Urlaubsabgeltung

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josi_66
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Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 30. Aug 2013, 15:53

Hi ihr Lieben, :smile:

wie in den Erfolgen beschrieben bekomme ich nun eine befristete volle EM-Rente. In der Zeit wird mein Arbeitsverhältnis wohl ruhen.

Ich überlege aber zu Kündigen, weil sonst mein Urlaubsanspruch verfällt, denke ich. :Gruebeln: :confused:

Ich bin seit dem 21.06.12 krank geschrieben. Wie lange habe ich den nun Urlaubsanspruch? Wann verfällt der? :confused:

LG Josi :Bussi:
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Manfred1951
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Fr 30. Aug 2013, 18:44

Hallo Josi,
josi_66 hat geschrieben:bekomme ich nun eine befristete volle EM-Rente. In der Zeit wird mein Arbeitsverhältnis wohl ruhen.

Ich überlege aber zu Kündigen, weil sonst mein Urlaubsanspruch verfällt, denke ich.
WARUM willst Du denn Dein "ruhendes" Arbeitsverhältnis kündigen, wenn Du derzeit "befristete volle EM-Rente" bekommst und "krank bist" ???
Herzliche Grüße,
Manfred


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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 30. Aug 2013, 19:28

Hallo Manfred,

dass habe ich doch oben begründet. Ich kann aus gesundheitlichen Gründen eh nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück kehren. Wozu soll ich das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten? Eine Sperre bei der AFA bekomme ich nicht, wenn ich ein ärztliches Attest vorlege, dass ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe. Falls die Verlängerung der EM-Rente abgelehnt werden sollte.

LG Josi
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Fr 30. Aug 2013, 19:49

Hallo Josi,

wenn ich richtig gelesen habe, bist Du derzeit "arbeitsunfähig" und bekommst deshalb volle EM-Rente bis zum 31.12.2014.

Wozu also die Eile?
Herzliche Grüße,
Manfred


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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 30. Aug 2013, 19:59

Hallo Manfred,

weil ich Angst habe, dass mein Urlaubsgeld verfällt. Das war doch meine Frage. Nun habe ich aber raus bekommen durch Tante Google, dass der Urlaub nicht verfällt, sondern für die letzten 15 Monate bestehen bleibt.

Dann brauche ich auch nicht kündigen, denn wann die letzten 15 Monate Urlaub in Kraft treten ist egal. Ich dachte wenn bis Ende März 2014 das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist verfällt mein Urlaubsgeld. Ich möchte meiner Chefin nix schenken, bei Ihr ging meine Restgesundheit kaputt.

LG Josi
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 30. Aug 2013, 20:27

Bei mir läuft es auf einen Rechtsstreit mit den AG hinaus sollte ich kündigen, bzw auf Dauer meine Rente erhalten.
Ich hatte am Tage meiner Aussteuerung Anspruch von 84 Tagen Urlaub angesammelt, Nun 3 Jahre später sagt mein AG
das der komplette Anspruch verfallen ist.
Klagen werde ich erst wenn zu 100% feststeht das ich nicht wieder irgendeine Arbeit in den Großbetrieb machen kann.
Warum vorher die Hunde scheu machen.
Ausserdem gilt..die Urlaubsabgeltung wird als Einmalzahlung dann auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch bestanden hat. Die doppelte Hinzuverdienstgrenze ist dabei zu prüfen.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 30. Aug 2013, 20:48

Hallo Fatbob,

OH NEIN, das wird auf die EM-Rente angerechnet? Das ist ja gemein... :traurig:

Den Urlaubsanspruch habe ich doch vor Beginn der Rente erworben. :Verwirrt:

Mit der doppelten Hinzuverdienstgrenze dass habe ich auch gelesen, aber gilt das auch für die Urlaubsabgeltung? :Hilfe:

LG Josi
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Fr 30. Aug 2013, 21:06

http://www.zeit.de/index



Aus ZEIT ONLINE

URTEIL
Urlaubsansprüche verfallen nach langer Krankheit
Wer lange krank war und seinen Urlaub nicht im gleichen Jahr einreicht, verliert die Ansprüche. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem neuen Urteil.

9. August 201116:18 Uhr
Immer wieder sorgen die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern, die wegen sehr langer Krankheit ausfallen, für Arbeitsrechtsstreit. Jetzt entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, dass sich wieder genesene Arbeitnehmer zügig um aufgelaufene Urlaubsansprüche kümmern müssen. Werden sie wieder gesund und nehmen ihre Arbeit wieder auf, müssen sie noch im selben Jahr den Urlaub auch zurückliegender Jahre beantragen, entschieden die höchsten Arbeitsrichter. Andernfalls verfallen die alten Ansprüche.

Eine finanzielle Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub können Arbeitnehmer zudem nur geltend machen, wenn sie nicht wieder gesund werden, und das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dann greifen die tariflichen Ausschlussfristen, innerhalb derer das Recht auf den finanziellen Ausgleich geltend gemacht werden muss. (Az: 9 AZR 425/10 und 9 AZR 352/10)

Im ersten Fall war ein Busfahrer von Januar 2005 bis Juni 2008 krank. Danach nahm er seine Arbeit wieder auf und nahm im weiteren Verlauf des Jahres 2008 30 Tage Urlaub für 2008. Erst 2009 machte er weitere 90 Urlaubstage für die Jahre 2005 bis 2007 geltend. Zu spät, wie das BAG entschied: Wird ein Arbeitnehmer so rechtzeitig gesund, dass er den während seiner Krankheit aufgelaufenen Urlaub noch nehmen könnte, verfällt dieser Anspruch mit dem aktuellen Urlaubsanspruch des laufenden Jahres. Das war hier das Jahresende 2008.

Im zweiten Fall war eine Krankenschwester ab Oktober 2006 krank und wurde auch nicht wieder gesund. Ihr Arbeitsverhältnis endete mit der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente Ende März 2008. Erst im Februar 2009 beantragte sie eine Abgeltung zumindest des gesetzlichen Mindesturlaubs. Doch auch ihr Antrag kam zu spät: Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses gehe der Urlaubsanspruch automatisch in eine reine Geldforderung über. Für diese gelten die tariflichen Ausschlussfristen, urteilte das BAG, hier war es nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder eine Frist von sechs Monaten.
Zuletzt geändert von Manfred1951 am Fr 30. Aug 2013, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
Herzliche Grüße,
Manfred


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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 30. Aug 2013, 21:15

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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 31. Aug 2013, 13:23

Hallo Josi, :Bussi:

erst mal Herzlichen Glückwunsch von Doma und Dopa, ich verfolge so ein wenig was im K-o-R passiert, aber die Verbindung ist hier nicht so besonders und am Läppi schreibe ich auch nicht gerne soviel.

Schau bitte mal im Themenbereich rein wo die "schon Rentner" (Wir haben es geschafft ...) geschrieben haben, da ist von @Verelda auch ein Beitrag wegen Urlaubsabgeltung, denn bei ihr hat die DRV tatsächlich eine Monatsrente "wegen zu hohem Zuverdienst" (Zuflußmonat der U-Abgeltung) zurückgefordert.

Dazu gibt es aber auch schon ein Urteil (ist dort auch irgendwo verlinkt), dass die DRV das so nicht machen darf, weil es sich um eine Sonderzahlung wegen der Berentung handelt ist es ein sogenanntes "müheloses Einkommen" (wäre z.B. auch auf Erbschaft oder Lottogewinn anwendbar), das darf gar nicht als Zuverdienst angerechnet werden ...

Leider hatte @Verelda das Geld direkt überwiesen, weil sie keinen Stress mit der DRV haben wollte, von mir bekommen die dann nur die Kopie von dem Urteil, wenn die was zurück haben wollen gehe ich in Widerspruch ... wir sind mit Dopas U-Abgeltung schon genug vom JC "gestraft worden", das wurde ja fast komplett auf meine Leistung angerechnet.

Bei @Verelda wurde dann auch Widerspruch eingelegt und die DRV meinte dann "man werde prüfen ob das Urteil anerkannt wird" :Gruebeln: , aber was die erst mal haben rücken die wohl auch so schnell nicht wieder raus, das ist schon ca. 1 Jahr her sie wollte uns eigentlich Bescheid geben wie das ausgegangen ist ... :confused: :Gruebeln:

Was den Anspruch an sich betrifft wurde dir ja schon geantwortet, allerdings gibt es keinen Grund selber zu kündigen solange du keine EM-Rente auf Dauer bekommst (dafür gibt es dann meist konkrete Arbeitsvertragliche Regelungen), ich wußte auch, dass ich dort nicht mehr arbeiten werde, habe trotzdem weiter "ruhend" bestehen lassen ...

Nun wurde von meiner Firma aus beendet (wegen der Dauer-Rente) und selbstverständlich habe ich auch meinen Anspruch auf die Abgeltung meines Urlaubes geltend gemacht, ich war seit Anfang 2008 AU geschrieben und hatte ja schon (rückwirkend) die Zeitrente bekommen ...
Meine Firma meinte zunächst auch das sei alles "Verfallen", aber doch nicht mit MIR, ich habe dann gefragt, ob sie das entsprechende EU-Urteil mit dem Anspruch auf mindestens 15 Monate nicht kennen würden, könne ich ihnen gerne eine Kopie schicken und mal den Betriebsrat fragen, ob die das auch so sehen. :Gruebeln: :teufel:

Jedenfalls hätte ich das dann gerne schriftlich, dass und warum man keine U-Abgeltung zahlen will, damit ich weitere Schritte einleiten kann ... schriftlich wollte man mir das dann aber nicht so gerne geben und letzte Woche war dann die Zahlung auf dem Konto, Genaueres kann ich dann erst zu Hause nachlesen, denn hier bekomme ich ja keine Post.

Hier hast du natürlich auch eine deutlich bessere Position wenn deine Firma das abschließend beendet denn bei Zeitrente gibt es ja keinen wirklichen Grund "freiwillig" zu kündigen, wie die sich dann vielleicht "rauswinden" könnten, das weiß ich nicht, ich wär bis zur Altersrente "ruhender Mitarbeiter" geblieben, wenn es hätte sein sollen ... :lachen: :jaa: :cool:

So, nun reicht es erst mal, überlege dir das gut mit der Eigenkündigung, wegen der U-Abgeltung ist es jedenfalls nicht notwendig.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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