Total Hilflos

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
skip07
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Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von skip07 » Di 5. Jun 2012, 12:02

Also nur noch mal kurz

Ich war 5 Jahre lang EM Rentnerin bsi ich im März eine halbe Std zum Arzt der Drv musste zur Begutachtung undd er ich wieder für 6 std mind arbeitsfähig hielt PENG
Also ´hat die Afa mein Nahtlosigkeitsantrag in einen normalen Antrag umgewandelt und ich beziehe jetzt normales ALG nach 117

Meine Anwältin hat ein Schreiben fertig gemacht am 27.04 .2012 das ich weiter nach Nahtlosigkeit zu zahlen wäre weil wir im Widerspruchsverfahren sind

Die Afa meldete sich bi9s heute noch nicht auf dieses Schreiben

Jetzt kommts

Wegen meienr Erkrankung der Agrophobie kann ich nicht immer das Haus verlassen denn es gibt mehr schlechte Tage als gute
Ich habe bis jetzt 2 Termine abgesagt bei der Afa mit eienr KRANKMELDUNG meines Arztes

Heute bekam ich wieder eine EINLADUNG
mit dabei ein Zettel

das sie mir bei wieder vorlage einer AU trotz allem die Leistungen sperrn werden und ich diesen Termin oder eine schulische Veranstaltung totz Au wahrnehmen muss denn eine AU wird nur darüber aussagen das ich beruflich nicht arbeiten kaNN HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ

und wenn ich einen Noro Virus habe muss ich dann mit 41 fieber erscheinen oder wie?????


Wie kann ich mich jetzt denn dagegen wehren


ich habe bald null energie mehr


lg :confused:

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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 5. Jun 2012, 14:52

Hallo skip, :koepfchen:
Meine Anwältin hat ein Schreiben fertig gemacht am 27.04 .2012 das ich weiter nach Nahtlosigkeit zu zahlen wäre weil wir im Widerspruchsverfahren sind
Die Afa meldete sich bi9s heute noch nicht auf dieses Schreiben
Die AfA wird sich auch nicht zu diesem Schreiben äußern, denn es spielt KEINE Rolle welcher § da in deinem Bescheid steht, du hast GAR KEINEN anderen Anspruch als den nach § 125 und auch da MUSST du dich der Vermittlung (im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten!) zur Verfügung stellen.
Jetzt kommts
Wegen meienr Erkrankung der Agrophobie kann ich nicht immer das Haus verlassen denn es gibt mehr schlechte Tage als gute
Ich habe bis jetzt 2 Termine abgesagt bei der Afa mit eienr KRANKMELDUNG meines Arztes
Ich WEISS, dass es schwierig und fast unverständlich ist, ABER DU MUSST da hin, EGAL WIE, nimm dir Begleitung mit, die beenden dein ALG, wenn du weiter AU-Bescheinigungen vorlegst für die Termine und dann bekommst du GAR NICHTS mehr...höchstens noch Hartz 4, das geht aber AUCH NICHT OHNE persönliches Erscheinen dort "über die Bühne"... :Ohnmacht:

Da KANN deine Anwältin schreiben was sie WILL, dazu sind die bei der AfA berechtigt, auch wenn es uns nicht gefällt...die brauchen nur zahlen, wenn man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, je mehr DU darauf hinweist, dass es überhaupt NICHT geht, umso eher werden die dein ALG aufheben.

Dagegen KANNST du dann NICHTS mehr machen, auch kein Anwalt und KEIN Gericht...so sind nun mal die Gesetze geregelt für ALGI.
Heute bekam ich wieder eine EINLADUNG
mit dabei ein Zettel
das sie mir bei wieder vorlage einer AU trotz allem die Leistungen sperrn werden und ich diesen Termin oder eine schulische Veranstaltung totz Au wahrnehmen muss denn eine AU wird nur darüber aussagen das ich beruflich nicht arbeiten kaNN HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ
Der "Zettel" und die konkrete Begründung darauf wären trotzdem interessant, welche Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt, dass du auch an "schulischen Veranstaltungen teilnehmen MUSST" ???
DAS ist NICHT richtig, darüber könnte man sich in Nürnberg beschweren, den Meldetermin wirst du aber wahrnehmen MÜSSEN, da nützt dir auch eine AU-Bescheinigung im Moment GAR NICHTS mehr, das haben wir hier aber schon SEHR oft besprochen...

Für eine konkrete "schulische Maßnahme" KÖNNTE dein Arzt durchaus ein Attest, eine Bescheinigung ausstellen, dass du daran aus gesundheitlichen Gründen NICHT teilnehmen KANNST, dazu müsste es aber erst mal die Zuweisung in eine GANZ KONKRETE Maßnahme geben...so allgemein wie bisher ist das Unsinn, ändert aber NICHTS daran, dass du (leider) zum Meldetermin hin MUSST.

GENAU wegen dem ALGI nach § 125 IST das so, denn bei "normalem" ALGI wird man nach 6 Wochen AU an die Krankenkasse abgegeben, DORT bekommst du aber AUCH NICHTS, weil kein Anspruch auf Krankengeld besteht... :Verwirrt: :Hilfe:
und wenn ich einen Noro Virus habe muss ich dann mit 41 fieber erscheinen oder wie?????
NEIN, sicher NICHT, DU HAST aber gerade KEINEN Noro-Virus, das ist üblicherweise auch in wenigen Tagen überstanden und da du schon mehrfach die Termine wegen AU abgesagt hast, wird dieses Argument wohl NICHT besonders gut ankommen, bei der AfA. :Verwirrt: :Hilfe:

So HART es klingt (und leider auch IST), DU willst dein Geld von der AfA haben und DIE wollen mit dir sprechen und laden dich deswegen ein, wenn du NICHT hingehst dauerhaft, dann bekommst du den Aufhebungsbescheid und KEIN Geld mehr, SOOO läuft das nun mal... :lesen:

Natürlich KANN dich im Grunde da keiner "mit Gewalt hinschleifen", dann steht dir aber auch KEIN ALGI mehr zu (weil deine Verfügbarkeit wegen Krankheit überhaupt NICHT gegeben ist) und du musst dir das Geld für deinen Lebensunterhalt woanders besorgen, WO, und WIE, das ist der AfA dann ziemlich EGAL... :Ohnmacht:

Ist sicher NICHT das was du gerne lesen wolltest, aber SOOO läuft es nun mal in der Realität, es hilft dir aber auch nicht wenn ich dir da was Falsches erzähle... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von Diogenes » Di 5. Jun 2012, 14:54

Also lieber skip07

Nur nicht den Kopf hängen lassen; die Lösung liegt schon auf der Hand. :koepfchen:

Dringend müssen zwei Anträge gestellt werden:

1. Bei der DRV gegen den Sie benachteiligenden Bescheid die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gem. § 86a Abs.2 Nr.3 SGG beantragen - verbunden mit dem Antrag auf fortgesetzte Leistungen der EM-Rente. Ich vermute, dass das bereits Ihre Anwältin erledigt hat.

2. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine ärztliche Bescheinigung derart ausstellen, dass Sie Z.B. aufgrund einer hoch-fiebrigen Erkrankung und anderes mehr Ihr Bett nicht verlassen dürfen. Unbedingte Bettruhe muss der Arzt anordnen. Diese ärztliche Anordnung müssen Sie im Original an das AfA schicken und beantragen sie, die Aussetzung Ihrer Anwesenheitspflicht bei der schulischen Veranstaltung wegen ärztlich angeordneter Bettruhe.

Dann haben Sie fürs erste Mal Ruhe und Zeit sich zu erholen. :aha:

Gruß Diogenes

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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 5. Jun 2012, 15:23

Hallo Diogenes, :Gruebeln:

ich habe NICHT den Eindruck, dass du überhaupt die geringste Ahnung hast worum es HIER überhaupt geht,, deine "ACH so EINFACHEN Lösungen" helfen Skip KEIN Stück weiter... :Ohnmacht:
1. Bei der DRV gegen den Sie benachteiligenden Bescheid die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gem. § 86a Abs. Nr. SGG beantragen. Ich vermute, dass das bereits Ihre Anwältin erledigt hat.
Vielleicht solltest DU die Vertretung von Skip und allen anderen von Ablehnung der EM-Rente Betroffenen mal übernehmen, "weil EINFACH ALLES SOOO EINFACH IST" aus DEINER Sicht, für einen Widerspruch gegen die Ablehnung der EM-Rente wurde NOCH NIE die Aufschiebende Wirkung hergestellt (bzw. die besteht ja bereits, DARUM gibt es ja NOCH KEINE Rente nach der Antrags-Ablehnung) und die DRV zur Zahlung verpflichtet, VOR der endgültigen Entscheidung... :Ohnmacht:

Die bewilligte Zeitrente von Skip war "planmäßig" abgelaufen, es besteht KEIN Rechts-Anspruch auf Weiterzahlung durch die DRV, solange es KEINE andere Entscheidung zur bisherigen Ablehnung der beantragten Verlängerung gibt (bleibt diese Zeit-EM-Rente nun mal beendet, PUNKT). :aha: :aha: :aha:

DANN bekämen wir ja ALLE schon teilweise seit JAHREN die EM-Rente oder glaubst du wirklich unsere GANZEN Anwälte haben von diesem "ACH SO einfachen WEG" NUR keine Ahnung..., WOHER hast DU deine Kenntnisse...vielleicht solltest du uns da erst mal an deinen persönlichen Erfahrungen ein wenig intensiver teilhaben lassen...denn VON DIR wissen wir hier eigentlich NOCH NICHT besonders VIEL...außer, dass es 8 JAHRE gedauert hat, bis zur EM-Rente...SOOO EINFACH war es ja dann wohl AUCH NICHT... :confused: :confused: :confused: :Gruebeln:
2. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine ärztliche Bescheinigung derart ausstellen, dass Sie Z.B. aufgrund einer hoch-fiebrigen Erkrankung und anderes mehr Ihr Bett nicht verlassen dürfen. Unbedingte Bettruhe muss der Arzt anordnen. Diese ärztliche Anordnung müssen Sie im Original an das AfA schicken und beantragen sie, die Aussetzung Ihrer Anwesenheitspflicht bei der schulischen Veranstaltung wegen ärztlich angeordneter Bettruhe.
JAAA, KLAR, die Ärzte schreiben ja auch "auf Wunsch" ALLES was man gerne so hätte und vor allem auch noch kostenfrei, im Übrigen hast du immer noch NICHT verstanden worum es HIER geht,, wenn man SOOO schlimm KRANK ist, hat man KEINEN Anspruch auf ALGI, AUCH NICHT nach § 125 (ALT) SGB III, dann entfällt die "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt" und die AfA stellt (berechtigt!!!) die Leistungen endgültig ein, da läßt sich die AfA vom Hausarzt NICHTS "anordnen".

Mit deinem Rat wäre also das Schicksal von Skip endgültig besiegelt, was den Anspruch an die AfA betrifft...
Dann haben Sie fürs erste Mal Ruhe und Zeit sich zu erholen.
KLAR, wenn man dann ganz OHNE Einkünfte für den Lebensunterhalt ist, findet man ganz sicher die notwendige RUHE und Erholung..."Auf welchem Stern lebst DU denn eigentlich", ich schlage vor, dass du uns mal ein wenig MEHR an deinem "sonnigen Gemüt" teilhaben läßt ODER wenigstens NUR DANN Ratschläge gibst, wenn du auch wirklich (nach aktueller Rechtslage!) was von dem angesprochenen Sachgebiet verstehst...

Bisher ist das alles eher verwirrend und OHNE Substanz was du so den Leuten vorschlägst, OHNE dich überhaupt RICHTIG in den Fall einzulesen.
SOWAS HILFT HIER KEINEM WEITER. :lesen: :lesen: :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Gruebeln:
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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von skip07 » Di 5. Jun 2012, 15:40

huhu doppeloma zuerst mal vielen vielen dank


aber ich bekomme nicht nach 125 geld die zahlen mir ganz normales alg1 sie sagen das ich kein nahtlosigkeit mehr bekomme weil der DRV mich als 6std mind arbeitsfähig gesschrieben hat

ich habe mitgeteilt das wir widerspruch eingelegt haben interessiert keinen

der amtsarzt hat sivch der meinung der DRV angeschlossen ohne mich selbst zu sehen lg skip

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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 5. Jun 2012, 15:56

Hallo Skip, :koepfchen:
aber ich bekomme nicht nach 125 geld die zahlen mir ganz normales alg1 sie sagen das ich kein nahtlosigkeit mehr bekomme weil der DRV mich als 6std mind arbeitsfähig gesschrieben hat
Dass du DOCH nach § 125 den Anspruch hast, merkst du spätestens dann wenn die AfA dich an die KK abgibt (wegen deiner Dauer-AU) und du DORT AUCH kein Geld bekommst...es gibt KEINE ANDERE Rechtsgrundlage dafür, dass du aktuell überhaupt ALGI bekommen KANNST, dass die AfA sich gerne den Feststellungen der DRV anschließt ist ja nicht so neu...

Im Moment bist du ja auch nicht mehr "erwerbsgemindert", weil die DRV ja die Rente abgelehnt hat, üblicherweise MUSS man aber für "normales" ALGI AUCH Verfügbar sein, es ist "gehupft wie gesprungen", die AfA stellt deine Leistung ein, wenn DU NICHT "mitspielst", in JEDEM Falle.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von Diogenes » Sa 9. Jun 2012, 16:18

Hallo Doppeloma,

zunächst mal vielen Dank für deine lieben Grüße. :grinser:

Dass ich keine Ahnung hätte, erscheint mir als Vorwurf doch ein wenig überzogen. Allein dass ich ein 8 Jahre langes Verfahren zu einem befriedigenden Ergebnis führen konnte, beweist doch, dass ich schon etwas Ahnung habe. Eine Vertretung für andere darf ich nicht übernehmen, denn ich bin kein Anwalt. Ich kann bloß Hinweise geben und auf Tipps verweisen – mehr nicht. :ic_up:

Zur Sache: Eine zeitliche EM-Rente wird stets in einem 3-Jahres-Rhythmus verlängert, also 3, 6, 9 Jahre. Wenn eine solche – bestehende - Rente bereits nach 5 Jahren unterbrochen wird, ist sie nicht planmäßig abgelaufen, sondern vielmehr vorzeitig. Zumindest wäre das ein Indiz. Hier bietet sich doch der Ansatz für eine Anordnung – meine ich. Genaueres kann ich aber nicht sagen, denn wie gesagt, ich kenne die Sachlage nicht.

Also, mit anwaltlicher Vertretung ist das so eine Sache. Ich selbst habe da so manches Lehrgeld zahlen müssen. Es gibt da so einen weisen Spruch, der da lautet: „Ein Anwalt dient dem Recht, verdient aber am Unrecht.“ Daraus lässt sich folgern: Je größer das Unrecht, desto höher sein Verdienst. Nun, jeder mag sich seinen Teil dabei denken… :teufel:

Ärzte! Ich meine, Ärzte sind der Gesundheit ihrer Patienten verpflichtet. Hierbei müssen sie den Patienten auch „ganzheitlich“ betreuen, d.h. ihnen bei sozialer Notlage durch wohlwollende Bescheinigungen und Atteste Hilfestellung leisten. In meinem Fall haben sich alle Ärzte so verhalten. Natürlich hat es auch andere gegeben – die habe ich dann aber strikt an deren Schweigeverpflichtung gebunden und sie damit für mein Verfahren „mundtot“ gemacht.
Fazit: Nicht alle Verfahren sind so kompliziert, dass sie nicht etwa durch eine nüchterne Betrachtung zu einem guten Ende geführt werden könnten. :ic_up:

Selbst wenn alle Ämter und Behörden gleichzeitig ihre Leistungen einstellen, was eigentlich nicht sein darf – ich erinnere an die Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010, das Hartz IV Urteil – kann man und sollte man sich in einem solchen Fall an die Presse und/oder TV Monitor, Panorama, Fakt usw. wenden.

Und – nicht den Mut verlieren!!! :koepfchen:

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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 9. Jun 2012, 16:37

Diogenes hat geschrieben:Zur Sache: Eine zeitliche EM-Rente wird stets in einem 3-Jahres-Rhythmus verlängert, also 3, 6, 9 Jahre. Wenn eine solche – bestehende - Rente bereits nach 5 Jahren unterbrochen wird, ist sie nicht planmäßig abgelaufen, sondern vielmehr vorzeitig. Zumindest wäre das ein Indiz. Hier bietet sich doch der Ansatz für eine Anordnung – meine ich. Genaueres kann ich aber nicht sagen, denn wie gesagt, ich kenne die Sachlage nicht.
Nun. um nur das rauszufiltern.
EM-Renten können und werden durchaus für 1,2,3 Jahre,oder dauerhaft bewilligt. sogar 23, 34 Monate oder
so sind möglich.
Diogenes hat geschrieben: Selbst wenn alle Ämter und Behörden gleichzeitig ihre Leistungen einstellen, was eigentlich nicht sein darf – ich erinnere an die Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010, das Hartz IV Urteil – kann man und sollte man sich in einem solchen Fall an die Presse und/oder TV Monitor, Panorama, Fakt usw. wenden
Davon wird aber keiner zeitnah satt. Nur von Tatsachen die Gerichtsfest sind.
Halte dich bitte an die Tips von Doppeloma, denke da bekommste ehr den Kühlschrank voll skip07
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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Sa 9. Jun 2012, 17:29

Hallo!
Diogenes hat geschrieben:Eine zeitliche EM-Rente wird stets in einem 3-Jahres-Rhythmus verlängert, also 3, 6, 9 Jahre.
Das ist nicht generell so. Bei mir wurden beim ersten Mal 20 Monate bewilligt, bei der ersten Verlängerung 35 Monate, bei der 2. unbefristet, obwohl die 9 Jahre noch lange nicht um sind. Ich kenne diverse EM-Rentner, wo die Dauer auch nicht in dem 3-Jahres-Rhythmus ist, sondern eine völlig unterschiedliche Anzahl von Monaten. Die jeweils 3 Jahre sind die maximal mögliche Dauer.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html

(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.

Ich kenne auch Personen, die sofort unbefristet bekamen oder wo auch über die 9 Jahre hinaus immer wieder befristet verlängert wird. Das hängt immer vom individuellen Fall ab und nicht zuletzt, denke ich, ist es auch von demjenigen abhängig, der die Entscheidung trifft. Ich kann z.B. nicht wirklich nachvollziehen, wie die bei mir bei der ersten Verlängerung auf 2 Jahre und 11 Monate kamen, das erscheint mir durchaus willkürlich.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Total Hilflos

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 9. Jun 2012, 18:28

Hallo Fatbob, :smile: :applaus:
Nun. um nur das rauszufiltern.
EM-Renten können und werden durchaus für 1,2,3 Jahre,oder dauerhaft bewilligt. sogar 23, 34 Monate oder
so sind möglich.
GENAU SOOO sieht es aus, es gibt KEINE Pflicht für die DRV eine (befristete) EM-Rente generell um volle 3 Jahre zu verlängern, das ist NUR die höchstmögliche Dauer bei Befristung. :ic_up:

Wir HABEN ja auch HIER bei uns schon einige USER, wo das eben nicht direkt um volle 3 Jahre verlängert wurde, eine Gesamt-Dauer der bisherigen EM-Rente von insgesamt 5 Jahren wäre ja so auch gar nicht möglich, noch nicht mal die Erstbewilligung, MUSS zwingend für die vollen (rechtlich möglichen) 3 Jahre erfolgen... :Ohnmacht:

Und bei ENDE (Zeitablauf) der jeweiligen (!!!) Befristung (lt. Bescheid) ist nun mal "Schicht im Schacht", wenn die DRV NICHT verlängert :ic_down: ...BIS irgendwann über die rechtlichen Verfahrens-Stufen mal was Anderes entschieden wird, bekommt man von der DRV KEINEN CENT MEHR.

Die "aufschiebende Wirkung" und Pflicht zur Weiterzahlung durch die DRV gibt es NUR bei EM-Renten OHNE Befristung, denn die werden ja oft AUCH noch regelmäßig überprüft und manchmal dann AUCH mal eben "aufgehoben", dafür reicht es oft schon, dass man ein (erlaubtes) Zusatzeinkommen erzielt und ordnungsgemäß angegeben hat...

Aber @Fatbob du weißt doch auch schon, dass es Menschen (wie z.B. @Diogenes ???) gibt, die zwar die "Buchstaben der Gesetze" LESEN KÖNNEN, NUR mit dem Verstehen der wirklichen Inhalte /Aussagen /Zusammenhänge ist das eben NICHT so einfach, wie Manche glauben... :confused: :Gruebeln:

Am "BESTEN gefällt" MIR wirklich der Schluß-Absatz von @Diogenes :Verwirrt: :Hilfe:
ZITAT @Diogenes
Selbst wenn alle Ämter und Behörden gleichzeitig ihre Leistungen einstellen, was eigentlich nicht sein darf – ich erinnere an die Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010, das Hartz IV Urteil – kann man und sollte man sich in einem solchen Fall an die Presse und/oder TV Monitor, Panorama, Fakt usw. wenden.
NÖÖÖ, sein DARF sowas NICHT, wurde aber auch bei uns schon gemacht, die Jobcenter :kack: auf irgendwelche Urteile höherer Gerichte (dann dürfte NIEMAND mehr sanktioniert werden, wenn die sich an dieses Urteil halten würden... :glotzen: :glotzen: :glotzen: ), darum bin ich ja jetzt auch wegen einer Sache am SG, wo es schon ein eindeutiges BSG-Urteil zu gibt UND mehrere von anderen SG /LSG...interessiert die beim JC GAR NICHT...habe ich denen sogar ausgedruckt und mit in den Widerspruch gelegt als Anlage... :Gruebeln: :teufel:

JAAAA und die Presse /TV, die kommen (meist) NUR wenn es TOTE gibt, ansonsten interessieren die sich auch nicht besonders für den ganz "normalen" Ämter-Wahnsinn... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

@Diogenes hat geschrieben
Und – nicht den Mut verlieren!!! :koepfchen:
Hat NUR einen entscheidenden Nachteil, davon wird man NICHT SATT und der Vermieter ist auch nicht zufrieden... :Verwirrt: :Hilfe:

Aber der ganze Stil (von @Diogenes) kommt mir SEHR bekannt vor, gab mal im ELO so einen "Schlaumeier" unter anderem Namen, der glaubte auch, dass NUR ER WEISS, WIE (EINFACH) ES LÄUFT im Leben und mit der EM-Rente...DORT liest das wohl inzwischen KEINER MEHR... :Gruebeln: :teufel:

Traurig ist nur, dass wirklich Verzweifelte wie @Skip07 mit solchen Ratschlägen AUCH NICHT weiter kommen...und eher noch mehr verunsichert werden...da stimme ich DIR @ Fatbob vollkommen zu... :traurig: :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Sa 9. Jun 2012, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Korrektur/Ergänzung zur Vermeidung von Mißverständnissen!
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