Man darf dabei sein - sonst wäre mein Mann ja rausgeflogen. Es gibt demzufolge keine Bestimmung die das verbietet.
(ich habs schriftlich - in meinem Gutachten steht: "Gatte war die ganze Zeit anwesend".
Kann ich nur zustimmen, denn ich war bei meinem Dopa auch bei der (psychiatrischen) Begutachtung (von der DRV) dabei, es kommt schließlich auch auf die konkreten Gesundheitsprobleme dabei an und welche Gründe der Antragsteller dafür hat, dass er ohne Beistand keine Begutachtung mehr erdulden will oder kann.
Wir hatten allerdings vorher genug Theater gemacht, ob der Tatsache, dass
6 Monate nach (der 2.) Antragstellung (und Einreichung eindeutiger Klinikberichte) als
erste Reaktion ein GA-Termin zum Psychiater kam ... immerhin war das Psychische eher eine "Nebenbaustelle" seines Antrages, verursacht vorwiegend durch die jahrelange beharrliche Abwehrhaltung der DRV.
Da ist uns (vor allem dem Dopa) erstmal "der Kragen geplatzt" und man war irgedwann "mit allem Einverstanden", wenn er nur den GA-Termin wahrnehmen würde, darauf könne man leider nicht verzichten, meine Frage
WARUM man erst 6 Monate wartet, damit aktuelle Klinikberichte (angeblich) "zu alt sind" eine Entscheidung ohne GA zu treffen, konnte mir auch der "Oberdoc der DRV" nicht beantworten ... man mußte wohl noch irgendwie "den Schein wahren" ...
Im GA stand auch drin, dass ich (auf Wunsch des Untersuchten) als Beistand dabei war, da stand auch wörtlich drin, dass der Dopa klar zum Ausdruck gebracht habe wie verarscht er sich von der DRV fühlt ...
In jedem Falle hat man Anspruch auf eine schriftliche Begründung, wenn der Beistand abgelehnt wird, was bei
@Hamburger Deern auch nicht beachtet wurde, da die beauftragte Ärztin überhaupt keine Unterlagen von ihr hatte (die sollte sie selbst erst alle zum GA-Termin mitbringen

), ist wohl sehr fraglich, dass sie bereits wissen konnte, welche psychischen (und sonstigen) Probleme bei ihr überhaupt vorliegen ...
Für eine (ernstzunehmende) Psychiaterin ein absolut unprofessionelles Vorgehen, da bin ich mal gespannt, wenn die "schriftliche Stellungnahme" die sie ihrer Vorgesetzten zukommen ließ, beim Sozialgericht vorliegt.
Der Betroffenen wurde jedenfalls
NICHTS erklärt, auch der Anforderung eine Kopie dieser Stellungnahme zu erhalten wurde nicht entsprochen, es wurde schlichtweg ignoriert und ohne weitere Klärungen dazu einfach der Widerspruch abgelehnt ... weil sie ja (u.A.) "ohne Beistand keiner Begutachtung zugestimmt hat" ... AHA mal geht das also bei der DRV und mal geht das nicht ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
