Hallo Zusammen,
weiß jemand, ob ich auch eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung der RV melden muss/ sollte? Die Aufwandsentschädigung zählt dann sicherlich zu der Hinzuverdienstgrenze?
Vielen Dank und viele Grüße, Simone
Hinzuverdienstgrenze bei voller EM - ehrenamtliche Tätigkeit
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Re: Hinzuverdienstgrenze bei voller EM - ehrenamtliche Tätig
Aufwandsentschädigung zählt nicht zum Hinzuverdienst.
Gruß maday
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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