Hallo skip,
Meine Anwältin hat ein Schreiben fertig gemacht am 27.04 .2012 das ich weiter nach Nahtlosigkeit zu zahlen wäre weil wir im Widerspruchsverfahren sind
Die Afa meldete sich bi9s heute noch nicht auf dieses Schreiben
Die AfA wird sich auch nicht zu diesem Schreiben äußern, denn es spielt KEINE Rolle welcher § da in deinem Bescheid steht, du hast GAR KEINEN anderen Anspruch als den nach § 125 und auch da MUSST du dich der Vermittlung (im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten!) zur Verfügung stellen.
Jetzt kommts
Wegen meienr Erkrankung der Agrophobie kann ich nicht immer das Haus verlassen denn es gibt mehr schlechte Tage als gute
Ich habe bis jetzt 2 Termine abgesagt bei der Afa mit eienr KRANKMELDUNG meines Arztes
Ich WEISS, dass es schwierig und fast unverständlich ist, ABER DU MUSST da hin, EGAL WIE, nimm dir Begleitung mit, die beenden dein ALG, wenn du weiter AU-Bescheinigungen vorlegst für die Termine und dann bekommst du GAR NICHTS mehr...höchstens noch Hartz 4, das geht aber AUCH NICHT OHNE persönliches Erscheinen dort "über die Bühne"...
Da KANN deine Anwältin schreiben was sie WILL, dazu sind die bei der AfA berechtigt, auch wenn es uns nicht gefällt...die brauchen nur zahlen, wenn man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, je mehr DU darauf hinweist, dass es überhaupt NICHT geht, umso eher werden die dein ALG aufheben.
Dagegen KANNST du dann NICHTS mehr machen, auch kein Anwalt und KEIN Gericht...so sind nun mal die Gesetze geregelt für ALGI.
Heute bekam ich wieder eine EINLADUNG
mit dabei ein Zettel
das sie mir bei wieder vorlage einer AU trotz allem die Leistungen sperrn werden und ich diesen Termin oder eine schulische Veranstaltung totz Au wahrnehmen muss denn eine AU wird nur darüber aussagen das ich beruflich nicht arbeiten kaNN HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ
Der "Zettel" und die konkrete Begründung darauf wären trotzdem interessant, welche Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt, dass du auch an "schulischen Veranstaltungen teilnehmen MUSST" ???
DAS ist NICHT richtig, darüber könnte man sich in Nürnberg beschweren, den Meldetermin wirst du aber wahrnehmen MÜSSEN, da nützt dir auch eine AU-Bescheinigung im Moment GAR NICHTS mehr, das haben wir hier aber schon SEHR oft besprochen...
Für eine konkrete "schulische Maßnahme" KÖNNTE dein Arzt durchaus ein Attest, eine Bescheinigung ausstellen, dass du daran aus gesundheitlichen Gründen NICHT teilnehmen KANNST, dazu müsste es aber erst mal die Zuweisung in eine GANZ KONKRETE Maßnahme geben...so allgemein wie bisher ist das Unsinn, ändert aber NICHTS daran, dass du (leider) zum Meldetermin hin MUSST.
GENAU wegen dem ALGI nach § 125 IST das so, denn bei "normalem" ALGI wird man nach 6 Wochen AU an die Krankenkasse abgegeben, DORT bekommst du aber AUCH NICHTS, weil kein Anspruch auf Krankengeld besteht...
und wenn ich einen Noro Virus habe muss ich dann mit 41 fieber erscheinen oder wie?????
NEIN, sicher NICHT, DU HAST aber gerade KEINEN Noro-Virus, das ist üblicherweise auch in wenigen Tagen überstanden und da du schon mehrfach die Termine wegen AU abgesagt hast, wird dieses Argument wohl NICHT besonders gut ankommen, bei der AfA.
So HART es klingt (und leider auch IST), DU willst dein Geld von der AfA haben und DIE wollen mit dir sprechen und laden dich deswegen ein, wenn du NICHT hingehst dauerhaft, dann bekommst du den Aufhebungsbescheid und KEIN Geld mehr, SOOO läuft das nun mal...
Natürlich KANN dich im Grunde da keiner "mit Gewalt hinschleifen", dann steht dir aber auch KEIN ALGI mehr zu (weil deine Verfügbarkeit wegen Krankheit überhaupt NICHT gegeben ist) und du musst dir das Geld für deinen Lebensunterhalt woanders besorgen, WO, und WIE, das ist der AfA dann ziemlich EGAL...
Ist sicher NICHT das was du gerne lesen wolltest, aber SOOO läuft es nun mal in der Realität, es hilft dir aber auch nicht wenn ich dir da was Falsches erzähle...
Liebe Grüße von der Doppeloma
