Aussteuerung nun ALGI

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
elzesuse
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Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mi 4. Apr 2012, 19:47

Hallo zusammen ,
da ich nun leider immer noch nicht rausgefunden habe wie ich eine PN schreiben kann (anscheinend bin ich zu blond).
Stelle ich nun hier meine Frage: ich war gestern beim Arbeitsamt und soll nun meinen Fragebogen ausfüllen für den Amtsarzt und der Schweigepflichtsentbindung der Ärzte unterschreiben. Das habe ich getan und schwupps habe ich heute was von Doppeloma gefunden. Meine Frage wäre ...soll ich es nun abgeben? Der SB hat mir gesagt ich solle keine Arztbriefe abgeben. da steht drin das ich sie abgeben soll in einem geschlossenen Umschlag :groehl: . Das mache ich natürlich nicht. Am 27.4 soll ich dann meinen Alg antrag abgeben.Bis dahin hätte der Amtsarzt meine Unterlagen eingesehen. Endscheidet er jetzt nach Aktenlage?
Bin ein wenig damit überfordert will ja nichts falsch machen.
LG Susanne

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Apr 2012, 02:41

Hallo elzesuse, :smile:
da ich nun leider immer noch nicht rausgefunden habe wie ich eine PN schreiben kann (anscheinend bin ich zu blond).
Dann schau mal LINKS unter den Namen bei den Beiträgen, da ist so ein kleines Männchen (sieht aus wie eine Mensch ärger dich nicht Figur :grinser: ), da steht es dran PN...
Ansonsten kannst du das auch über den "persönlichen Bereich" machen, "Private Nachrichten" anklicken, in das kleine weiße Feld oben den Namen eingeben, wem du eine schicken möchtest, das Feld "hinzufügen" anklicken und dann ist eigentlich alles genauso, wie beim Beitrag schreiben...

Andererseits wollen ja ALLE hier aus den Erfahrungen der einzelnen User was lernen können, da ist es auch besser sowas öffentlich zu diskutieren, ich bin z.B. nicht in der Lage, jeden Einzelnen per PN "zu betreuen"...das schaffe ich nicht... :Hilfe:
Stelle ich nun hier meine Frage: ich war gestern beim Arbeitsamt und soll nun meinen Fragebogen ausfüllen für den Amtsarzt und der Schweigepflichtsentbindung der Ärzte unterschreiben.


Das "Arbeitsamt" gibt es nicht mehr (die HABEN ja auch KEINE ARBEIT), ist jetzt die Agentur für Arbeit (hier kurz AfA genannt), nicht ALLES was die einem so in die Hand drücken, MUSS man auch wirklich ausfüllen und unterschreiben...
hat man dir natürlich wieder NICHT verraten, dass du da GAR NICHTS von machen MUSST... :Gruebeln:
Das habe ich getan und schwupps habe ich heute was von Doppeloma gefunden.
meinst du DAS HIER

viewtopic.php?f=3&t=1751

dann lies dir das bitte ALLES noch mal gründlich durch und dann überlege nochmal, ob du diese unterschriebenen Sachen wirklich abgeben willst. :confused: :Gruebeln:

Hast du NICHT gelesen, das ist ALLES FREIWILLIG, WILLST du wirklich, dass die AfA sich "in aller Welt "deine gesamten Krankenunterlagen anfordern KANN, wozu soll das gut sein ???
Meine Frage wäre ...soll ich es nun abgeben?
Die Frage KANNST du dir nur selber beantworten, das EINZIGE was die AfA wirklich interessiert sind die Sachen die es von dir bei der Rentenkasse schon geben könnte (Reha-Berichte und/oder auch schon GA für ein laufendes Renten-Verfahren erstellt ???), ALLES andere interessiert die gar nicht, was die dann wirklich so alles "einsammeln" mit deinen Schweigepflichtentbindungen, das wirst du nie erfahren.

Alles Andere ist meist NUR Tarnung, damit die Antragsteller (Ausgesteuerten) nicht gleich merken, worauf das hinauslaufen soll, die WOLLEN NUR von der DRV abschreiben, damit sie KEINE andere Meinung haben, ob das stimmt oder nicht ist denen dabei ziemlich egal.

Bei der DRV und der AfA gibt es die meisten "Wunderheilungen" überhaupt, eben noch 1,5 Jahre krank und (nach Ablauf des Krankengeldes) plötzlich Vollzeit Arbeits- und Erwerbsfähig. :ic_up: :kotzen:
Der SB hat mir gesagt ich solle keine Arztbriefe abgeben.


NEE, brauchst du ja auch nicht, was deine Ärzte glauben, wie es dir geht interessiert die sowieso nicht, da wird auch wahrscheinlich GAR NICHTS angefordert.
Ich hatte jedenfalls NUR meine Hausärztin von der Schweigepflicht befreit, dort wollte aber KEINER was haben, sie wurde nie angeschrieben vom Med. Dienst der AfA. :Gruebeln:
da steht drin das ich sie abgeben soll in einem geschlossenen Umschlag . Das mache ich natürlich nicht.


Wie meinst du das jetzt, können ruhig ALLE SB lesen deine Kranken-Unterlagen :confused: oder du gibst das GAR NICHT ab..., WANN und bei WEM sollst du das denn abgeben ???
Am 27.4 soll ich dann meinen Alg antrag abgeben.Bis dahin hätte der Amtsarzt meine Unterlagen eingesehen. Endscheidet er jetzt nach Aktenlage?
KLAR, der Amtsarzt KANN nur "Unterlagen einsehen" die DU zur Verfügung stellst (FREIWILLIG !!! ) oder die er angefordert hat mit den von dir (AUCH FREIWILLIG !!! ) unterschriebenen Schweigepflicht-Entbindungen, wenn du dem das "alles zu Füßen legst", wozu sollst du dann noch extra selber zum Arzt bestellt und untersucht werden...das reicht dann für ein GA nach Aktenlage.
Bin ein wenig damit überfordert will ja nichts falsch machen.
Das glaube ich dir GERNE, aber der ERSTE Fehler IST schon mal wenn du Sachen ausfüllst und unterschreibst, auf denen ausdrücklich draufsteht, dass es FREIWILLIG ist, das überhaupt zu machen...

Wenn du in der Zukunft bei Unterlagen, die von der AfA zur Unterschrift vorgelegt werden, NICHT DEUTLICH GENAUER hinschaust, WAS du da überhaupt unterschreibst (unterschreiben SOLLST), dann wirst du auch bald eine unterschriebene Eingliederungs-Vereinbarung (EGV) besitzen, OHNE zu wissen, WAS du da überhaupt unterschrieben hast... :Ohnmacht:

Denn EINES vergessen die SB bei der AfA grundsätzlich IMMER (und nicht NUR dort), dass SIE eigentlich eine Aufklärungs- und Informations-Pflicht haben und dir solche Sachen erst mal ERKLÄREN MÜSSEN, BEVOR du was unterschreibst...ansonsten solltest du dir beizeiten angewöhnen IMMER ALLES zu hinterfragen und die Rechtsgrundlage dafür (schriftlich !!!) zu verlangen...

Am Besten NIE ALLEINE zum Amt und IMMER ALLES zur Prüfung mitnehmen, was man unterschreiben soll, NICHTS kann so wichtig sein, dass man es ungeprüft SOFORT unterschreiben MUSS... :lesen: :lesen: :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von k@lle » Do 5. Apr 2012, 07:12

Andererseits wollen ja ALLE hier aus den Erfahrungen der einzelnen User was lernen können, da ist es auch besser sowas öffentlich zu diskutieren,............
:ic_up: :ic_up: :ic_up: :ic_up: :ic_up:
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 5. Apr 2012, 09:13

Hallo,

als ich nach Aussteuerung bei der AfA war und dem Sachbearbeiter verschiedene Urteile unter die Nase gehalten habe, nach denen ich davon ausgehe, dass ich nach § 125 geführt werde (Nahtlosigkeitsregelung, mußt mal guugeln)...wurde er etwas ungehalten und meinte zu mir: Kenn wir nich, machen wir nich...und die BSG_Urteile kennt er shcon mal gleich gar nicht.

Anstatt mich dann "aufzuklären" druckte er eine EGV aus, wollte mir die in die Hand drücken mit den Worten: das müssen !! sie jetzt unterschreiben...
da ich mich vorher informiert habe..Danke an Doppeloma...war mir klar, dass ich das gar nicht unterschreiben muss..

Ich hätte mich als "krank" verpflichtet, mich zu bewerben und meinen Arbeitgeber zu fragen, da ich zwar au wäre, er aber mir doch bitte eine Arbeitsstelle zur Verfügung stellen sollte...bzw. könnte..
(dabei hab ich mein Arbeitsverhältnis immer noch)...
auf jeden Fall habe ich dann nach einem zähen Ringen nicht unterschrieben...
dann gab er auf und ich durfte die EGV dann mit nach Hause nehmen...ganz lapidar fragte er dann noch, ob ich denn den Bescheid der DRV dabei hätte....
ich gekontert: der geht sie nichts an..sie müssen ihre eigenen Feststellungen treffen...
da wurde er so ungehalten und drohte mir, das ALG einzustellen, wenn ich nicht so spure, wie er das gerne möchte..

das war irgendwann im April 2011....seit dieser Zeit versucht man nun, von mir Schweigepflichtentbindungen und am allerliebsten den DRV-Bericht zu erhalten...mit unverhohlenen Drohungen, Nötigung..wenn sie nicht..dann..
ich bin tapfer geblieben, nicht zuletzt Dank der Hilfe von Doppeloma...

zwischenzeitlich verstieg sich der Mitarbeiter der AFA dazu, mir schriftlich mitzuteilen, wenn ich nicht die gesundheitlichen Befunde einreiche, dann könne er!!! (der Mitarbeiter?) meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit nicht beurteilen und er müsse dann ein Gutachten in Auftrag geben..!!
d.h. für mich, dass bei der Agentur für Arbeit nicht die Ärzte die sozialmedizinische Beurteilung machen, sondern Sachbearbeiter?
Da war natürlich bei mir Alarmzustand...
zwischenzeitlich hatte ich den Bundesdatenschutz angeschrieben und meinen Anwalt eingeschaltet..

der Bundesdatenschutz bestätigte mir schriftlich, dass die Agentur für Arbeit zwar Schweigepflichtentbindungen anfordern darf, sowie Gesundheitsfragebögen, dies aber freiwillig wäre und wenn man dies nicht abgibt, dann muss eine körperliche Begutachtung stattfinden und daran mitzuwirken wäre Pflicht..

mein Anwalt gab mir Rückendeckung und meinte, wenn die das ALG I einstellen, wegen fehlender Mitwirkung (ich hab die Unterlagen nicht eingereicht)..dann haben wir einen Grund zur Klage...
und so ist es gekommen..die waren bei uns vor Ort so dumm und haben das ALG I eingestellt und wir haben derzeit einen Widerspruch laufen..

ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das Ding gewinnen werde, zumal ich ja schriftlich meine Auffassung (und die Auffassung von der Doppeloma) bestätigt bekommen habe und weitere User auch im Erwerbslosenforum ebenfalls eine schriftliche Stellungnahme des Datenschutzes vorliegen haben, in der unsere Auffassung bestätigt wird.

Du mußt für dich überlegen, wie du jetzt vorgehen willst...
ich selber hab mit Risiko gearbeitet...aber aus dem Grund, weil ich finanziell nicht von der Afa abhängig bin..somit kann ich relativ gut die fehlende Zahlung wegstecken..ärgerlich ist bloß, dass ich auch freiwillige KV-Beiträge bezahlen muss...

du könntest versuchen, ähnlich zu handeln um dann mal auszuloten, wie weit sie bei dir gehen...

und im Hinterkopf immer schön den Bundesdatenschu...behalten...die Kontakt-e-mail-Addi kannst du von mir erhalten.

LG
Vrori
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Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Do 5. Apr 2012, 16:00

Hallo zusammen,
vielen lieben dank für eure Antworten.
Ich habe jetzt für mich endschieden das sie keine Unterschrift für die endbindung der Schweigepflicht bekommen. :grinser: Werde die Blätter zerreissen.Von der DRV brauchen sie auch keine Akten einfordern ich weiß ja nicht was die GA da geschrieben haben.
Nach Aktenlage wird hier nichts endschieden,dann soll der Amtsarzt mich mal untersuchen. Wenn sie meinen das ich sonst kein ALGI bekomme dann gehe ich halt zum Anwalt.
Freiwillig ist auch nun mal Freiwillig.

LG Susanne

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Apr 2012, 18:37

Hallo Susanne, :smile:
Ich habe jetzt für mich endschieden das sie keine Unterschrift für die endbindung der Schweigepflicht bekommen. Werde die Blätter zerreissen.Von der DRV brauchen sie auch keine Akten einfordern ich weiß ja nicht was die GA da geschrieben haben.
Dann solltest du dir dort vorliegende Reha-Berichte und GA mal schriftlich (als Kopien) anfordern, auch darauf hast du ein Recht nach § 25 SGB X, ist immer ganz gut wenn man WEISS, was da so alles drin steht. :ic_up:
Nach Aktenlage wird hier nichts endschieden,dann soll der Amtsarzt mich mal untersuchen. Wenn sie meinen das ich sonst kein ALGI bekomme dann gehe ich halt zum Anwalt.
SEHR GUTE Entscheidung, wenn du dem Amtsarzt DANN DIREKT ein wenig helfen WILLST, dann nimmst du ein paar Befunde zu deinen aktuellen Problemen mit zur Untersuchung, die deine eigenen Angaben unterstützen und damit sollte ein ARZT dann auch in der Lage sein, deine aktuelle "Restleistungs-Fähigkeit" für den Arbeitsmarkt festzustellen.
UM was Anderes geht es da sowieso NICHT, aber die legen sich nicht gerne selber fest, wenn sie nicht wissen, was es schon bei der DRV dazu gibt...DAS ist aber NICHT DEIN Problem. :Sturkopf:
Freiwillig ist auch nun mal Freiwillig.
Ich hatte (wie schon geschrieben) meine Hausärztin freigegeben, aber IHR SELBER auch verboten meinen Reha-Bericht weiterzugeben, wenn eine Anfrage kommen sollte, es kam aber keine...
Ich wurde dann zum Arzt eingeladen und KANN mich (persönlich) NICHT beschweren, meine AfA-Ärztin war sehr nett und gründlich und hat dann beschlossen, dass es NICHT mehr möglich ist, mich auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln.

So lernte ich nie einen AfA-Vermittler kennen, sollte dann die EM-Rente beantragen und hatte somit 1,5 Jahre meine Ruhe und jeden Monat pünktlich mein Geld von der AfA auf dem Konto.
Leider hat die DRV das bisher GANZ anders gesehen und so warte ich inzwischen auf die Entscheidung vom Sozialgericht zu meiner EM-Rente, mein ALGI ist lange abgelaufen und im Moment bin ich auf H4 angewiesen...

Inzwischen ziehen die AfA leider die "Bandagen" für die ALGI-Empfänger nach der Aussteuerung immer enger und fordern immer mehr FREIWILLIGE Unterlagen (mit unzulässigem Druck und Drohungen) von den Antragstellern ein, weil sie am liebsten GAR NICHT mehr zahlen würden...GUT, wenn du in diesem Falle einen Anwalt in Anspruch nehmen kannst.

Vielleicht solltest du NICHT alle Unterlagen zerreißen, damit DER dann AUCH noch LESEN KANN, was da drauf steht, bezüglich der Freiwilligkeit der Angaben...sowas sollte man sich (SELBER) sowieso erst mal ALLES sehr gut aufheben...wer weiß wozu das noch mal gut sein kann... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Fr 6. Apr 2012, 10:59

Liebe Doppeloma
dir möchte ich nochmal meinen persönlichen dank aussprechen.
Ich hatte mir die Unterlagen kopiert nun werde ich am dienstag zum Amt gehen und mir neue Unterlagen geben lassen damit alles ordentlich aussieht :groehl: .
Werde denen dann mal sagen das mir was über die Unterlagen gelaufen ist :groehl: .
Letztens war ich wegen einer anderen Sache beim Anwalt und zufällig kamen wir auf das Thema Aussteuerung und der AFA . Da sagte er mir schon das ich aufpassen soll,das AFA sagt nun schon nein zu ALGI wenn man nicht arbeitsfähig sei, dann würden sie direkt einen in Harz 4 stecken....er kennt da einen SB der bei der KK gearbeitet hat .
In diesem Sinne schöne Ostern
LG Susanne

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 6. Apr 2012, 12:16

Hallo Suzanne,

der meint nicht zufällig mich?

;)
LG
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 7. Apr 2012, 00:53

Hallo Susanne, :smile:
Da sagte er mir schon das ich aufpassen soll,das AFA sagt nun schon nein zu ALGI wenn man nicht arbeitsfähig sei, dann würden sie direkt einen in Harz 4 stecken....er kennt da einen SB der bei der KK gearbeitet hat .
Darum stellst du dich ja auch (im Antrag !!!) mit deiner "Restleistungsfähigkeit" (die der Amtsarzt möglichst durch eine Untersuchung erst mal festzustellen hat !!!) dem Arbeitsmarkt (fiktiv!!!) IMMER zur Verfügung, für die "Vermittlung", man ist eben (theoretisch) nicht komplett FÜR ALLE Arbeiten arbeitsunfähig.

SOOO sieht es auch der § 125 SGB III vor, was sich die Macher da mal bei gedacht haben weiß KEIN Mensch, aber die AfA ist nun mal (vom Ursprung her) auch KEINE "Ersatz-Krankenkasse" und zahlt kein "Ersatz.Krankengeld", DAS sollte man IMMER im Hinterkopf behalten, man MUSS "Arbeitsbereitschaft /Vermittlungsbereitschaft zeigen", trotz Krankenschein zu Hause.

Der Verweis auf Hartz 4 ist allerdings komplett daneben und rechtlich GAR NICHT zulässig, solange ein Anspruch auf ALGI gegeben ist, hat das IMMER VORRANG vor anderen Sozial-Leistungen, weil man DAFÜR mal Beiträge (aus seinem Arbeitslohn) gezahlt hat, übrigens LEBEN die AfA-Mitarbeiter AUCH von diesen Beiträgen der Arbeitnehmer, mit denen sie dann "wie mit Bettlern" umspringen... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Hartz 4 ist daher (als steuerfinanzierte Transferleistung) generell nachrangig und wird OHNEHIN nur DANN gezahlt, wenn man "mittellos und bedürftig ist" (und KEINE größeren Vermögenswerte besitzt !!!), diesen Leistungs-Anspruch (an das SGB II) hat also gar nicht JEDER, der jahrelang Beiträge für ALGI gezahlt hat.

Dort will man übrigens IMMER eine Bescheinigung darüber von der AfA haben, dass KEIN Anspruch auf ALGI besteht oder, dass dieser bereits abgelaufen ist, ein Anwalt sollte darüber allerdings Bescheid wissen, dass man NICHT so ohne weitere Bedingungen "einfach" in Hartz 4 gesteckt werden KANN. :confused: :Gruebeln:

Leider hat man inzwischen oft den Eindruck, dass sich nicht mal Anwälte so richtig mit den Unterschieden zwischen SGB II und SGB III auskennen, das KANN möglicherweise fatale Folgen bei falscher, unzutreffender Beratung haben.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Fr 13. Apr 2012, 13:15

Hallo ihr lieben,
heute war ich bei der AFA und habe meine Unterlagen für den Amtsarzt abgegeben. OHNE die Scheigepflichtsendbindung außer die von meinem Hausarzt. Der z.zt im Urlaub ist :groehl: .
Das andere habe ich weggelassen und unter meinem Hausarzt das abgeschnitten.Die Damen hat nicht schlecht geschaut und kein Wort darüber verloren. :applaus:
Nur der Hinweis sie leitet es weiter....
Mal sehen was passiert.
Am 30.4 habe ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin.Zwecks meiner Beruflichen Zukunft :groehl:
LG Suse

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