Hallo reallyangry,
ich habe gerade den Aufhebungsbescheid vom AA erhalten. (wegen Übergangsgeld, REHA ab 26.03)
Das ist normal, weil du ja während der Reha das Geld von der DRV bekommst, anschließend geht es dann bei der AfA weiter, sofern noch ein Anspruch auf ALGI besteht.
Denn im Gegensatz zum Krankengeld, das (während einer DRV-Reha) weiter "zusammenschmilzt", bleibt dein Restanspruch auf ALGI (ab Aufhebungsbescheid) komplett erhalten ...
Bei einer Leistungs-Unterbrechung unter 6 Wochen braucht man eigentlich nichtmal einen neuen Antrag stellen...eigentlich

...denn bei den Ausgesteuerten behauptet man bei der AfA gerne das sei nicht so und verlangt schon nach 3 - 4 Wochen Reha einen neuen Antrag, die hoffen natürlich (ähnlich der KK) auf eine "Vollgenesung" nach einer Reha ...
Dort steht, das ich ALG 1 auf Grund §136, SGB III erhalte. Die führen mich als arbeitslos. Bin aber nicht gekündigt.
Dazu wurde dir schon was geschrieben, auch die Ausgesteuerten laufen dort als "arbeitslos", sonst bekommt man auch nach § 145 SGB III KEIN Geld von der AfA ... das ist nunmal Arbeitslosengeld und KEIN "Krankengeld-Ersatz", der § 145 ermöglicht es NUR auch bei fortdauernder "Leistungseinschränkung" (sprich AU) und auch MIT JOB nach einer Aussteuerung, den durch Beiträge angesammelten Anspruch auf ALGI geltend zu machen ...
BOHHH ....
Ja, die Einladung hat einen §§. (302).
Ob die mich verwechselt haben???
Die haben wohl nicht nur
DICH verwechselt ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi ... __303.html
Wenn du aktuell erst mal raus bist aus dem ALG-Bezug (wegen der Reha), dann kann dich doch sowieso KEINER für Juni schon einladen, die wissen doch gar nicht ob du bis dahin wieder im Bezug bist... naja, vielleicht bekommt ja der § 302 SGB III bis dahin auch noch einen anderen Inhalt ...
Könnte sein, weil das JC gar nicht für mich zuständig ist.
Wieso schickt dir das JC (JobCenter /Hartz 4/ SGB II) eine Einladung, sitzen dort die "Hellseher", meines Wissens ist für dich (ohne Notwendigkeit /Bedürftigkeit und entsprechende Anträge) überhaupt KEIN JobCenter zuständig, solange Anspruch auf ALGI nach Aussteuerung besteht ... steh gerade irgendwie "auf dem Schlauch" ...
Ich hab' nämlich ein abgeschlossenes Studium, und die "Akademiker" in meiner Stadt müssen immer in die Zentrale Arge (nicht das Stadtteil JC).
Wie das da so bei euch Akademikertechnisch bei der AfA organisiert ist kann ich nicht beurteilen, aber beim JC (JobCenter) gehörst du gar nicht hin solange du ALGI beziehst, es würde mich sehr überraschen, wenn man da irgendwo für eine besondere Betreuung von Akademikern sorgen würde, in H4 musst du ALLES machen, da ist es egal was du mal studiert hast ...
Da geht es nicht mehr "vom Tellerwäscher zum Millionär", sondern umgekehrt ... die meisten JC haben nichtmal eine Reha-Abteilung oder spezielle Reha-Berater, wir sollten deswegen damals auch von der (1 Busstunde entfernten) AfA "betreut" werden, naja, die hatten zum Glück nie Sehnsucht nach uns ...
Da das JC aber bequem mit dem Fahrrad zu erreichen ist, werde ich dann da mal am 06.Juni...so mein Gesundheitsstand es zuläßt, hinradeln. Verkürzt die Antfahrtszeit um eine glatte Stunde.
Das würde ich aber erstmal hinterfragen, aus welchem Grund dich da wer mit nicht existierenden Rechtsgrundlagen zu einem Termin einlädt, wo du selber noch nicht weißt, was genau im Juni überhaupt sein wird...
Und dann wiederum sind die AA HB und Bremerhaven irgendwie zusammengelegt worden. So könnte es sein, dass ich zukünftig tatsächlich nicht mehr in die "Zentrale" muß. Das wäre sogar toll.
Wenn es denn so sein soll, aber im Moment bist du doch gar nicht mehr bei denen im Leistungs-Bezug, sondern bekommst erstmal dein Geld während der Reha von der DRV ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
