehen (Gefahr für sich selbst und/oder Andere!), ist es zum Glück in D noch nicht üblich Menschen gegen ihren Willen in Kliniken zu stecken und ein Renten-Gutachter hat so etwas überhaupt nicht zu veranlassen (es sei denn du würdest gerade versuchen, ihm den Hals umzudrehen /Vorsicht IRONIE!!).
es sei den....du würdest mit z.b.selbstmord drohen....dann könnte (muss)er dich sogar einweisen
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Re: könnte das kommen?
Normalerweise sollte man sich ja auch über jede Möglichkeit zu einer evtl. Besserung freuen und diese wahrnehmen... der Gutachter selbst kann aber - ausser dir und der KK Empfehlungen auszusprechen - nichst weiter machen.

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