§ 88 des Sozialgerichtsgesetzes

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udmu
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§ 88 des Sozialgerichtsgesetzes

Ungelesener Beitrag von udmu » Do 11. Okt 2012, 10:06

Hallo Liebes Forum,
weiß einer ob § 88 des Sozialgerichtsgesetzes auch für BG Fälle gilt?
vielen Dank im vorraus UDMU

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Amethyst
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Re: § 88 des Sozialgerichtsgesetzes

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 11. Okt 2012, 11:20

Hallo!
udmu hat geschrieben:Hallo Liebes Forum,
weiß einer ob § 88 des Sozialgerichtsgesetzes auch für BG Fälle gilt?
vielen Dank im vorraus UDMU
Ja, das gilt das auch für BG-Fälle, für alle Leistungsträger im Sozialrecht. Die gesetzliche Unfallversicherung SGB VI gehört auch zum Sozialrecht. Sie ist nach SGB I § 22 einer der Sozialleistungsträger.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__22.html

Liebe Grüße

Annette
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