ALG1 § 136 ./. §145, SGB III

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reallyangry
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ALG1 § 136 ./. §145, SGB III

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Fr 22. Mär 2013, 14:52

Huhu,
ich habe gerade den Aufhebungsbescheid vom AA erhalten. (wegen Übergangsgeld, REHA ab 26.03)
Dort steht, das ich ALG 1 auf Grund §136, SGB III erhalte. Die führen mich als arbeitslos. Bin aber nicht gekündigt.
Ich bin ausgesteuert worden - wieso erhalte ich nicht Alg nach §145, SGB III.????
Gleichzeitig lädt man mich zum Gespräch ein (6.Juni), wo ich dann auch meine bisher getätigten Bewerbungen vorlegen soll.
HÄH?????
:Hilfe: :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe:
Allerliebste Grüße
RA
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Schahri
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Re: ALG1 § 136 ./. §145, SGB III

Ungelesener Beitrag von Schahri » Fr 22. Mär 2013, 17:31

Huhu reallyangry,

die führen dich schon nach 145, aber die Bescheide sind IMMER auf 136 ausgestellt. Müsste auch so in deinem Bewilligungsbescheid stehen.

Welche Bewerbungen? Solltest du welche schreiben? :Wut: Die haben dich wohl verwechselt.

Steht in dem Einladungsschreiben auch eine Rechtsgrundlage?
LG
Schahri

Vrori
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Re: ALG1 § 136 ./. §145, SGB III

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 22. Mär 2013, 19:32

Hallo,

auf dem Bescheid steht immer die Rechtsgrundlage, wegen dem du ALG I erhälst..und das ist der 136...

der 145 fingiert nur die Arbeitsfähigkeit, damit überhaupt Anspruch besteht...

das mit den Bewerbungen...auweia...man hat mir auch so einen Zettel in die Hand gedrückt..auf dem ich meine Bewerbungen notieren sollte...

da sich aber der gesamte Verwaltungsapparat meiner Afa auf die fehlenden Schweigepflichtentbindungen eingeschossen hatte, wurde von den Bewerbungen, die ich ohnehin nicht geschrieben habe, nicht mehr gesprochen...

welchem AG könnte ich auch plausibel machen, dass ich mich zwar bewerben muss, aber ich noch im Beschäftigungsverhältnis stehe und ein Rentenantrag läuft...??

sollte ich wirklich einmal zu einem AG eingeladen werden, dann würde ich wirklich mich mit dem darüber unterhalten...ich würde gerne bei Ihnen arbeiten, das wäre genau das, was ich mir vorstellen könnte...aber..ich habe noch eine Kündigungsfrist von 12 Monaten, außerdem läuft derzeit ein Rentenantrag...der würde sich doch bedanken und mit mir einig sein, dass die SB der Afa den Schuß nicht gehört haben...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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reallyangry
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Re: ALG1 § 136 ./. §145, SGB III

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Sa 23. Mär 2013, 07:10

Hallo Ihr,
danke für eure klärenden Antworten.
Ja, die Einladung hat einen §§. (302).
Ob die mich verwechselt haben??? Könnte sein, weil das JC gar nicht für mich zuständig ist. Ich hab' nämlich ein abgeschlossenes Studium, und die "Akademiker" in meiner Stadt müssen immer in die Zentrale Arge (nicht das Stadtteil JC). Da das JC aber bequem mit dem Fahrrad zu erreichen ist, werde ich dann da mal am 06.Juni...so mein Gesundheitsstand es zuläßt, hinradeln. Verkürzt die Antfahrtszeit um eine glatte Stunde. :Zunge_zeigen:
Und dann wiederum sind die AA HB und Bremerhaven irgendwie zusammengelegt worden. So könnte es sein, dass ich zukünftig tatsächlich nicht mehr in die "Zentrale" muß. Das wäre sogar toll.
LG
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Re: ALG1 § 136 ./. §145, SGB III

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 24. Mär 2013, 01:47

Hallo reallyangry, :smile:
ich habe gerade den Aufhebungsbescheid vom AA erhalten. (wegen Übergangsgeld, REHA ab 26.03)
Das ist normal, weil du ja während der Reha das Geld von der DRV bekommst, anschließend geht es dann bei der AfA weiter, sofern noch ein Anspruch auf ALGI besteht.
Denn im Gegensatz zum Krankengeld, das (während einer DRV-Reha) weiter "zusammenschmilzt", bleibt dein Restanspruch auf ALGI (ab Aufhebungsbescheid) komplett erhalten ... :lesen: :ic_up:
Bei einer Leistungs-Unterbrechung unter 6 Wochen braucht man eigentlich nichtmal einen neuen Antrag stellen...eigentlich :Gruebeln: ...denn bei den Ausgesteuerten behauptet man bei der AfA gerne das sei nicht so und verlangt schon nach 3 - 4 Wochen Reha einen neuen Antrag, die hoffen natürlich (ähnlich der KK) auf eine "Vollgenesung" nach einer Reha ...
Dort steht, das ich ALG 1 auf Grund §136, SGB III erhalte. Die führen mich als arbeitslos. Bin aber nicht gekündigt.
Dazu wurde dir schon was geschrieben, auch die Ausgesteuerten laufen dort als "arbeitslos", sonst bekommt man auch nach § 145 SGB III KEIN Geld von der AfA ... das ist nunmal Arbeitslosengeld und KEIN "Krankengeld-Ersatz", der § 145 ermöglicht es NUR auch bei fortdauernder "Leistungseinschränkung" (sprich AU) und auch MIT JOB nach einer Aussteuerung, den durch Beiträge angesammelten Anspruch auf ALGI geltend zu machen ... BOHHH .... :Heiss: :lesen: :lesen: :lesen:
Ja, die Einladung hat einen §§. (302).
Ob die mich verwechselt haben???


Die haben wohl nicht nur DICH verwechselt ... :confused: :Gruebeln: :lachen: :groehl:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi ... __303.html

Wenn du aktuell erst mal raus bist aus dem ALG-Bezug (wegen der Reha), dann kann dich doch sowieso KEINER für Juni schon einladen, die wissen doch gar nicht ob du bis dahin wieder im Bezug bist... naja, vielleicht bekommt ja der § 302 SGB III bis dahin auch noch einen anderen Inhalt ... :Gruebeln: :teufel:
Könnte sein, weil das JC gar nicht für mich zuständig ist.


Wieso schickt dir das JC (JobCenter /Hartz 4/ SGB II) eine Einladung, sitzen dort die "Hellseher", meines Wissens ist für dich (ohne Notwendigkeit /Bedürftigkeit und entsprechende Anträge) überhaupt KEIN JobCenter zuständig, solange Anspruch auf ALGI nach Aussteuerung besteht ... steh gerade irgendwie "auf dem Schlauch" ... :glotzen: :Hilfe:
Ich hab' nämlich ein abgeschlossenes Studium, und die "Akademiker" in meiner Stadt müssen immer in die Zentrale Arge (nicht das Stadtteil JC).


Wie das da so bei euch Akademikertechnisch bei der AfA organisiert ist kann ich nicht beurteilen, aber beim JC (JobCenter) gehörst du gar nicht hin solange du ALGI beziehst, es würde mich sehr überraschen, wenn man da irgendwo für eine besondere Betreuung von Akademikern sorgen würde, in H4 musst du ALLES machen, da ist es egal was du mal studiert hast ... :confused: :Gruebeln:

Da geht es nicht mehr "vom Tellerwäscher zum Millionär", sondern umgekehrt ... die meisten JC haben nichtmal eine Reha-Abteilung oder spezielle Reha-Berater, wir sollten deswegen damals auch von der (1 Busstunde entfernten) AfA "betreut" werden, naja, die hatten zum Glück nie Sehnsucht nach uns ... :Ohnmacht:
Da das JC aber bequem mit dem Fahrrad zu erreichen ist, werde ich dann da mal am 06.Juni...so mein Gesundheitsstand es zuläßt, hinradeln. Verkürzt die Antfahrtszeit um eine glatte Stunde.


Das würde ich aber erstmal hinterfragen, aus welchem Grund dich da wer mit nicht existierenden Rechtsgrundlagen zu einem Termin einlädt, wo du selber noch nicht weißt, was genau im Juni überhaupt sein wird...
Und dann wiederum sind die AA HB und Bremerhaven irgendwie zusammengelegt worden. So könnte es sein, dass ich zukünftig tatsächlich nicht mehr in die "Zentrale" muß. Das wäre sogar toll.
Wenn es denn so sein soll, aber im Moment bist du doch gar nicht mehr bei denen im Leistungs-Bezug, sondern bekommst erstmal dein Geld während der Reha von der DRV ... :confused: :confused: :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG1 § 136 ./. §145, SGB III

Ungelesener Beitrag von reallyangry » So 24. Mär 2013, 05:29

Hallo Doma,
deine Antworten sind immer wieder erfrischend :groehl: :groehl: :groehl: und bauen mich auf. :aha:
Danke! :ic_up: :ic_up: :ic_up:
Gruß
Really Amused
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