Hallo Josi,
erst mal Herzlichen Glückwunsch von Doma und Dopa, ich verfolge so ein wenig was im K-o-R passiert, aber die Verbindung ist hier nicht so besonders und am Läppi schreibe ich auch nicht gerne soviel.
Schau bitte mal im Themenbereich rein wo die "schon Rentner" (Wir haben es geschafft ...) geschrieben haben, da ist von
@Verelda auch ein Beitrag wegen Urlaubsabgeltung, denn bei ihr hat die DRV tatsächlich eine Monatsrente "wegen zu hohem Zuverdienst" (Zuflußmonat der U-Abgeltung) zurückgefordert.
Dazu gibt es aber auch schon ein Urteil (ist dort auch irgendwo verlinkt), dass die DRV das so nicht machen darf, weil es sich um eine Sonderzahlung wegen der Berentung handelt ist es ein sogenanntes "müheloses Einkommen" (wäre z.B. auch auf Erbschaft oder Lottogewinn anwendbar), das darf gar nicht als Zuverdienst angerechnet werden ...
Leider hatte
@Verelda das Geld direkt überwiesen, weil sie keinen Stress mit der DRV haben wollte, von mir bekommen die dann nur die Kopie von dem Urteil, wenn die was zurück haben wollen gehe ich in Widerspruch ... wir sind mit Dopas U-Abgeltung schon genug vom JC "gestraft worden", das wurde ja fast komplett auf meine Leistung angerechnet.
Bei
@Verelda wurde dann auch Widerspruch eingelegt und die DRV meinte dann "man werde prüfen ob das Urteil anerkannt wird"

, aber was die erst mal haben rücken die wohl auch so schnell nicht wieder raus, das ist schon ca. 1 Jahr her sie wollte uns eigentlich Bescheid geben wie das ausgegangen ist ...
Was den Anspruch an sich betrifft wurde dir ja schon geantwortet, allerdings gibt es keinen Grund selber zu kündigen solange du keine EM-Rente auf Dauer bekommst (dafür gibt es dann meist konkrete Arbeitsvertragliche Regelungen), ich wußte auch, dass ich dort nicht mehr arbeiten werde, habe trotzdem weiter "ruhend" bestehen lassen ...
Nun wurde von meiner Firma aus beendet (wegen der Dauer-Rente) und selbstverständlich habe ich auch meinen Anspruch auf die Abgeltung meines Urlaubes geltend gemacht, ich war seit Anfang 2008 AU geschrieben und hatte ja schon (rückwirkend) die Zeitrente bekommen ...
Meine Firma meinte zunächst auch das sei alles "Verfallen", aber doch nicht mit
MIR, ich habe dann gefragt, ob sie das entsprechende EU-Urteil mit dem Anspruch auf mindestens 15 Monate nicht kennen würden, könne ich ihnen gerne eine Kopie schicken und mal den Betriebsrat fragen, ob die das auch so sehen.
Jedenfalls hätte ich das dann gerne schriftlich, dass und warum man keine U-Abgeltung zahlen will, damit ich weitere Schritte einleiten kann ... schriftlich wollte man mir das dann aber nicht so gerne geben und letzte Woche war dann die Zahlung auf dem Konto, Genaueres kann ich dann erst zu Hause nachlesen, denn hier bekomme ich ja keine Post.
Hier hast du natürlich auch eine deutlich bessere Position wenn deine Firma das abschließend beendet denn bei Zeitrente gibt es ja keinen wirklichen Grund "freiwillig" zu kündigen, wie die sich dann vielleicht "rauswinden" könnten, das weiß ich nicht, ich wär bis zur Altersrente "ruhender Mitarbeiter" geblieben, wenn es hätte sein sollen ...
So, nun reicht es erst mal, überlege dir das gut mit der Eigenkündigung, wegen der U-Abgeltung ist es jedenfalls nicht notwendig.
Liebe Grüße von der Doppeloma
