Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 15. Apr 2012, 18:02

Hallo molly, :koepfchen:
die AU-Bescheinigung werde ich nicht der AfA vorlegen, die benötige ich doch nur für den späteren Rentenantrag.
Richtig, bei der AfA gibst du den entsprechenden Teil jetzt NICHT (mehr) ab und "sammelst" das ZU HAUSE, NUR den Teil für die KK musst du weiterleiten (an die KK) damit die das auch in deiner KK-Akte haben.
Sollte es so kommen, daß ich zum MD der AfA bestellt werde, muss ich doch sowieso meine GA die ich habe, abgeben...
WARUM :confused: , du MUSST GAR NICHTS davon abgeben, wenn DU das NICHT WILLST, der Arzt soll sich doch eine eigene Meinung bilden und NICHT nur ungeprüft übernehmen, was Andere glauben /meinen...MAN hätte das zwar GERNE, besonders die Sachen von der DRV aber MÜSSEN, musst du GAR nichts.
dann weiß der Arzt doch eh, was mit mir los ist und das ist das Problem, was ich habe: Untersuchung vom MD der AfA, der entscheidet nach Unterlagen, daß mein Restleistungsvermögen unter 6 Std. beträgt....
Der Arzt weiß SOOO eben NICHT, was wirklich mit dir los ist, der liest NUR was Andere (die DRV) meinen, was mit dir los ist...DARUM SOLL der dich ja SELBER untersuchen (müssen), das macht der aber eher NICHT, wenn er schon genug Material "zum Abschreiben" bekommen hat... :Ohnmacht:
dann wird mir das ALG 1, welches ich lt. Bescheid ja nach § 117 erhalte, gekürzt. Verstehe ich das so richtig?
NEIN, das verstehst du NICHT richtig, wenn man dein ALGI kürzen will, MUSST DU selber eine "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschreiben in der DU SELBER deine Verfügbarkeit auf weniger als 6 Stunden einschränkst, NUR diese Feststellung des Amtsarztes alleine berechtigt die AfA zunächst mal NICHT zur Leistungskürzung und der § 117 hat damit AUCH NICHTS zu tun.
Wenn mein ALG 1 nach § 125 gezahlt würde, dürfte die AfA die Zahlung nicht kürzen....die können mir aber "auferlegen", binnen eines Monats, einen Rentenantrag zu stellen. Habe ich das so richtig verstanden?
Das ist der Weg, wenn der Amtsarzt die UNTER 3 Stunden-Feststellung macht (so wie bei mir), auch das hat mit dem §§ an sich GAR nichts zu tun, wenn der Amtsarzt der AfA meint, dass du GAR NICHT mehr arbeiten KANNST, dann MUSS man IMMER den EM-Renten-Antrag stellen, um weiterhin sein Geld von der AfA zu bekommen.

Die Rentenkasse MUSS dann feststellen, ob die (vom AfA-Arzt) angenommene Erwerbsminderung tatsächlich besteht, wenn das von der DRV bestätigt wird (es gibt einen EM-Renten-Bescheid), dann entfällt der Anspruch auf ALGI (nach § 125 oder welchem aktuellen auch immer) SOFORT, sieht die DRV das Anders (als die AfA) wie meistens, dann MUSS die AfA zahlen, bis auch dieser Anspruch erschöpft ist...DANACH bleibt dann NUR noch Hartz 4...ODER GAR NICHTS MEHR...
Ich fange schon wieder an, mir vielzuviele Gedanken um Dinge zu machen, die noch gar nicht eingetroffen sind. Ich grüble schon wieder, was passiert wenn.....
Verständlich aber im Moment NUR vergeudete Kraft, warte ab was passiert und mache /plane DANN erst den nächsten Schritt, das schont mit der Zeit wenigstens etwas die Nerven... :koepfchen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Mi 12. Sep 2012, 13:00

So,
hatte gestern meine Untersuchung beim ÄD der AfA. Die Psychiaterin hat mir nur Fragen bezüglich meine Krankheiten etc. gestellt. Sie hatte das GA der DRV vorliegen, welches besagt, keine Vollzeit mehr, eher bis max. 6 Std.

Nach der Befragung sagte sie, meine Depression sei noch nicht zu 100% behandelt, ich solle mich umgehend in psy. Behandlung begeben. Sie würde auch sagen, Vollzeit käme ich nicht mit hin, aber Teilzeit würde gehen.

Wie gehts jetzt weiter? Bekomme ich jetzt weniger ALG1, ich hab ja immer noch den § 117 in meinem Bescheid stehen.
Sollte ich vielleicht doch darüber nachdenken, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen.

Wie schon so oft, bin ich momentan ziemlich Banane im Hirn.....weiß eigentlich, wie es jetzt weitergeht und was ich jetzt machen soll.....

LG Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Do 11. Okt 2012, 12:33

Hallo,

gestern war ich bei der DRV, schon mal einen mündlichen Antrag auf EM- Rente gestellt. Gleichzeitig habe ich einen Termin am 15.11.2012 um 13.30 Uhr beim Rentenberater meines Vertrauens (kennen den Herrn Sch. von der DRV schon von vorherigen Gesprächen).
Folgendes wurde mir bereits bei der DRV erklärt: Anspruch auf volle EM-Rente hat der, der nur unter 3 Sdt. arbeitsfähig ist. Bei 3 bis unter 6 Std. Arbeitsfähigkeit würde man nur die halbe EM- Rente erhalten.
Ich bin 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig, habe aber aufgrund meiner Einschränkungen auf dem Teilzeit-Arbeitsmarkt keine reale Chance, einen Arbeitsplatz zu finden. Der Teilzeitarbeitsmarkt bleibt mir verschlossen, deshalb wird man wohl bei mir nach Aktenlage (es besteht ja schon ein ausführliches GA der DRV) entscheiden, werde die volle EM- Rente erhalten. Soll heißen, ich werde wohl auch keine weitere Untersuchung brauchen.

Näheres und etwas ausführlicher wird mir mein Rentenberater noch sagen können.

Kann ich mich jetzt wirklich mal etwas entspannter zurücklehnen, oder erwartet mich noch ein langer Kampf ???

LG Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 12. Okt 2012, 02:44

Hallo Molly, :smile:

wie ist es denn jetzt bei der AfA für dich ausgegangen, bekommst du dein ALGI und läßt man dich jetzt soweit in Ruhe ???
Folgendes wurde mir bereits bei der DRV erklärt: Anspruch auf volle EM-Rente hat der, der nur unter 3 Sdt. arbeitsfähig ist. Bei 3 bis unter 6 Std. Arbeitsfähigkeit würde man nur die halbe EM- Rente erhalten.
Das sind die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen, sofern auch die versicherungsrechtlichen Bedingungen (entsprechende Beitrags-Zahlungen) erfüllt sind.
Ich bin 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig, habe aber aufgrund meiner Einschränkungen auf dem Teilzeit-Arbeitsmarkt keine reale Chance, einen Arbeitsplatz zu finden. Der Teilzeitarbeitsmarkt bleibt mir verschlossen, deshalb wird man wohl bei mir nach Aktenlage (es besteht ja schon ein ausführliches GA der DRV) entscheiden, werde die volle EM- Rente erhalten.
Das verstehe ich jetzt nicht, wenn man nach DRV-Ansicht bereits eine teilweise Erwerbsminderung begutachtet hat, warum hat man dir die EM-Rente dann noch nicht "angeboten" von der DRV aus.
Das mit dem "verschlossenen" Teilzeit-Arbeitsmarkt ist natürlich richtig, aus diesem Grunde bekomme ich ja aktuell auch die volle EM-Rente auf Zeit.
Soll heißen, ich werde wohl auch keine weitere Untersuchung brauchen.
Das ist sicher nett und tröstlich gemeint aber darüber entscheiden die Bearbeiter deines Antrages und nicht dieser Mitarbeiter von der Beratungsstelle ...
Näheres und etwas ausführlicher wird mir mein Rentenberater noch sagen können.
Ist er denn bei der DRV beschäftigt und entscheidet mit über EM-Renten-Anträge :Gruebeln: , ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass er dir dazu andere, genauere Aussagen machen könnte, ich würde es dir natürlich SEHR gönnen, wenn alles so unkompliziert ablaufen würde, wie man es dir im Moment erzählt... :Bussi:
Kann ich mich jetzt wirklich mal etwas entspannter zurücklehnen, oder erwartet mich noch ein langer Kampf ???
Was dich erwarten KÖNNTE, weiß hier wohl Niemand genau zu sagen, du kannst nur abwarten wie es weitergeht, entspannter zurücklehnen kannst du dich, wenn der große weiße Umschlag mit dem EM-Renten-Bescheid in deinem Briefkasten liegt...bis dahin ist noch vieles möglich, wie dein Weg dahin verlaufen wird, entscheiden die Bearbeiter bei der DRV und deren medizinischer Dienst nach Sichtung und Prüfung deines Antrages.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Fr 12. Okt 2012, 15:57

Hallo Doma,

hab Dank für deine prompte Antwort. Kurze Frage so am Rande: wann schläfst du eigetlich mal (du hast um 2:44 Uhr geantwortet)?

Da hast du was durcheinander gebracht, ist aber nicht so schlimm.
Bis Mitte April 2012 habe ich von der DRV die berufl. Reha gemacht. Da existiert ein GA, welches ich noch nicht persönlich gesehen habe (wurde von mir Akteneinsicht gewünscht), ist aber angefordert worden.
So, dann hat sich die AfA ja soooo lange Zeit gelassen, mich zum ÄD einzuladen, der Termin war am 13.09.2012. Die Psychaterin hat mir ein paar Fragen gestellt, mehr nicht. Sie sagte mir, daß ihr das GA der berufl. Reha vorliegt. Nur 3 bis unter 6 Std. mit meinen Einschränkungen arbeitsfähig. Dies würde sie befürworten, denn meine Depris wären wohl noch nicht genug behandelt worden. Ich solle nochmal einen Psychater aufsuchen, ich habe einen Termin Ende Okt.
Dann am 8.10. 2012 Einladung zur Vermittlerin der AfA. Frau D. hat leider keinen Teilzeitjob für mich, hat mir gesagt, ich solle umgehend bei der DRV einen Antrag auf EM-Rente stellen.
Dann war ich am 10.10. bei der DRV, um der SB die Situation zu erklären. Sie nahm einen mündlichen Antrag auf, gab mir einen Termin für den 15.11.2012 zur Antragstellung der EM-Rente. Da wir den Rentenberater Herrn Schl. schon öfter aufgesucht haben, bekam ich auf Wunsch auch bei ihm den Termin. Herr Schl. ist direkt bei der DRV angestellt.

Einen Antrag habe ich mitbekommen, den muss ich soweit möglich, ausgefüllt zum besagten Termin mitbringen. Die gute Dame von der DRV, die mit mir auch den mündlichen Antrag gestellt hat, sagte mir daß es eventl. gar nicht erst zu einer Untersuchung durch den ÄD der DRV kommen könnte, da ja schon ein GA von der DRV über meine berufl. Reha in Auftrag gegeben worden war. Ob das nun tatsächlich so sein mag, muss ich erstmal so stehen lassen und abwarten.

Ich hoffe, ich konnte jetzt etwas mehr Licht in die Dunkelheit bringen.

LG Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Sa 17. Nov 2012, 10:12

Hallo zusammen,

hier kurz ein kleiner Lagebericht:
Donnerstag, 15.11. habe ich meinen Antrag wegen Erwerbsminderung bei der DRV abgegeben. Man sagte mir, daß ich zwischen 6 Wochen und 6 Monaten auf eine Antwort warten müsse............so lange?
Man hat mir vor Ort nochmals ausgerechnet, wieviel ich bei einer positiven Entscheidung erhalten würde. Mit meiner privaten BUZ-Versicherung komme ich sehr gut zurecht, mein Mann ist ja auch noch da.
Allerdings würde mir wahrscheinlich die Rente rückwirkend ab Rehaende im Oktober 2010 gezahlt, somit müßte ich in 2013 abermals zur Untersuchung des MD der DRV.
Aber soweit sind wir ja noch gar nicht, warten jetzt erstmal auf eine Antwort wegen meiner EM-Rente.

Hat jemand von euch schon mal eine Anzeige auf Anerkennung einer Berufskrankheit bei der Berufgenossenschaft gestellt?
Meine Lungenfunktion hat sich, seit ich nicht mehr berufstätig bin, normalisiert. Mein Lungenfacharzt hat jetzt die Berufsgenossenschaft davon in Kenntnis gesetzt. Habe prompt (innerhalb 1 Woche) einen ganzen Stapel Paiere zum Ausfüllen erhalten.

LG Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Mo 18. Feb 2013, 14:22

Hallo,

seit nun mehr 3 Monaten warte ich auf Antwort von der DRV. Ein SB hatte sich vor etwa 4 Wochen mal kurz bei mir gemeldet, er bräuchte die Adresse meines Psychiaters (der Psychotherapeut hatte mich ja an einen Psychiater weiter vermittelt). Sie bräuchten noch einen Bericht dieses Psychiaters und würden sich dann melden....das sind jetzt wie gesagt 4 Wochen her.
Wie lange wird es noch dauern, bis die sich endlich entschieden haben?

Gruß
Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 18. Feb 2013, 15:33

Die erste Frage wäre eigentlich, wie lange braucht der Psychiater um den geforderten Bericht anzufertigen und an die RV zu senden. Bei Überbelastung eines Psychiaters kann das durchaus schon mal 8 Wochen dauern. Ich würde an deiner Stelle mal in der Praxis nachfragen, ob dieser Bericht schon an die RV versendet wurde. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass die RV bei mir ganze 5 Monate nach Eingang des Gutachtens gebraucht hat, um zu einer Entscheidung zu kommen. Ich drücke dir die Daumen, dass es bei dir nicht so lange dauert.

Gruß maday
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mo 18. Feb 2013, 17:12

Das kann wirklich sehr lange dauern, bis man von der DRV Bescheid bekommt.

Meine erste Zwischenmeldung, dass die DRV mich als erwerbsgemindert sieht, habe ich am 01.11.2013 bekommen. Ich dachte, der Bescheid käme demnach recht schnell, wo doch alles klar ist. Trotzdem hat es noch einmal fast 8 Wochen gedauert und vom Tag an, an dem ich den Bescheid bekam, bis zur ersten Rentenzahlung dauert es noch einmal 10 Wochen.

Du siehst, es dauert seine Zeit.

Es ist aber auch nicht schlimm, direkt bei der DRV anzurufen und nach dem Stand der Dinge zu fragen. Habe ich mehrmals gemacht und hatte immer nette und hilfsbereite Sachbearbeiter am Telefon.

LG
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 18. Feb 2013, 17:24

aidafan301286 hat geschrieben:dass die DRV mich als erwerbsgemindert sieht, habe ich am 01.11.2013 :confused: bekommen.
Die DRV hat demzufolge hellseherische Fähigkeiten :groehl: :groehl: :groehl:
Du meinst sicherlich das Jahr 2012.

Gruß maday
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