Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?
Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?
Wenn die eigene Wohnung deutlich über den Quadratmeter und Mietgrenzen liegt - gibt es dann noch irgendeine Möglichkeit, nicht aus seiner Wohnung ausziehen zu müssen, wenn man gesundheitsbedingt Alg II beantragen muss? Wird man nach 6 Monaten zum Umzug aufgefordert? Kann man die Differenz zur Mietobergrenze auch selbst aus der Regelleistung dazuschießen oder liegt das alles mal wieder im Ermessen des SB?
- Miko
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Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?
Hallo sonja,
es geht denen nicht nur um die Miete, sondern auch um die Heizkosten.
Wieviel zu groß ist denn deine Wohnung?
Welche gesundheitlichen Einschränkungen liegen vor?
Mehr Angaben machen mehr Hilfe möglich.
Gruß
Miko
es geht denen nicht nur um die Miete, sondern auch um die Heizkosten.
Wieviel zu groß ist denn deine Wohnung?
Welche gesundheitlichen Einschränkungen liegen vor?
Mehr Angaben machen mehr Hilfe möglich.
Gruß
Miko
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Miko
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Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?
Wohnung ist ca. 15 qm zu groß.
Habe neurologische Einschränkungen, aber kann die Gutachtern leider nicht so recht beweisen.
Habe neurologische Einschränkungen, aber kann die Gutachtern leider nicht so recht beweisen.
- Fatbob
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Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?
Ich bin mal so dreist und verweise aufs http://www.elo-forum.org/
Habe mit denen zwar nicht viel am Hut, aber dort werden genau diese Fragen tagtäglich gestellt.
Allerdings bin ich sicher das du auch hier gute Antworten bekommst, wenn auch nicht so viele vieleicht wie dort.
Da wir uns viel besser mit Renten/Gutachten/Aussteuerungen/Anträgen auskennen als unsere Kollegen dort, aber dort eben
Harz4 ihr Ding ist, was sie sich besser (teilweise) auskennen.
lg
Habe mit denen zwar nicht viel am Hut, aber dort werden genau diese Fragen tagtäglich gestellt.
Allerdings bin ich sicher das du auch hier gute Antworten bekommst, wenn auch nicht so viele vieleicht wie dort.
Da wir uns viel besser mit Renten/Gutachten/Aussteuerungen/Anträgen auskennen als unsere Kollegen dort, aber dort eben
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
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- Doppeloma
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Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?
Hallo Sonja,
einige Hinweise zu weiterführenden Informationen hast du ja schon bekommen.
Auch der Wohngeldbereich kann da hilfreich sein, denn die Sozialgerichte haben schon oft darauf abgestellt und geringere Grenzen (bei SGB II /SGB XII) nicht akzeptiert.
Gesundheitliche Gründe sollten schon nachgewiesen werden, allerdings hat diese dann nicht ein SB zu prüfen, sondern notfalls muß da ein Amtsarzt eingeschaltet werden, hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis
....das wäre ja zumindest schon ein Hinweis auf gesundheitlich bedingte Einschränkungen, die man auch einem SB vorlegen könnte.
Zunächst MUSS aber die volle Miete übernommen werden, man muss dann (ab der schriftlichen Aufforderung) nachweisen, dass die entsprechenden Wohnungen nicht vorhanden sind, dass man sich aber um Wohnungs-Suche bemüht hat (Anzeigen ausschneiden /Telefonate mit Vermietern notieren usw.), dann ist die volle Miete weiterhin vom Amt zu übernehmen.
Auch das Amt selber soll (eigentlich) bei der Wohnungssuche unterstützen, außerdem MÜSSEN (nach einer solchen Aufforderung) auch ALLE Kosten übernommen werden, die mit dem (vom Amt) geforderten Umzug vebunden sind, auch für zusätzliche Helfer, wenn man selbst den Umzug wegen Krankheit gar nicht bewältigen KANN.
Da kommt oft ganz schön was zusammen, wenn man das ALLES schriftlich, nachweislich (!!!) beim Amt zur Übernahme beantragt (von Möbelwagen bis Kaution, eventuell doppelter Miete für den Übergang), lehnen die das schriftlich (!!!) ab, brauchst du auch nicht umziehen.
Wie sieht es denn aus mit deiner Wohndauer in der aktuellen Wohnung, soziales Umfeld/ Kontakt und Hilfe durch die aktuellen Nachbarn, auch das spielt eine Rolle bei der Zumutbarkeit eines Umzuges.
Wirst du dauerhaft oder wahrscheinlich nur vorübergehend (z.B. bis zu einer baldigen Rente) auf Sozial-Leistungen angewiesen sein, dann ist es auch nicht zumutbar, wenn du die Wohnung wechseln sollst für einen begrenzten Zeitraum.
Hier hat das AMT (in JEDEM Falle) auch eine Wirtschaftlichkeits-Berechnung durchzuführen, was für die nächsten 3 Jahre MEHR kosten würde.
Der Umzug inclusive ALLER dadurch verursachten Kosten zuzüglich der (dann geringeren) Miete ODER die Weiterzahlung der aktuellen (vermeintlich unangemessenen) Miete, was die anderen Kosten alle entfallen lässt.
Dass du den Rest aus deiner Regelleistung dazu "butterst" sollte nur die absolute Ausnahme darstellen, denn das JobCenter ist verpflichtet (auch höhere) Wohnkosten (KDU) voll zu übernehmen, wenn es REAL keine andere kostengünstigere Möglichkeit gibt für dich.
Der Regelsatz beträgt (Single) aktuell 374 €, da bleibt nicht viel Luft für "Abzweigungen" an den Vermieter...das kommt eigentlich nur dann zum Tragen, wenn jemand seine Wohnung trotz anderer Möglichkeiten dafür, absolut nicht aufgeben WILL.
Darüber hat dann NICHT der einzelne SB zu entscheiden, ob du dann weniger essen wirst, damit du in deiner bisherigen Wohnung bleiben kannst, die reduzieren dann einfach (in der Leistungs-Abteilung) deine KDU auf das örtlich "angemessene" Maß und mehr bekommst du dann eben nicht.
Leider machen die das auch gerne schon, bevor die aufgezählten Dinge überhaupt gelaufen sind und ausreichend geprüft wurden.
Liebe Grüße von der Doppeloma

einige Hinweise zu weiterführenden Informationen hast du ja schon bekommen.
Ja, es gibt Möglichkeiten und es sind vor Allem auch die Gesamtkosten und nicht nur die Größe der Wohnung ausschlaggebend, ob die Miete als "angemessen" gilt oder nicht...dazu solltest du mal in deine konkreten örtlichen Richtlinien reinschauen, denn da gibt es keine allgemeingültigen Angabe.Wenn die eigene Wohnung deutlich über den Quadratmeter und Mietgrenzen liegt - gibt es dann noch irgendeine Möglichkeit, nicht aus seiner Wohnung ausziehen zu müssen, wenn man gesundheitsbedingt Alg II beantragen muss?
Auch der Wohngeldbereich kann da hilfreich sein, denn die Sozialgerichte haben schon oft darauf abgestellt und geringere Grenzen (bei SGB II /SGB XII) nicht akzeptiert.
Gesundheitliche Gründe sollten schon nachgewiesen werden, allerdings hat diese dann nicht ein SB zu prüfen, sondern notfalls muß da ein Amtsarzt eingeschaltet werden, hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis

Der Umzug KANN von Beginn an gefordert werden, das MUSS aber (separat) schriftlich geschehen (nicht nur mündlich "Ihre Wohnung ist zu teuer, das zahlen wir nicht"), solange das nicht der Fall ist (schriftliche Aufforderung zur Senkung der KDU wegen Unangemessenheit der Wohnung..."), solltest du selbst "keine schlafenden Hunde wecken".Wird man nach 6 Monaten zum Umzug aufgefordert? Kann man die Differenz zur Mietobergrenze auch selbst aus der Regelleistung dazuschießen oder liegt das alles mal wieder im Ermessen des SB?
Zunächst MUSS aber die volle Miete übernommen werden, man muss dann (ab der schriftlichen Aufforderung) nachweisen, dass die entsprechenden Wohnungen nicht vorhanden sind, dass man sich aber um Wohnungs-Suche bemüht hat (Anzeigen ausschneiden /Telefonate mit Vermietern notieren usw.), dann ist die volle Miete weiterhin vom Amt zu übernehmen.
Auch das Amt selber soll (eigentlich) bei der Wohnungssuche unterstützen, außerdem MÜSSEN (nach einer solchen Aufforderung) auch ALLE Kosten übernommen werden, die mit dem (vom Amt) geforderten Umzug vebunden sind, auch für zusätzliche Helfer, wenn man selbst den Umzug wegen Krankheit gar nicht bewältigen KANN.
Da kommt oft ganz schön was zusammen, wenn man das ALLES schriftlich, nachweislich (!!!) beim Amt zur Übernahme beantragt (von Möbelwagen bis Kaution, eventuell doppelter Miete für den Übergang), lehnen die das schriftlich (!!!) ab, brauchst du auch nicht umziehen.
Wie sieht es denn aus mit deiner Wohndauer in der aktuellen Wohnung, soziales Umfeld/ Kontakt und Hilfe durch die aktuellen Nachbarn, auch das spielt eine Rolle bei der Zumutbarkeit eines Umzuges.
Wirst du dauerhaft oder wahrscheinlich nur vorübergehend (z.B. bis zu einer baldigen Rente) auf Sozial-Leistungen angewiesen sein, dann ist es auch nicht zumutbar, wenn du die Wohnung wechseln sollst für einen begrenzten Zeitraum.
Hier hat das AMT (in JEDEM Falle) auch eine Wirtschaftlichkeits-Berechnung durchzuführen, was für die nächsten 3 Jahre MEHR kosten würde.
Der Umzug inclusive ALLER dadurch verursachten Kosten zuzüglich der (dann geringeren) Miete ODER die Weiterzahlung der aktuellen (vermeintlich unangemessenen) Miete, was die anderen Kosten alle entfallen lässt.
Dass du den Rest aus deiner Regelleistung dazu "butterst" sollte nur die absolute Ausnahme darstellen, denn das JobCenter ist verpflichtet (auch höhere) Wohnkosten (KDU) voll zu übernehmen, wenn es REAL keine andere kostengünstigere Möglichkeit gibt für dich.
Der Regelsatz beträgt (Single) aktuell 374 €, da bleibt nicht viel Luft für "Abzweigungen" an den Vermieter...das kommt eigentlich nur dann zum Tragen, wenn jemand seine Wohnung trotz anderer Möglichkeiten dafür, absolut nicht aufgeben WILL.
Darüber hat dann NICHT der einzelne SB zu entscheiden, ob du dann weniger essen wirst, damit du in deiner bisherigen Wohnung bleiben kannst, die reduzieren dann einfach (in der Leistungs-Abteilung) deine KDU auf das örtlich "angemessene" Maß und mehr bekommst du dann eben nicht.
Leider machen die das auch gerne schon, bevor die aufgezählten Dinge überhaupt gelaufen sind und ausreichend geprüft wurden.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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- Fatbob
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Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?
Doppeloma, is eben unschlagbar.
Ähh, kann man dich Klonen ?
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